Newsletter Mai 2026

Beim ersten Legal Lunch der ARGE Anwältinnen am 16.4.2026 haben wir uns dem Thema der Vereinbarkeit von Kind und Karriere im Anwaltsberuf gewidmet. Bei der Onlinediskussion zur Mittagszeit unter Leitung der GfA-Vorsitzenden RAin Christina Dillenburg und ihrer Stellvertreterin RAin Ulrike Silbermann ging es teils um praktische Fragen: Wer betreut das elektronische Anwaltspostfach rund um die Geburt? Kann ich das Kind zum Gerichtstermin mitbringen? Wichtiger noch war das Thema, wie lassen sich die finanziellen Risiken während einer beruflichen Auszeit absichern? Als Einzelanwältin ist eine längere Elternzeit nur mit Rücklagen finanzierbar. Die Kosten für die Kanzleiräume laufen schließlich weiter, wie auch die Gehälter ihrer Mitarbeitenden. Wer drei Jahre Elternzeit nimmt, muss bei der Rente mit deutlichen Verlusten rechnen. RAin Christina Dillenburg rät werdenden Eltern, sich frühzeitig beim jeweils zuständigen Versorgungswerk für Rechtsanwältinnen und -anwälte nach Regelungen zu Beitragspflichten und -möglichkeiten während Mutterschutz und Kindererziehungszeiten zu erkundigen. In der „Zeitschrift für die Anwaltspraxis“ (ZAP), Ausgabe 2/2025 berichtet Christina Dillenburg am Beispiel des Versorgungswerkes NRW, wie sich Rentennachteile ausgleichen lassen. Zum Ende des Videocalls wurde der Wunsch geäußert, dass die ARGE Anwältinnen eine Checkliste mit allen wichtigen Informationen: „Was zu tun ist, bevor das Kind kommt“ veröffentlicht. Den Vorschlag nehmen wir gerne auf. Übrigens: Der Erfahrungsaustausch zur Elternschaft als Anwältin soll einmal im Jahr wiederholt werden.

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Die Bundesrechtsanwaltskammer hat neueste Zahlen zur Anwaltschaft vorgelegt – mit einem kleinen Zuwachs bei den Rechtsanwältinnen. Im Jahr 2025 wurden 167.547 zur Anwaltschaft zugelassene Personen gezählt. Davon sind 63.507 Frauen. Ihr Anteil ist im Verhältnis zum Vorjahr von 37,33 Prozent auf 37,90 gestiegen. Nach wie vor bei Frauen beliebt ist die Tätigkeit als Syndicusanwältin: Der weibliche Anteil liegt bei 59,86 Prozent. Alle weiteren Zahlen hat die LTO am 16.4.2026 in dem Artikel „Frauen trotzen dem Abwärtstrend“ aufgeschlüsselt.

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Der Termin für den deutschen Anwaltstag in Freiburg (10. bis 12.6.2026) rückt näher. Wir sehen uns hoffentlich bei unserem traditionellen Frühstücksempfang am Freitag, der dieses Mal bereits um 8 Uhr beginnt, oder auch schon beim Young Lawyers Lunch am Donnerstagmittag. Am Freitag um 9 Uhr diskutieren wir über „Geschlechterrollen, Machtstrukturen und Widerstände“, die uns in der Arbeit als Anwältinnen entgegenschlagen. Um 14 Uhr geht es um „Kanzleiübernahmen und wie wir weibliche Talente nicht verlieren“. Alles Weitere zum Programm finden Sie auf der Website des Anwaltstages.

