Newsletter Februar 2026

„Anwaltschaft im Aufbruch – Zukunft gestalten“ lautet das Motto des Deutschen Anwaltstag 2026, vom 4. bis 12. Juni virtuell und in Freiburg. Die ARGE Anwältinnen bietet zwei Vorträge an, am Freitag, 12.6.: „Juristinnen im Gegenwind: Geschlechterrollen, Machtstrukturen und Widerstände“ sowie „Zukunft der Anwaltschaft – Kanzlei-Erhalt, Nachwuchs und weibliche Talente nicht verlieren“. Fürs Netzwerken laden wir Sie zu unserem traditionellen Frühstücksempfang mit leckeren Häppchen ein. Früh aufstehen lohnt sich: 8 Uhr am Freitagmorgen. Am Vortag, 11.6., organisiert die ARGE Anwältinnen zusammen mit dem FORUM Junge Anwaltschaft das Young Lawyers Lunch.

Bereits ab Mitte Februar können Sie sich zum DAT 2026 anmelden. Auf der Website anwaltstag.de erhalten Sie alle relevanten Informationen. Einen Rückblick in Bildern auf vergangene Anwaltstage bietet die Website ebenfalls. Sie entdecken garantiert bekannte Gesichter.

Nach Freiburg kommt Frankfurt. Die 41. Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen findet am 24. und 25. September in der Mainmetropole statt. Für den Ablauf vor Ort organisiert unsere Frankfurter Kollegin RAin Sarah Bystrow alles Notwendige. Die Mitglieder des Gfa (Geschäftsführender Ausschuss) planen das Programm mit interessanten Vorträgen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen – beim diesjährigen ARGE-Netzwerktreffen.

*  *  *

Junge Juristinnen machen sich seltener selbständig und erlangen weniger Fachanwaltstitel, hat RAin Chrysanthi Fouloglidou beobachtet. Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft FORUM Junge Anwaltschaft sprach Ende Dezember mit beck aktuell über die Gründe für den Nachwuchsmangel in der Anwaltschaft. Die Düsseldorferin ist Fachanwältin für Familienrecht, bei der ARGE Anwältinnen aktiv und in vielen weiteren DAV-Unterorganisationen, sowie im djb. Im Interview erläuterte sie, dass Frauen zwar im Jurastudium zu 60 Prozent in der Mehrheit seien. Strukturelle Gründe aber hielten sie davon ab, nach dem Referendariat den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen: Der Mutterschutz ist kompliziert,  die Kinderversorgung ist ungleich zu Lasten der Mütter verteilt, Teilzeitkarrieren in Kanzleien kaum möglich. Absolventinnen mit Migrationsgeschichte wie sie selber würden zudem die Sicherheit einer Festanstellung oder einer Verbeamtung anstreben – und gehen als Syndikusanwältinnen in Unternehmen, wo sie geregelte Arbeitszeiten haben. Hier jedoch stoßen sie möglicherweise an die berühmte gläserne Decke. „Sie hat für mich wie Beton angefühlt“, berichtet Chrysanthi Fouloglidou.

*  *  *

Für die Vereinbarkeit von Anwaltskarriere und Familie setzt sich die ARGE Anwältinnen seit langem ein. Unsere hilfreiche Broschüre „Kanzlei und Kind. Klar geht das!“ erhalten Sie bei den jeweiligen Regionalbeauftragten der ARGE oder als Download auf unserer Website. Örtliche Anwaltsvereine können größere Stückzahlen über die Geschäftsstelle des DAV bestellen.

Eine ehemalige Geschäftsführerin hat erfolgreich gegen geschlechtsbezogene Lohndiskriminierung geklagt. Leslie Czienienga war bei der stadteigenen Prosoz GmbH in Herten angestellt. Ihr Kollege, Geschäftsführer derselben Firma, verdiente knapp 30.000 Euro mehr im Jahr. Pikant: Die Arbeitsverträge waren wortgleich, die Arbeitsaufgaben vergleichbar, die Bezahlung ungleich. Der beklagte Arbeitgeber konnte keine Gründe für den Gehaltsunterschied darlegen, bemängelte das Landgericht Bochum. Falls das Urteil in diesen Tagen rechtskräftig wird, steht der Klägerin eine Nachzahlung von 143.000 Euro zu. Anfang Januar, als die Urteilsbegründung bekannt wurde, berichtete der WDR über den Fall. Es sei eine wegweisende Entscheidung, meint Dr. Jens Usebach, Fachanwalt für Arbeitsrecht. In einem Blogpost bei Anwalt.de beschreibt er detailliert, worauf es für die konsequente Verfolgung eigener Ansprüche ankommt.

