Fireside Chat, es ist so weit: Am 26. September laden wir zum Kamingespräch zu Fake News und Hate Speech ins DAV Haus in Berlin ein, in Kombination mit der Mitgliederversammlung. Die Veranstaltung ist eine Kurzform unserer 39. Anwältinnenkonferenz. Im September 2026 wird die Herbsttagung der Anwältinnen im DAV im gewohnten Umfang in Frankfurt stattfinden. Wir freuen uns, wenn Sie sich diesen Termin vormerken.
Das Programm am 26. September 2025
12 Uhr: Get Together und Begrüßung durch Christina Dillenburg, Vorsitzende der ARGE Anwältinnen, Rechtsanwältin, Essen
12:30 Uhr: Fireside Chat zu Fake News, Hate Speech – Auswirkung auf die Demokratie
mit Josefine Ballon, Rechtsanwältin, Geschäftsführerin von Hate Aid, Berlin,
Verena Haisch, Rechtsanwältin, Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Hamburg
Moderation: Barbara Helten, Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin, Berlin
14 Uhr: Imbiss
15 Uhr: Mitgliederversammlung der ARGE Anwältinnen im DAV
Ort: DAV Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Nichtmitglieder sind ebenfalls herzlich eingeladen.
Wir bitten um Anmeldung: https://easy-feedback.de/umfrage/2010560/8PryeFO
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Die Verlängerung der Nachweiszeiten für den Fachanwaltstitel von drei auf fünf Jahre nützt insbesondere Frauen. Auf diese Bedeutung der Änderung der Fachanwaltsordnung weist RAin und Notarin Silvia C. Groppler in ihrem Artikel „Zukunft Fachanwaltschaft“ im Anwaltsblatt hin. ARGE-Mitglied Groppler ist Vorsitzende von Ausschuss 1 der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), zuständig für Fachanwaltschaften. Am 26.5.2025 hatte die 8. Satzungsversammlung der BRAK die Änderung von § 5 Abs. 1 Satz 1 FAO auf Vorschlag des Ausschusses beschlossen. Dafür gab es triftige Gründe: Unter anderem hat sich in den vergangenen 15 Jahren die Zahl von Gerichtsverfahren halbiert, während Tätigkeiten im Angestelltenverhältnis oder in Teilzeit zugenommen haben. Beides verringert die Möglichkeit, in nur drei Jahren ausreichend praktische Erfahrungen im angestrebten Fachgebiet zu erlangen, trotz ausreichend theoretischer Kenntnisse. Betroffen sind vorrangig jüngere Frauen, die zeitweilig für ihre Kinder oder auch die Pflege von Angehörigen beruflich kürzertreten. Dabei ist die Bezeichnung als Fachanwältin für den weiteren Karriereweg zunehmend wichtig, ist sie doch „ein Ausweis besonderer Qualifikation und bringt erhebliche wirtschaftliche Vorteile“, schreibt Silvia S. Groppler. In ihrem Artikel beschreibt sie weitere Maßnahmen zur Modernisierung von Fachanwaltschaften (Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Strafrecht, Erbrecht und Bank- und Kapitalrecht). Ob und wieweit auch die anderen 18 Fachanwaltschaften reformbedürftig sind, werde noch geprüft.
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Die Regionalgruppe Celle/Hannover lädt am 25.9.2025, 18 Uhr, zu einer Infoveranstaltung zum Schutz vor Cybercrime für die Anwaltskanzlei ein, zusammen mit dem Forum Junge Anwaltschaft und dem HDI Hannover. Kriminalkommissar Martin Juris stellt die Arbeit der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) im Landeskriminalamt Niedersachsen vor. Zwei weitere Vorträge behandeln mögliche Angriffe auf Anwaltskanzleien und welche Maßnahmen zur Cybersecurity getroffen werden können. Das komplette Programm (auch als PDF zum Download) finden Sie im Veranstaltungskalender unserer Website. Anmeldung bis zum 17.9.2025: kontakt@rechtsanwaeltin-sandhas.de
Die Fußfessel kommt, kommt sie? Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat am 25.8.2025 den Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, das es Familiengerichten ermöglichen soll, in Fällen von Partnerschaftsgewalt den Täter zum Tragen einer Fußfessel zu verpflichten. Sobald er sich der zu schützenden Person nähert, wird sie über ein Empfangsgerät gewarnt, kann sich in Sicherheit bringen oder Unterstützung für sich suchen. Wegen möglicher verfassungsrechtlicher Bedenken soll die Fußfessel nur bei sogenannten Hochrisikofällen und zeitlich begrenzt zum Einsatz kommen. Ergänzend sollen die Gerichte zu Anti-Gewalt-Trainings verpflichten und Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern dürfen.
