Newsletter März 2026

Mitte Februar hat sich der Geschäftsführende Ausschuss (GfA) in Potsdam getroffen. Mit Blick auf den Griebnitzsee haben wir bei der jährlichen Klausurtagung neue Ideen entwickelt. So wird die ARGE Anwältinnen ab April alle zwei Monate online einen Legal Lunch anbieten. Zum Auftakt wird die GfA-Vorsitzende Christina Dillenburg über Vereinbarkeit referieren: „Kanzlei und Kind. Klar geht das.“ Schon mal vormerken: 16.4.2026, 13 bis 14 Uhr.

Ebenso haben wir die Themen der 41. Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft am 24. und 25. September in Frankfurt/Main festgezurrt. Es soll um Vergütungsvereinbarung, Geldwäsche, Entgelttransparenzgesetz, Vermögensbildung für Anwältinnen, Versorgungswerke und Eheverträge gehen. Bei einem Barcamp können Teilnehmerinnen Workshops mit eigenen Themen gestalten. Überlegen Sie doch schon mal: Was brennt Ihnen auf den Nägeln? Was möchten Sie gerne mit Anwaltskolleginnen diskutieren?

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Haben Sie Interesse an der Mitarbeit im GfA? Wir wollen uns verjüngen und suchen perspektivisch Kolleginnen mit frischem Elan und Lust an Gestaltung in der Arbeitsgemeinschaft der Anwältinnen im DAV. Melden Sie sich gerne bei uns.

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Anlässlich des Weltfrauentags lädt der Kölner Anwaltverein und sein Arbeitskreis Anwältinnen am 9.3.2026, 17 Uhr, zu „Kunst, Austausch und Begegnung“ ins Zadik im Mediapark ein. Die GfA-Vorsitzende, RAin Christina Dillenburg, wird mit Blick auf das Versorgungswerk zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie referieren. Die Direktorin des Zadik, Prof. Dr. Nadine Oberste-Hetbleck, wird die Museumsgründerin Charlotte Zander vorstellen. Das Zadik ist das

Zentralarchiv für deutsche und internationale Kunstmarktforschung. Anmeldung erbeten.

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Vom 10. bis 12. Juni findet in Freiburg der Deutsche Anwaltstag 2026 statt. Das Motto: „Anwaltschaft im Aufbruch – Zukunft gestalten“. Zwei Tage vorher startet der virtuelle Teil des DAT mit Online-Seminaren. Alle Fachveranstaltungen und das attraktive Begleit- und Rahmenprogramm werden übersichtlich auf der Website des DAT vorgestellt. Hier finden Sie auch den Link zur Anmeldung. Bis zum 10. April gibt es für die Dauerkarte einen Frühbucherrabatt von 20 Euro.

Die Veranstaltungen der ARGE Anwältinnen im DAV sind alle am Freitag, 12.6.2026:

Veranstaltungstipps aus dem reichhaltigen Programm: Rechtsstaat und Richterrecht – wer bestimmt die Zukunft des Familienrechts; Rechnen statt Raten: Unterhalt im Wechselmodell; Verfolgte Anwält*innen weltweit; Empfang des Queeren Netzwerks im DAV und vieles mehr.

Wir freuen uns, wenn wir Sie bei unserem traditionellen Frühstücksempfang wiedersehen. Wir laden Sie zu Getränken und leckeren Häppchen ein. Am Vortag, 11.6.2026, organisiert die ARGE Anwältinnen zusammen mit dem FORUM Junge Anwaltschaft den beliebten Young Lawyers Lunch.

Gerade erst war Equal Pay Day: Bis zum 27. Februar arbeiten Frauen umsonst. Ob die Überarbeitung des Entgelttransparenzgesetz von 2017 daran etwas ändern wird? Das Gesetz muss bis zum 7. Juni 2026 an die Vorgaben der EU-Transparenzrichtlinie angepasst werden.