*  *  *

Die AFD in Sachsen fordert seit 2015 die Abschaffung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die AFD-Fraktion im Sächsischen Landtag am 6.1.2026 vorgelegt (Drucksache 8/5400). Das CDU-geführte Innenministerium in Dresden beabsichtigt seinerseits seit Längerem, den Kommunen freizustellen, ob sie sich die Kosten für die Gleichstellungsbeauftragen sparen wollen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros & Gleichstellungsstellen (BAG) hat im Gegenzug am 22.1.2026 ein von ihr beauftragtes Rechtsgutachten der Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Ulrike Lembke veröffentlicht. Es macht deutlich: Kommunale Gleichstellungsarbeit ist eine verfassungsrechtlich begründete Pflichtaufgabe. Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, rechtliche und tatsächliche Gleichberechtigung aktiv durchzusetzen und bestehende strukturelle Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen. „Kommunale Gleichstellungsbeauftragte leisten hierzu einen unverzichtbaren Beitrag“, heißt es in der Pressemitteilung der BAG.

Equal Pay Day 2026: Vom 1. Januar bis zum 27. Februar arbeiten Frauen unentgeltlich. Die symbolische Umrechnung in Tage macht die Lohnlücke deutlich: Frauen erhalten im Schnitt 16 Prozent weniger Gehalt als Männer, laut Berechnungen des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2025. Immerhin rückt der Equal Pay Day allmählich nach vorne. 2026 ist er am 27. Februar, 2024 war er am 6. März, 2020 noch am 17. März. Allerdings: In der Anwaltschaft ist der Gender Pay Gap größer, wie die Bundesrechtsanwaltskammer vergangenes Jahr ausführte: Im Jahr 2024 betrug bei  vollzeitarbeitenden, angestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Gehaltsunterschied 23,3 Prozent. Rechnerisch ist Equal Pay Day der Anwaltschaft erst am 25. März. Die Zahlen stammen vom Statistischen Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR), 1993 ins Leben gerufen. Laut STAR-Untersuchung sind bei Syndikusanwältinnen und -anwälten die Gehaltsunterschiede noch erheblich höher.

Der Gender Pay Gap beginnt schon beim Vorlesen von Kinderbüchern, kritisiert die Sozialwissenschaftlerin Konstanze Renken in der Instagramkampagne von @equalpayday.de. In der beliebten Bilderbuchserie Conni ist es die Mutter, die das Mädchen emotional unterstützt und den Alltag organisiert, vom Packen der Schwimmtasche bis zum Arztbesuch. Der Vater ist nur bei Freizeitvergnügungen am Wochenende präsent. Der Mentelload lastet auf der Mutter. Selbst in den neueren Conni-Büchern ist die Mama 3,5 Mal öfter abgebildet als der Papa. Konstanze Renken hat für ihre Masterarbeit alte und neu überarbeitete Ausgaben analysiert und herkömmliche Rollenbilder entdeckt: „Diese frühen Rollenbilder führen später zu unterschiedlichen Berufswahlen, Arbeitszeitmodellen und Gehältern“, kritisiert die Sozialwissenschaftlerin, die 2025 für ihre Bilderbuchstudie mit dem Genderpreis der Universität Potsdam ausgezeichnet wurde. „Was in Bilderbüchern wie harmlose Alltagsgeschichten aussieht, legt den Grundstein für spätere Ungleichheiten.“

*  *  *

18 Millionen Euro für Frauengesundheit und geschlechtersensible Medizin stellt das Bundesforschungsministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt nun jährlich zur Verfügung. Diesen Förderschwerpunkt verkündete Bundesforschungsministerin Dorothee Bär am 14.1.2026 zum Auftakt für das Wissenschaftsjahr 2026, das im Zeichen der Medizin der Zukunft steht. Dazu ließ sie sich in einem überdimensionalen Modell einer Gebärmutter für ein Instagram-Reel ihres Ministeriums filmen und, davor stehend, für Presseberichte fotografieren. Das begehbare Modell befindet sich im Berliner Wissenschaftsmuseum Futurium, gleich neben dem Bundesforschungsministerium.

