Newsletter Juni 2026
Wenige Tage noch bis zum Wiedersehen beim deutschen Anwaltstag (DAT), 10. bis 12.6.2026 in Freiburg mit dem Motto „Anwaltschaft im Aufbruch – Zukunft gestalten“ Am Freitag gibt es drei Gelegenheiten zur Begegnung mit der ARGE Anwältinnen im DAV: Starten Sie mit uns in den Tag beim traditionellen Frühstücksempfang der ARGE, gleich morgens um 8 Uhr. Um 9 Uhr diskutieren wir über „Geschlechterrollen, Machtstrukturen und Widerstände“, die uns in der Arbeit als Anwältinnen entgegenschlagen. Um 14 Uhr geht es um „Kanzleiübernahmen und wie wir weibliche Talente nicht verlieren“. Bereits am Eröffnungstag, 10.6., organisieren wir zusammen mit dem FORUM Junge Anwaltschaft den Young Lawyers Lunch. Alles Weitere zum Programm finden Sie auf der Website des Anwaltstages.
Die Zukunft der Anwaltschaft startet bereits am Dienstagabend, 9.6.: Das Young Lawyers Opening ist die Gelegenheit für alle Jüngeren, Kontakte und Ideen in einer lockeren Runde miteinander auszutauschen und künftige Kooperationen anzugehen. Die ARGE Anwältinnen wie auch zahlreiche weitere Arbeitsgemeinschaften im Deutschen Anwaltverein sind bei diesem Get-Together dabei. Das „Crossover U45-Opening“ zum Anwaltstag findet im Kastaniengarten am Schlossbergring 3 in Freiburg statt. Es beginnt um 18 Uhr. Die Karten kosten 40,- Euro inkl. Speisen, Getränke sind extra. Wir verlosen 4 Karten für den kostenlosen Eintritt. Schnell sein lohnt sich: Bewerben Sie sich bis zum 3. Juni unter Angabe Ihres Alters bei der Geschäftsstelle des DAV: brexl@anwaltverein.de. Sie dürfen maximal 45 Jahre alt sein. Falls Sie gewonnen haben, werden Sie benachrichtigt.
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Sie haben gerade keine Zeit für den DAT? Dann kommen Sie stattdessen Ende September zur 41. Anwältinnenkonferenz nach Frankfurt am Main. Wir planen für den 24. und 25.9.2026 ein Programm mit interessanten Vorträgen: Es soll um Vergütungsvereinbarung, Geldwäsche, Entgelttransparenzgesetz, Vermögensbildung für Anwältinnen, Versorgungswerke und Eheverträge gehen. Bei einem Barcamp können Teilnehmerinnen Workshops mit eigenen Themen gestalten: Was brennt Ihnen auf den Nägeln? Was möchten Sie gerne mit Anwaltskolleginnen diskutieren? Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen beim diesjährigen ARGE-Netzwerktreffen.
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Haben Sie Interesse an der Mitarbeit im Geschäftsführenden Ausschuss der ARGE? Wir wollen uns verjüngen und suchen Kolleginnen mit frischem Elan und Lust an Gestaltung in der Arbeitsgemeinschaft der Anwältinnen im DAV. Melden Sie sich gerne bei uns. Bei der Mitgliederversammlung im Rahmen der Anwältinnenkonferenz stehen Neuwahlen zur Zusammensetzung des GfA an.
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Save the Date für den nächsten Legal Lunch am 30. Juli. Wieder zur Mittagszeit von 13 bis 14 Uhr bieten wir ein Online-Treffen für ARGE-Mitglieder und weitere Interessierte an. Das Thema: Netzwerken für Juristinnen – Zwischen Fachkompetenz und Sichtbarkeit. Die Moderation übernimmt die Kollegin Sarah Bystrow. Wir würden gerne das Interesse an der Veranstaltung abfragen und bitten Sie daher, sich anzumelden. Die Anmeldung ist jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme. Einwahllink für den 30. Juli 2026, 13 Uhr: https://us06web.zoom.us/j/84657049138?pwd=DXYEbv2uaDxEaG325Nn2v1amvtXpmf.1
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme! Leiten Sie den Link gerne an Interessierte weiter.