Bei Rechtsanwältinnen liegt der Equal Pay Day später, am 20.3.2026, berichtet die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).Die ersten 79 Tage eines Jahres arbeiten vollzeitbeschäftigte angestellte Anwältinnen – rein rechnerisch – unentgeltlich. Die BRAK beruft sich auf den STAR 2025. Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte fragt Jahr für Jahr Daten zu deren wirtschaftlicher Situation ab. Für das Wirtschaftsjahr 2024 belegt der downloadbare Bericht eine signifikante Einkommensdifferenz in der Anwaltschaft: Frauen verdienen über 20 % weniger als ihre männlichen Kollegen. Größer war der Unterschied bei den selbständigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Männer erwirtschafteten 224.000 Euro, Frauen nur 141.000 Euro. Dies ergibt einen unbereinigten Gender Pay Gap von 37 Prozent. Einen differenzierten Überblick bietet beck aktuell in seinem Bericht vom 27.2.2026.

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„Gewaltschutz ist eine Kernaufgabe des Staates“. Am 27.2.2026 stellte Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig im Bundestag das geplante Gewaltschutzgesetz vor (Bundestagsmediathek). Familiengerichte sollen Gewalttäter in Hochrisikofällen zum Tragen einer elektronischen Fußfessel in Hochrisikofällen verpflichten können. Nach dieser ersten Lesung wurde der Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 21/4082) zur weiteren Beratung in den Ausschuss Recht und Verbraucherschutz verwiesen.

„Gewalt hat viele Formen“, titelt ein Instagram-Posting der ZDF-Porträt-Sendung 37 Grad, unterlegt mit einem ungewöhnliches Bild: ein jüngerer Mann, der seinen gebeugten Kopf mit Händen stützt. Ist er entsetzt, was er der Partnerin angetan hat? Oder wurde er selbst zum Opfer? Die folgenden Kacheln zählen Formen von Gewalt auf, darunter auch welche, die beim Thema Gewalt an Frauen oft übersehen werden:

Körperliche Gewalt, zum Beispiel: Schubsen/Treten/Schlagen/Zufügen von Verbrennungen oder Verbrühungen/Strangulation/Zwang zur Drogeneinnahme

Psychische Gewalt
, zum Beispiel: Beleidigen, Beschimpfen, Demütigen/Stalking und Einschüchterung/Mobbing/Kontrolle über Kontakte und Alltag


Sexualisierte Gewalt
, zum Beispiel: Unerwünschte Berührungen/Anzügliche Sprüche oder Gesten/ Einsatz von K.o.-Tropfen/Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung


Digitale Gewalt
, zum Beispiel: Erpressung/Hassrede und Shitstorm/Cyberstalking/

Cybergrooming (Anbahnung sexueller Kontakte mit Kindern via Chat o.Ä.)“

In den Kommentaren zum Post wird ergänzt, was in der Liste fehlt: Finanzielle Gewalt. Ein Grund, warum sich Frauen oft nicht aus gewalttätigen Beziehungen lösen können, wie RAin Asha Hedayati in ihrem Buch Die stille Gewalt beschreibt. Ebenso wäre zu ergänzen: Institutionelle Gewalt in Familiengerichten und Jugendämtern/Gewalt in pädagogischen Einrichtungen/Gewalt durch sexuelle Ausbeutung wie Zwangsprostitution.

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Weniger als 10 Prozent der Gewalterfahrungen werden bei der Polizei angezeigt. Bei psychischer und körperlicher Gewalt in (Ex-)Partnerschaften liegt die Anzeigequote sogar unter fünf Prozent. So das Ergebnis der lange erwarteten Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamtes LeSuBiA (Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag), veröffentlicht am 10.2.2026. In Kooperation mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesfamilienministerium BMBFSFJ waren 15.000 Personen im Alter von 16 bis 85 Jahren nach ihren Gewalterfahrungen befragt worden. Frauen, junge Menschen, Personen mit Migrationshintergrund und Angehörige der queeren Community sind besonders oft von Gewalt betroffen. Bei Frauen ist es vor allem die partnerschaftliche oder geschlechtsspezifische Gewalt: sexuelle Übergriffe, sexuelle Belästigung und Stalking. Im Vergleich zu Männern erleiden sie in Gewaltsituationen mehr Verletzungen, schätzen die Gefahr für ihr Leben größer ein und empfinden stärkere Angst, heißt es in der Pressemitteilung. Dennoch ist ihre Anzeigebereitschaft geringer. Frauen vertrauen dem Rechtssystem weniger. Das Warum ist hinlänglich bekannt.