*  *  *

Paris Hilton engagiert sich gegen Deep-Fake-Pornografie. Das frühere IT-Girl berichtete bei einer Kampagne für das US-Schutzgesetz „Defiance Act“ vor laufenden Kameras: „Als ich 19 Jahre alt war, wurde ein privates, intimes Video mit der ganzen Welt geteilt. Die Leute nannten es einen Skandal. Das war es nicht, es war Missbrauch.“ Mittlerweile kursieren mehr als „100.000 explizite Deep-Fake-Bilder“ von ihr im Internet, berichtete die 44-Jährige am 24.1.2026 vor dem US-Capitol in Washington. Keines dieser Bilder sei echt oder mit ihrer Zustimmung entstanden.

Am 26.1.2026 hat die EU-Kommission ein Verfahren nach dem Digital Services Act gegen die Online-Plattform X und dessen Chatbot Grok eingeleitet. Er ermöglicht die Erstellung sexualisierter Bilder mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI). Die EU beschuldigt das Unternehmen, das Elon Musk gehört, die Risiken von KI nicht richtig bewertet und reduziert zu haben. Über den Jahreswechsel waren zahllose digital veränderte Bilder von Frauen und Kindern im Internet aufgetaucht, sogenannte Deep Fakes. Die HateAid-Geschäftsführerinnen RAin Josefine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg hatten am 22.1.2026 beim EU-Parlament in Straßburg Druck gemacht, endlich tätig zu werden: „In unserer Betroffenenberatung räumen wir die Scherbenhaufen auf“. Als erste Reaktion auf die internationalen Proteste hatte X die KI-Technologie von Grok nur noch seinen zahlenden Nutzern zur Verfügung gestellt: Sexualisierung als Premiumservice. Die unfreiwilligen, unerwünschten Nacktbilder kursieren jedoch weiter im Internet.

*  *  *

Die US-Regierung nutzt gefälschte Bilder: Die Rechtsanwältin Nekima Levy Armstrong wurde bei einer Protestaktion gegen ICE-Agenten in einer Kirche in St. Paul, Minnesota, verhaftet. Anschließend erschien auf dem offiziellen X-Account der Regierung ein Foto, auf dem die Frau gefasst in die Kamera schaut. 30 Minuten später wurde an gleicher Stelle auf X dasselbe Bild in starker Veränderung veröffentlicht: Nunmehr weint die Verhaftete scheinbar sehr verzweifelt. Die Gegenüberstellung der Fotos legt eine Nachbearbeitung mithilfe von KI nahe. Der Kommunikationsdirektor des Weißen Hauses, Kaelan Dorr, erklärte auf Nachfrage in drohender Weise, dass die Veröffentlichung solcher „Memes“ fortgesetzt würde. Es sei eine Warnung für alle, die sich „dem Gesetz“ entgegenstellten. Viele US-Bürger*innen beklagen das unrechtmäßige Verhalten der Abschiebungsbehörde ICE und deren zahllose Verletzungen der US-Verfassung. Vieles ist auf Instagram zu sehen; die deutschen Medien berichten umfassend über die antidemokratische Entwicklung unter der Trump-Regierung.

Frauke Brosius-Gersdorf ist auf undankbare Weise zu einer bekannten Persönlichkeit geworden. Bevor sie sich ihrer akademischen Laufbahn widmete, hatte sie vier Jahre lang als Rechtsanwältin in Bonn und Berlin gearbeitet. Seit 2021 ist die geborene Hamburgerin an der Universität Potsdam Professorin für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Verfassungs- und Sozialrecht. Im April 2024 hatte sie als Sprecherin der Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung deren Votum für die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft vor der Presse mitgeteilt. Anfang Juli 2025 wurde Frauke Brosius-Gersdorf auf Vorschlag der SPD vom Richterwahlausschuss für eine von drei Richterstellen für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen. Nach einem Bericht in der FAZ Ende Juni 2025 zu ihrer Nominierung begann jedoch, in Verdrehung ihrer juristischen Haltung zum Schwangerschaftsabbruch, eine beispiellose und organisierte Hetzkampagne gegen ihre Person. Unterstützung erhielt die angesehene Verfassungsrechtlerin in einer Stellungnahme von über 200 Rechtswissenschaftler*innen. Wenige Tage nach der im Bundestag abgesagten Richterwahl stellte sie sich den Fragen von Markus Lanz in der gleichnamigen ZDF-Sendung. Bemerkenswert souverän reagierte sie auf die geäußerten Anwürfe in der breiten, medial ausgetragenen Debatte. Sie stellte klar, dass sie als Wissenschaftlerin die Aufgabe habe, sich öffentlich zu juristischen Fragestellungen zu äußern. Eine Bundesverfassungsrichterin halte sich dagegen mit öffentlichen Äußerungen zurück, auch komme es in der Bearbeitung von Verfassungsbeschwerden auf die persönliche Haltung zu politischen Fragen nicht an. Am 7.8.2026 zog sie ihre Kandidatur zurück. Im ZDF-Jahresrückblick erklärte die Potsdamer Juraprofessorin, von Markus Lanz gefragt, sie wäre „sehr gern“ nach Karlsruhe gegangen. Am 18.1.2026 ehrte die SPD Hessen Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf mit dem renommierten Georg-August-Zinn-Preis zur Förderung von Rechtstaatlichkeit, Demokratie und sozialem Zusammenhalt. Ende Februar erscheint erstmal ihre vierwöchentliche Kolumne in der Süddeutschen Zeitung.

