Newsletter August 2026

Am besten gleich anmelden: Vom 23. bis 25. September 2026 laden wir Sie zur 41. Anwältinnenkonferenz der ARGE Anwältinnen im DAV ein. Zwei Tage lang finden in Frankfurt am Main interessante Panels und Workshops mit hochkarätigen Expertinnen statt.

 

Let’s Talk About Money:

Geldwäscheprävention in der Anwaltskanzlei | Entgelttransparenzgesetz im Fokus | Versorgungswerke als Gestaltungschance | Wie werde ich Anwaltsnotarin? | Clever verhandeln bei der Vergütung | Eheverträge zur Absicherung der Kanzlei | Anlagestrategien für Anwältinnen.

Los geht die Konferenz mit einem Get-together in der Apfelweinwirtschaft „Ebbelwoi Unser“ am Mittwochabend, 23. September 2026, auf Selbstzahlenbasis. Das Abendessen am Donnerstag, im Restaurant VAIVAI für 72,- Euro, sollten Sie auch fest einplanen. Beides ist perfekt für inspirierende Gespräche und das Netzwerken.

Was brennt Ihnen unter den Nägeln? Bei einem BarCamp können Sie selbst Themen einbringen. Das komplette Programm finden Sie auf unserer Website oder im Flyer zum Download. Wichtig für die Anmeldung: Teilnahmegebühren für Sie als Mitglied der ARGE Anwältinnen oder des FORUM Junge Anwaltschaft betragen 228,- €. Refendarinnen zahlen 128,- €, Nichtmitglieder 248,- €.

Tipp: Buchen Sie frühzeitig Ihr Hotel. In Frankfurt als Messestadt sind die Hotelzimmer immer schnell ausgebucht.

Im Anschluss an die Konferenz bietet RAin Barbara Helten am Freitagnachmittag den Kommunikationsworkshop „Richtig verhandeln“ an. Die Kommunikationsexpertin hat praktische Übungen vorbereitet, zum Beispiel: Juristische Argumente in 30 Sekunden formulieren, oder: Unter Druck ein Statement abgeben. Der Workshop kostet 200,- Euro pro Person bei acht Teilnehmerinnen. Buchen zwölf Teilnehmerinnen den Kurs, reduziert sich der Preis für jede auf 150,- Euro.

*  *  *

Beim zweiten Legal Lunch haben wir am 30. Juli online über die Möglichkeiten des Netzwerkens für Juristinnen diskutiert. RAin Sarah Bystrow hat zunächst allgemein aufgezeigt, warum Netzwerken so wichtig ist und welche Rolle die Fachkompetenz dabei spielt. Unterstützt durch RAin Katharina Zimmermann, ging es dann darum, wie sich authentische Kontakte aufbauen lassen und das Netzwerken tatsächlich erlernt werden kann. Die Teilnehmerinnen tauschten offen ihre Erfahrungen und Gedanken zum Netzwerken aus. So konnten zahlreiche Tipps fürs Selbstmarketing gewonnen werden. Eine spannende Infostunde zur Lunchtime. Wir werden den Legal Lunch mit neuen Themen wiederholen.

*  *  *

Zu einem Hintergrundgespräch mit Bundesjustizminsterin Dr. Stefanie Hubig waren Vertreterinnen der Berliner Erklärung (BE) am 17.7.2026 eingeladen. Für die ARGE Anwältinnen nahm GfA-Vorsitzende Christina Dillenburg teil. Die BE ist ein Bündnis von inzwischen fast 40 Frauennetzwerken und -vereinen, die sich auf der politischen Ebene für Gleichstellung einsetzen. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die aktuellen gleichstellungs- und rechtspolitischen Vorhaben der Bundesregierung. Die Berliner Erklärung bedankte sich in ihrem Bericht auf Instagram „für den offenen und konstruktiven Austausch“ mit der Ministerin.

*  *  *

GfA-Vorsitzende Christina Dillenburg war im Juli zu Gast im Podcast „Legal Truffels meets“ von Jana Sáez Garcia, NextGen-Beraterin für Lawfirmen. Thema war die Selbständigkeit als Rechtsanwältin, auch in Bezug auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Eine neue Gelegenheit, auf unsere Broschüre „Kind und Kind. Klar geht das!“ aufmerksam zu machen.

