Newsletter Dezember 2025

„Wie widerstandsfähig ist die deutsche Justiz?“. Dieser Frage ist ein Team des Verfassungsblogs mit seinem Justiz-Projekt ein Jahr lang angesichts der Einflussname autoritärer Kräfte auf die Justizsysteme von Polen und Ungarn, von Mexiko, USA und Taiwan nachgegangen. Einen Teil der Erkenntnisse hatte Co-Projektleiterin Anna-Mira Brandau bei der Podiumsdiskussion der ARGE Anwältinnen beim Deutschen Anwaltstag 2025 bereits vorgetragen. Soeben ist das Buch „Das Justiz-Projekt. Verwundbarkeit und Resilienz der dritten Gewalt“ fertig geworden. Nun stellt Anna-Mira Mirau es zusammen mit dem Gründer und Herausgeber des Verfassungsblogs  Dr. Maximilian Steinbeis und RA Dr. Ulrich Karpenstein, Vizepräsident des DAV, am Dienstag, 2.12.2025, 18 Uhr, in der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin vor. Eine Online-Teilnahme nach Anmeldung ist möglich.

Deutschland wird am 26.1.2026 die Konvention des Europarates zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung unterschreiben, meldet die LTO. Es ist das erste völkerrechtliche Abkommen zum Schutz der Anwaltschaft und gilt als Reaktion auf zunehmende Angriffe und staatliche Repressalien gegenüber Anwältinnen und Anwälten. Viele der Vorgaben aus der Konvention existieren im Wesentlichen bereits im deutschen Recht. Die LTO verweist darauf, dass der Staat mit Verweis auf die Konvention in Zukunft jedoch zu weiteren Maßnahmen gezwungen werden könnte. Laut Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 19.11.2025 ist eine punktuelle Ergänzung der StPO angedacht, beispielsweise um den Schutz bei Durchsuchungen zu verbessern.

Deutschland hat ein Problem mit gewalttätigen Männern. Die Gewalt nimmt zu, die Schutzräume nehmen ab. Auf diesen kurzen Nenner lassen sich die Erkenntnisse aus dem Tag gegen Gewalt an Frauen bringen. Jedes Jahr am 25. November machen weltweit zahlreiche Organisationen und Initiativen auf Diskriminierung und Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen aufmerksam, auch mit Demonstrationen. Auf Englisch wird der Tag „Orange Day“ genannt, ein Begriff, den die UN Women als Symbol für eine Welt ohne Gewalt gegen Frauen institutionalisiert hat. Die Aktionen dauern vielerorts bis zum 10. Dezember.

Kurz vor dem Jahrestag hat das Bundeskriminalamt (BKA) am 21.11.2025 das Lagebild von spezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024 veröffentlicht: Jede vierte Frau ist im Laufe ihres Lebens von Gewalt betroffen. „Das sind wirklich dramatische Befunde“, erklärte die Bundesfrauenministerin Karin Prien bei der Vorstellung der Zahlen in der Bundespressekonferenz, wie die Tagesschau berichtet: 2024 wurden in Deutschland 308 Frauen und Mädchen gewaltsam getötet, 191 durch Menschen aus dem näheren Umfeld. Bei häuslicher Gewalt gab es 187.128 polizeiliche Ermittlungen, 53.451 bei Sexualstraftaten und 18.224 bei digitaler Gewalt. Allerdings wurden nur 5 Prozent aller Straftaten im häuslichen Umfeld angezeigt, erklärte BKA-Präsident Holger Münch. Das Dunkelfeld ist wesentlich größer, gab die Bundesfrauenministerin zu bedenken. Das BKA wird Anfang kommenden Jahres die Ergebnisse einer Dunkelfeldstudie vorstellen. Bundesinnenminister Andreas Dobrindt kündigte Maßnahmen der Politik an: Die Einführung der elektronischen Fußfessel sei bereits so gut wie beschlossen. Ein Verbot von K.-o.-Tropfen soll kommen. Außerdem soll es mehr Frauenhäuser geben, momentan fehlen Schätzungen zufolge 14 – 16.000 Unterkünfte für die Opfer häuslicher Gewalt und ihrer Kinder. Einen kurzen, dennoch detaillierten Überblick über die Zahlen des Lageberichts bietet die Website des Bundesfamilienministeriums (BMBFSFJ).