Per WhatsApp kommen „7 Tipps … wie du Kinder besser vor sexueller Gewalt schützen kannst!“ aufs Smartphone, selbstverständlich nur nach Anmeldung. Die Bundesbeauftragte gegen sexuellen Kindesmissbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, hat einen WhatsApp-Messenger-Kurs für Eltern und Fachkräfte vorgestellt. „7 Wochen. 7 Tipps“ soll Erwachsenen vermitteln, wie sie einerseits Kinder stärken können. Andererseits geht es darum, Täterstrategien zu erkennen. Empfohlen wird unter anderem, Kinder ernst zu nehmen, Grenzen zu respektieren und offen über Sexualität und Körperwissen zu sprechen. Genauso wichtig sei das konkrete Nachfragen, wie Kinder in Kitas, Schulen und Vereinen geschützt würden. Die Aktion ist Kernstück der Kampagne #NichtWegschieben, die 2026 fortgesetzt und vom Bundesfamilienministerium (BMBFSFJ) unterstützt wird. Viele gut gemachte Videoclips erklären warum es so wichtig ist, dass Erwachsene hinsehen, zuhören und nachfragen. Moderatorin und Model Rebecca Mir gehört zu den Prominenten, die die sieben Tipps vorstellen.

Coming-of-Age-Geschichten sind immer spannend. Kindheit und Jugend haben alle durchgemacht, wie war das bei anderen? Die Schriftstellerin Lea Streisand beschreibt das Aufwachsen ihres Alter Egos Franzi an der Straße Hufeland, Ecke Bötzow als eine Ostberliner Kindheit in den Endjahren der DDR. Zur Großdemo auf dem Alexanderplatz am 4. November 1989 gehen die Eltern allein. Die Zehnjährige verfolgt am Fernseher die Reden der DDR-Opposition im diesigen Herbstwetter. Nach dem Mauerfall herrscht Chaos an ihrer Schule, ihre systemtreue Lehrerin Frau Reinicke zeigt sich von den neuen Verhältnisse sehr irritiert. Als dann vor den heruntergekommenen Gründerzeithäusern Baugerüste zur Grundsanierung aufgestellt werden, klettert Teenager Franzi mit ihren Freunden auf den Hausdächern herum. Zeitgleich mit dem Abitur steht der Wegzug aus dem mittlerweile angesagten Bötzow-Kiez an. Auch ihre Familie trifft die Gentrifizierung. Mit kindlichem Humor, zärtlich und witzig, schlägt die Autorin den Ton an, mit dem sie sich bei ihren Auftritten auf Lesebühnen und in ihrer rbb-radioeins-Kolumne „War schön jewesen“ einen Namen gemacht hat.