*  *  *

Mit dem Maria-Otto-Preis 2026 zeichnet der DAV RAin Sabine Fuhrmann für ihr starkes berufspolitisches Engagement und ihren Einsatz für den Rechtsstaat aus. „In den letzten Jahren hat sich Sabine Fuhrmann insbesondere öffentlich für jene Kolleg*innen eingesetzt, welche aufgrund ihrer Mandate zum Ziel von verbalen Angriffen und Drohungen wurden“, heißt es in der Begründung des DAV. Die Leipziger Anwältin ist Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen und Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer. Die Preisverleihung wird am 10.9.2026 in der Mendelsohn-Remise in Berlin gefeiert.

Bundesfamilienministerin Karin Prien hat am 12.7.2026 angekündigt, den Unterhaltsvorschuss zu kürzen. Wenn das Kind 16 Jahre alt wird, soll die staatliche Ersatzleistung enden, 80.000 Kinder könnten davon betroffen sein. Dies verstärkt die Finanznot alleinerziehender Mütter. Väter kommen in neun von zehn Fällen ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nach. Vor der Reform im Jahr 2017 wurde Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Geburtstag des Kindes gezahlt für maximal sechs Jahre. Mit dem damals überarbeiteten Unterhaltsvorschussgesetz wurde die Zahlung bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Beschränkung verlängert. Dies habe zu einer Vervierfachung der Kosten geführt, rechtfertigte die Ministerin die nun geplante Kürzung. Der Unterhaltsvorschuss habe sich „zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt“: 2024 wurden 3,2 Milliarden Euro gezahlt. Das Bundesfamilienministerium (BMBFSFJ) geht davon aus, dass mehr als die Hälfte der zahlungsunwilligen Väter leistungsfähig wäre. Den Jugendämtern und Familiengerichten gelingt es aber nur zu rund 17 Prozent, das sind etwa 545 Millionen Euro, die ausgezahlten Leistungen zurückzufordern. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten bezeichnet das als „skandalöses Behördenversagen“.

*  *  *

„Nur ja heißt ja“. Der Bundesrat unterstützt die Änderung des Sexualstrafrechts. Am 10. Juli 2026 hat er einem Entschließungsantrag von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt: Hamburgs Justizsenatorin Anna Galina setzt sich dafür ein, „dass jede nicht einvernehmlich vorgenommene sexuelle Handlung strafbar ist“. Eine erkennbare und aktive Zustimmung müsse gegeben sein. Das bloße „Geschehen-Lassen“ aus Angst oder in Schockstarre würde nicht mehr automatisch als Einverständnis gelten. Nun liegt es am Bundestag als Gesetzgeber, die seit 2016 geltende „Nein heißt Nein“-Regelung nach § 177 StGB fallenzulassen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig macht sich für das Nur-Ja-heißt-Ja-Prinzip stark: „Es stellt das Einvernehmen in den Mittelpunkt und schützt die sexuelle Selbstbestimmung“. In mehreren europäischen Ländern gilt es bereits. Einer repräsentativen Umfrage zufolge befürworten 46 Prozent der Frauen und 45 Prozent der Männer das Nur-Ja-Prinzip, berichtet der Spiegel. Von den jüngeren Befragten zwischen 18 und 29 Jahren ist eine Mehrheit von 62 Prozent für eine Reform. Befragte zwischen 50 und 59 Jahren finden solch eine grundlegende Änderung nur zu 37 Prozent gut.

*  *  *

Das Bundesjustizministerium hat die Aufklärungskampagne „Dein Mut findet Rückhalt  – Gewalt gegen Frauen gemeinsam bekämpfen“ gestartet. Seit dem 21. Juli 2026 ist die Website raus-aus-gewalt.de online, mit Informationen und Hilfsangeboten für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte. Vorausgegangen war am 6.7.2026 eine Podiumsdiskussion im Bundesjustizministerium. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig stellte bei ihrer Rede das geplante Maßnahmenpaket vor: Schärfere Strafen bei Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen, Einführung der elektronischen Fußfessel, Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung bei schweren Fällen häuslicher Gewalt und neue Straftatbestände für Deepfakes oder Cyberstalking.

*  *  *

Die Feminist Law Clinic hatte Mitte Juli Besuch von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig in Köln. Lilith Grein, Gründerin der studentischen Initiative, berichtet auf LinkedIn, „es war ein intensives Arbeitsgespräch und Beginn einer starken Verbindung zwischen politischer Verantwortung und feministischer Praxis“. Die Feminist Law Clinic bietet ehrenamtlich Rechtsberatung an, die in einer niedrigschwelligen Klärung der Rechte und einem Weiterverweisen zu Rechtsanwältinnen besteht, sowie Vorlesungsreihen und Vorträge zu frauenpolitisch relevanten rechtlichen Themen.

