Newsletter November 2025

Lernen Sie uns kennen: Der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft hat auf der Website ein neues Gruppenfoto: Über uns. Acht tatkräftige Frauen, die sich für die Belange der Rechtsanwältinnen im DAV einsetzen. Wir haben unser Zusammentreffen in Berlin, bei der 39. Anwältinnenkonferenz am 26.9.2025, zum Fotoshooting genutzt. Der Fotograf Jan Jeon hat auch die Diskussion beim Fireside Chat in Bildern festgehalten. Sie finden diese Fotos und den Bericht auf der Startseite von www.davanwaeltinnen.de.

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Leicht verdeckt im Gruppenfoto: RAin Sarah Bystrow. Sie ist unsere Regionalbeauftrage für Frankfurt/Wiesbaden und bereitet in Frankfurt am Main die 41. Anwältinnenkonferenz für den Herbst im nächsten Jahr tatkräftig mit vor. Notieren Sie schon mal den Termin: 24.-25.9.2026.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 23.10.2025 Frauen den Kampf um Equal Pay erleichtert. In einem Grundsatzurteil zur Lohngleichheit hat der achte Senat entschieden, dass sich Frauen nicht mit dem Mittelwert (Median) begnügen müssen, wenn sie gleiche Bezahlung einfordern. Sie können sich am Spitzenverdiener oder einem Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit orientieren, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa) über die Klage einer Abteilungsleiterin bei Daimler Truck. Das Gericht hat sich auf europäische Rechtsprechung berufen. Die Klägerin wird von der Gesellschaft für Gleichheitsrechte (GFF) unterstützt, wie schon zuvor Birte Meier: „Auf keinen Fall muss sie sich mit den dubiosen Mittelwerten abspeisen lassen, die die deutsche Politik ihr mit dem verkorksten Entgelttransparenzgesetz einbrockte“, kommentiert die frühere ZDF-Fernsehjournalistin, die mit RAin Susette Jork vom Leipziger Anwältinnenbüro und ebenfalls der GFF ein erstes bahnbrechendes Grundsatzurteil zu Equal Pay erstritten hatte. Zur endgültigen Entscheidung hat das BAG den Fall an das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zurückverwiesen.

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Bei den mündlichen Prüfungen zu den juristischen Staatsexamina fehlt es an Frauen, obwohl es genug qualifizierte Juristinnen gibt. Ursache? Gender Pay Gap und Gender Care Gap halten Frauen davon ab, sich als Prüferin zu betätigen. Auch sind die Zugänge zur Tätigkeit in einer Prüfungskommission oft nicht bekannt, kritisiert Michelle Sieburg, Jurastudentin und freie Mitarbeiterin in ihrem Bericht bei Legal Tribune Online (LTO). Eine Studie des Deutschen Juristinnenbundes (djb) hatte 2022 den fehlenden Frauenanteil offengelegt. Die ARGE Anwältinnen hatte sich dieses Themas bereits im Jahr 2020 mit einer Veranstaltung auf dem Deutschen Anwaltstag angenommen. Die LTO hat nun nochmal bei den Justizprüfungsämtern nachgefragt. Am besten schneidet Sachsen-Anhalt mit einem Prüferinnenanteil von 40 Prozent ab, im Saarland sind es nur 28 Prozent. Doch die Zahlen im Prüfer*innenpool sagen oft nichts darüber aus, wer tatsächlich neben der eigenen anspruchsvollen beruflichen Tätigkeit und möglichen familiären Verpflichtungen noch Zeit hat, Prüfungen abzunehmen. In Baden-Württemberg waren es bei den Herbstprüfungen 2024 nur 19 Prozent Frauen: 47 von insgesamt 247 Prüferinnen und Prüfern. Studierende des Bundeslandes haben eine Kampagne gestartet, um mehr Frauen als Prüferinnen zu gewinnen.