Hufeland, Ecke Bötzowstraße, Lea Streisand, Ullstein Verlag, Taschenbuch, 224 Seiten, 12,99 €

Eine Ost-West-Kindheit der besonderen Art beschreibt Florentine Joop in ihrem Roman Sommer im Heckenrosental. Das Mädchen wächst in Hamburg auf. Ihr Vater ist Wolfgang Joop, er ist dabei, seine Weltkarriere als Modedesigner zu starten. Die Mutter Karin Benatzky ist Kostümbildnerin. In den Sommerferien bringen die vielbeschäftigten Eltern die Tochter nach Potsdam, damals noch in der DDR gelegen. Bei der mehrstündigen Grenzkontrolle wird das Auto auseinandergenommen, dann ist es geschafft. Auf zur Tante auf dem Krongut Bornstedt, hier ist Wolfgang Joop aufgewachsen, bis zum Wegzug seiner Eltern in den Westen. Auf dem Bauernhof trifft Florentine von Jahr zu Jahr ihre Freundinnen wieder und gewinnt einen intimen Einblick in die DDR-Verhältnisse. Florentine Joop, heute 53 Jahre alt und hauptberuflich Kinderbuchillustratorin und Malerin, schreibt eindrücklich über ihre Erinnerung an eine geteilte Welt mit zwei Heimaten, während sich ihre Eltern entzweien.

Sommer im Heckenrosental, Florentine Joop, Outbird Verlag, 202 Seiten, 16,90 €

3.2.2026, online „Wenn die letzte Frau den Raum verlässt . Wie Männer unter sich über Sexismus, Gendern und Quoten sprechen“, mit den Beratern Vincent-Immanuel Herr und Martin Speer. Reihe Feminism & Bookmarks der Friedrich-Ebert-Stiftung
9.2.2026, Halle (Saale) „Gedenken neu denken. Wie sich unsere Erinnerung an den Holocaust verändern muss.“ Buchvorstellung mit Susanne Siegert, Gewinnerin des Grimme-Online-Awards für ihren TikTok-Kanal @keine.erinnerungskultur. Heinrich-Böll-Stiftung
9.2.2026, München „Love Me Tender“, französischer Spielfilm über eine Anwältin und ihren eigenen Sorgerechtsstreit, nachdem sie ihr Begehren für Frauen entdeckt hat. Nominiert für den Lux-Publikumspreis des EU-Parlaments. Anschließend Filmgespräch, Heinrich-Böll-Stiftung. Kinofilmstart: 7.5.2026
10.+ 11.2.2026, online „Kontern statt schweigen – Rechte Rhetorik und wie wir darauf reagieren können“, zweiteiliger Workshop der Heinrich-Böll-Stiftung
12.2.2026, Potsdam „Fassaden“, Dokumentarfilm über häusliche Gewalt, von Alina Cyranek, mit anschließendem Gespräch, Heinrich-Böll-Stiftung
19.2.2026, online „Gerechtigkeits-Check Elterngeld – Gleichstellung für alle?“, Vortrag Prof. Dr. Almut Peukert, Universität Hamburg, Zukunftsforum Familie e.V. und Friedrich-Ebert-Stiftung
23.2.2026, online „Rechtssicher geschützt gegen rechts“, Weiterbildung für Aktive in Vereinen, Heinrich-Böll-Stiftung
23.2.2026, online „Witches, Bitches, IT-Girls –  Wie patriarchale Mythen uns bis heute prägen“, Vorstellung des Buches von Rebecca Endler, Reihe Feminism & Bookmarks, Friedrich-Ebert-Stiftung
26.2.2026, online „Gendersensible Sprache in Zeiten von Genderverboten“, Workshop zu antifeministischen Argumentationen in öffentlichen Debatten, Heinrich-Böll-Stiftung
27.2.2026, Hannover „Equal Pay everyday – weil es sich lohnt“, Veranstaltung mit dem Equal Pay Day-Bündnis Hannover, Heinrich-Böll-Stiftung
28.2.2026, München „Sorgearbeit gerecht verteilen – Demokratie stärken“,
Equal Care Day München 2026, Heinrich-Böll-Stiftung
19.3.2026, Berlin KI-Forum des DAV, Anmeldung
Save the Date
10.-12.6.2026, Freiburg Deutscher Anwaltstag in Präsenz, virtuell ab 8.6.2026
24./25.9.2026, Frankfurt/M Herbstkonferenz der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV
Regionaltreffen
3.2.2026, Stuttgart Stammtisch der ARGE Anwältinnen ab 19:30 Uhr im Restaurant La Piazza, Charlottenstraße 11, Eingang Urbanstraße, 70182 Stuttgart. Info: ramic@kanzlei-svk.de | Alle zwei Monate, also auch am 14.4., 9.6., 4.8., 6.10. und 1.12.2026

