Beitritt
Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 120,00 €.
Eine Ermäßigung des Beitrages wird in folgenden Fällen auf Antrag gewährt:
Eine Reduzierung auf bis zu 80 € kann auf Antrag gewährt werden, wenn Sie mindestens mit einem Kind unter 18 Jahre in einem Haushalt leben und diese erziehen (20 €), oder über geringes Einkommen verfügen (20 €), oder Mitglied im DJB sind (10 €).
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung am 18. Oktober 2024 kann während der Zeit des Mutterschutzes und der Elternzeit der Beitrag auf Antrag vom Zeitraum der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats erlassen werden, zeitlich begrenzt auf maximal zwei Jahre, wenn sich das Mitglied der Betreuung des Kindes zuwendet.
Die Mitgliedschaft in der ARGE Anwältinnen im DAV setzt voraus, dass Sie Mitglied in einem dem DAV angeschlossenen örtlichen Anwaltverein sind.