Seit mehr als zwei Wochen gibt es öffentliche Diskussionen um die „Stadtbild“-Äußerung von Bundeskanzler Friedrich Merz am 14.10.2025. Wenige Tage später relativierte er sie mit dem Hinweis „Fragen Sie Ihre Töchter. Die wissen was das bedeutet“; eine Anspielung darauf, dass sexualisierte Gewalt angeblich vor allem von geflüchteten Männern im öffentlichen Raum ausgehe. Dies hat viele Reaktionen ausgelöst. Als eine von vielen sei auf den Brandbrief der Initiative „Wir sind die Töchter“ hingewiesen, über den ZDF heute, die Tagesschau, der Spiegel u.v.m. berichten, s.a. Instagram: 50 Unterzeichnerinnen aus Kunst, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft fordern: „Wir wollen einen öffentlichen Raum, in dem sich alle Menschen wohl fühlen. Und wir wollen, dass Frauen sicher sind – auf der Straße und im eigenen Zuhause.“ Ihre konkreten Forderungen:

  1. Bessere Strafverfolgung bei sexualisierter und häuslicher Gewalt
  2. Bessere Beleuchtung und Überwachung öffentlicher Räume
  3. Aufnahme von Frauenmorden ins Strafgesetzbuch
  4. Verlässliche Datenerhebung zu Gewalt gegen Frauen
  5. Ausreichend finanzierte Frauenhäuser und Schutzräume für Frauen
  6. Anerkennung rassistisch motivierter Gewalt in Gesetz und Praxis
  7. Mehr Schutz vor digitaler Gewalt und Rassismus im Netz
  8. Reform des Abtreibungsgesetzes im Sinne von körperlicher Selbstbestimmung der Frau
  9. Stärkung finanzieller Unabhängigkeit von Frauen
  10. Bekämpfung von Altersarmut bei Frauen

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Der Einkommensverlust von Müttern ist größer als bisher angenommen. Sie verdienen rund 30.000 Euro weniger als gleichaltrige, kinderlose Frauen im vierten Jahr nach der Geburt, so das Ergebnis einer Studie des Mannheimer Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). Besonders junge Mütter, Frauen unter 30, verpassen wichtige Karriereschritte in der prägenden Berufsphase und die dazugehörenden Gehaltsstufen. Wenn sich Frauen bereits im Berufsleben etabliert haben und erst dann ein Kind bekommen, machen sich die Einbußen weniger stark bemerkbar. Älteren Müttern gelingt es zudem besser, ihre Karriere nach der Geburt wieder aufzunehmen, erklärte Studien-Co-Autor Lukas Riedel dazu gegenüber der Tagesschau. Das Besondere an der ZEW-Studie: Die Ursachen für die Gehaltsunterschiede lassen sich besser erkennen, weil sie nicht mehr nur Mütter mit Müttern vergleicht, sondern auch das Alter betrachtet, sowie die Vergleichsgruppe der kinderlosen Frauen.

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Gewalttäter und Mörder haben das Recht auf anwaltlichen Beistand. Wie sich diese komplexe berufliche  Herausforderung bewältigen lässt, ist in einer Dokumentation in der ZDF-Mediathek zu beobachten: „Die Strafverteidiger – Anwälte des Bösen“. Sie sind spezialisiert auf schwere Straftaten und nah an menschlichen Abgründen. „Die Wahrheit ist mir offen gestanden fast egal“, bekennt Strafverteidiger Burkhard Benecken aus Marl und definiert seine Aufgabe so: „Wo besteht die Möglichkeit jemand rauszuholen, auch wenn er wirklich etwas gemacht hat?“ RAin Pantea Farahzadi ist eine der wenigen Strafverteidigerinnen mit Schwerpunkt Sexualstrafrecht und Gewaltverbrechen. Im Interview zeigt die Kölnerin die Grenzen der Strafverteidigung auf: „Wir können zwar die Hintergründe einer Tat pointieren. Aber es ist nicht so, dass wir irgendwelche fake Geschichten aufbauen können.“ Fünf Verfahren, von Mord bis Millionenraub, begleitet die dreiteilige True-Crime-Doku während eines Jahres. Die reißerische Aufmachung allerdings täuscht. De facto ist das Ganze dann doch eher ein Lehrstück über die Arbeitsweise der Strafverteidigung, aber es ist sehr gut gemacht. Beneckens Kanzleikollege Hans Reinhard über seine Rolle als Kämpfer im Gerichtssaal: „Lügen sollte man als Verteidiger nicht. Aber man kann natürlich die Wahrheit beeinflussen, im Rahmen der strafprozessualen Mittel.“