Die Untersuchung, für die erstmals auch Männer befragt wurden, soll helfen, geschlechtsspezifische Unterschiede bei Gewalterfahrungen besser zu verstehen. Mit LeSuBia wird eine langjährige Datenlücke in Deutschland geschlossen. Auf ihrer Grundlage sollen Ansätze von Prävention, Opferschutz und Intervention verbessert werden. „Wir müssen Gewalt verhindern, bevor sie entsteht“, erklärte Bundesfamilienministerin Karin Prien. „Scham und Schuld liegen immer bei den Tätern, niemals bei den Betroffenen“.

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Einer der Gründe für die geringe Anzeigequote sind fehlende Beweise, denn sexualisierte Gewalt passiert zwischen zwei Personen, wenn diese allein sind, also ohne Zeugen. Sarah Tacke, Leiterin der ZDF-Redaktion Recht und Justiz, nutzte ihr Interview im heute journal anlässlich der LeSuBia-Veröffentlichung am 10.2.2026 dazu, praktische Hinweise zu geben: Verletzungen fotografieren, ein Gewalttagebuch führen, möglicherweise sogar in einer sogenannten TarnApp im Smartphone. Wichtiger Tipp: Es ist möglich, anonym Spuren sichern zu lassen, etwa bei Verdacht auf Vergewaltigung während einer Bewusstlosigkeit durch K.o.-Tropfen. Der Nachweis im Blut ist nur wenige Stunden möglich. Die Betroffene kann später noch entscheiden, ob sie Anzeige erstatten will. Die vertrauliche Spurensicherung nach § 27 Abs. 1 Satz 6 SGB V, § 132k SGB V ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Oft führen gynäkologische Abteilungen in Krankenhäusern sie durch.

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Was Frauen in toxischen Beziehungen erleben, warum sie Gewalt lange ertragen und wie sie schließlich den Ausweg finden, thematisiert der sehenswerte Kino-Dokumentarfilm FASSADEN. Ein Polizist, mehrere Sozialarbeiterinnen und Therapeutinnen sowie die Rechtsanwältin Christina Klemm formulieren tiefgehende Erkenntnisse zu den Zyklen der Partnerschaftsgewalt. Interessant ist, was die Regisseurin Alina Cyranek für die emotionale Bebilderung nutzt: Eine Tänzerin und ein Tänzer zeigen die Verstrickungen eines Paares als körperlich fühlbaren, psychischen Druck. Aus dem Off beschreibt dazu die Stimme der Schauspielerin Sandra Hüller die Gewaltspirale einer Beziehung, verdichtet aus den Erzählungen von vier Frauen.

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Am 8. März ist Internationaler Frauentag – mit vielen Aktionen und Veranstaltungen in deutschen Städten. Für den Montag, 9. März 2026, ruft das Töchterkollektiv zum Frauenstreiktag auf. Es wird sich zeigen, wie viele Frauen dem Aufruf folgen werden.