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Die Bundesregierung will die strafrechtliche Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung stärken. Täter – und Täterinnen –, die Menschen mit falschen Versprechungen in von Zwang geprägte Beschäftigungsverhältnisse locken, sollen besser dafür belangt werden können. Laut des Gesetzentwurfs vom 27.5.2026 sollen auch diejenigen bestraft werden, die Leistungen der Opfer in Anspruch nehmen. Bisher galt dies ausdrücklich für Fälle von Zwangsprostitution. Künftig sollen private Bauherren, Schlachthofbetreiber oder Kundinnen von Nagelstudios bestraft werden können, die diese Form von „moderner Sklaverei“ ausnutzen, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Dies soll genauso für die Ausbeutungsform der (in Deutschland verbotenen) Leihmutterschaft und der Zwangsheirat gelten, berichtet die LTO. Wie die dpa mitteilt, hatte das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen bei einer Evaluation der Strafvorschriften zum Menschenhandel festgestellt, dass kaum noch Fälle vor Gericht landen. Es kam zu dem Schluss, dass die Handhabung des Prostituiertenschutzgesetzes häufig einer erfolgreichen Bekämpfung des Menschenhandels im Wege stehen könnten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die geplante Gesetzesänderung. Es ist von der Bundesregierung mit der Berichterstattung zum Menschenhandel betraut, bemängelt allerdings, dass es zu den entsprechenden Regelungen im Aufenthaltsrecht Nachbesserungsbedarf gebe.
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Die Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben eine Bundesratsinitiative gestartet, um Femizide konsequenter zu ahnden. „Im Recht der vorsätzlichen Tötungsdelikte, §§ 211 ff StGB, sollen geschlechtsbezogene Tatmotive, insbesondere Vorstellungen geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit sowie patriarchale Herrschafts- und Besitzansprüche gesetzlich klarer erfasst und tatbestandlich präzisiert werden“, erklärte die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern Jacqueline Bernhardt am 19.5.2026. „Wer eine Frau als sein Eigentum betrachtet und sie tötet, weil sie sich seinem Willen verweigert, der gehört lebenslang ins Gefängnis. Nach der derzeitigen Rechtslage kommt es vor, dass das Gericht einen Mord verneint, weil der Täter durch die Trennung in eine emotionale Ausnahmesituation versetzt worden sei. Diese Rechtslage verkennt die Verantwortlichkeiten“, begründete die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann ihren Entschließungsantrag am 26.5.2026. Niedersachsen hatte das Bundesjustizministerium schon vor einem Jahr um Prüfung gebeten. Mittlerweile hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig eine Nachschärfung des Strafrechts in Aussicht gestellt.
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Schleswig-Holstein will mit einem Zehn-Punkte-Plan gegen digitale sexualisierte Gewalt vorgehen und stellt dafür 1,8 Millionen Euro zur Verfügung. Zu den Maßnahmen gehören neben einer Social-Media-Kampagne die Stärkung der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften, Landespolizei und Justiz. Wirkungsvoll dürfte auch das Angebot von technischer Unterstützung von Frauenhäusern und Beratungsstellen sein. Ziel ist es, in komplexen oder akuten Bedrohungssituationen Accounts und Geräte abzusichern, Schutzräume zu schaffen und Kommunikation zu steuern.
Der Senat von Berlin unterstützt seit längerem ein landesweites Projekt gegen digitale geschlechtsspezifische Gewalt aus dem sozialen Umfeld. Die Initiative ein-team.org bietet kostenlose Technikschulungen für Fachkräfte von Frauenhäusern, Schutzunterkünften und Beratungsstellen an. Beispielsweise geht es darum, bei Frauen, die im Frauenhaus Schutz suchen, versteckte Bluetoothtracker oder Spionage-Apps im Smartphone unschädlich zu machen, die gewalttätige Expartner installiert haben, um den Aufenthaltsort herauszufinden.
