Die Bedrohung der Demokratie durch Fake News und Hate Speech besorgen uns sehr. Vieles richtet sich insbesondere gegen Frauen, um sie mundtot zu machen. Systematische Hassnachrichten, sexistische Kommentare auf ihre Social Media Posts und gewalttätige Drohungen per E-Mail zeigen oft Wirkung. Mit einem Fireside Chat zu diesem Thema wollen wir den Rückzug der Frauen aus den sozialen Medien und der Politik beleuchten, sowie sichtbar machen, welche Auswirkungen auf das private Umfeld entstehen.
Im Kombination mit der 39. Anwältinnenkonferenz laden wir Sie zur öffentlichen Diskussionsveranstaltung am 26. September 2025 in das DAV Haus Berlin ein.
Das Programm:
12:00 Uhr: Get Together und Begrüßung durch Christina Dillenburg, Vorsitzende der ARGE Anwältinnen, Rechtsanwältin, Essen
12:30 Uhr: Fireside Chat zu Fake News, Hate Speech – Auswirkung auf die Demokratie, mit Josefine Ballon, Rechtsanwältin, Geschäftsführerin von Hate Aid, Berlin, und Annika Bargenda, Rechtsanwältin, Dresden, Moderation: Barbara Helten, Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin, Berlin
Info, 30.8.2025: Annika Bargenda hat bedauerlicherweise abgesagt.
14:00 Uhr: Imbiss
15:00 Uhr: Mitgliederversammlung der ARGE Anwältinnen im DAV
Ort: DAV Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Nichtmitglieder sind ebenfalls herzlich eingeladen.
Zur besseren Planung bitten wir um Anmeldung: https://easy-feedback.de/umfrage/2010560/8PryeFO
Information zu den Diskutantinnen:
RAin Josephine Ballon ist seit 2023 Geschäftsführerin von Hate Aid. Die Organisation setzt sich dafür ein, Betroffenen von digitaler Gewalt Zugang zum Recht zu verschaffen. Bei der Anwältinnenkonferenz 2022 in München berichtete Josephine Ballon über Strategien und Maßnahmen von Hate Aid. Momentan läuft die Kampagne #UnserInternet. RAin und Politikerin Renate Künast, die wegen Verleumdungen bis vors Bundesverfassungsgericht zog, beteiligt sich an der Kampagne mit dem Motto: „Du hast das Recht, dass Lügen nicht zu News werden“.
RAin Annika Bargenda ist Asylrechtsanwältin in Dresden. 2023 vertrat sie anwaltlich einen syrischen Asylbewerber, der ein Jahr später den tödlichen Messeranschlag von Solingen beging. Eine unfassbare Hasskampagne gegen die Anwältin setzte ein, sie erhielt schließlich Polizeischutz. Der DAV kritisierte umgehend die tendenziöse Berichterstattung, die zunächst von Tagesschau und Bildzeitung ausging und von rechten Netzwerken weitergetrieben wurde: Die Medien hätten journalistisch nachlässig das Prinzip des staatlich gewährten Rechtsschutzes verkannt und die Anwaltschaft als Säule des Rechtsstaates angegriffen. Das Anwaltsblatt hat den kompletten Fall „Die Anwältin als Feindbild“ im Nachhinein aufgerollt.
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Rückblick auf den Deutschen Anwaltstag 2025, nun mit einer Fotosammlung auf der Startseite von davanwaeltinnen.de. Die Fotos dokumentieren die Paneldiskussion und unseren sehr gut besuchten Frühstückempfang: Der neue Präsident des DAV, Stefan von Raumer, gab uns die Ehre. Und wir haben die vorherige DAV-Präsidentin Edith Kindermann feierlich verabschiedet. Unser Geschenk, ein hochwertiges Kochbuch, nahm sie erfreut entgegen. Es sei genau das Richtige, sagte sie, und berichtete von geselligen Essen an ihrem großen Tisch, mit Familie und Freunden, für die sie seit der Amtsübergabe mehr Zeit habe.