Viele Frauenverbände sehen den Vorschlag kritisch. Die Kosten für die Fußfessel werden mit 11 Mio Euro veranschlagt, und das, wo schon die bestehenden Hilfsangebote wie Frauenhäuser und Beratungsstellen unterfinanziert sind. Der Juristinnenbund kritisierte bereits Ende 2024 in einer 15-seitigen Stellungnahme zu einem Vorentwurf des Gesetzes, der Einsatz der Fußfessel sei nur „eine situationsbezogene, kurzfristige Form der Prävention“. Der bff forderte u.a. in seiner Stellungnahme eine Schulung von Familienrichter*innen.
Als Argument pro Fußfessel weist der Referentenentwurf darauf hin, dass in Spanien seit der Einführung im Jahr 2009 kein Opfer mehr durch einen Täter mit einer elektronischen Fußfessel getötet wurde. Der Tübinger Kriminologe Jörg Kinzig warnt in der LTO jedoch vor dem „Wundermittel Fußfessel“: Bei den meisten Tötungsfällen in Deutschland hätten die Frauen vorher kein Kontakt- und Annäherungsverbot beantragt. Dorothea Hecht vom Verein Frauenhauskoordinierung bestätigt: Nur ein Bruchteil von Frauenhausbewohnerinnen würden Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz stellen. In Spanien dagegen gäbe es neben Prävention und Intervention engmaschige Beratungen und Hilfsangebote für die Frau, etwa bei der Wohnungs- und Jobsuche. Zudem würde Gewalt an Frauen viel schärfer verfolgt: „In Spanien wird eher eine Zwangsmaßnahme gegen einen potenziellen Täter verhängt. In Deutschland wird der Frau oft so lange nicht geglaubt, bis leider etwas Ernstes passiert.“
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Für eine Strafanzeige nach § 184 k StGB war Yanni Gentsch „nicht nackt genug“. Die Joggerin trug ganz normale Leggings, als sie bemerkte, dass sie ein Mann beim Laufen filmte, immer auf den Po. Sie stellte den Mann zur Rede, filmte das und stellte das Video mit dem unkenntlich gemachten Fahrradfahrer und seiner Ausrede ins Internet: „Warum ziehen Sie denn so eine Hose an?“ Ihre Antwort: „Weil ich laufen gehe.“ Das Video erhielt über 16 Millionen Aufrufe auf ihrem Instagram-Account und sie den Tipp, den Mann anzuzeigen. Doch bei der Polizei erfuhr die junge Frau, dass sie trotz Beweislage keine Möglichkeit hat, den filmenden Mann strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, weil sie bekleidet und im öffentlichen Raum unterwegs war. Yanni Gentsch entdeckte, dass das Strafrecht nur greift, wenn der Intimbereich betroffen ist, also bei nackter Haut oder unter der Kleidung, so beim heimlichen Filmen unter den Rock. Die Kölnerin startete eine Petition mit der Forderung: Jetzt Gesetzeslücke schließen! 125.000 Unterschriften bestätigen ihren Ärger, dass die rechtliche Regelung eine Täter-Opfer-Umkehr in Reinform sei und eine Strategie, um Betroffene zum Schweigen zu bringen: „Die Scham gehört auf die Seite der Täter, nicht auf unsere. Meine Klamotten sind keine Einladung!, und heimliches Filmen ist ein Übergriff, der Betroffene noch Stunden bis zu Tage später belastet!