Newsletter Juni 2026

Rückblick auf den Deutschen Anwaltstag 2026 in Freiburg mit dem Motto „Zukunft gestalten“.  Am Vorabend startete das Young Lawyers Opening beim schönsten Sommerwetter im gemütlichen Biergarten. 20 DAV-Arbeitsgemeinschaften stellten sich den rund 100 Studierenden, Referendar*innen und jungen Anwält*innen vor. Einige hatten die von der ARGE Anwältinnen verlosten Freikarten genutzt. RAin Ulrike Silbermann vom GfA war für die ARGE dabei und lobte anschließend auf LinkedIn die gute Stimmung, die tolle Tombola und viele interessante neue Kontakte. Das Young Lawyers Lunch am Donnerstagmittag, 11. Juni 2026,  eine gemeinsame Veranstaltung mit dem FORUM Junge Anwaltschaft, war wie stets sehr gut besucht. RAin Sarah Bystrow nutzte die Gelegenheit, unsere Netzwerkarbeit für die Anwältinnen im DAV vorzustellen.

Für die ARGE Anwältinnen im DAV lag der Schwerpunkt der Aktivitäten auf Freitag, 12. Juni 2026. Fröhliche Stimmung beim traditionellen Frühstücksempfang, trotz der frühen Stunde. dokumentiert in der Fotoserie auf der Website der ARGE Anwältinnen. Die GfA-Vorsitzende, RAin Christina Dillenburg, begrüßte weit über 120 Gäste, die die Gelegenheit zu inspirierenden Gesprächen und zum offenen Austausch nutzten. DAV-Präsident RA Stefan von Raumer hielt wie stets eine gelungene Rede, gespickt mit kritischen Anmerkungen zur aktuellen Rechtspolitik. RAin Michaela A. E. Landgraf, 1. Vorsitzende des Münchner Anwaltverein e.V., brachte es in ihrem LinkedIn-Post auf den Punkt: „Ein stabiles Netzwerk trägt nachhaltig dazu bei, dass Frauen in der Anwaltschaft erfolgreich bleiben und Führungspositionen besetzen. Die Transformation zu einer moderneren, weiblicheren Anwaltschaft gelingt nicht von alleine. Sie braucht Struktur, Förderung und uns alle vor Ort!“

Gleich anschließend ging es im gleichen Raum über zur Podiumsdiskussion „Juristinnen im Gegenwind: Geschlechterrollen, Machtstrukturen und Widerstände“. In der Rechtsbranche ist der Frauenanteil in Führungspositionen mit 16 Prozent Partnerinnen noch immer viel zu gering. Als Ursache gelten die traditionelle Verteilung von Familien- und Betreuungsaufgaben, unbewusste Vorurteile, fehlende Sichtbarkeit von Frauen sowie strukturelle Hürden, notierte RAin Tanja Brexl, Geschäftsführerin des DAV und ARGE-Mitglied, in ihrem LinkedIn-Post. Unter der Moderation von RAin Dr. Clarissa Freundorfer, Mitglied im DAV-Vorstand und in der ARGE Anwältinnen, diskutierte das Panel, ob eher die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen oder die Kanzleien selbst für die Gläserne Decke ursächlich seien. Immerhin, es gibt praktikable Lösungsansätze: gezielte Förderung von Frauen, mehr Diversität und Quoten bei Einstellungen und Beförderungen. Was auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf hilft: die größere Einbindung von Vätern.

Am frühen Freitagnachmittag stand das gut besuchte Panel zur „Zukunft der Anwaltschaft – weibliche Talente nicht verlieren“ auf dem Programm. Unter Diskussionsleitung der GfA-Vorsitzenden RAin Christina Dillenburg bestätigte sich, dass für den Start in die Selbständigkeit eine Kanzleiübernahme sehr gut geeignet ist. Die Referentinnen, RAin Regina Jördens-Berneburg und RAin Sonja Neitzel, berichteten, bei der Bewertung der Anteile bzw. des Kanzleiwertes hätten sie sich von Seiten der Rechtsanwaltskammer mehr Hilfe erhofft. Die Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer und  Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen, RAin Sabine Fuhrmann, selbst auch auf dem Podium, erwiderte, die Kammern seien vorrangig für berufsrechtliche Angelegenheiten zuständig, sie wolle aber jungen Kolleginnen künftig mehr Hilfestellung leisten. Die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin, Vera Hofmann, stimmte dem zu. Insofern war es wichtig, dass in der lebhaften Diskussion weitere kritische Punkte von Podium und Publikum angesprochen wurden. Interessanter Fakt: Bei einer Kanzleiübernahme ist es nicht mehr üblich, den bisherigen Inhaber*innen eine Abfindung zu zahlen oder eine Versorgungszusage zu treffen. Heute steht dies einer Übernahme im Wege. Aus Speyer wurde berichtet, es sei regelrecht schwierig, Nachfolger*innen für Kanzleien zu finden.