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„Anwaltskanzleien verzichten auf weibliche Exzellenz“, bringt es die Allbright Stiftung in ihrem Frühjahrsbericht 2025 auf den Punkt. Die private Stiftung mit Sitz in Stockholm und Berlin setzt sich für mehr Frauen und für Diversität in den Führungspositionen der Wirtschaft ein. Dabei ist aufgefallen: „Die Konzerne mit ihrem oft weiblichen Führungspersonal in den Rechtsabteilungen sind zu Recht zunehmend irritiert über die sehr männlich dominierten Beraterteams der Großkanzleien“, kommentieren Geschäftsführerin Wiebke Ankersen und ihr Kollege Christian Berg den Bericht. Die Allbright Stiftung hat bei den 20 größten Kanzleien in Deutschland nachgezählt: Frauen werden nur zu 16 Prozent als Partnerin berufen, obwohl gleichviele Frauen mit Prädikatsexamen eingestellt werden wie Männer. Doch auf die Expertise kommt es beim Aufstieg in Spitzenpositionen offensichtlich zu wenig an. Ankersen und Berg kritisieren die Besetzungspraxis nach dem Ähnlichkeitsprinzip: „Der typische Kanzleipartner ist männlich, heißt Christian, ist deutsch ohne Migrationsgeschichte, promoviert und stets verfügbar“.
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Ob Regen oder Sonnenschein, die Sommertreffen einiger Regionalgruppen der ARGE Anwältinnen stehen an: Stuttgart kommt am 5. August wie gewohnt im Restaurant La Piazza zusammen. Celle/Hannover lädt am 7. August zu „Walk-and-Talk“ ein. Nähere Infos und Anmeldung finden Sie online oder hier im Newsletter bei den Veranstaltungshinweisen. Die Berliner Gruppe der ARGE Anwältinnen hatte ihr sommerlichen Get Together zusammen mit dem Forum Junge Anwaltschaft bereits am 3. Juli. Einen bildlichen Eindruck hat RAin Victoria C. Hippler auf LinkedIn geteilt.
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Alles weitere zum DAT 2025 finden Sie im Anwaltstag-Spezial der DAV-Depesche. Empfehlenswert ist der LTO-Podcast „Die Rechtslage“ mit Berichten zum Deutschen Anwaltstag.
Hervorzuheben ist noch der Podcast der ARD-Rechtsredaktion „Die Justizreporter*innen“, zu hören u.a. über die ARD-Audiothek. Ab Minute 28’23 folgt auf das Gespräch mit DAV-Präsident von Raumer ein Interview mit RAin Ulrike Silbermann. Die stellvertretende Vorsitzende der ARGE Anwältinnen spricht über die Rolle der Anwaltschaft im Kampf gegen den Extremismus, und wie bedroht Anwälte und Anwältinnen selber sind.
Die ARGE Anwältinnen setzt sich für einen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz bei Selbständigen ein, nachzulesen in der Broschüre „Kanzlei und Kind. Klar geht das!“. Der Fall einer Oberbürgermeisterin aus Lindau am Bodensee macht allerdings deutlich, dass Frauen in abhängigen Arbeitsverhältnissen gerne ein Wahlrecht hätten, ob sie in den ersten Wochen nach der Geburt Mutterschutz beanspruchen wollen oder nicht. Die Emma und das Bayrische Fernsehen berichteten im Juli 2025 über Claudia Alfons, promovierte Juristin und früher als Richterin tätig, später als Referentin für die Europäische Kommission und für das Bundesjustizministerium. 2020 wurde sie als parteilose Kandidatin an die Spitze des Stadtrats von Lindau am Bodensee gewählt. Bei den ersten zwei Kindern beugte sie sich dem Beschäftigungsverbot nach der Geburt. Allerdings musste sie tatenlos zusehen, wie in der Zeit ihrer Abwesenheit Sondersitzungen im Stadtrat anberaumt wurden, deren Ergebnisse nicht in ihrem Sinne war. Die Oberbürgermeisterin durfte weder mitdiskutieren noch abstimmen, aus rechtlichen Gründen. Beim dritten Kind setzte Claudia Alfons eine Ausnahmeregelung für kommunale Wahlbeamtinnen durch, um ab der fünften Woche wieder ihren Amtsgeschäften nachgehen zu können. Sie ließ ein Rechtsgutachten erstellen und wandte sich mit Unterstützung von Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach und der Landtagspräsidentin Ilse Aigner direkt an den bayrischen Innenminister Joachim Hermann.