Den Versprechungen der Politik sind eine Fülle von Stellungnahmen von Institutionen und Initiativen in den Sozialen Medien gegenüber zu stellen. Auch Radio und Fernsehen bieten sehr gute Dokumentationen. Beispielsweise in der ARD-Audiothek ein Interview mit RAin Carolin Weyand – und den darunter stehenden weiteren Themenangeboten. In der ARD Mediathek finden sich Fernsehreportagen unter dem Stichwort „Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“. Die ZDF Mediathek bietet auf der Seite „Alle Augen auf! Gegen Gewalt an Frauen“ viele Reportagen und Interviews. Sie stehen noch längere Zeit zur Verfügung.

Istanbul-Konvention: „Deutschland wird seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt nicht gerecht“, so lautet das Fazit des Bündnis Istanbul-Konvention. In einem Alternativbericht hat der Zusammenschluss zehn Kernforderungen herausgearbeitet. Seit 2018 haben sich 20 Frauenrechtsorganisationen und Bundesverbände mit Schwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen zum Bündnis zusammengeschlossen. Ihren umfangreichen Bericht gibt es zum Download auf der Website.

*

Femizid: Fast jeden zweiten Tag tötet ein Mann seine Partnerin oder Expartnerin. Doch die Zahlen sind ungenau, die Polizeistatistik erfasst die Motive einer Tötung nicht. Das Institut für Kriminologie der Universität Tübingen hat zusammen mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen am 21.11.2025 die Studie „Femizide in Deutschland“ vorgestellt. Unter anderem haben die Beteiligten verschiedener Wissenschaftsdiziplinen einen  zweistufigen Femizidbegriff entwickelt. Zunächst betrachteten die Forschenden Tötungsdelikte, von denen überproportional Frauen betroffen waren, und die besonders stark durch Geschlechterrollen geprägt sind. Für den engen Femizidbegriff untersuchten sie, ob eine  konkret sexistische Motivation des Täters zu erkennen war. In 72 Prozent aller Fälle war die tatsächliche oder befürchtete Trennung Anlass der Tat. Die Studie findet sich zusammengefasst in einem Bericht der dpa bei beck-aktuell oder ausführlicher über die Pressemitteilung der Uni Tübingen, mit der Möglichkeit sie herunterzuladen.

*

Die Gewalttat richtig bezeichnen: „Man muss mal aufhören, ehrlicherweise, immer nur von ‚Beziehungstaten‘ zu sprechen, wenn Frauen von ihren Partnern, Männern oder Vätern ermordet werden“, sagt Bundesfrauenministerin Karin Prien im Podcast Politik mit Anne Will (Ausschnitt auf Instagram): „Das ist wirklich eine Verharmlosung. Was soll denn das heißen? Eine Rechtfertigung doch wohl nicht. Da wo wir über die Tötung einer Frau wegen ihres Geschlechts sprechen, muss das auch so benannt werden.“ Also Femizid.

Frauenhäuser: Die Vorständin der Diakonie Deutschland, Elke Ronneberg, erklärte gegenüber Tagesschau.de, dass entgegen der Gewaltschutzankündigung der Bundesregierung festzustellen sei, „dass die Mittel für Frauenhäuser und Fachberatungsstellen gekürzt und steigende Personal- und inflationsbedinge Mehrkosten nicht ausreichend refinanziert werden.“

Der Deutsche Frauenrat postete auf Bluesky: „Eure Kürzungen kosten unser Leben.“ Die größte deutsche Frauenvereinigung fordert: „Für einen verlässlichen Gewaltschutz braucht es eine verlässliche Finanzierung“.