„Rita Süssmuth war über Jahrzehnte eine der prägenden Stimmen der bundesdeutschen Gleichstellungspolitik. Sie war streitbar und bestand dabei auf Klarheit: für Frauenrechte, für progressive Gesundheitspolitik, für Demokratie- und Erinnerungsarbeit“, heißt es im Nachruf des Digitalen Deutschen Frauenarchivs. Am 1. Februar ist Prof. Dr. Rita Süssmuth im Alter von 88 Jahren verstorben. „Feministin zu sein, ist das Mindeste, was eine Frau tun kann“ war ihre Losung. 1981, mit Anfang 40, trat die Katholikin der CDU bei. Vier Jahre später schon wurde die Erziehungswissenschaftlerin zur Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit berufen. 1986 erweiterte sie das Aufgabenfeld um das Bundesfrauenministerium und legte damit die Grundlage für Frauenpolitik bis heute. Gegen den Widerstand ihrer eigenen Partei setzte sich Rita Süssmuth für die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe ein. „Gerade hier muss gesagt werden, dass im intimsten Bereich zwischen zwei Menschen Gewalt schon gar nichts verloren hat,“ erklärte sie bei einer Bundestagsrede. Mit ihrem modernen Familien- und Frauenbild eckte sie in der CDU an. Ihre kämpferische Haltung missfiel Kanzler Kohl. Nach nur drei Jahren wurde die erste Bundesfrauenministerin, die noch so viel vorhatte, in das Amt der Bundestagspräsidentin „weggelobt“. Hier bliebt sie zehn Jahre lang. Als zweithöchste Repräsentantin der Bundesrepublik erlebte sie den Mauerfall und begleitete die parlamentarische Wiedervereinigung mit. Bis ins hohe Alter war Rita Süssmuth politisch hellsichtig. Mit der Initiative „Parität Jetzt“ engagierte sie sich für die politische Beteiligung von Frauen. In einem ausführlichen Interview mit tagesschau.de zum Internationalen Frauentag 2021 sagte sie: „Ohne Parität wird es nicht gelingen, die seit langem beklagten Benachteiligungen und Ungleichheiten für Frauen … zu beseitigen.“ Am 24.2.2026 verabschiedete der Bundestag sie mit einem Trauerstaatsakt. Vor den Spitzen des deutschen Staates hielt Bundestagspräsidentin Julia Klöckner eine bewegende Abschiedsrede. Mahnend zitierte sie ihre Vorgängerin Rita Süssmuth: „Wo Frauen fehlen, fehlt die Hälfte der Politik“.

„Mein Kind hat ungefragt intime Bilder geschickt bekommen – Wie sichere ich Beweise richtig?“ Diese Information findet sich bei @fragzebra auf Instagram und TikTok oder auf deren Website www.fragzebra.de. Hilfreich für Eltern wie auch für Rechtsanwältinnen, die um Rat gebeten werden: „Manche Screenshots können strafbar sein. Solche Bilder oder Videos nicht speichern, nicht herunterladen, Aufnahmen nicht weiterleiten.“ Stattdessen direkt zur Polizei gehen und Anzeige erstatten – mit dem betroffenen Gerät“. Frag ZEBRA ist eine kostenlose, unabhängige Online-Plattform der Landesanstalt für Medien NRW. Es beantwortet individuelle Fragen zur Nutzung digitaler Medien, Cybergrooming, Jugendschutz. Es dient der Aufklärung und Information für Kinder und Jugendliche, Eltern, Fach- und Lehrkräfte.

Knallenger Kunstlederrock, tiefausgeschnittene Bluse mit Leopardenmuster, so stöckelt die 53jährige Moni in den Hörsaal der Mathefakultät. Aus ihrer raschelnden Ikeatasche lugen Kindergummistiefel und ein paar Stangen Lauch. „Ist der Platz noch frei?“ fragt sie den Icherzähler Oscar, ein Mathegenie, früher eingeschult, eine Klasse übersprungen, bald 17 Jahre alt. Die Begegnung zwischen dem Adelsspross mit autistischen Zügen und der Frau, die sich ihren Lebenstraum Studium verwirklichen will, hat Alina Bronsky an den Anfang ihrer witzigen Romans „Pi mal Daumen“ gestellt. 2024 avancierte es zum Lieblingsbuch der unabhängigen Buchläden, inzwischen gibt es das auch als Taschenbuch. Zwischen dem ungleichen Duo entwickelt sich eine ungewöhnliche Freundschaft mit unerwarteten Wendungen.

