Dr. Sylvia Ruge ist ab 1. April 2020 neue Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins – Der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen gratuliert sehr herzlich und freut sich besonders darüber, dass mit Dr. Ruge erstmalig in der Geschichte des DAV eine Frau dieses wichtige Amt ausüben wird. Dr. Silvia Ruge wird am 1. April 2020 ihre Tätigkeit als Hauptgeschäftsführerin im DAV-Haus aufnehmen. „Wir freuen uns, mit Sylvia Ruge erneut eine Hauptgeschäftsführerin gefunden zu haben, die mit dem Anwaltsberuf tief vertraut ist“, hatte Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins, in ihrer Pressemitteilung zum Wechsel in der Geschäftsführung betont. Dr. Ruge arbeitet seit 16 Jahren als Rechtsanwältin, sie ist Wirtschaftsmediatorin und Fachanwältin für Medizinrecht. Derzeit ist sie als Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle der Anwaltschaft tätig. Diese Aufgabe wird sie bis zu ihrem Amtsantritt am 1. April 2020 weiter ausüben. Dr. Sylvia Ruge tritt die Nachfolge von Rechtsanwalt Philipp Wendt an, der nach 18-jähriger erfolgreicher Tätigkeit für den DAV und die Deutsche Anwaltakademie auf eigenen Wunsch ausscheidet.

Wir freuen uns – wie es auch DAV-Präsidentin Edith Kindermann schon formuliert hat – mit der neuen Hauptgeschäftsführerin gemeinsam die zukünftigen Aufgaben und Herausforderungen in Angriff zu nehmen.

 

Deutscher Anwaltstag vom 17.-19. Juni 2020 in Wiesbaden. Die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen ist am Donnerstag, 18. Juni 2020, mit vier Veranstaltungen vertreten: „Weibliche Besetzung von Prüfungskommissionen im juristischen Staatsexamen“; „Referendarinnen Lunch“- Vorstellung des Mentorinnen-Programms; „Die Anwältin als Unternehmerin – Finanzieller Erfolg durch Spezialisierung“ – Fachanwältinnen aus den Bereichen Insolvenzrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und dem Anwaltsnotariat werden ihren Berufsweg aufzeigen; „ Anwältin- erfolgreich trotz Kindern – Mutterschutzregelungen, Versorgungswerke“. Und am Freitag, 19. Juni, findet wieder der traditionelle Frühstücksempfang statt.

Noch bis zum 29. Februar gilt übrigens der Frühbuchrabatt. Melden Sie sich bereits jetzt ohne Fachpro­gramm und ohne Begleit­pro­gramm an. Sobald die Fachver­an­stal­tungen und das Begleit­pro­gramm fertig gestellt sind, erhalten Sie eine Nachricht, damit Sie auch dies ganz bequem online nachbuchen können. Anmeldeformular

 

Der 10. Europäische Handels- und Gesellschaftsrechtstag – in Verbindung mit dem 24. deutsch-französischen Seminar – findet am 13. und 14. März 2020 in Toulouse statt. Wie in den Jahren zuvor wird die Tagung gemeinsam von den Arbeitsgemeinschaften Handels- und Gesellschaftsrecht und Internationaler Rechtsverkehr veranstaltet, in Kooperation mit der AG Anwältinnen und der AG Syndikusanwälte. Rechtsanwältin Dr. Barbara Mayer (Stellvertretende Vorsitzende  im Geschäftsführenden Ausschuss der AG Anwältinnen) ist als Moderatorin vertreten. Schwerpunkt sind in diesem Jahr nationale und internationale Kooperationen. Es geht u.a. um folgende Themen: Gesellschaftsrechtliche Formen und Fragestellungen von Kooperationen; Kartellrecht und Fusionskontrolle bei Gemeinschaftsunternehmen und vertraglichen Kooperationen; Allokation und Schutz des geistigen Eigentums der Kooperationspartner; Öffentliche Förderung von Kooperationsprojekten; Steuerrechtliche Fallstricke; Internationales Privatrecht und Beilegung von Streitigkeiten bei grenzüberschreitenden Kooperationen. Wie immer spielt auch der Netzwerkgedanke eine wichtige Rolle: Nutzen Sie die Konferenz, um Kolleginnen und Kollegen aus der Schweiz, Österreich und Deutschland zu treffen – und um die schöne, aber weniger bekannte Stadt Toulouse kennenzulernen. Wir hoffen auf großes Interesse! Und falls es Kolleginnen gibt, die gerne als Referentinnen zum Handels- und Gesellschaftsrecht zur Verfügung stehen, lassen Sie es uns wissen. Wir freuen uns auf jede Verstärkung unseres Referentinnenpools. Bitte schicken Sie Ihre Daten an die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen. Erste Informationen und das vorläufige Programm finden Sie hier.