Zum traditionellen Jahresauftakt des DAV am 13.1.2026 in Berlin war erstmals Bundesjustizministerin Stefanie Hubig eingeladen. Sie sprach über aktuelle rechtspolitische Vorhaben, sagte aber auch, dass sie mit Sorge auf den Zustand der Rechtsstaatlichkeit blicke. Macht und Einfluss oder das Recht des Stärkeren dürften nicht das staatliche Handeln bestimmen, sondern nur das Recht, zitiert die LTO die Ministerin. Der Druck auf den Rechtsstaat nehme auch in Deutschland zu. In diesem Zusammenhang verwies Stefanie Hubig darauf, dass sie am 26. Januar in Straßburg die Konvention des Europarates zum Schutz der Anwaltschaft unterzeichnen werde. Dies ist mittlerweile geschehen. Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten sicherzustellen, dass Anwältinnen und Anwälte keinen physischen Angriffen, Drohungen, Belästigungen oder Beeinträchtigungen ausgesetzt sind.

*  *  *

Der 24. Januar ist der Tag des bedrohten Anwalts. Der Gedenktag macht auf Schicksale von Anwältinnen und Anwälten aufmerksam, die Hass, Bedrohung und Verfolgung erfahren. In den Vorjahren nahm der Gedenktag die bedrohliche Lage der Anwaltschaft in Ländern wie Belarus, Iran oder Afghanistan in den Blick. 2026 liegt der Fokus auf den USA und auf dem massiven Abbau von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mitteilt. Seit dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump sehen sich Kanzleien und Anwaltsorganisationen repressiven Maßnahmen ausgesetzt. Dies bestätigt ein am Gedenktag 2026 veröffentlichter Bericht von einer Koalition aus 50 Anwaltsorganisationen aus aller Welt. Bereits am Freitag, 23.1.2026, demonstrierten Berliner Anwält*innen in ihren Roben über den Wintermänteln vor der US-amerikanischen Botschaft. „Lawyers at risk = democracy at risk“ stand auf mitgebrachten Plakaten.

Eine Diskussion mit US-amerikanischen Kolleg*innen zum Tag des bedrohten Anwalts fand am 27.1.2026 auf Einladung des DAV, der Rechtsanwaltskammer Berlin und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein im Berliner DAV-Haus statt. Das Anwaltsblatt und die LTO haben die Veranstaltung dokumentiert. Der via Livestream aus den USA zugeschaltete bekannte Bürgerrechtsanwalt Ben Wizner prophezeite für 2026, dass „Trump viele hochkarätige Niederlagen vor dem Supreme Court einstecken muss“. Die US-amerikanische Rechtsanwältin Rachel Cohen widersprach dieser Einschätzung vehement und verwies auf die regelmäßige Missachtung gerichtlicher Anordnungen durch die amtierende US-Regierung  und ihrer Behörden.

*  *  *

Höhepunkt beim zweiten Vielfaltstag des DAV am 28.1.2026 in Berlin war die feierliche Gründung des Queeren Netzwerks. Beim DAT 2025 hatte es eine Initiativveranstaltung gegeben, mehrere inoffizielle Ideenaustausch-Runden waren gefolgt. Nun gab es die gemeinsame Unterzeichnung einer schriftlichen Erklärung zum Selbstverständnis des Queeren Netzwerkes im DAV. Mitunterzeichnerinnen waren GfA-Mitglied Clarissa Freundorfer und die stellvertretende djb-Präsidentin Verena Haisch. Im Übrigen wurden auf mehreren Podien und bei Roundtable-Gesprächen bisher vernachlässigte Themen wie Quoten, Migrationsgeschichte, Soziale Herkunft, Ost/West, (Anti-)diskriminierung, Inklusion und Neurodivergenz diskutiert: „Kann Anwaltschaft Diversity?“.

V.i.S.d.P.: Christina Dillenburg
Vorsitzende der ARGE Anwältinnen im DAV
Redaktion: Christine Olderdissen

Folgen Sie der ARGE Anwältinnen bei LinkedIn

Für eine Abmeldung aus dem Verteiler wenden Sie sich bitte
an die Mitgliederverwaltung des DAV: Tel.: 030 / 72 61 52-178

D E U T S C H E R   A N W A L T V E R E I N – Littenstraße 11, 10179 Berlin

Tel.: 030 / 72 61 52 – 0, Fax: 030 / 72 61 52 – 190, dav@anwaltverein.de
© 2026