“ heißt es in der Petition. Am 25.8.2025 übergab sie die Petition dem Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Benjamin Limbach (Grüne), mit der Bitte, eine Gesetzesinitiative zu starten. „Das war nicht nur ein Übergriff“, sagte Yanni Gentsch bei der Pressekonferenz mit dem Justizminister. „Es war ein Symptom für tiefsitzende patriarchale Strukturen, in denen Frauenkörper zur Objektivierung missbraucht werden.“ Benjamin Limbach erklärte vor der zahlreich versammelten Presse (u.a. Deutschlandfunk, Spiegel, Tagesschau): „Unser Recht muss eine klare Grenze ziehen, wenn Körperteile in sexueller Absicht heimlich oder gegen den Willen einer Person abgefilmt oder fotografiert werden.“
Ungewollt schwanger zu sein, bringt Frauen in eine Notlage, psychosozial, medizinisch und finanziell. Sie sehen sich mit gesellschaftlichen Vorurteilen konfrontiert, haben insbesondere im Süden und Westen Deutschlands Mühe, ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis für den Schwangerschaftsabbruch zu finden, und müssen selbst für die Kosten aufkommen. Dies bestätigt das Forschungsprojekt ELSA: „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“. Die Studie wurde im Auftrag der vorherigen Ampelregierung erstellt, ihre Abschlussberichte hat das Bundesgesundheitsministerium am 13.8.2025 veröffentlicht. 4500 Frauen wurden per Online-Fragebogen befragt. Hinzu kommen Analysen von ca. 600 Frauen, die ihre Schwangerschaft abgebrochen haben, und etwa 470 Frauen, die ungewollt die Schwangerschaft ausgetragen haben. Eine zentrale Ursache für das Gefühl der Stigmatisierung, die bei 29,5 Prozent sehr stark ausgeprägt waren, führt die Studie auf die aktuelle Gesetzeslage zurück. Die Forschenden empfehlen die Anpassung des Abtreibungsrechts, mithin die Liberalisierung und Entkriminalisierung von § 218 StGB.
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Der Gynäkologe Joachim Volz klagt gegen seinen Arbeitgeber um die Erlaubnis, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche nach § 218a Abs.2 StGB durchführen zu dürfen. Volz war Chefarzt eines evangelischen Krankenhauses in Lippstadt. Als dieses mit dem katholischen Krankenhaus fusionierte, erhielt er eine Dienstanweisung mit der Verpflichtung, er habe die katholischen Belange hinsichtlich der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu beachten, soll heißen: keine Schwangerschaftsabbrüche mehr in dieser Klinik. Reguläre Abbrüche aus sozialen Gründen bis zur 12. Woche waren vorher schon in beiden Krankenhäusern nicht möglich. Volz‘ Klage vor dem Arbeitsgericht Hamm wurde am 8.8.2025 abgewiesen, mit der Begründung, das Klinikum Lippstadt sei kraft Direktionsrecht zur Maßnahme berechtigt (Az. 2-CA-182/25). Der Chefarzt ging in Berufung. Sein Fall und die rechtlichen Argumentationen sind gut dokumentiert von Spiegel und taz. Chefarzt Joachim Volz, in der Güteverhandlung noch ohne Anwalt, hat mittlerweile relevante kirchenrechtliche Expertise an seiner Seite, wie die LTO berichtet. Seit Mitte Juli hat er auch einen Instagram-Kanal. Seine Online-Petition „Ich bin Arzt & meine Hilfe ist keine Sünde“ fand fast 290.000 Unterschriften und prominente Unterstützung.