Konsequente Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch und Kinderpornografie – Der Deutsche Bundestag hat am 17. Januar 2020 das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings – beschlossen. (Cybergrooming: das gezielte Ansprechen von Personen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte). Wer Kontakt zu Kindern aufnimmt, um sie zu sexuellen Handlungen zu bringen, kann schon heute nach § 176 Absatz 4 Nummer 3 des Strafgesetzbuchs mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. An einer Strafbarkeit fehlt es aber, wenn der Täter lediglich glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen Kontakt hat, zum Beispiel mit einer Polizeibeamtin,  einem Polizeibeamten oder einem Elternteil. Dieser Versuch steht künftig ebenfalls unter Strafe.

Mit einer weiteren Gesetzesänderung wird es den Ermittlungsbehörden ermöglicht, selbst computergenerierte Kinderpornografie zu verwenden, um Zugang zu Portalen zu bekommen und Täter ermitteln zu können. Der Einsatz bedarf der Zustimmung des Gerichts und ist nur zulässig, wenn die Aufklärung auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

Pressemitteilung BMJV

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität –  neben zahlreichen anderen Vereinen und Organisationen hat auch der Deutsche Juristinnenbund Stellung genommen. Als einen „Schritt in die richtige Richtung, doch in der Ausgestaltung enttäuschend“ bezeichnet die djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig den Referententwurf. So blende er die Geschlechterdimension aus und greife in seinem Regelungsgehalt zu kurz. Neben Rassismus und Antisemitismus sei auch Frauenfeindlichkeit eine wesentliche Motivationslage für Hass und Rechtsextremismus im Netz. Frauen würden im Netz, anders als Männer, typischerweise sexistisch  angegriffen, pornografisch angepöbelt und riskieren – neben den sonst üblichen Drohungen – explizite und detaillierte Vergewaltigungsankündigungen. Damit würden sie vom öffentlichen Diskurs ausgeschlossen. Auch bei den strafrechtlichen Vorschriften bestehe  erheblicher Nachholbedarf: Gegen Frauen gerichtetes Cyber Harassment beschränke sich typischerweise nicht auf die Bedrohung bzw. die Ankündigung von Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Vielmehr fokussieren sich entsprechende Ankündigungen in der Regel auf die Ausübung sexualisierter Gewalt. Dies müsse sich auch im Katalog des § 126 Abs. 1 StGB widerspiegeln. Ebenso müssten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in § 241 StGB aufgenommen werden.

Der djb unterstützt die im Entwurf vorgesehene explizite Aufnahme antisemitischer Motive in die Vorschrift des § 46 StGB. In die Aufzählung, die dann neben rassistischen und „fremdenfeindlichen“ Motiven auch antisemitische Motive umfasst, müssten allerdings auch sexistische Motive aufgenommen werden. Nur so werde ein umfassendes Bild von Vorurteilskriminalität abgebildet. Die geschlechtsspezifische Dimension hier zu ignorieren, wäre eine verheerende Botschaft an die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt.

djb-Pressemitteilung; djb-Stellungnahme; Legal Tribune Online (lto); Beck-Aktuell; diverse Stellungnahmen; Bericht im Deutschlandfunk

Gleiche Anzahl von Frauen und Männern im Parlament gefordert – Mitglieder der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen dringen auf Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils im Bundestag. Dies geht aus einem gemeinsamen Antrag von 44 Linken- und Grünen-Abgeordneten hervor, der am 16. Januar 2020 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stand. Danach soll der Bundestag eine Kommission einsetzen zur Erarbeitung von Vorschlägen für gesetzliche Regelungen und weitere Maßnahmen mit dem Ziel, eine gleiche Anzahl von Frauen und Männern im Parlament anzustreben.

Im derzeitigen Bundestag liege der Frauenanteil nur bei 31 Prozent nach 36,5 Prozent in der vorangegangenen Legislaturperiode, heißt es in der Vorlage.

Auch die FDP-Fraktion fordert die Einsetzung einer Kommission, lehnt ein Paritätsgesetz aber ausdrücklich ab.

Außerparlamentarisch ist der Deutsche Frauenrat (DF) für Parität im Parlament aktiv und hat die Aktion „Keine Wahlrechtsreform ohne Paritätgestartet. Außerdem wirbt der DF mit der Kampagne  #MehrFrauenindieParlamente für Parität bei Listen und Direktmandaten und zeigt in einem Video drei Wege zum Ziel auf. DF-Pressemitteilung

Auch der Deutsche Juristinnenbund setzt sich ein für „Mehr Frauen in den Bundestag: Mit einer Stimme für Parität!“ – djb-Pressemitteilung

beA: Unterstützung bei der Installation und Einrichtung / DAV-beA-Rechner  – Für viele Kolleginnen und Kollegen stellt die Installation und Einrichtung noch immer eine technische Herausforderung dar. Mit seinem Kooperationspartner aus dem IT-Service bietet der DAV ab sofort preisgünstige und unkomplizierte Hilfe an. Sie können zwischen einem neuen Notebook, auf dem Ihr beA für Sie eingerichtet wird, und der Installation des Postfachs auf Ihrem Kanzlei-Rechner wählen. Weitere Informationen zu diesen Angeboten und die direkte Bestellmöglichkeit finden Sie hier.