Unterstützung fand Claudia Alfons auch beim Netzwerk „Bavaria ruft – Mehr Frauen in die Räte“. Die überparteiliche Initiative will Frauen für politische Ämter gewinnen. Dazu organisiert sie bayernweit zahllose Veranstaltungen und bietet Schulungen für die politische Arbeit auf Kommunal- und Landesebene, mit Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Kandidatur. Kommunalpolitik ist oftmals ein Sprungbrett in die Bundespolitik – wo es an der Beteiligung von Frauen mangelt, vgl. den Rückgang auf nur 32,4 Prozent weibliche Bundestagsabgeordnete bei der Wahl 2025. In den kommunalen Vertretungen liegt der Frauenanteil bei 27,7 Prozent, und nur knapp 10 Prozent der Rathäuser werden von einer Frau geführt. „Gerade in den kommunalen Parlamenten machen Frauen Erfahrungen mit Sexismus und etablierten Männer-Netzwerken“, schreibt die EAF Berlin, Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V., zur Einführung einer Studie aus Sachsen. Mit Empowerment-Strategien ermutigt die EAF Berlin Frauen dazu, sich dennoch in der Politik zu engagieren.
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„Wir fordern Gewaltschutz im Familiengericht“: Mit einer bewegenden Videobotschaft unterstützen die Politikerinnen Ricarda Lang (Die Grünen) und Heidi Reichinnek (Die Linke) die Gewaltschutz-Petition der Trennungsberaterin Christina Mundlos. In ihrem Buch „Mütter klagen an“ beschreibt sie anhand zahlreicher Fälle, wie Familiengerichte Mütter und Kinder, die von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind, „im Stich lassen“. Über 100.000 Unterschriften hat Christina Mundlos bereits mit ihrer Petition gesammelt. Von der Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig und der Bundesregierung fordert sie „Schützen Sie Gewaltopfer endlich wirksam!“:
- Kein gemeinsames Sorgerecht für Täter
- Kein Umgangszwang gegen den Kindeswillen
- Volle Umsetzung der Istanbul-Konvention
- Kein Aushebeln von Schutzmaßnahmen (z.B. Kontaktverbot, Schutzadressen)
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Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat einen Gesetzentwurf mit neuen Regeln für die Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft durch leibliche Väter vorgelegt. Die Änderung ist aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom April 2024 notwendig (1 BvR 2017/21). Demzufolge sind die bisherigen Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung mit dem Grundgesetz teilweise unvereinbar. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig präsentiert den Gesetzentwurf als „ausgewogene Lösung“. An grundlegenden Strukturentscheidungen des Abstammungsrechts solle sich nichts ändern. Das Zwei-Eltern-Prinzip werde beibehalten. Wie bisher bleibe rechtlicher Vater der Mann, der im Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkennt. Details der geplanten Änderungen finden Sie in der Pressemitteilung des BMJV vom 4.7.2025.