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Wer kennt das nicht: Bei einer gut besuchten Veranstaltung bilden sich vor der Frauentoilette lange Schlangen, während die Männer zu ihrer Toilette huschen und rasch wieder herauskommen. Frauen warten durchschnittlich 6 Minuten und 19 Sekunden, Männer hingegen nur 11 Sekunden auf ihren Zugang, berichtet Deutschlandfunk Kultur über eine Studie der belgischen Universität Gent. Der Freistaat Bayern will das jetzt ändern: §12 der bayerischen Versammlungsstättenverordnung soll bei Neubauten wie Umbauten gleich viele Toiletten für Frauen und Männer vorschreiben. Der Antrag der Grünen im Bauausschuss fand am 19.5.2026 breite Zustimmung. Während sich Bayern für diese Neuregelung medial feiern lässt, berichtet BR24, dass eine entsprechende Musterverordnung der Bauministerkonferenz seit 2014 gilt. Der Erlass von Bauordnungen ist Ländersache: Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Schleswig-Holstein haben die Vorschrift für die gleiche Anzahl von Toiletten bereits umgesetzt. Mittlerweile bereitet eine Arbeitsgruppe der Bauministerkonferenz eine neue Musterverordnung vor. Danach sollen All-Gendertoiletten ohne Trennung nach männlich und weiblich möglich werden. Einige Frauenverbände kritisieren Unisextoiletten als Verlust traditioneller Frauenschutzräume und warnen vor sexuellen Übergriffen an diesem intimen Ort.
„Wie zeigt sich Sexismus am Arbeitsplatz?“ wollte die Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft (EAF) herausfinden. Mit einer anonymen Tagebuch-App hielten 600 Teilnehmende einer Studie 12 Wochen lang sexistische Vorfälle fest. Die Auswertung ergab vier Kategorien: Sexismus zeigt sich bereits in abwertenden Kommentaren; sie senken die Hemmschwelle für spätere Übergriffe. Geschlechtsbezogene Vorurteile („mit Zahlen sind Männer fitter“) beeinflussen, wem Kompetenz und Führungsstärke zugetraut wird. In den Tagebucheinträgen wurden auch ungleiche Behandlung und Aufgabenverteilung notiert. Dies ist struktureller Sexismus mit Konsequenzen zu Informationsflüssen und für Karrierechancen. Schließlich schrieben die Teilnehmenden ihre Erfahrungen zu sexueller Belästigung auf, in Form von Blicken, Worten, Nachrichten und frauenfeindlichen Witzen, oft im Vorlauf zum körperlichen Übergriff.
63 Prozent der Befragten gab an, in der Vergangenheit bereits Sexismus am Arbeitsplatz in mindestens einer dieser Formen erlebt zu haben. Ob im Büro, beim Videocall oder während der Firmenfeier, betroffen sind vor allem Frauen, aber auch queere Menschen. Bei 82 Prozent war der Vorfall von Männern ausgegangen, 53 Prozent hatten dies durch Frauen erfahren. Die meisten Betroffenen bewältigen die Folgen allein oder im privaten Umfeld. Formelle Beschwerdewege, etwa beim Betriebsrat oder bei Gleichstellungsbeauftragten, werden nur ausnahmsweise genutzt.
Die umfangreiche Studie mit repräsentativen Daten enthält neben der differenzierten Analyse Handlungsempfehlungen für Betriebe. Sie soll den rund 900 Unternehmen und Initiativen, die sich dem „Bündnis gemeinsam gegen Sexismus“ angeschlossen haben, dabei helfen, Unternehmenskulturen zu verändern und Betroffene zu unterstützen. Die Studie wurde vom Bundesfrauenministerium gefördert.
Die Berliner Rechtsanwältin und Notarin Anne Klein ist über ihren Tod 2011 hinaus vielen im Gedächtnis geblieben, durch den nach ihr benannten Anne-Klein-Frauenpreis. Sie hat „als kämpferische Juristin und offen lesbisch lebende Politikerin feministische Pionierarbeit geleistet“, schreibt die Heinrich-Böll-Stiftung, die in ihrem Namen den Preis an herausragende Feministinnen aus aller Welt verleiht. Am 6.3.2026 wurde Awa Fall-Diop aus dem Senegal geehrt, Gründerin zahlreicher Frauenrechtsorganisationen und eine der renommiertesten Gender-Expertinnen im frankophonen Afrika. 2011 hatte Anne Klein, bereits schwer erkrankt, eine großzügige Schenkung an die Heinrich-Böll-Stiftung testamentarisch verfügt. Sie wollte damit zu feministischem Engagement ermutigen und dieses gewürdigt wissen.
