Newsletter April 2026
Am Donnerstag, 16.4.2026, lädt die ARGE Anwältinnen des DAV das erste Mal zum Legal Lunch ein: Von 13 bis 14 Uhr bieten wir eine Online-Diskussion zur Mittagszeit an. Als Auftakt steht das Thema „Kanzlei und Kind. Klar geht das“ auf der Agenda. Nach einem Impuls zur gleichnamigen Broschüre durch die GfA-Vorsitzende Christina Dillenburg sollen die Teilnehmenden sich zu Fragen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Anwaltsberuf austauschen können. Den Zugang erhalten Sie über die Videoplattform Zoom: https://us06web.zoom.us/j/82551950110?pwd=bJBuGHPqDdTHdtjlTTcks0DvwaIbFq.1
* * *
Sind Sie schon angemeldet, zum Deutschen Anwaltstag 2026 in Freiburg? Noch bis 10. April gibt es den Frühbucherrabatt. Sie sparen 20 Euro auf die Präsenz-Dauerkarte: Link zur Anmeldung. Unter dem Motto „Anwaltschaft im Aufbruch – Zukunft gestalten“ veranstaltet der Deutsche Anwaltverein vom 10.- 12.6.2026 das jährliche Treffen von Rechtsanwält*innen und juristischem Nachwuchs. Ab 8.6., zwei Tage vor der feierlichen Eröffnung des DAT am Morgen des 10.6., werden bereits Online-Seminare angeboten. Alle Fachveranstaltungen und das attraktive Begleit- und Rahmenprogramm finden Sie übersichtlich auf der Website des DAT.
Am 11.6.2026, organisiert die ARGE Anwältinnen zusammen mit dem FORUM Junge Anwaltschaft den beliebten Young Lawyers Lunch.
Am 12.6.2026 ist der Schwerpunkttag für die DAT-Veranstaltungen der ARGE Anwältinnen:
8:00 Uhr: Unser traditioneller Frühstücksempfang zum Vernetzen unter Kolleginnen. Wir laden Sie ein zu Getränken und leckeren Häppchen.
9:00-10:30 Uhr: Juristinnen im Gegenwind – Geschlechterrollen, Machtstrukturen und Widerstände: Die RAinnen Dr. Barbara Mayer, Freiburg, Veronica Bundschuh, Münster, und die Syndicusrechtsanwältin Bettine Jankowski, Bitburg, diskutieren über männliche Dominanz und Gender Pay Gap in der Anwaltschaft. RAin Dr. Clarissa Freundorfer, Mitglied im GfA, moderiert.
14:00-15:30 Uhr: Zukunft der Anwaltschaft – Kanzleierhalt, Nachwuchs und weibliche Talente nicht verlieren. Erfahrungsaustausch mit konkreten Handlungsansätzen. Es diskutieren: RAinnen Regina Jördens-Berneburg, Göttingen, Sonja Neitzel, Gärtringen, GfA-Vorsitzende Christina Dillenburg, Essen, und Sabine Fuhrmann, Vizepräsidentin der BRAK Leipzig.
* * *
„Für Mut und Menschlichkeit“: RAin Ulrike Silbermann, stellvertretende Vorsitzende des GfA, hat beim 23. Deutschen Insolvenzrechtstag 2026 in Berlin für die Schleifenaktion des DAV geworben. Die Spendensammlung unterstützt Kolleginnen und Kollegen, die in Belarus und Russland wegen der Ausübung ihres Berufs inhaftiert sind. Dies betrifft im besonderen Maße die Nawalny-Anwälte. Mehr über die Spendenaktion (mit Kontoverbindung für mögliche Spenden) auf der Website der ARGE Anwältinnen im DAV.