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Bei der diesjährigen Schleifenaktion beim DAT landeten 955,00 Euro in der aufgestellten Spendenbox, berichtet RAin Ulrike Silbermann aus dem GfA. Zum Dank für jede Spende gab es wie immer eine rot-orangefarbene Solidaritätsschleife. Das Geld kommt im Jahr 2026 der Initiative AVOCATS SANS FRONTIERS zugute. Sie unterstützt bedrohte und inhaftierte Anwältinnen und Anwälte in Tunesien. Wer die Rechte anderer in diesem nordafrikanischen Land verteidigt, brauche heute selber Schutz, erklärt der Spendenaufruf des DAV: „Wir dürfen nicht wegsehen. Zeigen wir, dass die internationale Anwaltschaft zusammensteht!“ Wenn auch Sie spenden möchten, auf der Website und im Flyer finden Sie das Spendenkonto, übrigens ganz bequem auch als QR-Code.

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Ende des Monats können Sie wieder am Legal Lunch teilnehmen: Am 30. Juli zur Mittagszeit von 13 bis 14 Uhr bieten wir das Online-Treffen für ARGE-Mitglieder und weitere Interessierte an mit dem Thema: Netzwerken für Juristinnen – Zwischen Fachkompetenz und Sichtbarkeit. Die Moderation übernimmt RAin Sarah Bystrow. Wir würden gerne vorab das Interesse an der Veranstaltung abfragen und bitten Sie daher, sich anzumelden. Die Anmeldung ist jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme.

Tipp: Merken Sie sich den Einwahllink für den 30. Juli 2026, 13 Uhr vor. https://us06web.zoom.us/j/84657049138?pwd=DXYEbv2uaDxEaG325Nn2v1amvtXpmf.1

Sie finden ihn auch bei den Veranstaltungsangeboten der ARGE-Website. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme! Leiten Sie den Link gerne an Interessierte weiter.

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Das nächste Highlight kommt: Vom 23. bis 25. September 2026 sehen wir uns in Frankfurt/Main bei der 41. Anwältinnenkonferenz der ARGE Anwältinnen im DAV wieder. Unter dem Motto „Let’s Talk About Money“ haben wir ein hochinteressantes Programm zusammengestellt:

„Geldwäscheprävention in der Anwaltskanzlei“ | „Entgelttransparenzgesetz im Fokus“ | „Versorgungswerke als Gestaltungschance“ | „Wie werde ich Anwaltsnotarin?“ | Clever verhandeln bei der Vergütung | „Eheverträge zur Absicherung der Kanzlei“ |

„ Anlagestrategien für Anwältinnen“.

Bei einem BarCamp können Sie über Themen diskutieren, die Ihnen unter den Nägeln brennen: Die Teilnehmerinnen gestalten das Programm. Als Bonus ist der Kommunikationsworkshop „Richtig verhandeln“ in Angebot, kostenpflichtig für acht bis zwölf Teilnehmerinnen.

Los geht die zweitägige Konferenz mit einem Get-together in der Apfelweinwirtschaft „Ebbelwoi Unser“ am Mittwochabend, 23. September 2026. Das komplette Programm finden Sie im Save-the-Date-Flyer auf unserer Website. Sie können sich jetzt bereits anmelden.