E-Mail-Kommunikation: Neuregelung des § 2 BORA seit 1. Januar 2020 in Kraft – Wenn der Mandant unverschlüsselt an Anwältinnen und Anwälte mailt, dürfen diese das umgekehrt auch. Ein Verstoß gegen das Berufsrecht scheidet aus. Einmalig müssen sie jedoch auf die Risiken hinweisen. Der neue § 2 BORA zur Verschwiegenheit gilt seit dem 1. Januar 2020. Was zu beachten ist und warum die DSGVO weiter gilt, lesen Sie im Anwaltsblatt; alle Hintergründe zum neuen § 2 BORA auch von Prof. Dr. Gasteyer ebenfalls im Anwaltsblatt, aktuelle Fassung der BORA.

Henrike von Platen, Über Geld spricht man – Der schnelle Weg zur Gleichstellung, Nicolai-Verlag, Berlin 2020, 168 Seiten, 18 Euro. Wie kann es sein, dass es zwischen Männern und Frauen weltweit noch immer eine Lohnungleichheit gibt, die in Deutschland bei 21 Prozent liegt?  Die erste Hürde im Hinblick auf die Schließung der Lohnlücke, die immer noch zwischen Männern und Frauen klafft, ist fehlende Transparenz. Obwohl seit 2017 das Entgelttransparenzgesetz in Deutschland gilt, legt kaum eine Firma freiwillig ihre Lohnzahlungen offen. Auch im Privaten sprechen wir selten offen über Lohn, Erbe, Kapital und Steuern. Das, so Henrike von Platen, muss sich ändern.

Nur ein Beispiel von vielen: In körperlich anstrengenden, typischen „Männerberufen“ gibt es eine Schmutz- und Lastenzulage. In der eher weiblich geprägten Pflegebranche, die körperlich wie emotional fordernd ist, fehlen solche Zulagen. Frauen verdienen nicht nur durchschnittlich schlechter, sie arbeiten öfter Teilzeit, setzen länger aus, weil sie Kinder bekommen, und werden seltener befördert. All das schmälert ihre Chancen auf finanzielle Unabhängigkeit. Auf diese Missstände wird am 17. März 2020, dem Equal Pay Day, durch weltweite Aktionen, Proteste und Vorträge aufmerksam gemacht.

Henrike von Platen, Unternehmensberaterin, Wirtschaftsinformatikerin und Betriebswirtschaftlerin, ist die führende Expertin zu den Themen Lohngerechtigkeit und Entgelttransparenz in Deutschland. Von 2010 bis 2016 war sie als Präsidentin der Business and Professional Women Germany Schirmherrin der Equal Pay Day-Kampagne und initiierte 2016 eine bundesweite Petition für Gleichheit auf dem Gehaltszettel. 2017 gründete sie in Berlin das Fair Pay Innovation Lab (FPI), das als Non-Profit-Organisation Wirtschaft und Politik bei der praktischen Umsetzung fairer Bezahlung unterstützt.

Im Gespräch im RBB-Kultur Magazin Zeitpunkte

4.2.2020, Bremen 18:30 Uhr im Restaurant „Pott&Pann“(ehemals „Daheim“), Vor dem Steintor 24-26, 28203 Bremen. Eingeladen sind ausdrücklich auch Kolleginnen, die nicht Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen sind. Kontakt: Kontakt: Rechtsanwältin Swantje Meyer-Mews, info@bremer-anwaeltinnen.de
12.3.2020, Stuttgart 19:30 Uhr, La Piazza, Charlottenstr. 11, 70182 Stuttgart, Kontakt: Rechtsanwältin Klaudia Großmann, info@grossmann-rae.de

Kanzlei Bold Jaeger, Medizinrecht, mit Sitz in der Nähe des Stuttgarter Flughafens, ist spezialisiert auf die anwaltliche Beratung von Unternehmen im Gesundheitsbereich. Wir verstehen uns als kompetente Ansprechpartner für niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser, Privatkliniken, Reha-Einrichtungen, Berufsverbände, Praxisnetze und weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Vertragsarztrecht und die Vertragsgestaltung ärztlicher Kooperationen eine(n) Rechtsanwältin / Rechtsanwalt. Ihre Kompetenzen liegen vorzugsweise im Medizinrecht / Vertragsarztrecht und Sie verfügen über Engagement, überzeugendes Auftreten, Verhandlungsgeschick, Empathie und Teamfähigkeit. Wir bieten Ihnen eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einer im Medizinrecht hochspezialisierten, modernen Kanzlei, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sowie Fortbildungsförderung. Schriftliche Bewerbungen richten Sie bitte an: Kanzlei Bold-Jäger

Angesichts der jüngsten Pläne der polnischen Regierung für Gesetzesänderungen im polnischen Justizsystem haben sich der Deutsche Anwaltverein, die Pariser Anwaltskammer und die Warschauer Anwaltskammer in einer gemeinsamen Erklärung für die Unabhängigkeit der Justiz und der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Polen und in ganz Europa ausgesprochen. Sie stehen Seite an Seite mit der polnischen Richterschaft, die von den repressiven Disziplinarmaßnahmen betroffen ist. Polish judges association