Die Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes hat über Jahre hinweg diejenigen gesucht, die gefälschte Pornoaufnahmen von ihr im Internet verbreiten. Am 20.3.2026 berichtete der Spiegel (Ausgabe 13/2026): Sie beschuldigt ihren Ex-Ehemann, den TV-Produzenten und Schauspieler Christian Ulmen, ihr digitale sexualisierte Gewalt angetan zu haben. Er habe ihr am ersten Weihnachtsfeiertag 2024 gestanden, in ihrem Namen täuschend echte Accounts auf Social Media Plattformen erstellt zu haben, von denen sie nichts wusste. Ulmen habe über die Fake-Profile gefälschte Bilder an Männer aus Colliens privatem Umfeld verschickt, unter ihrer Identität Onlineaffären und Sextalks betrieben. Seit zehn Jahren kursieren im Internet Hunderte gefälschter Pornoaufnahmen, die angeblich die Schauspielerin zeigen. Collien Fernandes war es nicht gelungen, diese Aufnahmen löschen zu lassen. 2024 hat sie Anzeige gegen unbekannt gestellt und über ihre Suche nach den Tätern eine ZDF-Dokumentation gedreht. Diese ist nun wieder in der ZDF-Mediathek zu sehen.
Nach Beratung durch die RAin Christina Klemm hat die Betroffene Ende 2025 Strafanzeige in Spanien gestellt. Mallorca war der letzte gemeinsame Wohnort des mittlerweile geschiedenen Ehepaares. Christian Ulmen soll dort nach wie vor seinen Wohnsitz haben. Dies ermöglicht ein Strafverfahren in einem Land in Gang zu setzen, das deutlich konsequenter gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorgeht als das bundesdeutsche Rechtssystem. Der 40-seitige Schriftsatz nennt als Delikte: Anmaßung des Personenstands, öffentliche Beleidigung, Offenlegung von Geheimnissen, wiederholte Körperverletzung im familiären Nahbereich und schwere Bedrohung. Das Bezirksgericht in Palma de Mallorca führt eine Abteilung, die Gewalttaten gegen Frauen verfolgt, berichtet der Spiegel. Das Verfahren befindet sich im Anfangsstadium. Für Christian Ulmen „gelte die Unschuldsvermutung“ ist allenthalben zu lesen. Die bekannten Berliner Medienanwälte Schertz & Bergemann gingen umgehend gegen die Veröffentlichung im Spiegel vor, wegen sogenannter Verdachtsberichterstattung. Es würden „unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung“ verbreitet. Die Presseregeln, die eine Berichterstattung in einem solchen Fall ermöglichen, hat unter anderem die Sendung medias res des Deutschlandfunks detailliert beschrieben.
Das starke Medieninteresse nutzt Collien Fernandes, um auf den fehlenden Rechtsschutz bei digitaler sexualisierter Gewalt hinzuweisen. Im ausführlichen Interview für die Tagesthemen erklärte sie am 21.3.2026, dass sie das Justizversagen seit Jahren selbst erlebt habe. Ihre Anzeigen wurden nicht weiterverfolgt. „Es ist kein Promiproblem“, erklärte Collien Fernandes, selbst wenn sie als Medienpersönlichkeit umfassende Unterstützung und Solidarität erfahre. Es betreffe viele Mädchen und Frauen. Vier Tage nach Bekanntwerden kamen bei einer Demo in Berlin 13.000 Frauen und auch Männer vor dem Brandenburger Tor zusammen. Am 26.3.2026 nahmen an einer Demonstration in Hamburg 22.000 Menschen teil. Collien Fernandes hatte ihre Teilnahme wegen Morddrohungen abgesagt. Sie trat dann doch zu einer kurzen Ansprache auf die Bühne, angetan mit einer schusssicheren Weste, in Begleitung von Polizeischutz und Security. Sie forderte alle Männer auf, aktiv zu werden und sich zur Gewalt an Frauen zu bekennen. Am Freitag, 27.3.2026, gab ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Itzehoe bekannt, das sie „nach Prüfung der Medienveröffentlichungen“ die Ermittlungen wieder aufgenommen habe.
Am Montag, 23.3.2026, haben die Grünenpolitikerin Ricarda Lang, die Menschenrechtsaktivistin Düzen Tekkal und die Autorin Kristina Lunz einen 10-Punkte-Plan zum „Schutz vor männlicher Gewalt“ veröffentlicht. 250 prominente Frauen, von den Schauspielerinnen Caroline Kebekus, Veronica Ferres und Maria Furtwängler über die Grünenpolitikerinnen Katharina Dröge und Britta Haßelmann bis hin zur SPD-Vorsitzenden Bärbel Bas und der Klimaaktivistin Luisa Neubauer, sind Erstunterzeichnerinnen. Sie fordern mit ihrer Unterschrift wirksame Maßnahmen, etwa den Anspruch auf rasche Löschung von Aufnahmen, Auskunftsrechte gegenüber Plattformen und die Identifizierung von Tätern. Über die KI-basierte Gewalt hinaus fordern sie die Verankerung des „Ja-heißt-Ja-Prinzips“ im Sexualstrafrecht wie auch einen Straftatbestand „Femizid“.