Die kurzfristige Absetzung der Wahl von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin am 11.7.2025, in der letzten Sitzung des Bundestags vor der Sommerpause, hat für sehr viel Aufsehen gesorgt. Zahllose Medienberichte, Kommentare und Podcasts beschrieben den Vorgang als skandalös und als Gefahr für die Demokratie. Einige rieten der Juraprofessorin aus Potsdam, nicht selbst an die Öffentlichkeit zu gehen, sondern passiv abzuwarten, was sich noch tut. Frauke Brosius-Gersdorf aber wollte die Verleumdungen und Fehleinschätzungen nicht auf sich beruhen lassen. Als einziger Gast bei Markus Lanz, ZDF, nutzte sie am 15.7.2025 die Gelegenheit, die gutachterliche Tätigkeit als Rechtswissenschaftlerin von der Tätigkeit als Richterin in einem achtköpfigen Senat des Bundesverfassungsgerichts abzugrenzen und stellte viele der Anwürfe richtig. Das knapp anderthalbstündige Interview kann über die ZDF-Mediathek angeschaut werden. Mit einem offenen Brief unterstützten 300 Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler wie auch frühere Verfassungsrichterinnen und -richter am 14.7.2025 die angesehene Verfassungsrechtlerin. Die LTO zitiert aus dem Schreiben, das der Redaktion vorab vorlag: Frauke Brosius-Gersdorf sei von den verantwortlichen Institutionen und Personen aus der Politik nicht ausreichend vor einer unsachlichen Diskussion geschützt worden. Ihre Positionen als „von vornherein abseitig oder radikal einzuordnen, sind jedenfalls durch Unkenntnis der rechtswissenschaftlichen Diskussion geprägt.“
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Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten deutscher Börsenunternehmen ist leicht gesunken, erstmals seit Inkrafttreten des ersten Führungspositionengesetzes am 1. Mai 2015 und der Einführung der Geschlechterquote, meldet FidAR, Initiative für „Frauen in die Aufsichtsräte“. Aktuelle Zahlen bietet der aktualisierte Women-on-Board Index 2025, von FidAR veröffentlicht am 16.7.2025. Im Ergebnis heißt es: Von einer paritätischen Besetzung der Gremien sind die meisten Unternehmen noch immer weit entfernt. Extremes Beispiel ist die Südzucker AG, börsennotierter Zuckerproduzent mit Sitz in Mannheim, der sich eine frauenfreie Chefetage leistet. FidAR-Gründungspräsidentin Monika Schulz-Strelow macht deutlich: „Mit null Frauen zu planen ist inakzeptabel“. FidAR-Präsidentin Anja Seng regt an: „Wir brauchen mehr feste Quoten für mehr Unternehmen“. Unterstützung für FidAR kommt von Bundesfrauenministerin Karin Prien. Sie fordert von deutschen Unternehmen: „Mehr weibliche Talente fördern!“.
„Mutige Anwältin der Frauen“, nannte die Bildzeitung sie, „eine Kämpferin mit Herz“, „knallhart in der Sache, aber immer fair und menschlich“: Lobeshymne für Renate Damm, ehemalige Syndikusanwältin für den Springerkonzern, anlässlich der Verleihung des 2. Maria-Otto-Preises des DAV im Jahr 2011. Am 7. Juni 2025 ist RAin Renate Damm im Alter von 89 Jahren gestorben.
Die Hamburgerin beeindruckte schon als Referendarin den Verleger Axel Springer, als sie ihm zu einem Prozess, den er unbedingt gewinnen wollte, erklärte, den könne er nur verlieren. Der Verleger stellte sie prompt 1963 persönlich ein. Das Verfahren gegen Günter Wallraff Jahre später hat sie als Vertreterin des Verlages selbst verloren. Der Journalist hatte sich 1977 unter falschem Namen in die Redaktion der Bildzeitung eingeschlichen, um die Arbeitstechniken des Boulevardblatts in immerhin drei Enthüllungsbüchern offenzulegen. Der Fall machte Pressegeschichte, denn das Bundesverfassungsgericht urteilte 1984, dass sogar Nachrichten, die sich jemand durch Täuschung verschafft hat, publiziert werden dürfen. Nach 32 Jahren verließ die Chefjustitiarin das Medienhaus im Streit und machte sich im Alter von 65 Jahren mit der Kanzlei Damm & Mann selbständig. Renate Damm war stets eine Streiterin für die Pressefreiheit. Sie galt lange Jahre als führende Anwältin auf dem Gebiet des Medienrechts, entsprechend imposant ist ihre Publikationsliste.