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Save the Date: Am 2. Juli 2026 lädt die Berliner Arbeitsgemeinschaft der Anwältinnen zum Sommertreffen ein. Zusammen mit dem FORUM Junge Anwaltschaft soll es ab 19 Uhr ein zwangloses Get-together im Parkcafé am Fehrbelliner Platz geben. Anwältinnen und Anwälte, die sich der ARGE und dem FORUM verbunden fühlen, sind als Gäste herzlich willkommen. Die Regionalbeauftrage Victoria S. I. Hippler bittet um Anmeldung: rb-berlin@davforum.de

Das Bundesfamilienministerium hatte am 22.04.2026 zu einer Anhörung in Sachen Mutterschutz für Selbständige eingeladen, 15 Verbände nahmen daran teil. Für den DAV war die stellvertretende GfA-Vorsitzende der ARGE Anwältinnen RAin Ulrike Silbermann dabei. Sie berichtet, der weitestgehende Vorschlag war, die gesamte Gesellschaft an der Finanzierung des Mutterschaftsgeldes für Selbstständige mittels einer steuerrechtlichen Lösung zu beteiligen. Ein weiterer Vorschlag war, analog zu den Angestellten eine Umlage nach dem Vorbild der Umlage U2 einzuführen. Daraus könnte dann das Mutterschaftsgeld finanziert werden. Ähnlich gelagert war die Idee, mit der Modernisierung des Elterngeldes einen Mutterschutz für Selbstständige zu schaffen. RAin Silbermann berichtet auch, die privaten Krankenversicherungen und ein Teil der Verbände, wie z.B. die IHK München, hätten bei der Anhörung angekündigt, es reiche aus, schwangeren Selbständigen mehr Informationen für eine private Absicherung zukommen zu lassen. Eine Finanzierung von Mutterschaftsgeld lehnen sie ab. Mit Krankentagegeldversicherungen und Inhaberausfallversicherungen gäbe es bereits Produkte der privaten Krankenversicherungen, die auch für die Zeit des Mutterschutzes genutzt werden könnten. Das „Bündnis für Mutterschutz“ trug den Vorschlag vor, Mütter mit Pauschalbeträgen zu unterstützen. Die Finanzierung der Forderungen in ihrem Positionspapier war jedoch nicht geklärt. Es bleibt abzuwarten, wann sich welcher Vorschlag gesetzlich durchsetzen lässt. Wir bleiben am Ball und setzen uns weiterhin für das Mutterschaftsgeld für Selbstständige ein.

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat am 17.4.2026 den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt vorgestellt. „Insbesondere sollen Strafbarkeitslücken im Bereich bildbasierter Gewalt geschlossen werden“, heißt es in der Pressemitteilung des Justizministeriums (BMJV). Den Referentenentwurf im Wortlaut hat das BMJV ebenfalls online gestellt. Carmen Wegge, Juristin und Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz in der SPD-Bundestagsfraktion, hofft auf ein Inkrafttreten noch in diesem Jahr. In einer Online-Präsentation für die Friedrich-Ebert-Stiftung Bayern am 22.4.2026 sagte sie, eventuell gehe es auch schneller: gleich nach der Sommerpause.

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Das EU-Parlament hat am 28.4.2026 mit großer Mehrheit für das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ gestimmt: Sexuelle Handlungen ohne klares Einverständnis des Gegenübers sollen EU-weit unter den Straftatbestand der Vergewaltigung fallen. Die Resolution ist allerdings nicht rechtsverbindlich. „Ja heißt Ja“ gilt bereits in 13 von 27 EU-Staaten – aber nicht in Deutschland. Gemäß § 177 Abs. 1 StGB kommt es seit zehn Jahren auf den „erkennbaren Willen“ an, nach dem Prinzip „Nein heißt Nein“. Alina Juravel schreibt dazu in der Hamburger Morgenpost: „Die Realität sexualisierter Gewalt sieht aber oft anders aus: Schock, Angst oder Abhängigkeit führen dazu, dass Betroffene nicht widersprechen können. Wer in solchen Situationen den Schutz des Strafrechts an ein aktives Nein knüpft, verkennt die Dynamiken von Macht und Ohnmacht.” Mit dem Votum des EU-Parlaments erhält die Initiative „Nur Ja heißt Ja!“ Unterstützung für ihre Forderung nach einer Reform des Sexualstrafrechts in Deutschland.