Das geflügelte Wort von „Karriereknick Kinderwunsch“ hat eine neue Variante hervorgebracht: Jens Spahn, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hat am 18.7.2026 seinen Rücktritt aufgrund der Leihmutteraffäre bekanntgegeben. Drei Tage zuvor hatte die Bildzeitung ein Selfie mit Kinderwagen und Ehemann exklusiv veröffentlicht: „Mein Mann ist Papa geworden und ich mit ihm. Georg ist unser ganzes Glück,“ zitiert die Bild aus einem Brief von Jens Spahn, worin er erklärt, der Familienzuwachs sei via Leihmutter in den USA zustande gekommen.

Leihmutterschaft ist in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz verboten. Umgehend bezichtigten Parteikollegen, Landesverbände der CDU-Frauenunion wie auch die Kirchen den konservativen Spitzenpolitiker der Doppelmoral. Spahn, der sich gern auf seine christlichen Werte beruft und die ablehnende Haltung seiner Partei zur Leihmutterschaft immer vertreten hat, habe den Tabubruch begangen, ein Kind gegen Geld austragen zu lassen, notiert der Spiegel. Im Februar 2026 hatte Unionsfraktionsvorsitzender Spahn an einem Parteitagsbeschluss mitgewirkt, der Leihmutterschaft erneut als „uneingeschränkt verboten“ erklärt hatte, „unabhängig von der Motivation“. Die Leihmutter war bereits schwanger, Spahn hätte sich da schon offenbaren können. Ein weiterer CDU-Politiker, der mit viel Geld die deutsche Rechtslage umgangen hat, ist Prof. Hendrik Streek, der Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Im April war bekannt geworden, dass er und sein Ehemann, Beamter im Gesundheitsministerium, mittels Leihmutterschaft Eltern geworden waren.

Um das Thema Leihmutterschaft ist eine neue Debatte entbrannt. Die einen bestehen auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau, selbst zu entscheiden, was sie mit ihrem Körper macht, so die Verfassungsrechtlerin Prof. Frauke Brosius-Gersdorf im ZDF-Morgenmagazin. Die anderen kritisieren die Leihmutterschaft als ein Geschäft zu Lasten von Frauen in Geldnot. Sie instrumentalisiere deren Körper. Eine kritische rechtliche Einordnung hat Prof. Sibylla Flügge in einem Vortrag am 1.7.2026 dargelegt, nachlesbar auf LinkedIn, veröffentlicht in der nächsten Ausgabe der STREIT (3/26).

*  *  *

Willkür bei Meta: Auf ein online agierendes Vergewaltigernetzwerk hatte die Influencerin Josie Margolis in Instagram aufmerksam gemacht. Kurz darauf wurde ihr Kanal ohne Vorwarnung gekappt. Mehr als 500 Fälle von Plattformzensur sind bereits bekannt, berichtete Martha Dimitratou der NGO Repro Uncensored bei einer Pressekonferenz der grünen Europaabgeordnete Alexandra Geese am 9. Juli 2026. Eigenmächtig entferne Meta den Kanal, kommuniziere die Gründe nicht und biete auch keine Beschwerdemöglichkeit. Es trifft Profile, die sich mit feministischen Inhalten oder sexuellen Minderheiten befassen. @stopcryingjosie beklagt auf ihrem neuen Instagram-Profil: „Wir haben unsere Stimme verloren“.

*  *  *

Dieter Nuhrs Entgleisungen zum Femizid in seiner Fernsehsendung „Nuhr im Ersten“ haben zu 325 Beschwerden beim rbb geführt. Der Comedian hatte Frauen geraten, zum Schutz vor Gewalt einen Partner vor dem ersten Sex „einfach mal kennenzulernen“. Im Podcast „Marinićs Freiheit: Nu(h)r Femizide?“ spricht Jagoda Marinić über die Empörungsdebatte und fragt: Warum gab es im Publikum keine Buhrufe? Was sagt das über den Zustand von Deutschland und den Feminismus aus? Hörenswert!

Teilzeit, Jobwechsel oder Elternzeit haben gravierende Folgen für Einkommen und die spätere Rente. Wissen Frauen und Männer immer um die finanziellen Risiken? Das Bundesfrauenministerium hat das Projekt „Lebenskarte“ online gestellt. Hier finden sich zahlreiche Informationen, um die Auswirkungen solcher Lebens- und Erwerbsentscheidungen besser einzuschätzen zu können. Zusammen mit einem Lohn-O-Mat ist die Lebenskarte eine praktische Handreichung zum Weiterempfehlen. Bei Trennung und Scheidung beispielsweise soll keine Frau mehr sagen müssen: Das habe ich nicht gewusst!