Auch für die Gleichstellung der Frauen machte sich Renate Damm stark. Als Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes (djb) in den Jahren 1983 bis 1989 brachte sie zusammen mit RAin Lore-Maria Peschel-Gutzeit familienpolitische Gesetze auf den Weg. Dass Frauen nach der Heirat ihren Mädchennamen behalten durften, ist Renate Damm zu verdanken. Der djb schreibt auf Instagram, seine Ehrenvorsitzende habe den Verband in 50 Mitgliedsjahren stark geprägt. Sie habe entscheidend dazu beigetragen, dass „Frauen in Führungsposition zur Normalität werden“. Von 1987 bis 1989 war Renate Damm stellvertretende Landeschefin der FDP in Hamburg. In der Würdigung der Parteifreundin erinnert der Landesverband Hamburg daran, dass der frühere Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) auf ihren Wunsch hin die Gleichberechtigungskommission der Bundesländer eingerichtet hatte. Aus deren Arbeit ging u.a. 1997 das Gesetz zur Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe hervor. 1990 erhielt Renate Damm für ihr politisches Engagement das Bundesverdienstkreuz erster Klasse.
Im Deutschen Anwaltverein war sie berufspolitisch aktiv, so von 1989 bis 1995 im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft der Syndikus-Anwälte; auf den Deutschen Anwaltstagen war sie häufig anzutreffen. Bei der zweiten Anwältinnenkonferenz der ARGE Anwältinnen 2005 in Erfurt hielt Renate Damm den eindrucksvollen Vortrag „Sex Sells“. 2011 zeichnete der DAV sie als zweite Preisträgerin mit dem neu geschaffenen Maria-Otto-Preis aus. Jurymitglied Silvia C. Groppler, inzwischen ist sie die Jury-Vorsitzende, machte auf einstimmigen Beschluss des GfA der ARGE Anwältinnen den Vorschlag, Renate Damm als Vorbild einer ganzen Generation von Anwältinnen zu ehren. In der Laudatio erinnerte Heribert Prantl, stellvertretender Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung, gegen welche Widerstände sich die junge Anwältin in der männerdominierten Juristenwelt der 50iger und 60iger Jahre durchzusetzen wusste. Renate Damm erwiderte in ihrer Dankesrede, Maria Otto habe als erste Rechtsanwältin Deutschlands wesentlich größere Hindernisse in den 1920er Jahren zu überwinden gehabt. Aber es sei gut, die Kolleginnen der heutigen Zeit daran zu erinnern.
BRAO-Reform kompakt: Das Anwaltsblatt bietet online als Kurzkommentar Materialien und Praxishinweise zum Stand der Änderungen von 2022. Alle BRAO-Normen sind übersichtlich dargestellt und mit wenigen Klicks aufrufbar. Unter Mitwirkung des Berufsrechtsausschusses des DAV wurden zu jeder Norm die wesentlichen Stellen aus den Gesetzesbegründungen zusammengetragen. Bei zentralen Normen hat die Redaktion des Anwaltsblattes eine kurze Kommentierung hinzugefügt, häufig mit weiteren Leseempfehlungen.
In Großbritannien funktioniert Strafverteidigung etwas anders als im deutschen Rechtssystem. Eigene Ermittlungen sind durchaus üblich, sogar bei einer Pflichtverteidigung. Alexandra Wilson, eine im echten Leben überaus erfolgreiche Anwältin für Straf- und Familienrecht, liefert in ihrem Debütroman einen Einblick in ihre Tätigkeit, auf literarische Art. In „Die feindliche Zeugin“ wird ihr Alter Ego Rosa Mercedes Higgins zur Pflichtverteidigerin für einen schwarzen Jugendlichen bestellt. Er soll in einem Handgemenge einen Weißen erstochen haben. Jedenfalls gibt es Zeugen, die ihn mit der Tatwaffe in der Hand in einem Park bei der Leiche gesehen haben. Die ehrgeizige Strafverteidigerin folgt ihrem Gerechtigkeitsempfinden und deckt bei eigenen Recherchen ein schreckliches Geheimnis nach dem anderen auf. Rosa Higgins, selbst schwarz, glaubt an die Unschuld ihres Mandanten und tritt mit ihrer Verteidigung gegen ein weitgehend weißes Justizsystem an. „Atmosphärisch, erschreckend real und passend zu unserer Zeit, was Verbrechen, Rassismus und den Kampf dagegen angeht“, bewertet Noel Gardener für das britische Buzz Magazine den Kriminalroman. Rassismus ist das eigentliche Thema dieses Justizthrillers. Alexandra Wilson hat in ihrem 2020 erschienenen Sachbuch „In Black and White“ bereits über ihre Erfahrungen als junge Juristin schwarzer Hautfarbe berichtet.
