Newsletter Oktober 2025
„Wenn sich Frauen aus der öffentlichen Debatte zurückziehen, verlieren wir die Hälfte der Bevölkerung im Diskurs. Das können wir uns nicht leisten“. Klare Worte beim Fireside Chat, zu dem die ARGE Anwältinnen am 26.9.2025 in das DAV-Haus in Berlin eingeladen hatte. „Fake News, Hate Speech – Auswirkung auf die Demokratie“ war bereits die dritte Veranstaltung zum Thema, so dringend ist der Redebedarf über die bedrohte Meinungsvielfalt in bewegten Zeiten. Eingeladen waren zwei Expertinnen, die sich insbesondere bei den rechtlichen Aspekten von Hass und Hetze im Internet sehr gut auskennen. RAin Josephine Ballon ist die Geschäftsführerin von HateAid. Die gemeinnützige Organisation setzt sich dafür ein, Betroffenen von digitaler Gewalt Zugang zum Recht zu verschaffen. Bei der Anwältinnenkonferenz 2022 in München berichtete Josephine Ballon über Strategien und Maßnahmen von HateAid. Momentan läuft die Kampagne #UnserInternet mit dem Motto: „Du hast das Recht, dass Lügen nicht zu News werden“. RAin Verena Haisch ist stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes (djb) und Mitglied der djb-Kommission Recht der digitalen Gesellschaft. Sie vertritt HateAid häufig in deren eigenen Verfahren wegen öffentlicher Diffamierung.
Ein Fireside Chat ist ein Gespräch, keine kontroverse Diskussion, erklärte Moderatorin RAin Barbara Helten zu Beginn. Dementsprechend informativ war der Überblick, den die Expertinnen über ihr Arbeitsfeld gaben, das mit dem Aufkommen der sozialen Medien im Internet entstanden ist. In den Anfangsjahren hätten die Gerichte „zu viel durchgelassen“, berichtete Verena Haisch. Äußerungen, die von den Betroffenen als verletzend empfunden wurden, hätten die Richter und Richterinnen als Meinung interpretiert, gegen die rechtlich nichts einzuwenden sei. „Mittlerweile greifen die Gerichte mehr durch. Sie haben sich in der rechtlichen Einschätzung weiterentwickelt“, sagte die Rechtsanwältin aus Hamburg: „Das gibt mir Hoffnung.“ Allerdings sei das Klima auch sehr viel rauer geworden. Zur Dämonisierung werden gezielt einzelne Personen rausgepickt und an den Pranger gestellt. Häufig sind es Frauen, berichtete sie, auch mit Blick auf die jüngsten Ereignisse um Dunja Hayali. Die ZDF-Moderatorin hatte nach einer Moderation im heute journal eine Flut von Hassnachrichten bis hin zur Androhung extremer Gewalt erhalten. Doch der digital geäußerte Hass trifft nicht nur Journalistinnen, deren Aufgabe es ist, den öffentlichen Diskurs zu gestalten. „Selbst Richter*innen sind nicht mehr sicher und erhalten gewalttägige Beschimpfungen bis hin zu Morddrohungen“.
„Hass- und Drohmails drehen im Netz eine endlose Schleife,“ erklärte Josephine Ballon, „nun kommen die sogenannten Deep-Fakes hinzu.“ Fotos und Videos, die mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) manipuliert werden. Gesichter von Betroffenen werden auf Körper montiert und ins Internet gestellt. Die Technik ist sehr leicht zu bedienen, die Täuschung kaum wahrnehmbar. „Sexualisierte, pornographische Szenarios sind ein wachsendes Problem für Frauen“, warnt HateAid auf seiner Website. Deep-Fakes kränken, diskriminieren und verleumden. Es trifft Politikerinnen wie Schauspielerinnen, und zunehmend auch private Personen.