*

Kontakt- und Annäherungsverbot: Die ZDF-Reportage „Weil du mir gehörst! – Wenn Männer ihre Frauen töten“ zeigt auf, wie wirkungslos ein beim Familiengericht nach § 1 Abs.1 Gewaltschutzgesetz erwirktes Annäherungsverbot sein kann. „Ein Bußgeld hält niemanden fern, der eine klare Tötungsabsicht hat“, sagt die ZDF-Autorin Julia Friedrichs auf Instagram. Der gewalttätige Mann wohnte nur 200 Meter entfernt, lauerte seiner früheren Ehefrau wiederholt auf und tötete sie schließlich. Ihre Töchter und der Sohn formulieren in erschütternder Weise ihr Entsetzen über das strukturelle Versagen des institutionellen Gewaltschutzes.

*

Fußfessel: Die Bundesregierung hat am 19.11.2025 einen Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz beschlossen. Kritisiert wird vielfach, dass sie nur in Extremfällen zur Anwendung kommen soll, geschätzt 160 Personen gelten als sogenannte Hochrisikotäter. In Spanien wird die elektronische Fußfessel zurzeit bei 4000 Gewalttätern eingesetzt. Dies zeigt Wirkung: Keine der geschützten Frauen wurde seit Einführung der Fessel 2009 getötet. Hessen testet seit Dezember 2024 das spanische Modell. Die Hessenschau berichtet von einem umfassenden Kontrollsystem, das für das Funktionieren sorgen soll.

*

Selbstschutz: Im Podcast von Anne Will beschreibt die Journalistin Julia Friedrichs, dass die Polizei oft nicht handelt, wenn sie zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung gerufen wird,  sondern die geschlagene Frau fragt: „Sollen wir Ihren Mann jetzt mitnehmen?“ Das sei falsch verstandener Respekt für die ‚Beziehung‘ (s.o.). Dabei sind die meisten Formen häuslicher Gewalt Offizialdelikte: ein Strafantrag des Opfers ist nicht erforderlich. Julia Friedrichs, die mit ihrem Team ein Jahr lang für das ZDF zu 104 Fälle von getöteten Frauen recherchiert hat, weist darauf hin, dass von Gewalt betroffene Frauen ihren Schutz notdürftig selbst organisieren müssen: „Den Frauen wird in Deutschland zugemutet, dass sie den kompletten Prozess selber managen“. Dabei ist es der Mann, der droht. Der Mann, der aggressiv ist. Und der Mann, der auch tötet.

Bleibt die Frage: Was tun? Aus all diesen Mitteilungen lässt sich herauslesen: Es werden mehr Ressourcen für Prävention und Schutz gebraucht. Doch es fehlt zu oft an der Durchsetzung. Also gilt es Fachkräfte fortzubilden, auch in Polizei und Justiz. Letztlich ist die Gesellschaft gefragt: Es geht darum, Gleichstellung zu stärken und Sexismus zu bekämpfen.

Wir gratulieren der früheren Präsidentin des DAV, RAinuNin Edith Kindermann, zum Max-

Friedlaender-Preis. Die Preisverleihung war am 17.11.2025 in München. Der Bayerische Anwaltverband ehrt mit dem Preis Personen, die Herausragendes für das Rechtswesen, die Anwaltschaft oder die Gesellschaft geleistet haben. 2024 ist Edith Kindermann bereits mit der Ehrendoktorwürde der Universität Bielefeld ausgezeichnet worden. Hier hat die gebürtige Westfälin ab 1981 die einstufige Juristenausbildung nach dem „Bielefelder Modell“ absolviert, später hat sie deren baldige Abschaffung sehr bedauert. An der Uni hat sie vier Jahre lang als  wissenschaftliche Mitarbeiterin gearbeitet, bevor sie 1992 ihre Zulassung zur Anwaltschaft erwarb. Zunächst arbeitete sie in Ostwestfalen als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Agrarrecht. Dann folgte der Umzug nach Bremen, wo sie sich auf Familien-, Bau- und Vergaberecht spezialisiert hat. Seit 1999 ist sie Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Notarin.