„Wir haben in Deutschland ein ernstes Problem mit Männern, die Frauen nicht respektieren, Grenzen missachten und Gewalt in Beziehungen ausüben. Darüber müssen wir offen sprechen“, sagt Dirk Peglow im lesenswerten Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (rnd) am 22.4.2026. Peglow ist Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Er hat offensichtlich eine sehr präzise Einschätzung zur Gewalt an Frauen. Am 20.4.2026 hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für 2025 vorgestellt: Während die Zahl der erfassten Straftaten leicht zurückgegangen ist, gab es bei den Sexualdelikten einen Anstieg. Am Abend des 20.4.2026 war die PKS Thema in der ZDF-Nachrichten-Sendung heute journal. Dunja Hayali befragte Dirk Peglow zu einer Einschätzung der aktuellen Zahlen, auch hinsichtlich sexualisierter Gewalt. Am Ende fragt sie: „Was raten Sie Frauen?” Bei Minute 4´10 antwortet er: „Wenn man nach der statistischen Anzahl geht, besser keine Beziehung mit einem Mann eingehen. Da ist das Risiko erheblich höher, Opfer von psychischer oder physischer Gewalt zu werden.“ Dieses Zitat hat für erhebliche Diskussionen gesorgt. Im rnd-Interview stellt Dirk Peglow richtig, dass er keinesfalls alle Männer unter Generalverdacht stelle und Frauen rate, Single zu bleiben. Er wolle jedoch darauf aufmerksam machen, dass das Gewaltrisiko „nicht beim anonymen Fremdtäter, sondern im sozialen Nahraum, insbesondere in oder nach Beziehungen“ bestehe.

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Der Fall Fernandes/Ulmen beschäftigt die Medien weiterhin, auch mit juristischen Aspekten. In der Fernsehsendung ZDF Magazin Royale vom 17.04.2026 (ab der 24. Minute, ZDF-Mediathek) nahm Jan Böhmermann die Strategien von Medienanwälten unter die Lupe. Die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann hatte am 27.03.2026 in einer „Presserechtlichen Information für Christian Ulmen“ gerichtliche Schritte gegen die Berichterstattung des Spiegels angekündigt. Demnach soll es das Politikmagazin unterlassen, „den Verdacht zu erwecken und/oder erwecken zu lassen, der Antragsteller habe Deepfake-Videos, die seine früher Ehefrau Collien Fernandes zeigen, hergestellt und verbreitet.“ Diese Mitteilung erzeugte sogleich die passenden Schlagzeilen: „Ulmen bestreitet Vorwürfe seiner Ex-Frau Collien Fernandes (Die Zeit, 27.03.2026), „Ulmen wehrt sich gegen Deepfake-Vorwürfe“ (Stern, 27.03.2026). Jan Böhmermann sagt dazu, sein Eindruck sei, hier werde PR für Christian Ulmen gemacht. Denn die meisten Leute nehmen nur Schlagzeilen wahr.

Was ist an dem Vorwurf des Deepfake-Verdachts dran? In einem ausführlichen Artikel in der LTO beschreibt Chefredakteur Felix W. Zimmermann, was das LG Hamburg (AZ.: 3 24 O 149/26) derzeit prüft. Medien wie Tagesschau, Die Zeit, t-online und Tagesspiegel hatten offenbar den Spiegel-Bericht so verstanden, Ulmen hätte Deepfake-Pornos mit dem Gesicht von Collien Fernandes verschickt. Dies jedoch steht so nicht im Artikel. Eine unsorgfältige Lektüre Medienschaffender kann dem Magazin nicht zur Last gelegt werden. Nach ständiger Rechtsprechung könne ein Verdacht allerdings auch zwischen den Zeilen erweckt werden, erklärt Zimmermann. Der Spiegel habe es versäumt klar zu sagen, dass Collien Fernandes den Vorwurf der Verbreitung von KI-erstellten Deepfakes durch Ulmen gar nicht erhebt. In der ARD-Sendung Caren Miosga vom 29.03.2026 hatte Collien Fernandes klargestellt, ihr Ex-Ehemann habe pornografisches Material versendet, dass ihr ähnlich gesehen habe. Dies waren auch keine Videos, die heimlich von ihr gemacht worden waren. Nur das wäre nach § 201 StGB strafbar gewesen.