Josephine Ballon gab einen Einblick in die Tätigkeit von HateAid. Seit ihrer Gründung im Jahre 2018 hat die Organisation mehr als 6000 Beratungen für Betroffene digitaler Gewalt durchgeführt, für nahezu genauso viele Frauen wie Männer. Häufig geht es darum, überhaupt erst einmal Beweise zu sichern, etwa mit Screenshots, sowie Strategien zur Abwehr zu entwickeln, erklärte sie. HateAid macht selbst keine Rechtsberatung, sondern verweist auf ein Netzwerk spezialisierter Rechtsanwält*innen. Möglich ist jedoch, Unterstützung bei Prozesskosten zu erhalten. Dies haben bei rund 500 Fällen mehr Frauen als Männer in Anspruch genommen. Für sie war es dringender, vor Gericht zu gehen. Zugleich konnten sich die Frauen den Rechtschutz weniger gut mit eigenen Mitteln finanzieren. Die Geschäftsführerin von HateAid wünscht sich für seine demokratiefördernde Arbeit mehr Rückendeckung von den mächtigen Rechtsverbänden wie DAV und djb. Denn eines ist klar: „Wir dürfen nicht müde und nicht leise werden.“
Beim Fireside Chat kam dementsprechend noch einmal das historische Urteil zur Sprache, das die Politikerin RAin Renate Künast mit Unterstützung von HateAid erstritten hatte. Verena Haisch machte darauf aufmerksam, dass das Bundesverfassungsgericht im so genannten Künast-Fall, Az. 1 BvR 1073/20, eine neue Kategorie gesehen hat: Neben dem allgemeinen Schutz der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz gibt es ein öffentliches Interesse daran, dass sich Menschen weiterhin politisch äußern: „Eine Bereitschaft zur Mitwirkung in Staat und Gesellschaft kann nur erwartet werden, wenn für diejenigen, die sich engagieren und öffentlich einbringen, ein hinreichender Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte gewährleistet ist“, heißt es dazu im Beschluss vom 19.12.2021.
Momentan erleben wir allerdings einen Wandel von Hate Speech zu Fake News, auch in Deutschland, warnte Verena Haisch: Falsche Fakten werden verbreitet, es wird behauptet, ihre Interpretation sei nur eine Meinung und damit rechtlich legitim. Diese Art der Desinformation sei für sie als „Äußerungsrechtlerin“ nicht zu fassen. Sie forderte: „Wir brauchen eine neue, rechtliche Antwort auf Desinformation.“
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Der Fireside Chat war bekanntlich nur als Kurzform der 38. Anwältinnenkonferenz gedacht, aber in Kombination mit der jährlichen Mitgliederversammlung der ARGE Anwältinnen im Anschluss. Fotos des erkenntnisreichen Tages gibt es auf der Website der ARGE Anwältinnen. Der Geschäftsführende Ausschuss (GfA) unter Vorsitz von RAin Christina Dillenburg berichtete unter anderem von einer Briefaktion, mit der bei einigen Arbeitsgemeinschaften des DAV auf fehlende Expertinnen bei Podiumsdiskussionen aufmerksam gemacht und auf den Referentinnenpool der ARGE Anwältinnen hingewiesen wurde. RAin Ulrike Silbermann teilte mit, bei der diesjährigen Schleifenaktion beim DAT konnten 1.110,30 € erzielt werden. Der DAV hat einen Zuschuss von 5.000,- € für die Neuproduktion der orange-roten Schleifen dazugegeben. Spendenbescheinigungen können im Übrigen durch die Kooperation mit der gemeinnützigen Gerhart-und-Renate-Baum-Stiftung erteilt werden. Notieren Sie bitte bei Ihrer Spende das Stichwort: „Schleifenprojekt ARGE Anwältinnen“.
Auf den Geschäftsbericht und den Überblick über die Finanzen folgte die Entlastung des GfA.
Beim TOP Verschiedenes kamen die Bedürfnisse junger Eltern zur Sprache. Angedacht ist ein regelmäßiger Onlinetreff für Rechtsanwältinnen und -anwälte in der Familienphase. Als Informationsangebot gibt es bereits die Broschüre „Kanzlei und Kind. Klar geht das!“ zum Download auf der Website der ARGE Anwältinnen. Sie kann aber auch als Druckerzeugnis bei der DAV-Geschäftsstelle bestellt werden, etwa in größerer Stückzahl für Regionaltreffen der ARGE Anwältinnen.
Die nächste Herbsttagung soll in neuer Form am 24. und 25. September 2026 in Frankfurt/Main folgen.