Berufspolitisch engagiert ist Edith Kindermann seit 1998: Im Bremischen Anwaltsverein, in der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer, in der Juristischen Gesellschaft Bremen. Im DAV war sie unter anderem entsandtes Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss (GfA) der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen und wurde, nach vielen weiteren Stationen des Engagements, 2019 zur Präsidentin des Deutschen Anwaltverein gewählt, als erste Frau in diesem Amt. Beim Deutschen Anwaltstag war immer zu beobachten, wie sie es sich nicht nehmen ließ, bei zahlreichen Veranstaltungen höchstselbst das Grußwort zu sprechen. Über die  Amtsübergabe 2025 an ihren Nachfolger in der Präsidentschaft berichtet das Anwaltsblatt, der hochgewachsene RA Stefan von Raumer habe zu seiner im Vergleich körperlich kleinen Vorgängerin gesagt: „Diese Frau ist eine ganz große Präsidentin gewesen“. Und: „Du hast mir tiefe Fußstapfen hinterlassen“. Ebenfalls beim DAT 2025 hat die ARGE Anwältinnen die bisherige DAV-Präsidentin feierlich verabschiedet und ihr mit einem dicken Kochbuch für die jahrelange Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft gedankt. „Genau das Richtige!“ kommentierte Edith Kindermann, denn sie bekocht gern ihre Lieben und versammelt sie alle um ihren großen Tisch.

Am 12.11.2025 fand zum ersten Mal der Tag der Kanzleiheld:innen statt. Er ist auf Initiative des RENO Bundesverbandes entstanden und wird vom Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte, der Bundesrechtsanwaltskammer, der Bundesnotarkammer, der Bundesnotarkammer und dem DAV unterstützt. Die Schirmherrschaft hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig übernommen. Die Initiative stellt eine Wertschätzung für die Kanzleimitarbeitenden dar, die mit ihrem Engagement, ihrer Organisation und ihrem Fachwissen den Kanzleialltag möglich machen. Er soll den Teamgeist stärken und wird von nun an jährlich am zweiten Mittwoch im November gefeiert.

Hanna bindet die schönsten Blumensträuße. Ihren Traum vom Blumenladen kann sie in jungen Jahren verwirklichen, doch lange behält sie ihn nicht. Sie heiratet, bekommt sechs Kinder. Zwei verliert sie, kann sie aber nicht beerdigen. Annett Gröschner beschreibt in ihrem für den Buchpreis 2025 nominierten Roman ein fiktives Frauenschicksal, an der jüngeren deutschen Geschichte entlang erzählt: Hanna Krause, geboren und aufgewachsen im arme Leute-Milieu, erlebt die Weltwirtschaftskrise, die Nazizeit, den Bombenhagel über Magdeburg und die Aufbaujahre der DDR. In ihrer zupackenden Art bewältigt sie selbst die schwersten Schicksalsschläge. Noch als ältere Frau wird sie Kranführerin in der Schwerindustrie, ein typischer DDR-Frauenberuf. Hoch oben in der Werkshalle sitzend bewegt sie „Schwebende Lasten“. In einer atmosphärisch dichten Sprache beschreibt Annett Gröschner eindrücklich das wechselvolle, 80jährige Leben ihrer Romanheldin. Hannas Credo: „Anständig bleiben!“. Blumen sind ihr stets ein Trost, jedem ihrer Lieblinge ist ein Kapitel gewidmet: Alpenveilchen, Vergissmeinicht und wie sie alle heißen. Der Verlag schwärmt: „Ein Roman über das Ende des Industriezeitalters und seiner Heldinnen im Osten Deutschlands – und über eine gewöhnliche Frau in diesem unfassbaren 20. Jahrhundert.”
Schwebende Lasten, Annett Gröschner, Ch. Beck Verlag, 282 Seiten, 26,- €, auch als Hörbuch in der ARD-Audiothek.