In Deutschland gibt es bislang keine Strafandrohung für die Herstellung von gefälschten, sexualisierten Fotos und Videos mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) gegen den Willen der Betroffenen. Das Bundesjustizministerium hatte unter Marco Buschmann den Schutz durch Strafgesetz, Kunsturhebergesetz und sogar Bundesdatenschutzgesetz noch für ausreichend erachtet. Auch die Bundesrechtsanwaltskammer und selbst der DAV hatten sich damals gegenüber einer Erweiterung des StGB skeptisch gezeigt, berichtet die LTO.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat ein digitales Gewaltschutzgesetz angekündigt, es war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart gewesen. Im Gespräch mit dem Spiegel erklärte sie, es gelte „Strafbarkeitslücken bei pornographischen Deepfakes und anderen Formen bildbasierter Gewalt“ zu schließen. „Das Strafgesetzbuch hinkt der technischen Entwicklung hinterher“, gab die Ministerin zu. Geplant sein soll die Einführung eines Straftatbestands §201 StGB, der die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch KI unter Strafe stelle. Für die Rückverfolgung der Täter solle es Möglichkeiten der Speicherung von IP-Adressen geben. Zudem brauche die Justiz modernere und schnellere Verfahren und mehr Personal. Ebenso will die Justizministerin den großen Plattformen wie Facebook, TikTok und Co. nationale Vorgaben machen, vergleichbar den Regeln, die die EU bereits beschlossen hat. Was genau im strafrechtlichen Teil des Gesetzesvorschlags vorgesehen ist, stellt Hasso Suliak in der LTO vor. Der Vorsitzende der DAV-Strafrechtskommission, RA Prof Ali B. Norouzi, kritisiert, der Entwurf schieße „übers Ziel hinaus“, wie er gegenüber der LTO erklärte.
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 26.3.2026 mit der Strafbarkeit bildbasierter Gewalt im Internet befasst. Grundlage war der Gesetzesvorschlag der Fraktion Grüne/Bündnis 90. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat in einer sehr engagierten Rede das Problem der Gewalt an Frauen präzise beschrieben. Bundeskanzler Merz hat in seiner Stellungnahme von einer „explodierenden Gewalt“ gesprochen und erklärt, „ein beachtlicher Teil der Gewalt kommt aus der Gruppe von Zuwanderern“. Die Statistik (LeSuBia, s.u.) widerspricht dem: Gewalt an Frauen zieht sich durch alle gesellschaftlichen Schichten und Altersgruppen. Friedrich Merz ist für seine Aussage mehrheitlich scharf kritisiert worden.
Das Europäische Parlament hat am Donnerstag, 26.3.2026, für ein Verbot von KI-Anwendungen gestimmt, die zur Erstellung sexualisierter Bilder und Videos genutzt werden können, ohne die Einwilligung der Abgebildeten. Es nennt dies: „Nudifier-Systeme“. Im September 2025 hatte Italien als erstes europäisches Land einen Straftatbestand der „unrechtmäßigen Verbreitung von KI-generierten und manipulierten Inhalten“ eingeführt, berichtet die LTO. Der „hinterlistige Einsatz von KI“, soll dabei als strafschärfend gewertet werden. Die zügige Umsetzung kam zustande, nachdem Deepfakes von Italiens Ministerpräsidentin Georgia Meloni auf Pornoplattformen aufgedeckt worden waren. In Spanien liegt dem Parlament ein Gesetz zum Schutz gegen digitale Gendergewalt vor, berichtet die taz. Es ist eine Reaktion auf mehrere Vorfälle an Schulen, bei denen gefälschte Nacktbilder von 13- und 14jährigen Mädchen verbreitet worden waren.
Angesichts der aktuellen Diskussion um eine Verbesserung des Gewaltschutzes für Frauen verweist der Jurist und Journalist Ronen Steinke in der Süddeutschen Zeitung und auf Instagram darauf, dass das Sexualstrafrecht in der juristischen Ausbildung keine Rolle spiele. Angeblich mangele es am Interesse. Die Vorlesungsreihe der Initiative Feminist Law Clinic ist dagegen überaus gut besucht. Einen Überblick über weitere Berichte bietet die Presseschau der LTO vom 23.3.2026.