Zwischenzeitlich hat sich das angerufene Gericht in Palma de Mallorca für nicht zuständig erklärt und will das Verfahren wegen der Strafanzeige gegen Christian Ulmen an die deutsche Justiz abgeben. Grund: Es gehe um deutsche Online-Plattformen, es wurde auf Deutsch kommuniziert und die Zeugen seien Deutsche. Dies alles erfordere einen immensen Übersetzungsaufwand. Collien Fernandes hat gegen die Entscheidung des spanischen Gerichts Einspruch eingelegt.

In Social-Media-Kommentaren wird der Schauspielerin und Moderatorin u.a. vorgehalten, sie hätte sich nur aus Publicity-Gründen mit ihrer Strafanzeige an die Medien gewandt. Das Gegenteil ist der Fall, wie Collien Fernandes am 23.4.2026 im Interview mit der Süddeutschen Zeitung berichtete. Seit der Spiegelveröffentlichung werde sie geschnitten, sie leide unter der „Stigmatisierung der Öffentlichkeit“ und dem Hass, der ihr entgegenschlägt. Zitat Fernandes: „Ich verstehe immer mehr, warum so viele Frauen so etwas nicht zur Anzeige bringen. Man hört in dem Kontext oft: „Ich halte nicht aus, was danach passiert ist.“

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„Mäuschen-Gate“: In einem digitalen Einführungslehrgang zur Anwaltsstation am 15.4.2026 in München konnten die Referendarinnen und Referendare während einer Leserunde mithören, wie einer der beiden Dozenten die Mitarbeiterinnen einer gerichtlichen Geschäftsstelle mehrfach „Mäuschen“ nannte. Sie hatten nicht bemerkt, dass ihre Mikrofone noch angeschaltet waren. Mehrere Teilnehmende hielten den Dozenten ihre sexistische, respektlose und unangemessene Wortwahl vor. Die Reaktion der beiden empfanden sie als verharmlosend und erneut sexistisch. Empört wandten sich einige an die Redaktion der LTO, der Vorfall ging in der „Jura-Bubble“ viral und wurde auch bei beck-aktuell beschrieben. Die Dozenten hatten den Lehrgang im Auftrag der Rechtsanwaltskammer durchgeführt. Anne Riethmüller, Präsidentin der RAK München, schrieb den Teilnehmenden des Lehrgangs, dass die „geschilderten Äußerungen und das Verhalten den Maßstäben für einen respektvollen, professionellen und diskriminierungsfreien Umgang miteinander und mit den Angehörigen der Justiz“ nicht entspreche.

Kennen Sie schon die charmante Abteilung „Rechtsquiz“ in der LTO? Falls Sie mal nichts besseres zu tun haben, könnten Sie sich dem Quiz zum Aktenzeichen widmen: „Wie gut sind Sie darin, den Buchstabensalat zu entschlüsseln?“ Testen Sie sich und ihre Fähigkeiten!

„Ein moderner Heimatroman – aber auch ein kleines Schwarzwaldmatriarchat“. So beschreibt die Literaturkritikerin Iris Radisch „Die Riesinnen“, den neuen Roman von Hannah Häffner. Als Kind war sie oft im Schwarzwald, es muss sehr eindrücklich gewesen sein, denn mitten in diesem dunklen Wald lässt sie drei widerspenstige und unangepasste Frauen um ihre Freiheit und ihre Wurzeln ringen. Alles beginnt in den 1960iger Jahren, in dem entlegenen Dorf Wittenmoos. Liese, genannt „die Riesin“, ist größer und dünner als andere Frauen. Ihre Ehe mit Bernhard ist unglücklich. Als er bei einem Autounfall stirbt, muss sie die Metzgerei übernehmen. Während ihre Tochter Cora einen unstillbaren Freiheitsdrang verspürt, nur weg von der Dorfgemeinschaft, und dann widerwillig doch zurückkommt, schafft deren Tochter den Absprung zum Studium nach Stuttgart um so viel leichter. Doch ausgerechnet Eva hat die stärksten Heimatgefühle, liebt den Wald so sehr, und auch sie kehrt nach Wittenmoos zurück. Ein poetischer Roman über Mütter und Töchter und über die Kraft der Natur.
Die Riesinnen, Hannah Häffner, Penguin Verlag, 416 Seiten, 24,- €