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Blick zurück: Das Anwaltsblatt 3/2025 hatte als Schwerpunktthema „Rechtsstaat unter Druck“. RAin Ulrike Silbermann, stellvertretende Vorsitzende der ARGE Anwältinnen, berichtet darin umfassend von der Diskussion beim DAT 2025: „Demokratie schützen, Extremismus begegnen: Die Rolle der Anwaltschaft“ mit Renate Künast, Grünenpolitikerin und Rechtsanwältin, Anna Mira Brandau, Thüringen Projekt des Verfassungsblogs, sowie Svea Windwehr, D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt und Electronic Frontier Foundation auf dem Podium. Die zunehmende Gefährdung demokratischer Grundwerte und die wichtige Rolle der Anwaltschaft als Hüterin des Rechtsstaats wurden bei dieser Veranstaltung der ARGE Anwältin eingehend beleuchtet.
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Die ARGE Anwältinnen gratuliert ihrem Ehrenmitglied und früheren Vorsitzenden RAinuNin Silvia C. Groppler zur Wahl als Vizepräsidentin des DAV. Auf Vorschlag von Präsident Stefan von Raumer wurde sie in geheimer Wahl gemeinsam mit RAin Dr. Swantje Jacklofsky in das sechsköpfige Präsidium des Deutschen Anwaltvereins gewählt. Silvia C. Groppler ist schon lange in der Berufspolitik der Anwaltschaft engagiert: im Vorstand des DAV, im DAV-Ausschuss Gender und Diversity und in der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer. Sie leitet auch die Jury für den Maria-Otto-Preis des DAV. Die ARGE Baurecht hat Silvia C. Groppler 2021 zur Frage interviewt: „Sind Frauen die besseren Rechtsanwälte?“
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Die ARGE Anwältinnen gratuliert auch Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Susanne Baer zur Wahl als Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb). Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts ist nach Ablauf ihrer Amtszeit an ihren Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin zurückgekehrt. Ebenso gratulieren wir den wiedergewählten Vizepräsidentinnen, den Rechtsanwältinnen Dr. Lucy Chebout, Berlin, und Verena Haisch, Hamburg. Die weitere Besetzung des djb-Bundesvorstands sowie der Kommissionsvorsitzenden ist der Pressemitteilung vom 13.9.2025 zu entnehmen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) möchte das Recht auf unabhängigen anwaltlichen Beistand im Grundgesetz verankern. Auf seiner 169. Hauptversammlung hat sich die BRAK für eine Ergänzung von Art. 19 Grundgesetz durch einen Absatz 5 ausgesprochen: „Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen.“ Zur Begründung heißt es in einem dazu veröffentlichten Papier, eine verfassungsrechtliche Gewährleistung sei nötig, da auch in etablierten Demokratien die Verteidigung und Durchsetzung der Rechte von Menschen und juristischen Personen weltweit unter Druck seien. Die herkömmliche, einfachgesetzlich festgeschriebene Sicherung der Unabhängigkeit anwaltlicher Berufsausübung sei dafür nicht ausreichend.
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Mit über 70 Jahren weiter als Notar oder Notarin arbeiten, das wird bald möglich sein. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 23.9.2025 erklärt: Die Altersgrenze für Anwaltsnotare ist verfassungswidrig. Sie ist mit der Berufsfreiheit nach Art. 12 Absatz 1 Grundgesetz unvereinbar, Az. 1 BvR 1796/23. Für die Altersgrenze hatten sich sämtliche juristische Fachverbände bei der mündlichen Verhandlung des Ersten Senats im März 2025 ausgesprochen, auch der DAV. Das BVerfG ist dem jedoch nicht gefolgt. Das Gericht erkannte zwar den Zweck des Gesetzes an, für Generationengerechtigkeit sorgen zu wollen. In manchen Regionen gibt es jedoch zu wenige, die sich als Anwaltsnotar bewerben. Immer mehr Jüngere ziehen eine Angestelltentätigkeit der Selbständigkeit vor. Notariate bleiben unbesetzt. Auch ist die Leistungsfähigkeit mit zunehmendem Alter individuell unterschiedlich. Ferda Ataman, Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, sieht das Urteil als wichtiges Signal gegen Altersdiskriminierung. Nun müssen neue Regelungen getroffen werden, die Altersgrenze gilt noch bis zum 30.6.2026. Die Vorsitzende des DAV-Ausschuss für das Anwaltsnotariat, Monika Hähn, appelliert an den Gesetzgeber, behutsam eine Regelung zu finden, die die Gleichwertigkeit von Nur-Notariat und Anwaltsnotariat beachtet. Beim Nur-Notariat gilt die Altersgrenze weiter, allerdings gibt es hier keine Nachwuchssorgen, berichtet die LTO.