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Mehr als 80 Prozent der Menschen in Deutschland empfinden es als falsch, dass ein Schwangerschaftsabbruch immer noch als Straftat gilt. Dies dokumentiert eine Umfrage, die das Bundesfrauenministerium (BMFSFJ) im April 2024 veröffentlicht hat. Wegen der fehlenden Legalität übernehmen die Krankenkassen die Kosten für den Abbruch nicht, selbst wenn alle Bedingungen für die Straffreiheit, wie etwa die Einhaltung der Beratungspflicht, erfüllt sind. Laut Koalitionsvertrag wollen Union und SPD die fehlende Kostenübernahme „künftig großzügiger“ gestalten. Die geplatzte Wahl von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin am 11.7.2025 hat jedoch gezeigt, dass es kaum dazu kommen wird. Anders als die Mehrheit der Bevölkerung haben große Teile der Unionsfraktion im Bundestag eine sehr konservative Haltung zum Schwangerschaftsabbruch. In einer beispiellosen Diffamierungskampagne waren in den sozialen Medien falsche Behauptungen über die Verfassungsrechtlerin aus Potsdam und ihre Haltung zum Schwangerschaftsabbruch gestreut worden. Die Initiative 1000plus.net brüstet sich online mit einem „Menschenwürde-Barometer“, dass mehr als 38.000 Emails an CDU/CSU-Abgeordnete geschickt wurden, damit diese ihre Stimme nicht der angeblich „dezidierten Abtreibungsbefürworterin“ geben. Am 7.8.2025 hat Frauke Brosius-Gersdorf ihren Rückzug von der Kandidatur bekanntgegeben. Im Wortlaut ihrer Erklärung, veröffentlicht bei LTO, schreibt sie: „Mir wurde aus der CDU/CSU-Fraktion – öffentlich und nicht-öffentlich – in den letzten Wochen und Tagen sehr deutlich signalisiert, dass meine Wahl ausgeschlossen ist. Teile der CDU/CSU-Fraktion lehnen meine Wahl kategorisch ab.“
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Wie gehen Gerichte mit Tötungsdelikten an Frauen um? Hat das Gericht den Besitzanspruch des Täters an seinem Opfer und damit die für das Urteil wichtigen „niedrigen Beweggründe“ erkannt? Oder wurde eher auf eine schwierige private Situation der Täter abgehoben und eine weit mildere Strafe wegen „Totschlags“ ausgesprochen? Die Journalistinnen Julia Bellan und Franziska Pröll stellten in ihrer Recherche fest, es gibt gravierende Unterschiede bei Urteilsfindung und Begründung. Gerade bei Femiziden verletzen Gerichte u.U. wichtige Grundsätze des Rechtsstaats, aber auch das Gerechtigkeitsempfinden und die Gefühle der Hinterbliebenen. Für ihre Untersuchung über Tötungsdelikte aus dem Jahr 2021 werteten sie Meldungen von Nachrichtenagenturen aus, suchten nach Artikeln in Lokal- und Boulevardzeitungen und befragten Polizei sowie Staatsanwaltschaften. Ihre sachliche Analyse, angereichert mit informativen, interaktiven Grafiken ist am 22.11.2024 – zum Tag gegen Gewalt an Frauen – bei faz.net, der Online Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) erschienen. Im Anwaltsblatt hat Franziska Pröll auch am 4.12.2024 ihre Recherchen in einem Gastkommentar vorgestellt, er wird aktuell auf der Startseite des DAV prominent präsentiert. Für ihre Arbeit wurden die beiden Autorinnen mit dem Axel-Springer-Preis für jungen Journalismus ausgezeichnet. Der Journalistinnenbund e.V. verleiht ihnen am 20. September den Marlies-Hesse-Nachwuchspreis 2025.
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Elisabeth-Selbert-Preis für die feministische Rechtszeitschrift STREIT und den Verein „Frauen streiten für ihr Recht“: Die hessische Sozialministerin Heike Hofmann hat am 5.6.2025 den mit 10.000 Euro dotierten Preis der Redaktion der STREIT feierlich übergeben. Mit dem Preis ehrt das Land Hessen im zweijährigen Turnus Menschen, die sich für die Verwirklichung der Chancengleichheit in der Gesellschaft einsetzen. Die Kasseler Politikerin und RAin Elisabeth Selbert hatte 1948/49 tatkräftig für den Grundsatz „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ in Artikel 3 des Grundgesetzes gekämpft. Ministerin Hofmann verwies in ihrer Festrede darauf, dass die STREIT als maßgebliche Zeitschrift feministischer Rechtskritik im deutschsprachigen Raum gelte: „Durch die effektive Vernetzung feministischer Juristinnen untereinander konnte etwa die Rechtspraxis in Deutschland nachhaltig verändert werden. Damit steht die Arbeit von Verein und Zeitschrift für die Rechte der Frauen in direkter Tradition des Engagements von Elisabeth Selbert.“ Mitherausgeberin der STREIT ist übrigens Susette Jörk, die zusammen mit ihren Kolleginnen vom Anwältinnenbüro Leipzig vom DAV mit dem Maria-Otto-Preis 2024 geehrt worden ist. Die ehrenamtlich agierende Redaktion wird das Preisgeld für die Digitalisierung ihrer Rechtszeitschrift einsetzen. Schon bald können Ausgaben online gelesen werden. Gut zu wissen: Ein Abonnement der STREIT sichert die weitere Existenz dieser rechtspolitisch und feministisch wichtigen Publikation.