Was passiert schon groß auf der Damentoilette? Literaturkritiker Denis Scheck, qua Geschlecht ausgeschlossen, vermutete Ungeheures und verdächtigte die Bestsellerautorin Ildikó von Kürthy in ihrem Buch Alt genug lediglich „Nachrichten aus der Schnatterzone einer Damentoilette“ zum Besten gegeben zu haben. Nun kommt die Retourkutsche mit Enthüllungen, was sich im weiblichen Safespace tatsächlich tut. 22 Autorinnen feiern den empowernden und intimen Raum als soziale Schaltzentrale zwischen Warteschlange und Zufallsbegegnung.
Die Damentoilette, 22 Liebeserklärungen, Friederike Schilbach (Hrsg.), UllsteinVerlag, 160 Seiten, 20,- €

Datum Veranstaltung
6.8.2026, online „Zivilgesellschaftliches Lagebild Antifeminismus 2025“, vorgestellt von der Meldestelle Antifeminismus, Heinrich-Böll-Stiftung
25.8.2026, Hannover „Bevor die KI unsere Demokratie verschlingt“, Workshop, Friedrich-Ebert-Stiftung
29.8.2026, Bremen „Geschlechtergerechtigkeit – Grundlagen, Debatten und Perspektiven für eine gerechte Gesellschaft“, Ganztags-Seminar der Friedrich-Ebert-Stiftung
Save the date
23.-25.9.2026,

Frankfurt/Main

41. Herbstkonferenz der ARGE Anwältinnen im DAV, Anmeldung: https://www.anwaltakademie-event.de/2408
16.-18.9.2026, London Ella Legal Conference: European LGBTIQ+ Lawyers Association
Datum Veranstaltung
 4.8.2026, Stuttgart Stammtisch der ARGE Anwältinnen ab 19:30 Uhr im Restaurant La Piazza, Charlottenstraße 11, Eingang Urbanstraße, 70182 Stuttgart. Info: ramic@kanzlei-svk.de | Alle zwei Monate, also auch am 6.10. und 1.12.2026
26.8.2026, Hannover Stammtisch der ARGE Anwältinnen ab 18 Uhr im Restaurant Steintormasch, In der Steintormasch 5, 30167 Hannover. Anmeldung bis 21.8.: kontakt@rechtsanwaeltin-sandhas.de

Das Treffen war zunächst für den 12.8. geplant.

Save the date
15.9.2026, Köln Balthasar, Aachener Str. 18, 50674 Köln, Anmeldung: nm@mahmoudi-rechtsanwaelte.de | monatlich, auch: 13.10., 10.11., 8.12.2026
23.9.2026, Hannover ARGE Anwältinnen zu Besuch bei der Niedersächsischen Landtagspräsidentin Hanna Naber plus Führung durch den Landtag und Gespräch mit der rechtspolitischen Sprecherin der Grünen, Evrim Camuz, 15-16:30 Uhr

„Regenbogenfamilien: Wie sieht die (juristische) Realität aus – und was muss passieren?“ Das Queere Netzwerk im DAV hatte am 14.7.2026 zwei Expertinnen zu einem Online-Treffen eingeladen: RAin Dr. Corinna Remmele, Fachanwältin für Familienrecht in Augsburg, und Constanze Körner, Gründerin des deutschlandweit ersten Regenbogenfamilienzentrums und Geschäftsführerin von LesLeFam, Berlin. Überraschend für viele Teilnehmende war die Vielfalt gelebter Familien(planungs)modelle, wie auch die rechtlichen Herausforderungen für queere Familien. Klare Forderung des Abends war die überfällige Anpassung des Abstammungsrechts. Und ein Wunsch an den DAV: Denkt Regenbogenfamilien bei familienrechtlichen Themen mit! Kommende Veranstaltungen sind über den Newsletter des Netzwerks zu erfahren.

V.i.S.d.P.: Christina Dillenburg
Vorsitzende der ARGE Anwältinnen im DAV
Redaktion: Christine Olderdissen

Folgen Sie der ARGE Anwältinnen bei LinkedIn

Für eine Abmeldung aus dem Verteiler wenden Sie sich bitte
an die Mitgliederverwaltung des DAV: Tel.: 030 / 72 61 52-178

D E U T S C H E R   A N W A L T V E R E I N – Littenstraße 11, 10179 Berlin

Tel.: 030 / 72 61 52 – 0, Fax: 030 / 72 61 52 – 190, dav@anwaltverein.de
© 2026