Im zweiten Anlauf ist im Bundestag die nötige Zweidrittelmehrheit für die Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht zustande gekommen. Mit der Wahl am 25.9.2025 gibt es nun wieder eine 50:50 Besetzung im höchsten deutschen Gericht: Drei Frauen im ersten Senat, fünf Frauen im zweiten Senat, mithin acht von 16 Richterinnen und Richtern. Prof. Ann-Katrin Kaufhold wurde vom Bundesrat am 26.9.2025 einstimmig zur Vizepräsidentin des Gerichts gewählt. Bundesverwaltungsrichterin Sigrid Emmenegger ist wie sie neu im zweiten Senat. Als Dritter neugewählt ist der bisherige Bundesarbeitsrichter Günter Spinner, vorgesehen für den ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts.
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Im Podcast „Politik mit Anne Will“, erhielt Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf Gelegenheit, nun mit Abstand über die geplatzte Wahl als Richterin am Bundesverfassungsgericht zu sprechen. In der Aufzeichnung vom 29.9.2025 resümiert Anne Will den Ablauf der Ereignisse ab dem 30. Juni, nachdem ein Artikel in der F.A.Z. den Auftakt für eine beispiellose Kampagne gegen die Potsdamer Verfassungsrechtlerin gesetzt hatte. Ausgerechnet wegen einer wissenschaftlichen Position abgelehnt zu werden, hatte Frauke Brosius-Gersdorf damals überrascht: „Wir haben eine Politisierung erlebt, die wirklich gefährlich sein kann.“ Im Podcast zeigt sie sich noch immer entsetzt, dass es in Teilen der Politik zu wenig Verständnis für das unterschiedliche Wirken von Wissenschaft und Justiz gebe. Als Wissenschaftlerin sei es ihre Aufgabe, über verfassungsrechtliche Thesen im Hörsaal oder vor einer größeren Öffentlichkeit zu sprechen, das habe mit Aktivismus nichts zu tun, während Richter und Richterinnen für gewöhnlich nicht an die Öffentlichkeit gehen. Im weiteren Verlauf des Podcasts geht es um verfassungsrechtliche Fragen zum Schwangerschaftsabbruch. Hörenswert!
„Wie oft war ich schon in diesem Büro?“ Mit dieser rhetorischen Frage stellte sich Stefanie Hubig als neue Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz auf Instagram vor. Am Schreibtisch ihrer früheren Chefinnen und Chefs hat sie selbst im Mai 2025 Platz genommen: „Es hat mich mit viel Respekt erfüllt“, gibt sie mit sanfter Stimme in diesem persönlich gehaltenen Reel zu. Als Referentin, als Referatsleiterin und als Staatssekretärin war sie bereits im Berliner Ministerium tätig, bevor sie für neun Jahre unter Malou Dreyer Bildungsministerin in Rheinland-Pfalz war. Ein kontinuierlicher Aufstieg der früheren Staatsanwältin und Richterin, die im Jahr 2000 beschloss, näher an der Politik mitzuwirken. Die promovierte Juristin gilt als offen und zugewandt, so lässt sie auch ihre Präsentationen auf Social Media gestalten: „Kommentieren, teilen und liken Sie unsere Beiträge!“. Auf ein Instagram-Posting zum Grundrecht auf freie Wahl des Wohnorts erhielt sie prompt bittere Kommentare von Müttern, die beklagen, dass sie für den Umzug in eine andere Stadt die Zustimmung des gewalttätigen Vaters ihrer Kinder benötigen. Auf ein Reel, in dem sie sich gegen Angriffe und Bedrohungen gegenüber Richterinnen und Richtern und weiteren Mitarbeitenden der Justiz ausspricht, folgten Kommentare, die von miserablen Erfahrungen vor Familiengerichten berichten. Stefanie Hubig und ihr Ministerium haben viel zu tun. Sie verspricht häusliche Gewalt entschieden zu bekämpfen. Einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes hat sie im Sommer vorgelegt. Anfang September hat sie sich für eine Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes vor verbaler sexueller Belästigung, das sogenannte Catcalling ausgesprochen. Ebenso will sie sich durch Änderung des Abstammungsrechts für eine gemeinsame Mutterschaft bei Frauenpaaren einsetzen. Neben diesem Engagement für Frauenrechte muss sie viele weitere Themen anpacken: Das erste war die Mietpreisbremse mit der dringenden Botschaft als SPD-Politikerin: Wohnen muss bezahlbar bleiben, gerade für die, die nicht viel haben. Die Justizministerin muss sich auch um die Digitalisierung der Justiz kümmern, die Möglichkeiten eines AfD-Verbotes prüfen, die rechtlichen Grenzen der Migrationspolitik ausloten. Stefanie Hubig sagt: „Ich bin gerne Juristin“. Wir werden sehen, was sie daraus macht.