Anne Klein, Jahrgang 1950 und im Saarland aufgewachsen, engagierte sich schon während ihres Studiums in der noch jungen Berliner Frauenbewegung. Sie gründete das erste Berliner Frauenhaus mit und das erste feministische Rechtsberatungszentrum in Kreuzberg. Gegen den Widerstand der Berliner Rechtsanwaltskammer machte sie sich mit der ersten auf Frauenrechte spezialisierten Anwaltskanzlei selbständig. Als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der grünen Bundestagsfraktion 1983/84 verfasste sie einen ersten Gesetzentwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz. 1989 wurde sie als parteilose Kandidatin zur Berliner Senatorin für Jugend, Frauen und Familie ernannt. Sie schuf das Referat für gleichgeschlechtliche Lebensweisen, sorgte für die finanzielle Absicherung des Projekts Wildwasser für als Kinder missbrauchte Frauen und richtete Zufluchtsorte für Mädchen in Krisensituationen und Frauen in der Prostitution ein. In späteren Jahren, als Präsidentin des Versorgungswerkes für Rechtsanwälte in Berlin (1999 – 2006), erreichte sie einen Versorgungsausgleich für gleichgeschlechtlich Hinterbliebene.
Der mit 10.000 Euro dotierte Anne-Klein-Frauenpreis wurde 15 Mal vergeben, nunmehr ist der Nachlass ausgeschöpft. Das Vermächtnis werde dennoch fortgesetzt, erklärte die Juryvorsitzende Dr. Imme Scholz bei der Preisverleihung im März 2026, mit einem neuen Preis für internationales feministisches Engagement. Die Würdigung ist auf YouTube festgehalten, zusammen mit einem Video, in dem sich Weggefährtinnen wie Grünenpolitikerin Renate Künast, Co-Senatorin Michele Schreyer und die frühere djb-Präsidentin Jutta Wagner an das Engagement Anne Kleins erinnern.
„Ja. Nein. Vielleicht.“ heißt ein Magazin für Familien mit und ohne Trauschein, neu erschienen im März 2026. Das Bundesfamilienministerium informiert gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium über die wichtigsten Regelungen zu Vermögen, Rente, Unterhalt und Sorgerecht. Unter anderem gibt RAin und Not‘in Nicole Stürmann verheirateten und unverheirateten Paaren Hinweise zu den rechtlichen und finanziellen Folgen von Trennung und Scheidung. Weitere Broschüren der Ministerien sind darin verlinkt, etwa zum Erben und Vererben. Das Magazin gibt es zum sofortigen Download oder kann als Publikation zugesandt werden. Ergänzend empfehlen wir speziell für Anwältinnen unsere eigene Broschüre: „Kanzlei und Kind. Klar geht das!“
Was passiert, wenn eine 36-Jährige zurück ins Elternhaus zieht? Lüneburg statt Berlin! Hannas früheres Kinderzimmer ist nun das Arbeitszimmer des Vaters, sie schläft neben dem Drucker im 90-cm-Gästebett: Plötzlich wieder Familienalltag, von null auf hundert mit drei erwachsenen Menschen, die seit jeher Konflikte lieber unter den Teppich kehren, als sie zu klären. Die Comedienne Lena Kuppke beschreibt in ihrem Debutroman „Pause“ mit viel Humor die Bewältigung einer Krise. Tröstlich: Im schwächsten Moment findet sich die Liebe wieder ein.