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Am 9. November jährt sich der Fall der Mauer zum 36. Mal. Dazu passt der lesenswerte Bericht von Annette Wilmes über die Entwicklung der Anwaltschaft seit der Wende. Im Anwaltsblatt vom 14.7.2025 liefert sie einen detaillierten Bericht zur Diskussion „Ostdeutsch“ oder „Westdeutsch“ – macht das einen Unterschied oder wäscht sich das aus? beim Deutschen Anwaltstag 2025. Die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen und Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer, RAin Sabine Fuhrmann aus Leipzig, lieferte einen aufschlussreichen Überblick über die Entwicklung im Freistaat Sachsen. In der gesamten DDR gab es nur etwa 600 Anwältinnen und Anwälte. Die Lücke füllte sich nach der Wiedervereinigung unter anderem, weil frühere DDR-Richterinnen und -Richter nicht übernommen wurden und dann in den Anwaltsberuf wechselten. In Sachsen beispielsweise konnten nur 220 von 440 weiterhin ein Richteramt ausüben. Zudem ließen sich in den neuen Bundesländern etliche westdeutsche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nieder. In den Anfangsjahren war in der Anwaltschaft eine Spaltung in Ost und West deutlich spürbar. Das habe sich mittlerweile gelegt, darin war sich das Podium einig. RAundN Nico Härting merkte jedoch als Moderator der Podiumsdiskussion an, bis heute seien bundesweit mehrheitlich westdeutsche Anwälte in Anwaltsorganisationen und Gremien engagiert. Im DAV-Vorstand gäbe es rein rechnerisch „nur anderthalb“ Ostdeutsche gegenüber 27 Westdeutschen. RAin Fuhrmann hielt dem die guten Zahlen im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen entgegen. Von den 21 Mitgliedern haben acht einen westdeutschen, 13 einen ostdeutschen Geburtsort. Das Präsidium sei seit Anfang des Jahres 2025 paritätisch besetzt.