Auch wenn die Rechtslage in Deutschland lückenhaft ist, rät die Polizei betroffenen Mädchen und Frauen zur Strafanzeige. Unbedingt beachten: Beweise sichern, etwa durch Screenshots mit Datum und Uhrzeit. Eine rechtssichere Anleitung gibt es bei fragzebra. Unterstützung gibt es bei spezialisierten Beratungsstellen, beispielsweise die Betroffenenberatung bei HateAid oder Juuuport für Jugendliche.
* * *
Die Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamtes, LeSuBia, hat in erschreckender Weise offengelegt, dass Frauen bei psychischer und körperlicher Gewalt in (Ex-)Partnerschaften nur in weniger als 5 Prozent aller Fälle Strafanzeige stellen. Von digitaler Gewalt sind insbesondere junge Frauen (20%) betroffen, auch sie zeigen das nur selten an. Die Studie, veröffentlicht am 10.2.2026, haben wir im Märznewsletter vorgestellt. Selbst bei Frauen, die in einem Frauenhaus Schutz gefunden haben, liegt die Anzeigequote nur bei 10 Prozent. Festzustellen ist, dass nach Polizeieinsätzen wirksame Schutzmaßnahmen nur selten erfolgen. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) fordert Strukturen zu schaffen, die es Betroffenen ermöglichen, barrierearm Gewaltschutzanordnungen zu erwirken, um der Gewaltspirale zu entkommen. Prof. Dr. Anna Lena Götsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht, hat dies bei einer Anhörung am 4.3.2026 im Bundestag verdeutlicht. Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird zurzeit die Überarbeitung des Gewaltschutzgesetzes beraten. Der djb fordert eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern, besseren Schutz im Sorge- und Umgangsrecht sowie eine verpflichtende Sensibilisierung aller beteiligten Berufsgruppen.
* * *
Im Arbeitsverhältnis dürfen alle so reden und schreiben wie sie wollen, also nach Herzenslust mit dem Glottisschlag sprechen oder mit Genderzeichen mailen, oder auch nicht. Nur bei dienstlichen Schriftstücken sind Formuliervorschriften zum Gendern erlaubt, ebenfalls in der einen oder anderen Richtung. Das hat en passant das Landesarbeitsgericht Hamburg (LAG) in einem Berufungsverfahren wegen fristloser Kündigung festgestellt (Az.1 SLA 18/25 und 1 SLa19/25), wie die LTO berichtet. Die Strahlenschutzbeauftragte des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie hatte sich geweigert, eine Strahlenschutzanweisung gendersprachlich umzuformulieren. Beispiel: Die Bezeichnung „ermächtigter Arzt“ wollte sie nicht durch „fachärztliche Person“ ersetzen, berichtet der Spiegel. Auf ihre Weigerung folgte die fristlose Kündigung. Die allerdings war nicht rechtens, aus formalen Gründen, befand das LAG. Die Mitarbeiterin war weder nach ihrem Arbeitsvertrag noch aus einer wirksamen Aufgabenübertragung zur inhaltlichen Anpassung des Schriftstücks verpflichtet. Eine Ermächtigung nach § 70 Abs. 2 Strahlenschutzgesetz i.V.m. § 43 Strahlenschutzverordnung habe nicht vorgelegen.