2.12.2025, Berlin + online „Das Justiz-Projekt – Wie widerstandsfähig ist die deutsche Justiz?“, mit Maximilian Steinbeis und Anna-Mira Brandau vom Verfassungsblog und Ulrich Karpenstein, DAV-Vizepräsident, Buchvorstellung bei der Heinrich-Böll-Stiftung
2.12.2025, Berlin „Intersektionaler Feminismus – eine jüdische Perspektive“. Gespräch mit Lara Dämming von Bet Debora, Bildungswerk der Heinrich-Böll-Stiftung
5.12.2025, online „Mütter in die Politik!“, Buchvorstellung mit Sarah Zöllner von muetter-macht-politik.de. Friedrich-Ebert-Stiftung
5.12.2025, Hamburg Feministische Werkstatt: Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche solidarisch begleiten“, u.a. mit der Gynäkologin Dr. Alicia Baier, Doctors for Choice und Autorin von „Das Patriarchat im Uterus, Heinrich-Böll-Stiftung
5.12.2025, Halle „Tanz auf dem Vulkan. Widerständige Punk-Frauen in der DDR“, multimediale Lesung, Heinrich-Böll-Stiftung
6.12.2025, Berlin + online Fachtagung: „Femizide stoppen? Was es braucht, um Gewalt gegen Frauen wirkungsvoll zu bekämpfen“, Warteliste, Teilnahme per Livestream möglich. Heinrich-Böll-Stiftung
9.12.2025, Magdeburg „Solo Sunny und die Frauenbilder der DDR“, Film und Gespräch mit Clara Merz, Kuratorin der Ausstellung „Frauen im geteilten Deutschland“, Konrad-Adenauer-Stiftung
10.12.2025, Heidelberg „Der letzte Himmel“, Lesung und Gespräch mit der deutsch-palästinensischen Journalistin Alena Jabarine über ihre Zeit in Ramallah 2020-22, Heinrich-Böll-Stiftung
Save the date
10.-12.6.2026, Freiburg Deutscher Anwaltstag
24./25.9.2026, Frankfurt/M Herbstkonferenz der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV
2.12.2025, Stuttgart Stammtisch der ARGE Anwältinnen ab 19:30 Uhr im Restaurant La Piazza, Charlottenstraße 11, Eingang Urbanstraße, 70182 Stuttgart. Info: ramic@kanzlei-svk.de.
5.12.2025, Düsseldorf Treffen der ARGE Rhein/Ruhr auf dem Weihnachtsmarkt am Schadowplatz, 18 Uhr vor dem Eingang Kaufhaus Breuninger.
10.12.2025, Köln Regiotreffen zur Mittagszeit, 12:00 – 13:30 Uhr, im Restaurant Balthasar, Aachener Straße 18. Anmeldung bis 3.12.: nm@mahmoudi-rechtsanwaelte.de
10.12.2025, München „Vorweihnachtsabend“ mit einem Workshop zur Stimme und einem Impulsvortrag zu KI im juristischen Alltag, ab 18 Uhr. Gemütlicher Ausklang bei Glühwein, Punsch & Gebäck. RA-Micro Standort Süd am Maximiliansplatz 12b. Anmeldung erbeten.

Am 14.11.2025 fand in Berlin die DAV-Mitgliederversammlung statt. Eine Zusammenfassung der Diskussionen findet sich im Anwaltsblatt vom 27.11.2025. Schwerpunkt waren Satzungsänderungen zur Erhöhung der Resilienz des Deutschen Anwaltsvereins zum Schutz vor Unterwanderung durch  Rechtsextreme. Sie wurden mit überwältigender Mehrheit angenommen.

*  *  *

Das Anwaltsblatt hat ein ausführliches Interview mit Bundesjustizminsterin Dr. Stefanie Hubig veröffentlicht. RA Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des DAV, und Chefredakteur Klaus Kohnen sprachen mit ihr über Ziele und Pläne in dieser Legislatur, die Resilienz des Rechtsstaats, die Rolle der Anwaltschaft sowie zu anwaltsrelevanten Reformvorhaben.