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Maria Otto war die erste Frau, die in Deutschland ihre Zulassung als Rechtsanwältin erhielt, es war der 7.12.1922. Ihr weit voraus war Lidia Poët. Sie erhielt bereits im August 1883 ihre Zulassung als erste Anwältin Italiens. Nach kurzen drei Monaten flog sie jedoch aus der Turiner Anwaltskammer wieder raus, durch Beschluss eines Appellationsgerichtes mit recht fadenscheinigen Argumenten: „Schöne Anwältinnen könnten die Richter beeinflussen“, oder: „Man stelle sich vor, wie die Anwaltsrobe über die aufwändige Damenkleidung passen soll“. Erst 37 Jahre später wurde sie wieder zugelassen: Am 20.11.1920 war Lidia Poët bereits 65 Jahre alt. Netflix machte die verhinderte Anwältin zum Serienstar: Das „Gesetz nach Lidia Poët“ wurde zum weltweiten Erfolg. Zu ihrem 170igsten (!) Geburtstag am 26.8.2025 würdigte die WDR-Radiosendung Zeitzeichen den Kampf der ersten Anwältin Italiens um ihre berufliche Anerkennung mit einem 15minütigen Porträt. Radioreporterin Maren Gottschalk befragte dazu Prof. Angelika Nußberger, die schon bei der Hundertjahrfeier von Maria Ottos Zulassung die Festrede für die ARGE Anwältinnen gehalten hat. Weitere Gesprächspartnerin ist Dr. Marion Röwekamp, die für den Deutschen Juristinnenbund das Lexikon zu Leben und Werk von frühen deutschsprachigen Juristinnen verfasst hat: „Was der Fall zeigt ist, dass rechtliche Gleichberechtigung für Frauen immer hart erkämpft werden muss. Das hat sich leider nicht verändert“.
RAin Claudia Burgsmüller war „eine scharfsinnige Denkerin, eine Juristin, die sich immer für die Rechte ihrer Mandant*innen einsetzte, eine mutige Kämpferin und eine verlässliche Partnerin im Einsatz gegen sexualisierte Gewalt und eine besondere Frau, deren Handeln Spuren hinterlässt“, schreibt die Initiative Wildwasser Wiesbaden zu ihrem Gedenken. Rechtsanwältin Claudia Burgsmüller ist am 22. Juni 2025 im Alter von 74 Jahren verstorben. Sie galt als juristische Pionierin und Missbrauchsexpertin. Um 1980 gehörte sie zum Kreis der feministischen Anwältinnen, die sich zunächst bei Jurafrauentreffen zusammengefunden hatten und 1978 den feministischen Juristinnentag gründeten und 1983 die Zeitschrift STREIT. Claudia Burgsmüller, seit 1981 mit eigener Kanzlei in Wiesbaden tätig, engagierte sich für die Entwicklung der Nebenklagevertretung in Strafverfahren, die 1983 drohte abgeschafft zu werden. Mit dem Opferschutzgesetz von 1986 wurde die Nebenklagebefugnis schließlich auf sexuelle und häusliche Gewaltdelikte ausgedehnt. Ein Erfolg der Anwältinnen, wie RAin Sybilla Flügge im Rückblick auf „25 Jahre Feministische Rechtspolitik“ in STREIT 2/2003 berichtet.