Das Bundesfrauenministerium hat dem Feministischen Jurist*innentag (FJT) die alljährliche Förderung entzogen, ausgerechnet zu seinem 50jährigen Bestehen, das im April gefeiert werden soll. Bis zu 30.000 Euro Unterstützung erhielt der Verein „Frauen streiten für ihr Recht“ mehrere Jahre lang für die jeweilige Organisation der Tagung. Die Absage begründete das BMBFSFJ mit erheblichem Spardruck und „einer geänderten Schwerpunkt- und Prioritätensetzung“. „Feminismus scheint bei der Bundesregierung nicht so angesagt“, erklärte die Vereinsvorsitzende und frühere Richterin Sabine Heinke gegenüber der taz. Sie habe vergebens auf die wichtigen Impulse für rechtliche Gleichstellung hingewiesen, die regelmäßig vom FJT ausgingen. Bei der kommenden Tagung seien beispielsweise Vorträge wie „Kindschaftsrecht und Gewalt“ oder „Genderneutrales Familienrecht – formale Gleichheit und ihre Probleme“ geplant. Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner von der Hamburger Helmut-Schmidt-Universität beschrieb der taz den unverzichtbaren Nutzen des FJT für Studentinnen: „Dort werden Themen behandelt, die jungen Frauen im Studium fehlen, wie Gewaltschutz oder Sexualstrafrecht.“ Der 50. Feministische Jurist*innentag wird dennoch wie geplant vom 17. bis 19.4.2026 in der Bucerius Law School in Hamburg stattfinden. Die Referentinnen würden auf Honorar verzichten, sagte Sabine Heinke: „Wir bemühen uns, die Kosten zu reduzieren und werben um Spenden“.
Mittlerweile wurden weitere Pläne zur Streichung von Fördergeldern bekannt. Bundesbildungsministerin Karin Prien hat am 21.3.2026 angekündigt, das Programm von „Demokratie Leben“ umzubauen: Mehr Geld für Schulen und Bildungseinrichtungen, für Vereine und die Freiwillige Feuerwehr. Weniger Geld für Nichtregierungsorganisationen. Zum Jahresende sollen für 200 Projekte, darunter HateAid, Amadeo Antonio Stiftung, Correctiv, Zentralrat der Juden und Konrad-Adenauerstiftung, die Gelder auslaufen. Das Bundesprogramm „Demokratie leben“ war 2015 gestartet und hatte zum Ziel, zivilgesellschaftliches Engagement und ein demokratisches Miteinander zu stärken. Nach Ansicht der Ministerin würden die Ziele trotz eines engagierten Einsatzes nicht oder nicht nachhaltig erreicht, berichtet die Welt am Sonntag.
* * *
Jede dritte Jurastudentin hat bereits sexistische oder herabwürdigende Kommentare erlebt. Die Lernplattform Jurafuchs hat 1.850 angehende Jurist*innen nach ihren Erfahrungen mit ungleicher Behandlung und Hürden für Frauen befragt, wie LTO Karriere berichtet. Mit 59,1 Prozent sind Frauen im Jurastudium zwar in der Mehrzahl. Aber nur 21,4 Prozent der weiblichen Studierenden gab an, sich im Studium gleichberechtigt zu fühlen. Die Dominanz männlich geprägter Netzwerke sowie mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf sahen fast alle Befragten als die größte Hürde auf dem Weg in juristische Spitzenpositionen. Kritisch gesehen wurden auch unbewusste Vorurteile von Männern in Auswahlprozessen. Eine verbindliche Frauenquote wünschen sich dennoch nur 6,6 Prozent. Realistisch ist die Einschätzung bei der Forderung nach gleicher Bezahlung bei gleicher Qualifikation: 84 Prozent der Jurastudentinnen gehen davon aus, dass sie weniger verdienen werden als die Männer. Eine signifikante Einkommensdifferenz wird vom STAR-Bericht 2025 (Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte) bestätigt. Es besteht eine Lohnlücke von über 21 Prozent: Fest angestellte Rechtsanwälte verdienen im Schnitt 21.000 Euro mehr als ihre Kolleginnen. Folgerichtig wünschen sich in der Umfrage von Jurafuchs 20,2 Prozent der Befragten transparente Gehaltsstrukturen.