Datum Veranstaltung
4.5.2026, Halle „Wem gehört die Stadt? Feministische Perspektiven auf Planung und Recht“, Podiumsdiskussion, Heinrich-Böll-Stiftung
9.5.2026, Berlin „Fighting like a woman. Die Geschichte der Frauen, die zurückschlagen“, Buchvorstellung der Autorin Andrea Böhm, Heinrich-Böll-Stiftung
10.5.2026, Hannover „Sozusagen grundlos vergnügt – Lieder und Lyrik von Mascha Keléko“, Tage der deutsch-jüdischen Literatur in der Jüdischen Bibliothek, musikalische Lesung, Konrad-Adenauer-Stiftung
11.5.2026, Dresden „Die Demokratie wird auf dem Land verteidigt“, ein Abend über Beteiligungskultur im ländlichen Raum, Heinrich-Böll-Stiftung
19.5.2026, Halle „Feministische Perspektiven auf das Arbeitsrecht“, Vortrag Prof. Dr. Eva Kocher, Heinrich-Böll-Stiftung
21.5.2026, Hannover „Dem Rechtsextremismus durch Bildung begegnen?“ Vorstellung der Studie „Die angespannte Mitte“ mit Prof. Dr. Sabine Achour, Friedrich-Ebert-Stiftung
28.5.2026, Osnabrück „Sexueller Konsent – mehr als Ja und Nein“, Feministische Werkstatt, Heinrich-Böll-Stiftung
28.5.2026, Leipzig „Die Scham muss die Seite wechseln“: Wie kann der Schutz vor häuslicher Gewalt in Leipzig und Sachsen ausgebaut werden? Podiumsdiskussion, Friedrich-Ebert-Stiftung
30.5.2026, Stuttgart „Ach Gussie“, Theaterstück über Auguste Adenauer und ihren Mann Konrad, mit Zugang zum Vortrag, wenn die Anmeldung über die Konrad-Adenauer-Stiftung erfolgt
31.5. – 5.6.2026, Brüssel „Das feministische Brüssel erleben. Gender- und Gleichstellungsmotor Europäische Union?“, Bildungsreise organisiert von der Heinrich-Böll-Stiftung
1.6.2026, online „Zivilgesellschaft unter Druck: Juristische Tools gegen autoritäre und rechte Angriffe“, Webinar mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte, organisiert von der Heinrich-Böll-Stiftung
Save the date
10.-12.6.2026, Freiburg Deutscher Anwaltstag in Präsenz, virtuell ab 8.6.2026
24./25.9.2026, Frankfurt/M Herbstkonferenz der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV
Regionaltreffen
2.7.2026, Berlin Sommertreffen der ARGE Anwältinnen zusammen mit dem Forum Junge Anwaltschaft ab 19 Uhr im Parkcafé, Fehrbelliner Platz 8, 10707 Berlin. Anmeldung: rb-berlin@davforum.de
9.6.2026, Stuttgart Stammtisch der ARGE Anwältinnen ab 19:30 Uhr im Restaurant La Piazza, Charlottenstraße 11, Eingang Urbanstraße, 70182 Stuttgart. Info: ramic@kanzlei-svk.de | Alle zwei Monate, also auch am 4.8., 6.10. und 1.12.2026

Der traditionelle Auftakt zum Deutschen Anwaltstag ist die Rechtspolitische Runde des DAV  mit den rechtpolitischen Sprecher*innen der demokratischen Bundestagsfraktionen am Montag, 8.6.2026. Der Livestream wird ab 18 Uhr auf der Website des Anwaltstags übertragen oder bei ALEX Berlin. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

V.i.S.d.P.: Christina Dillenburg
Vorsitzende der ARGE Anwältinnen im DAV
Redaktion: Christine Olderdissen

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