40 Jahre Rechtsprechung zu Frauenrechten: Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen hat die Urteilsammlung „Gleichstellung vor Gericht“ veröffentlicht und bietet sie zum Download an. Auf 150 Seiten dokumentieren ausgewählte Gerichtsentscheidungen die Entwicklung von den ersten Frauenförderungsgesetzen Mitte der 1980er Jahre bis zu aktuellen Entscheidungen, die heutige Rechtsbegriffe prägen.
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150 Jahre § 218 StGB: Das Digitale Deutsche Frauenarchiv hat ein Dossier zu „§ 218 und die Frauenbewegung. Akteurinnen – Debatten – Kämpfe“ zusammengestellt. Darin gibt es beispielsweise einen Überblick zu den unterschiedlichen Regelungen von BRD und DDR von Juraprofessorin Ulrike Lembke.
Das Bundesverfassungsgericht legt Wert auf Transparenz, erkennbar an seinem eher ungewöhnlichen Gerichtsgebäude. Der modernistische Bungalowbau im Schlossbezirk von Karlsruhe ermöglicht dank seiner vielen Fenster Einblicke in die Arbeit des Gerichts, schreibt Susanne Baer. Sie ermöglichen aber auch den Blick nach draußen, in die Gesellschaft, und das war ihr immer wichtig. Zwölf Jahre hat die Berliner Rechtsprofessorin im ersten Senat des höchsten deutschen Gerichts mitgewirkt. Nach dem Ende ihrer regulären Amtszeit ermöglicht die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer mit ihrem am 15.9.2025 erschienenen Buch „Rote Linien“ einen persönlichen Einblick hinter die Glasfassade. Ohne das Beratungsgeheimnis zu verraten erklärt sie, wie Beschlüsse und Urteile generell zustande kommen, wie viel Arbeit an den Akten und der notwendigen Recherche diesen vorausgeht, wie die Richterinnen und Richter selbst bei großem Kontroversen solange beraten, bis ein Konsens steht. Acht unterschiedliche Persönlichkeiten eines Senates finden je aus ihrer Perspektive Argumente, sachlich unterfüttert mit externer Expertise, und legen die Verfassung aus. „Das Grundgesetz ist ein tolles Programm, mit wenigen, fast ausnahmslos schönen, gelungenen Worten“, betont die frühere Richterin, die stets eine minikleine Ausgabe des Grundgesetzes mit sich führt. Es geht ihr schon lange darum, Wissen über Recht zu vermitteln. In Karlsruhe hat sie in einer Arbeitsgruppe mitgewirkt, die via Relaunch der Website, Vorträge und sogar Filme die Arbeit des Verfassungsgerichts transparent machen. Susanne Baer: „In einer Demokratie haben dieses Wissen alle verdient“. Mit ihrem Buch im Plauderton will sie durchaus jene erreichen, die dem Gericht mit Skepsis begegnen. Aber auch wer rechtskundig ist, erfährt hier vieles über die durchorganisierten Vorgänge zur Rechtsfindung. Es ist beeindruckend zu lesen, mit welchem wohlüberlegten Fleiß sich das Bundesverfassungsgericht seit seiner Gründung 1951 das Vertrauen von Politik und Gesellschaft für sein Engagement zum Schutz der Demokratie erarbeitet hat.