Die feindliche Zeugin, Alexandra Wilson, Suhrkamp Verlag, 366 Seiten, 18,- €
| 6.8.2025, online | „Female Empowerment-Programm“, Infoveranstaltung zur Bewerbung (1.8. – 21.8.2025), Friedrich-Naumann-Stiftung |
| 8./9.8.2025, Arendsee | „Zeitmanagement und Stressbewältigung in Politik und Ehrenamt“, zweitägiger Workshop, Friedrich-Ebert-Stiftung |
| 14.8.2025, online | „Macht braucht Verantwortung“, Skilltalk zu Einfluss, Wirkung und Gestaltungsräume mit Isabella Herzig, Expertin für emotionale Intelligenz, Friedrich-Naumann-Stiftung |
| 20.8.2025, online | „Fake News erkennen und kontern“ Crashkurs mit Thilo Baum, Friedrich-Naumann-Stiftung |
| 29./30.8.2025, Steinbach | „Führen und Leiten im Ehrenamt“, Seminar mit Gwendolin Jungblut, freie Trainerin, Friedrich-Ebert-Stiftung |
| 29./30.8.2025, online | „Krisenkommunikation für gesellschaftspolitisch Engagierte“, mit Alexander Trennhäuser, NRW-Landesgeschäftsführer „Mehr Demokratie“, Online-Seminar der Heinrich-Böll-Stiftung |
| Save the dates 11.- 14.9.2025, Kassel |
46. djb-Bundeskongress „Recht. Macht. Familie“ |
| 26.9.2025, Berlin | „Fake News, Hate Speech – Auswirkung auf die Demokratie“ Fireside Chat der ARGE Anwältinnen mit anschließender Mitgliederversammlung im DAV Haus. Anmeldung: https://easy-feedback.de/umfrage/2010560/8PryeFO |
| 5.8.2025, Stuttgart | Stammtisch der ARGE Anwältinnen ab 19:30 Uhr im Restaurant La Piazza, Charlottenstraße 11, Eingang Urbanstraße, 70182 Stuttgart. Info: ramic@kanzlei-svk.de; ebenso: 14.10; 2.12. |
| 7.8.2025, Hannover | „Walk-and-Talk“ mit Regionalgruppe Celle/Hannover, Treffen am Milchhäuschen 18 Uhr, Restaurant Steintormasch 19 Uhr, Anmeldung bis 4.8.2025: kontakt@rechtsanwaeltin-sandhas.de |
| 9.10.2025, Berlin | Treffen ARGE Anwältinnen Berlin mit Vortrag: „Vermögensschadenshaftpflicht, richtig versichert?“, 18 Uhr, bei Menze und Menze (HDI), Littenstr. 10, 10179 Berlin |
Sind Sie interessiert, was der Deutsche Anwaltverein leistet, für die 60.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich bei ihm organisiert haben? Der Tätigkeitsbericht der Geschäftsstellen 2024/25 präsentiert das Engagement in 16 Landesverbänden, 253 örtlichen Anwaltvereinen sowie 31 Arbeitsgemeinschaften und 37 Gesetzgebungsausschüssen. Alle Tätigkeitsberichte, auch die der Vorjahre, sind über das Anwaltsblatt online einsehbar.
V.i.S.d.P.: Christina Dillenburg
Vorsitzende der ARGE Anwältinnen im DAV
Redaktion: Christine Olderdissen
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