Sie erklärt alles was Recht ist. Die Fernsehjournalistin und Juristin Sarah Tacke stellt sich mit Kamera und Mikrofon vor ein Gerichtsgebäude und beschreibt die Tragweite eines Urteils. Oder sie steht im Fernsehstudio und erläutert Gesetzesvorhaben. Das macht sie ausgesprochen gut, immer präzise und verständlich für alle, die nichts vom komplizierten Recht verstehen. Die Idee, Jura zu studieren, gab ihr ausgerechnet Elke Büdenbender, Richterin und First Lady, verheiratet mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Das berichtet Sarah Tacke im ausführlichen Interview mit dem Porträt-Blog Breaking-Through. Doch da war auch die Idee, Journalistin werden zu wollen. Neben dem in sechs Semestern absolvierten Studium arbeitet sie für Zeitungen und schnuppert bei Radio und Fernsehen rein. Während sie über „Das System der Rechtsfolgen von Persönlichkeitsverletzungen durch Massenmedien“ promoviert, beginnt sie schon ein Volontariat beim NDR. Das Referendariat schenkt sich Dr. Sarah Tacke, sie will Berufserfahrung haben, bevor die Kinder kommen, heute hat sie zwei. Mit 28 Jahren startet sie als NDR-Moderatorin und ARD-Inlandskorrespondentin. Der entscheidende Moment ihrer Laufbahn von der Juristin zur Journalistin überrascht sie 2014: Als sie über das Strafverfahren gegen den damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff berichtet, erhält sie eine Einladung in die ARD-Talkshow Anne Will. Am Morgen nach der Sendung bekommt Sarah Tacke das Angebot vom ZDF, in die Redaktion Recht und Justiz einzusteigen und das Wirtschaftsmagazin WISO zu moderieren. 2019 wird sie zur Redaktionsleiterin der Rechtsredaktion befördert, sie ist 37 Jahre alt und schwanger mit dem ersten Kind. Neben der aktuellen Berichterstattung zu allen Rechtsthemen begibt sie sich mittlerweile bei ZDF-True-Crime „auf die Spuren wahrer Verbrechen“, etwa über die Opfer von Menschenhandel: Frauen in der Prostitution.
„Mein Kind hat ungefragt intime Bilder geschickt bekommen – Wie sichere ich Beweise richtig?“ Diese Information findet sich bei @fragzebra auf Instagram und TikTok oder auf deren Website www.fragzebra.de. Hilfreich für Eltern wie auch für Rechtsanwältinnen, die um Rat gebeten werden: „Manche Screenshots können strafbar sein. Solche Bilder oder Videos nicht speichern, nicht herunterladen, Aufnahmen nicht weiterleiten.“ Stattdessen direkt zur Polizei gehen und Anzeige erstatten – mit dem betroffenen Gerät“. Frag ZEBRA ist eine kostenlose, unabhängige Online-Plattform der Landesanstalt für Medien NRW. Es beantwortet individuelle Fragen zur Nutzung digitaler Medien, Cybergrooming, Jugendschutz. Es dient der Aufklärung und Information für Kinder und Jugendliche, Eltern, Fach- und Lehrkräfte.
In der Kultserie „Mord mit Aussicht“ spielte Caroline Peters die Kommissarin Sophie Haas. Die war ziemlich schräg und wunderbar komisch. Naheliegend, dass ein Roman, den die Schauspielerin schreibt, ebenso schräg und voller lustiger Einfälle sein dürfte, doch es kommt anders. Die Story klingt interessant: Eine Frau hat drei Töchter von drei verschiedenen Männern. Daraus macht Caroline Peters in „Ein anderes Leben“ eine sensible Suche nach eben dieser recht eigensinnigen Mutter. Bei der Beerdigung des im hohen Alter verstorbenen Vaters fragt sich die Ich-Erzählerin: Wer war Hanna, deren Urne sie einige Jahre zuvor in der Ostsee versenkt hatte? Aus der Perspektive der jüngsten Tochter geht sie ihren Erinnerungen nach, der Kindheit in den siebziger und achtziger Jahren im Rheinland, einem Familienleben zwischen Bürgerlichkeit und Boheme, den Konflikten unter den Schwestern und mit der Mutter, die irgendwie nicht zu greifen ist. Welche Rolle spielen die Väter, zu Studientagen drei Freunde, die Hanna einen nach dem anderen geheiratet hat. Was sieht ein Kind, welche Fragen fragt es nie? Eine