Bei der Frankfurter Buchmesse im Oktober wurde sie zur „BücherFrau des Jahres 2025“ gekürt: RAin Christina Klemm, Autorin von Akteneinsicht – Geschichten von Frauen und Gewalt (2020) und Gegen Frauenhass (2023). Mit dieser Ehrung würdigt das Branchennetzwerk Bücherfrauen e.V. „ihr entschlossenes Engagement gegen geschlechtsspezifische und rassistisch motivierte Gewalt, insbesondere an Frauen und weiblich gelesenen Personen“. Christina Klemm praktiziert als Fachanwältin für Strafrecht und Familienrecht in der Berliner Anwältinnenkanzlei Clemm & Wessel. Ihre tiefe Einsicht in die gewalttätige Haltung vieler Männer teilt sie öffentlichkeitswirksam in Interviews, etwa im Berliner Tagesspiegel. In der rbb24-Reportage „Hass auf Frauen“ berichtet sie eindrücklich, wie sie als Rechtsanwältin versucht, ihre Mandantinnen vor Gericht zu schützen. Treffend ihre Erkenntnis: „Sexualisierte Gewalt wird als Frauenthema wahrgenommen. Dabei ist es ein Männerproblem“. Bei der Verleihung des Maria-Otto-Preis 2024 für das Anwältinnenbüro-Leipzig war sie die Laudatorin. Der Wortlaut ist online nachzulesen in der STREIT. Mit ihrer eigenen Erfahrung als Rechtsanwältin, engagiert im Gewaltschutz, sprach sie es bei der Preisverleihung aus: „Es ist ein Skandal, wie schlecht diese Arbeit entlohnt wird.“ Über ihren eigenen Werdegang gab Christina Klemm dem Schweizer Magazin Republik Auskunft. In Bayern der 1970er Jahre unter CSU-Ministerpräsident Franz Josef Strauß aufgewachsen, begann sie zunächst ein Politikstudium, dann wechselte sie zu Rechtswissenschaften im liberalen Freiburg und arbeitete bei einer Rechtsanwältin mit, die Betroffene sexualisierter Gewalt vertritt. Das macht sie nun selbst, seit über 30 Jahren. Nach wie vor entsetzt es sie, wenn sich im Gerichtssaal Anwaltskollegen verbrüdern und die Zeuginnen respektlos behandeln. Deutlich auch ihre Kritik an Strafgerichten. In ihrem Porträt in Republik kommentiert sie einen Fall, bei dem in der rechtlichen Würdigung aus einer versuchten Tötung ein Sexualdelikt wurde: „Nie glaubt man Männern so wenig, wenn sie sagen, dass sie ihre Frau umbringen wollen“.
Christina Klemm ist zurzeit bundesweit auf Lesereise → Terminübersicht

Aktuelle Urteile, die für Frauenrechts-Themen relevant sind, lassen sich in der Online-Ausgabe der feministischen Rechtszeitschrift STREIT nachlesen, ergänzt um Kommentare, Kritik und Berichte zum Fortgang der rechtlichen Entwicklung. Den Relaunch der Website haben großzügige Förderungen möglich gemacht. Sogar die Hefte aus vier Jahrzehnten werden nun nach und nach online gestellt, dank des Elisabeth-Selbert-Preis 2025 für den Trägerverein „Frauen streiten für ihr Recht e.V.“. Die Redaktion arbeitet weiterhin ehrenamtlich. Spenden oder auch ein Abonnement der Zeitschrift sichern die Finanzierung in Zukunft. Abonnentinnen der STREIT können sich im Übrigen in das Online-Anwältinnenverzeichnis eintragen lassen.

Eine Frau greift nach der Macht und die Männerwelt steht Kopf. Auf den Punkt gebracht, worum es im Roman „Die Frau der Stunde“ von Heike Specht geht. Die liberale Politikerin Catharina Cornelius wird überraschend Außenministerin und Vizekanzlerin und muss sich den Herausforderungen stellen: der konservativen Opposition, den Herren Journalisten und vor allem den internationalen Krisen, wie die Revolution im Iran. Heike Specht verwebt geschickt Fakten der Bonner Republik in ihre thrillerartige Erzählung. Die Historikerin hatte sich zuvor für ihr Sachbuch „Die ersten ihrer Art“ intensiv mit politischen Pionierinnen von Margret Thatcher über Angela Merkel bis hin zu Annalena Baerbock befasst. Dann packte sie die Idee, literarisch zu experimentieren. Wie wäre es gewesen, wenn es schon früher in der Bundesrepublik eine prominente Spitzenpolitikerin gegeben hätte? So erfand sie Catharina Cornelius, die Spaß mit ihrer toughen Frauenclique hat und einen Liebhaber, der ein verheirateter Journalist ist. Sie ist stets chic gekleidet, mit Wickelkleidern gekauft in New York, und trägt das Haar zum Chignon gebunden. Das Setting wirkt wie heute. Doch als die Politikerin in ihrem Lieblingscafé nach dem Telefon auf dem Tresen fragt, beginnt die Zeitreise auch im Kopf der Leserin. Kommunikation funktionierte noch ohne Handy: Es sind die 1970iger Jahre.