Einer größeren Öffentlichkeit wurde Claudia Burgsmüller durch ihr Engagement für Betroffene von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche und anderen Organisationen bekannt. Gemeinsam mit Brigitte Tilmann, ehemalige Präsidentin des OLG Frankfurt/Main, erstellte sie 2010 und 2012 Aufarbeitungsberichte über den sexuellen Missbrauch an der Odenwaldschule und klärte 2015/16 die Vorkommnisse an der Elly-Heuss-Knapp-Schule in Darmstadt auf. 2012 wurde Claudia Burgsmüller Mitglied in der externen Kommission zur Aufarbeitung der Vorwürfe bei Ärzte für die Dritte Welt e.V., 2014 wurde sie in den Beirat des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) berufen. Schließlich war sie die Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexueller Gewalt im Bistum Limburg und als Projektbeobachterin des Folgeprojekts „Betroffene hören – Missbrauch verhindern“ tätig. UBSKM und das Bistum Limburg lobten ihre Arbeit als unbestechliche Anwältin und juristische Aufklärerin mit einem „ausgeprägten Verständnis für Gerechtigkeit“. Auch der Verein Glasbrechen dankte der verstorbenen Anwältin dafür, dass sie die Betroffenen sexualisierter Gewalt auf der Odenwaldschule über viele Jahre mutig, unermüdlich und mit viel Empathie unterstützt hatte.
Testphase für das digitale Rechtsinformationssystem NeuRIS: Es soll den barrierefreien Zugang zu Gesetzen, Verordnungen, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsvorschriften ermöglichen. Das gemeinsame Projekt vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und dem Bundesamt für Justiz bittet Interessierte, den neuen Service online zu testen oder sich sogar für Interviews zur Nutzung von NeuRIS zu melden. „Egal ob interessierte Bürger*in, Rechtsexpert*in oder Entwickler*in – jede Perspektive ist willkommen“, schreibt Christina Lang auf Instagram. Sie ist CEO bei Digital Service, der Digitalisierungspartner der Verwaltung. Mehr Hintergrund zu den Arbeiten am künftigen Rechtsinformationsportal verrät ein Blogartikel, ebenso dass die Fertigstellung für die zweite Jahreshälfte 2026 vorgesehen ist.
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Seit Juni 2025 gibt es nach einer Fehlgeburt Anspruch auf Mutterschutz. Dies gilt ab der 13. Schwangerschaftswoche. Lioba Lamers, Fachanwältin für Arbeitsrecht, erklärt in der LTO die Details. Diese besonderen Mutterschutzregeln in § 3 Abs. MuSchuG gelten für angestellte Anwältinnen, für Referendarinnen und Studentinnen, nicht aber für selbständige Anwältinnen. Diesen Aspekt erwähnt RAin Lamers nicht. Im Bündnis Mutterschutz für Selbständige haben sich neben 410.000 Betrieben und Personen – von der Handwerkerin bis zur Unternehmerin – 45 Organisationen zusammengeschlossen. Sie fordern die Ausweitung der Mutterschutzregeln für selbständig tätige Frauen. Auch der DAV ist Unterzeichner im Bündnis.