Bis zum 7. Juni 2026 hätte die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden sollen, um für mehr Fairness am Arbeitsmarkt zu sorgen: Verpflichtende Angaben sollen die Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männer verringern. Die  Bundesfrauenministerin hat die Umsetzungsfrist verstreichen lassen. Karin Prien beruft sich auf die angespannte wirtschaftliche Lage und kritisiert die Richtlinie als zu bürokratisch. Mit europäischen Partnerländern will sie Änderungen nachverhandeln. Die EU-Richtlinie 2023/970 gilt nichtsdestotrotz seit 8. Juni 2026; via europarechtskonforme Auslegung kommt sie durch die Gerichte und über Art. 157 AEUV zur Anwendung. In einem LTO-Gastbeitrag erklären die Arbeitsrechtsanwälte Dr. Michaela Felisiak und Dr. Dominik Sorber warum Unternehmen schon jetzt in der Pflicht sind, für Gehaltstransparenz und gerechte Vergütung zu sorgen.

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Mit einem Festakt wurde am 9. Juni 2026 das 20jährige Jubiläum des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Berlin gefeiert. Gastgeberin Ferda Ataman, unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, nannte das AGG „einen Meilenstein in der Geschichte unserer Demokratie“. Unter den Gratulantinnen waren Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig und ihre Vorgängerin Brigitte Zypries, die für die Einführung des Gesetzes am 18. August 2006 gesorgt hatte. Prof. Dr. Susanne Baer, ehemalige Bundesverfassungsrichterin und Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb), verlas als launigen Festvortrag einen „Geburtstagsbrief“, wobei sie die „Geschenke“ vermisste. Zitat aus dem djb-Instagram-Post: „Es fehlt eine Reform des AGG, die sich auch um eine realistische Beweislast, realistische Fristen und die Stärkung der Verbände kümmert, und es fehlt wirksames Recht gegen Lohndiskriminierung, durch Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie der EU.“

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Mehr als 336.000 Menschen haben die Petition „In Solidarität mit Collien Fernandes“ unterzeichnet, darunter auch viele namhafte Frauen aus Politik, Wirtschaft und Kultur. Im März 2026 hatten die Menschenrechtsaktivistinnen Düzen Tekkal und Kristina Lunz zusammen mit Grünenpolitikerinnen Ricarda Lang einen Zehn-Punkte-Forderungskatalog aufgestellt: Die Bundesregierung soll konsequent für Schutz vor männlicher Gewalt und digitaler sexualisierter Gewalt sorgen. „Passiert ist seitdem nichts“, konstatiert Düzen Tekkal auf Instagram: „Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie aufhört zu schweigen und dieses Thema zu ignorieren.“ Am 25. Juni 2026 wurde die unterzeichnete Petition an die Fraktionen von SPD, Grünen und Linke vor dem Reichstag überreicht. Die Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes war bei der feierlichen Übergabe dabei. Auf ihrem Instagram-Kanal „Frau Fernandes“ hat sie eine „presserechtliche Information“ ihrer Anwältin Verena Haisch vom 26. Juni 2026 veröffentlicht, besser lesbar im Presseportal. Diese erklärt die Bedeutung der Entscheidung des Hanseatischen OLG im Verfahren Ulmen ./. Spiegel-Verlag (Az. 324 O 149/26).

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Das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ ist eine der Forderungen im vorgenannten Zehn-Punkte-Katalog. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will es im Sexualstrafrecht einführen; es soll das „Nein heißt Nein“-Prinzip ersetzen. Bei der Justizministerkonferenz der Bundesländer am 11./12. Juni 2026 wurde die Zustimmungsregel auf Initiative von Hamburg und Nordrhein-Westfalen diskutiert. In der Abstimmung ist sie mit 9:7 an der neuen konservativen Mehrheit der von CDU/CSU-geleiteten Länderjustizministerien gescheitert, wie das Anwaltsblatt berichtet.