Pause, Lena Kuppke, dtv, 320 Seiten, 23,- €
| Datum | Termin |
|---|---|
| 2.6.2026, Halle (Saale) | „Strafrecht, Gewaltschutz, Prävention – Reicht das deutsche Recht gegen Femizide aus?“ Podiumsdiskussion mit Juristinnen, Heinrich-Böll-Stiftung, Jurafakultät Uni Halle-Wittenberg |
| 2.6.2026, Bremen | „Gefahr von Rechts: Wie verwundbar ist die Justiz?“ Einblicke in das Justizprojekt des Verfassungsblog, Heinrich-Böll-Stiftung, Rosas-Luxemburg-Stiftung, Omas gegen Rechts Bremen u.a. |
| 4.6.2026, Halle (Saale) | „Who cares? Wen kümmert’s dass wir uns kümmern?“, Dokumentarfilm über Menschen im Gesundheits- und Pflegesystem, anschließend Diskussion, Friedrich-Ebert-Stiftung |
| 5.6.2026, Hamburg | „Antifeminismus, Digitale Gewalt & Strafverfolgung“, Diskussion Chris Köver von Netzpolitik.org und Familienrechtsanwältin Asha Hedayati, Rosas-Luxemburg-Stiftung |
| 8.-12.6.2026, Freiburg | Deutscher Anwaltstag, online und in Präsenz, mit mehreren Veranstaltungen der ARGE Anwältinnen im DAV |
| 11.6.2026, Mainz | „Emotionen, die bewegen – Wie können Hoffnung und Mut Zukunft gestalten?“ Fishbowl-Diskussion mit Maren Urner, Neurowissenschaftlerin, und Katharina Barley, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Friedrich-Ebert-Stiftung |
| 14.6.2026, Berlin und online | „75 Jahre Republik und keine Bundespräsidentin“, Marlene Dietrich als Kandidatin? Eine Einladung zur politischen Imagination, Heinrich-Böll-Stiftung |
| 16.6.2026, Stralsund | „Ein Tag ohne Frauen“, Film und Gespräch über den isländischen Frauenstreik 1975, Friedrich-Ebert-Stiftung |
| 24.6.2026, überall und online | Bundesweiter Aktionstag „#ParitätJetzt!“. U.a. mit Podiumsdiskussion in der Bundesstiftung Gleichstellung. Livestream auf der Website. |
| 26.6.2026, Berlin | „Weibliche Verfügbarkeit – adé! Wie unsere Gesellschaft die Erschöpfung von Frauen produziert und wie wir sie loswerden.“ Workshop, Heinrich-Böll-Stiftung |
| Save the date | |
| 30.7.2026, online | „Netzwerken für Juristinnen – Zwischen Fachkompetenz und Sichtbarkeit“, Legal Lunch der ARGE Anwältinnen im DAV (s.o.) |
| 16.-19.6.2026, Frankfurt/Oder | 47. Bundeskongress des Deutschen Juristinnenbund e.V. |
| 24./25.9.2026, Frankfurt/Main | 41. Herbstkonferenz der ARGE Anwältinnen im DAV |
| 16.-18.9.2026, London | Ella Legal Conference: European LGBTIQ+ Lawyers Association |
| Datum | Termin |
|---|---|
| 2.7.2026, Berlin | Sommertreffen der ARGE Anwältinnen zusammen mit dem Forum Junge Anwaltschaft ab 19 Uhr im Parkcafé, Fehrbelliner Platz 8, 10707 Berlin. Anmeldung: rb-berlin@davforum.de |
| 4.8.2026, Stuttgart | Stammtisch der ARGE Anwältinnen ab 19:30 Uhr im Restaurant La Piazza, Charlottenstraße 11, Eingang Urbanstraße, 70182 Stuttgart. Info: ramic@kanzlei-svk.de | Alle zwei Monate, also auch am 6.10. und 1.12.2026 |
„Resiliente Justiz auch in den Ländern schützen!“ DAV-Vizepräsident RA Dr. Ulrich Karpenstein appellierte am 27.5.2026 anlässlich einer Anhörung im Schweriner Landtag daran, das Landesverfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern gegen Blockaden und Missbrauch abzusichern. Berlin, Sachsen-Anhalt und das Saarland haben bereits mit Zwei-Drittel-Mehrheiten Sicherungsmechanismen für ihre Verfassungsgerichte beschlossen. Karpenstein: „Die Handlungsfähigkeit der Dritten Gewalt muss dauerhaft und auch in politisch komplexen Lagen gewährleistet sein.“
V.i.S.d.P.: Christina Dillenburg
Vorsitzende der ARGE Anwältinnen im DAV
Redaktion: Christine Olderdissen
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