Mit knallgrünen Haaren zur Jugendweihe. Ihren blonden Haarschopf hat Jo zuvor kopfüber in einen Eimer mit Ostereierfarben gesteckt, während ihr Bruder an die Badezimmertür hämmert. Es stinkt nach Essig. Der fixiert die Farbe, hatte sie gehört. So startet die Vierzehnjährige ihre Punkkarriere und Sonja M. Schultz ihren Roman „Mauerpogo“. Punk Ost und Punk West waren zwei völlig verschiedene Protestformen junger Leute. „Ich wäre gern Punkerin gewesen“, sagte Sonja M. Schultz bei der Buchpremiere am 26.8.2025 in Berlin. „Mit dem Buch habe ich meine zweite Pubertät gelebt“. Sie beschreibt, wie Ledermantel und zerrissene Strumpfhosen das Outfit komplettieren, mit dem Jo 1982 den Aufbruch in Stasiland wagt. Zu diesem Zeitpunkt war die Schriftstellerin selbst erst sieben Jahre alt. In ihrer Jugend in Schleswig-Holstein war an Punk nicht zu denken. Die Begegnung mit einer Ex-Punkerin vor einigen Jahren war die Initialzündung für das Buch. Sonja M. Schultz liest alles, was sie über Punk in der DDR in die Finger kriegt, schaut sich jeden Film über die Punkszene im Osten an und beginnt zu schreiben. In einer wunderbar rotzigen und dabei poetischen Sprache begleitet sie Jo bei der Gründung ihrer Punkband, als sie sich in die Schlagzeugerin Ratte verliebt und wie wild den Pogo tanzt – bis sie Probleme mit der Staatsgewalt bekommt, in einem System, das die Freiheit fürchtet. Sonja M. Schultz hat so viele Details aus dem DDR-Alltag eingebaut, dass sie, die Westlerin, ihren Text immer wieder Freund*innen mit Ost-Vergangenheit zum Korrekturlesen vorgelegt hat. Und doch geht sie im Vorwort auf Nummer sicher: „Stimmt. So ist es nicht gewesen.“
Mauerpogo, Sonja M. Schultz, Blumenbar Verlag/Aufbau Verlag, 368 Seiten, 22,- €
| 6.9.2025, Hamburg | „Was war noch gleich … Geschlechtergerechtigkeit?“ Grundlagenseminar auf der Basis von Art. 3 Grundgesetz, Friedrich-Ebert-Stiftung |
| 9.9./16.9.2025, online | „Konfliktleichtigkeit – systemisches Aufbautraining für Weite im Denken und im Handeln“, Friedrich-Ebert-Stiftung |
| 10.9.2025, Leipzig | „Defekte Debatten – warum wir als Gesellschaft besser streiten müssen“, Buchgespräch mit Politikwissenschaftlerin Julia Reuschenbach, Friedrich-Ebert-Stiftung |
| 10.9.2025, online | „Rechtssicher geschützt vor rechts“, Weiterbildung für Aktive in Vereinen, Heinrich-Böll-Stiftung |
| 20./21.9.2025, Köln | „Moderation – Seminar für Frauen“, Organisation, Körpersprache, Kommunikation, Friedrich-Ebert-Stiftung |
| 23.9.2025, Verden | „Schwangerschaftsabbruch geht uns alle an!“ Feministische Werkstatt der Heinrich-Böll-Stiftung |
| 23.9.2025, Online | „Mütter in die Kommunalpolitik“, Mutmachlesung mit Buchautorin Sarah Zöllner, Friedrich-Ebert-Stiftung |
| 1.10.2025, online | „Bist du die nächste Bürgermeisterin?“, Orientierungsveranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung |
| 26.9.2025, Berlin | „Fake News, Hate Speech“: Fireside Chat der ARGE Anwältinnen mit anschl. Mitgliederversammlung, DAV Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin |
| 25.9.2025, Hannover | „Schutz vor Cybercrime für die Anwaltskanzlei“, Infoveranstaltung der Regionalgruppe Celle/Hannover zusammen mit dem Forum Junge Anwaltschaft und HDI Hannover, 18 Uhr, HDI- Platz 1, 30659 Hannover. Anmeldung bis 17.9.2025: kontakt@rechtsanwaeltin-sandhas.de |
| 9.10.2025, Berlin | Treffen ARGE Anwältinnen Berlin mit Vortrag: „Vermögensschadenshaftpflicht, richtig versichert?“, 18 Uhr, bei Menze und Menze (HDI), Littenstr. 10, 10179 Berlin |
| 14.10.2025, Stuttgart | Stammtisch der ARGE Anwältinnen ab 19:30 Uhr im Restaurant La Piazza, Charlottenstraße 11, Eingang Urbanstraße, 70182 Stuttgart. Info: ramic@kanzlei-svk.de; ebenso: 2.12.2025 |
Der DAV stellt sich vor: Zur Runderneuerung des Webauftritts gehört ein animiertes Imagevideo, das seit kurzem auf der Website oder bei YouTube zu sehen ist: „Was Sie schon immer über den Deutschen Anwaltverein wissen wollten. In 80 Sekunden“.
V.i.S.d.P.: Christina Dillenburg
Vorsitzende der ARGE Anwältinnen im DAV
Redaktion: Christine Olderdissen
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