In EU-Staaten wie Schweden, Spanien und Frankreich gilt bereits „Nur Ja heißt Ja“: Sexuelle Handlungen werden nur dann als einvernehmlich angesehen, wenn alle Beteiligten ausdrücklich zugestimmt haben. Bedeutsam ist, dass sie dazu in körperlicher wie auch geistiger Verfassung waren. Betroffene von sexualisierter Gewalt verfallen häufig in eine Art Schockstarre und können keinen ablehnenden Willen äußern. Laut Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina ist das bei 40 bis 70 Prozent der Vergewaltigungen der Fall. Die EU will noch in diesem Jahr das „Ja-heißt-Ja“-Prinzip wenigstens zum Schutz von Minderjährigen einführen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die in der Justizministerkonferenz der Länder kein Stimmrecht hat, hat bereits mit Bundesfrauenministerin Karin Prien (CDU) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vereinbart, dass Deutschland dieser EU-Richtlinie in Brüssel zustimmen wird.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat am 25. Juni 2026 in der Bundespressekonferenz ein 1500 Seiten umfassendes, wissenschaftliches Gutachten zur AfD vorgelegt, mit dem Ergebnis: Die AfD ist nach dem Maßstab von Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz verfassungswidrig. 13 Monate lang hatte ein achtköpfiges Team aus Jurist*innen, Expert*innen für Rechtsextremismus und Datenanalyse zahlreiche Quellen zusammengetragen. Im Fokus stand unter anderem die Haltung der Partei zum Demokratieprinzip, was erstaunlicherweise im ebenfalls sehr umfangreichen Gutachten des Verfassungsschutzes von 2021 keine Rolle gespielt hatte. Im Interview mit Tagesschau.de berichtet Projektleiter Bijan Moini: „Wir haben mehr als 220 Belege dafür gefunden, dass die AfD ihre politischen Gegner strafrechtlich verfolgen will – und zwar nicht für strafwürdiges Verhalten, sondern für politische Entscheidungen, die ihr schlicht nicht passen. Zum Beispiel migrationspolitische Entscheidungen, Atomausstieg oder Verwahrlosung der Infrastruktur.“ Die Arbeit für das Gutachten wurde durch private Spenden finanziert, in Höhe von über einer Million Euro, die mehr als 20.000 Menschen zusammengetragen haben. GFF-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Dana Valentiner erklärte dazu: „Mit diesem Gutachten müssen sich Politik und Gesellschaft jetzt auseinandersetzen. Denn, egal auf welcher Seite der Verbotsdebatte man steht: Das Argument, ein Verbotsantrag werde wahrscheinlich scheitern, ist nach unserer Einschätzung nicht mehr haltbar.”

Selbstbestimmt im Falle aller Fälle: Sobald Kinder volljährig werden, sollten auch sie Vorsorge-Vollmachten erteilen, den eigenen Eltern oder wem auch immer sie im Ernstfall vertrauen wollen. Das elterliche Sorgerecht endet mit dem 18. Geburtstag. Besonders bequem macht es die Verbraucherzentrale: Sämtliche Vorsorgedokumente lassen sich online erstellen, mit Fragekatalogen, die auf Textbausteinen des Bundesjustizministerium (BMJV) fußen. Einfach ausdrucken und an einem gut auffindbaren Ort verwahren, am besten in einem Vorsorgeordner. Nicht zu vergessen: Regelungen zum digitalen Nachlass. Dieser besteht im Wesentlichen aus einer Sammlung der aktuellen Passwörter. Anleitungen für alle Fälle von Vorsorge und Betreuungsrecht gibt es auch auf der Website des BMJV. Die Informationen sind als Broschüren kostenfrei bestellbar.

Aromatisch zart wie Zitronenblüten, so wandelt der Liebesroman „Die Briefträgerin“ durch die 30iger und 40iger Jahre. Die Norditalienerin Anna ist ihrem Mann Carlo in sein Heimatdorf im süditalienischen Apulien gefolgt. Zur Überraschung aller übernimmt die frühere Lehrerin den Job des Briefeaustragens. Sie bringt Ansichtskarten von Emigranten und Briefe von Soldaten in jedes Haus. So erfährt sie die Geheimnisse des Ortes, währenddessen sie selbst gegen die Konventionen kämpft, die ihrem Wunsch nach Selbstbestimmung im Wege stehen. In einer Atmosphäre aus Hitze und leisen Spannungen muss sich Anna ihrer Gefühle zum Bruder ihres Ehemannes im Klaren werden. Das Erstlingswerk der Italienerin Francesca Giannone war 2023 ein Überraschungserfolg. Der Spiegelbestseller ist jetzt als Taschenbuch erhältlich.
Die Briefträgerin, Francesca Giannone, Verlag btb, 512 Seiten, 18,- €