Die Frau der Stunde, Heike Specht, Verlag Droemer Knaur, 352 Seiten, 22,- €

 

 

3.11.2025, Berlin „Justitias Töchter – Live mit Susanne Baer“, Diskussion mit den Macherinnen des djb-Podcasts Dana Valentiner und Selma Gather im Theater Distel, Empfehlung: Ticket vorab kaufen
4.11.2025, Erfurt „Erinnerungen einer ungewünschten Generation“: Besatzungskinder. Lesung und Gespräch mit der Historikerin Sophie Hubbe, Friedrich-Ebert-Stiftung
6.11.2025, Bocholt „Wenn Mutti früh zur Arbeit geht – Frauen in der DDR“, Film und Gespräch mit Nadja Klier, Konrad-Adenauer-Stiftung
7.11.2025, Halle (Saale) „Verbinden statt spalten: Eine Antwort auf die Politik der Polarisierung“, Buchvorstellung Gilda Sahebi, Heinrich-Böll-Stiftung
7.11.2025, Berlin „Weibliche Verfügbarkeit – adé!“, Workshop zur Erschöpfung von Frauen und wie wir sie loswerden, Heinrich-Böll-Stiftung
8.11.2025, Hamburg „Who cares?! Feministisches Barcamp Hamburg 2025“. Jede kann ihre Themen einbringen, Friedrich-Ebert-Stiftung.
10.11.2025, online „Stärker als Wut. Wie wir feministisch wurden und warum es nicht reicht.“ Stefanie Lohaus beim Start der Online-Lesereihe „Feminism and Bookmarks” der Friedrich-Ebert-Stiftung
13./17./25.11.2025, online „Resilienz im Ehrenamt für Frauen“, dreiteiliger Workshop: Belastungen besser bewältigen, Friedrich-Ebert-Stiftung
21.-23.11.2025, Hamburg „Hamburger Kongress gegen Feminizide und geschlechterbasierte Gewalt“, Kooperation von Heinrich-Böll-Stiftung und Rosa-Luxemburg-Stiftung
27.11.2025, Leipzig „Abtreibungsprozesse in Leipzig“, Vortrag über Gesetzgebung und Gerichtspraxis im 17. Jahrhundert, Heinrich-Böll-Stiftung und Pro Choice
28.11.2025, Magdeburg „Gewaltschutz geht uns alle an!“, Feministische Werkstatt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Sachsen-Anhalt, Heinrich-Böll-Stiftung
Save the date
10.-12.6.2026, Freiburg Deutscher Anwaltstag
24./25.9.2026, Frankfurt/M Herbstkonferenz der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV
2.12.2025, Stuttgart Stammtisch der ARGE Anwältinnen ab 19:30 Uhr im Restaurant La Piazza, Charlottenstraße 11, Eingang Urbanstraße, 70182 Stuttgart. Info: ramic@kanzlei-svk.de.

Seit der Einführung der E-Akte gibt es in vielen Kanzleien kaum mehr persönliche Kontakte, alles läuft digital, berichtet RAin Ingeborg Rakete-Dombek: „Wenn ich mich nicht zu meinen Mitarbeiterinnen bewege, oder sie sich zu mir, sehe ich sie manchmal tagelang nicht“. Die Vorsitzende des DAV-Ausschuss Anwaltsethik und Anwaltskultur macht im Anwaltsblatt darauf aufmerksam, dass Konflikte unter den Mitarbeitenden so nicht rechtzeitig bemerkt werden, Krankmeldungen und Kündigungen können die Folge von schlechter Stimmung oder Mobbing sein. Um Personalnotstand zu vermeiden appelliert sie, professionelles Konfliktmanagement einzurichten, möglicherweise sogar Ombudspersonen einzusetzen: „Fragen Sie sich: Wer wäre der geeignete Ansprechpartner in der Führung Ihrer Kanzlei?“.

V.i.S.d.P.: Christina Dillenburg
Vorsitzende der ARGE Anwältinnen im DAV
Redaktion: Christine Olderdissen

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