Ein anderes Leben, Caroline Peters, Rowohlt Verlag, 240 Seiten, Taschenbuch, 14,- €
| Datum | Veranstaltung |
|---|---|
| 7.4.2026, Berlin | „Her mit dem Raum!“ Workshopserie zu den Genderlücken im öffentlichen Raum, Heinrich-Böll-Stiftung |
| 10.4.2026, online | „Kritische Männlichkeit als Chance (in der politischen Bildung). Strategien gegen toxische Narrative. Interaktiver Workshop der Heinrich-Böll-Stiftung |
|
13.4.2026, online |
„Sprache und Macht“. Schlagfertigkeit für Frauen. Praxisorientiertes Seminar der Friedrich-Ebert-Stiftung |
| 13.4.2026, online | „Instagram als Visitenkarte: Profile strategisch optimieren“. Praxisorientierter Workshop der Heinrich-Böll-Stiftung |
| 14.4.2026, Gelsenkirchen | „Die Unverzichtbaren“. Kurzdoku und Gespräch über die Arbeit von Putzkräften und Pflegerinnen. Friedrich-Ebert-Stiftung |
| 15.4.2026, Berlin | „Geschlechterrolle rückwärts in der Türkei und Russland? Die Rolle von Parteien im antifeministischen Backlash“. Launch-Event für zwei Studien der Friedrich-Ebert-Stiftung |
| 16.4.2026, online | „Legal Lunch: Kanzlei und Kind. Klar geht das!“ Online-Diskussion von 13 bis 14 Uhr der ARGE Anwältinnen im DAV. Zuganglink: https://us06web.zoom.us/j/82551950110?pwd=bJBuGHPqDdTHdtjlTTcks0DvwaIbFq.1 |
| 17.4.2026, online | „Die Frau als Mensch 2: Schamaninnen“. Lesung und Gespräch mit Comiczeichnerin Ulli Lust und Geschlechterforscherin Andrea Zimmermann in der Reihe „Girl, Woman, Other“ der Heinrich-Böll-Stiftung |
| 17.-19.4.2026, Hamburg | 50. Feministischer Jurist*innentag 2026 an der Bucerius Law School |
| 20.4.2026, online | „Lieber Sohn oder So rettest du die Welt“. Online-Buchvorstellung mit der Autorin Emilia Roig in der Reihe Feminism & Bookmarks der Friedrich-Ebert-Stiftung |
| 22.4.2026, Dresden | „Sicherheitsgefühl im Ehrenamt stärken“. Workshop mit Rollenspielen, Konrad-Adenauer-Stiftung |
| 24.4.2026, Köln | „So gestaltest du Grundsatzdiskussionen kompakt und aktivierend“, Train-the-Trainer-Seminar, Friedrich-Ebert-Stiftung |
| 24./25.4.2026, Dortmund | „Professionelles Moderations- und Besprechungsmanagement“. Zweitägiger Workshop für ehrenamtlich engagierte Frauen. Konrad-Adenauer-Stiftung |
| 27.4.2026, online | „Toxische Weiblichkeit“. Online-Buchvorstellung mit der Autorin Sophia Fritz in der Reihe Feminism & Bookmarks der Friedrich-Ebert-Stiftung |
| 29.4.2026, online | „Es beginnt im Kleinen – Workshop über Mikrofeminismen“. Feministische Impulse im Alltag, Heinrich-Böll-Stiftung |
| Save the date | |
| 10.-12.6.2026, Freiburg | Deutscher Anwaltstag in Präsenz, virtuell ab 8.6.2026 |
| 24./25.9.2026, Frankfurt/M | Herbstkonferenz der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV |
| Regionaltreffen | |
|---|---|
| Save the date 14.4.2026, Stuttgart |
Stammtisch der ARGE Anwältinnen ab 19:30 Uhr im Restaurant La Piazza, Charlottenstraße 11, Eingang Urbanstraße, 70182 Stuttgart. Info: ramic@kanzlei-svk.de | Alle zwei Monate, also auch am 9.6., 4.8., 6.10. und 1.12.2026 |
Das Vorhaben zur Änderung des anwaltlichen Berufsrechts liegt als Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ vor. Nach Ansicht des DAV genügt das nicht. Es gibt weitere Wünsche zur Verbesserung des Anwaltsrechts. Edith Kindermann, frühere Präsidentin des DAV, benennt in einem Artikel im Anwaltsblatt die wesentlichen Kritikpunkte.
V.i.S.d.P.: Christina Dillenburg
Vorsitzende der ARGE Anwältinnen im DAV
Redaktion: Christine Olderdissen
Folgen Sie der ARGE Anwältinnen bei LinkedIn
Für eine Abmeldung aus dem Verteiler wenden Sie sich bitte
an die Mitgliederverwaltung des DAV: Tel.: 030 / 72 61 52-178
D E U T S C H E R A N W A L T V E R E I N – Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 030 / 72 61 52 – 0, Fax: 030 / 72 61 52 – 190, dav@anwaltverein.de
© 2026