Datum und Ort Programm
4.7.2026, Berlin „Antifeminismus als politische Strategie“, Fishbowl und Workshop der Friedrich-Ebert-Stiftung beim Feministischen Sommerkongress, mit Anmeldung
7.7.2026, Berlin und online „Daniela Dröscher: Sprechen – Eine Geschichte der Ermächtigung“, Buchvorstellung in der Heinrich-Böll-Stiftung mit Anmeldung oder per Livestream ohne Anmeldung
9.7.2026, Hamburg „Nimm doch einfach ´ne Ibu“, Diskussion & Workshop zur Missachtung von Frauen in Medizin und Gesundheitspolitik, Heinrich-Böll-Stiftung
17.7.2026, Rostock „Helene Bukowski: Wer möchte nicht am Leben bleiben“, Lesung und Gespräch mit Klavierbegleitung, Heinrich-Böll-Stiftung
23.7.2026, Karlsruhe „Heldinnen – über Haltung und Zusammenhalt in der Frauenrechtsbewegung“, Festvortrag Prof. Dr. Susanne Baer, ehem. Bundesverfassungsrichterin, beim Sommerempfang der djb-Regionalgruppe Karlsruhe im Bundesgerichtshof
30.7.2026, online „Netzwerken für Juristinnen – Zwischen Fachkompetenz und Sichtbarkeit“, Legal Lunch der ARGE Anwältinnen im DAV (s.o.)
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23.-25.9.2026,

Frankfurt/Main

41. Herbstkonferenz der ARGE Anwältinnen im DAV, Anmeldung: https://www.anwaltakademie-event.de/2408
16.-18.9.2026, London Ella Legal Conference: European LGBTIQ+ Lawyers Association
Datum und Ort Programm
2.7.2026, Berlin Sommertreffen der ARGE Anwältinnen zusammen mit dem FORUM Junge Anwaltschaft ab 19 Uhr im Parkcafé, Fehrbelliner Platz 8, 10707 Berlin. Anmeldung: rb-berlin@davforum.de
 4.8.2026, Stuttgart Stammtisch der ARGE Anwältinnen ab 19:30 Uhr im Restaurant La Piazza, Charlottenstraße 11, Eingang Urbanstraße, 70182 Stuttgart. Info: ramic@kanzlei-svk.de | Alle zwei Monate, also auch am 6.10. und 1.12.2026
12.8.2026, Hannover Stammtisch der ARGE Anwältinnen ab 18 Uhr im Restaurant Steintormasch, In der Steintormasch 5, 30167 Hannover
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15.9.2026, Köln Stammtisch der ARGE Anwältinnen im Restaurant Balthasar, 13 Uhr, Aachener Str. 18, 50674 Köln, Anmeldung: nm@mahmoudi-rechtsanwaelte.de | monatlich, auch: 13.10., 10.11., 8.12.2026
23.9.2026, Hannover ARGE Anwältinnen zu Besuch bei der Niedersächsischen Landtagspräsidentin Hanna Naber plus Führung durch den Landtag und Gespräch mit der rechtspolitischen Sprecherin der Grünen, Evrim Camuz, 15-16:30 Uhr

Der Deutsche Anwaltverein fordert gemeinsam mit zahlreichen nationalen und internationalen Anwaltsorganisationen die sofortige Freilassung der türkischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Semra Demir, Kürşat Bafra und Doğa İncesu. Die drei Mitglieder der Progressive Lawyers Association waren am 26. Juni 2026 in Ankara und Istanbul im Rahmen frühmorgendlicher Polizeimaßnahmen festgenommen worden, ihre Verteidigungsrechte wurden eingeschränkt. In einem auf Englisch verfassten Protestschreiben werden erhebliche rechtsstaatliche Bedenken geäußert: Anwältinnen und Anwälte müssen ihre Mandantschaft ohne Einschüchterung, Behinderung oder Repressalien vertreten können.

V.i.S.d.P.: Christina Dillenburg
Vorsitzende der ARGE Anwältinnen im DAV
Redaktion: Christine Olderdissen

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