Pi mal Daumen, Alina Bronsky, Verlag Kiepenheuer & Witsch, 272 Seiten, 13,- €

Datum Veranstaltung
6.3.2026, Berlin „Anne-Klein-Frauenpreis 2026 für Awa Fall-Diop“, Frauenrechtsaktivistin in Senegal. Feierliche Verleihung durch die Heinrich-Böll-Stiftung
8.3.2026, überall Rund um den Internationalen Frauentag gibt es in vielen Städten feministische Veranstaltungen: Lesungen, Filme, Diskussionen, Workshops u.v.m. Nachfolgend nur eine kleine Auswahl.
8.3.2026, Regensburg „Tradwives – Antifeminismus mit Schleifchen“, vier Kurzfilme und Gespräch, im Rahmen der Internationalen Kurzfilmwoche, Heinrich-Böll-Stiftung
8.3.2026, Berlin „Man enough to care. Feminismus braucht Männer – und Männer brauchen Feminismus“, Praxistag mit Keynotes, Panels, Workshops und Musik, Heinrich-Böll-Stiftung
9.3.2026, Köln „Netzwerken zum Weltfrauentag – Kunst, Austausch und Begegnung“, Arbeitskreis Anwältinnen des Kölner Anwaltvereins lädt ins Zadik ein, Info s.o., Anmeldung
11.3.2026, München „Der Wandel ist weiblich, Wechseljahre ins Zentrum“, Podiumsdiskussion, Petra-Kelly-Stiftung
18.3.2026, online „Gegen Frauenhass“, Lesung und Gespräch mit Rechtsanwältin Christina Klemm in der Reihe Feminism & Bookmarks, Friedrich-Ebert-Stiftung
19.3.2026, Berlin KI-Forum des DAV, Anmeldung
20.3.2026, Leipzig „Feministische KI. Warum Künstliche Intelligenz Ungerechtigkeit verstärkt und was wir dagegen tun müssen“, Buchvorstellung und Gespräch mit Autorin Eva Gengler, Friedrich-Ebert-Stiftung
21.3.2026, Leipzig „True Criminology. Mythen, Fakten, Hintergründe“, Buchvorstellung mit den Soziologinnen Dr. Nicole Bögelein und Prof. Dr. Gina Rosa Wollinger, Friedrich-Ebert-Stiftung
26.3.2026, Cottbus „Die stille Gewalt. Wie der Staat Frauen alleinlässt“, Lesung und Gespräch mit RAin Asha Hedayati, Heinrich-Böll-Stiftung
27.3.2026, Saarbrücken „Verbinden statt spalten. Eine Antwort auf die Politik der Polarisierung“, Buchlesung und Gespräch mit der Autorin Gilda Sahebi, Friedrich-Ebert-Stiftung
Save the date
16.4.2026, online Legal Lunch der ARGE Anwältinnen, 13 bis 14 Uhr.
GfA-Vorsitzende Christina Dillenburg wird über Vereinbarkeit referieren: „Kanzlei und Kind. Klar geht das.“
10.-12.6.2026, Freiburg Deutscher Anwaltstag in Präsenz, virtuell ab 8.6.2026
24./25.9.2026, Frankfurt/M Herbstkonferenz der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV
Regionaltreffen
Save the date
14.4.2026, Stuttgart
Stammtisch der ARGE Anwältinnen ab 19:30 Uhr im Restaurant La Piazza, Charlottenstraße 11, Eingang Urbanstraße, 70182 Stuttgart. Info: ramic@kanzlei-svk.de | Alle zwei Monate, also auch am 9.6., 4.8., 6.10. und 1.12.2026

Der DAV hat seine Vereinssatzung geändert, um für Resilienz gegenüber rechtsgerichteten Kräften vorzusorgen. Mitglieder, die die grundlegenden demokratischen Werte des Vereins nicht teilen, können künftig leichter ausgeschlossen werden. Unter anderem wurde der Vereinszweck neu gefasst, mit einem ausdrücklichen Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. In § 3 Abs. 2 DAV Satzung heißt es nun: „Der Verein wendet sich gegen verfassungs- und fremdenfeindliche, antidemokratische und jede Form von diskriminierenden – wie etwa antisemitischen oder rassistischen – Bestrebungen.“ Für die ARGE Anwältinnen auch wichtig heißt es an gleicher Stelle: „Er setzt sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben für die Gleichstellung von Mann und Frau ein.“ Die Satzungsänderung ist mit Eintragung in das Vereinsregister seit 16.1.2026 in Kraft. Der DAV stellt seinen Mitgliedern, den örtlich organisierten Anwaltsvereinen, das geänderte Regelwerk als Mustersatzung zur Verfügung. Der Bericht der LTO weist darauf hin, dass sich die Resilienzregelung für einzelne Anwält*innen erst auswirkt, wenn auch ihr Anwaltverein solch eine Änderung seiner Satzung vornimmt.

V.i.S.d.P.: Christina Dillenburg
Vorsitzende der ARGE Anwältinnen im DAV
Redaktion: Christine Olderdissen

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