Maria-Otto-Preis
Mit dem Maria-Otto-Preis zeichnet der Deutsche Anwaltverein herausragende Rechtsanwältinnen aus, die sich in Beruf, Justiz, Politik und Gesellschaft verdient gemacht haben und somit ein besonderes Vorbild für jede Anwältin sind. Die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen hat sich für das Zustandekommen des Preises eingesetzt und angeregt, ihn nach Dr. Maria Otto zu benennen. Sie war die erste deutsche Rechtsanwältin und erhielt 1922 in München ihre Zulassung. Am 3. März 2010 wurde der Preis zum ersten Mal verliehen.