Rote Linien. Wie das Bundesverfassungsgericht die Demokratie schützt, Susanne Baer, Verlag Herder, 384 Seiten, 22,- €
| 1.10.2025, online | „Wie wir uns rechten Kampfbegriffen entgegenstellen“. Diskussion zur politischen Instrumentalisierung des Begriffes „Deep State“, Heinrich-Böll-Stiftung |
| 8.10.2025, online | „Beyond Borders – Skill talk“, Was braucht es wirklich für globales Netzwerken? Friedrich-Nauman-Stiftung |
| 9.10.2025, online | „Wir erwarten mehr: Zeit für eine entschlossene Gleichstellungspolitik“. Digitales Mittagsgespräch zur Arbeitszeitdebatte, organisiert von der Friedrich-Ebert-Stiftung |
| 9.10.2025, Bremen | „Hannah Arendt: Denken ist gefährlich!“ Film und Gespräch mit Prof. Dr. Waltraut Meints-Stender, Heinrich-Böll-Stiftung |
| 9.10.2025, Rostock | „Die Optimistinnen. Roman unserer Mütter“ & „Nostalgia“, mit Gün Tank und André Kubiczek, Lesereihe „Frauen im geteilten Deutschland“, Heinrich-Böll-Stiftung |
| 10.10.2025, Freiburg | „Franziska Schutzbach: Revolution der Verbundenheit“, Lesung und Gespräch mit Andrea Zimmermann, Heinrich-Böll-Stiftung |
| 17.10.2025, Berlin | „Antifeminismus und Provinzialität“. Fachtagung mit Anregungen aus der Forschung, Heinrich-Böll-Stiftung |
| 17.10.2025, online | „Stark in Stimme & Haltung – Rhetorik und Resilienz für Frauen in der politischen Arbeit“, interaktiv, Friedrich-Ebert-Stiftung |
| 18.10.2025, Frankfurt
22.10.2025, München |
„Rote Linien“, Buchvorstellung Susanne Baer, Frankfurter Buchmesse und im Presseclub München, Herder Verlag |
| 20.10.2025, Schwerin | „OST*WEST*FRAU“ – Lesung aus der vielstimmigen Anthologie mit Franziska Hauser und Kerstin Hensel im Rahmen der Schweriner Literaturtage, Friedrich-Ebert-Stiftung |
| 23.10.2025, online | „Die Demokratie der anderen“, Vorstellung des Buches von Souad Lamroubal, Friedrich-Ebert-Stiftung |
| 30.10.2025, online | „Meine Social-Media-Strategie“, Seminar für Frauen in der politischen Arbeit, Friedrich-Ebert-Stiftung |
| Save the date | |
| 10.-12.6.2026, Freiburg | Deutscher Anwaltstag |
| 24.-25.9.2026, Frankfurt/M | Herbstkonferenz der Anwältinnen im DAV |
| 9.10.2025, Berlin | Treffen ARGE Anwältinnen Berlin mit Vortrag: „Vermögensschadenshaftpflicht, richtig versichert?“, 18 Uhr, bei Menze und Menze (HDI), Littenstr. 10, 10179 Berlin |
| 14.10.2025, Stuttgart | Stammtisch der ARGE Anwältinnen ab 19:30 Uhr im Restaurant La Piazza, Charlottenstraße 11, Eingang Urbanstraße, 70182 Stuttgart. Info: ramic@kanzlei-svk.de; ebenso: 2.12.2025 |
Ein digitales Angebot für den Nachwuchs hält der DAV mit der Website jurfuture-dav.de bereit. Sie bietet einen direkten Draht in die vielfältige Anwaltschaft und damit zum künftigen Wirkungsfeld, sowie Informationen und Vernetzungsangebote. Prominent zu finden ist etwa ein Bericht über die Veranstaltung „give a girl a robe“, eine Initiative der Kasseler RAinuNin Annika Seebach. Sie will junge Juristinnen für den Anwaltsberuf begeistern.
V.i.S.d.P.: Christina Dillenburg
Vorsitzende der ARGE Anwältinnen im DAV
Redaktion: Christine Olderdissen
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