Unter dem Motto „Präsent – Digital – Anwältinnen sind immer da“ hatte die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen zur 30. Konferenz am 17. und 18. September 2020 nach Berlin eingeladen.

Der ganz besondere Veranstaltungsort war die Aula des GLS Campus Berlin, (Global Language Services) in Prenzlauer Berg.

Es war die erste Präsenzveranstaltung der Anwältinnen in diesem Jahr, denn wegen der Corona-Pandemie war dies vorher nicht möglich. Bei Sonnenschein startete am Donnerstagnachmittag eine Führung durch den Prenzlauer Berg mit interessanten Erläuterungen zum Stadtteil. An Konnopke’s legendärem Currywurststand gab es einen deftigen Imbiss. Schließlich trafen sich die Anwältinnen zum „Get together“ im Restaurant „Oderquelle“, wo sie die Gelegenheit zum Wiedersehen, Kennenlernen und Netzwerken intensiv nutzten.

Am Freitag begrüßte die Vorsitzende Rechtsanwältin Dr. Alexandra Nöth die anwesenden Kolleginnen zur Mitgliederversammlung, bei der ein neuer Geschäftsführender Ausschuss gewählt wurde. Neben der Vorsitzenden Dr. Alexandra Nöth, der stellvertretenden Vorsitzenden Christina Dillenburg und der Schatzmeisterin Ursula Gudernatsch werden nun Ulrike Silbermann, Karoline Fritz, Dr. Berit Jaeger und Lisa Schopp im Ausschuss aktiv sein. Den scheidenden Mitgliedern Veronica Bundschuh, Dr. Barbara Mayer und Dr. Christina Unterberger wurde für ihre bisherige Mitarbeit gedankt. Besonderer Dank galt der langjährigen Vorsitzenden Silvia C. Groppler, die nach 16 Jahren ebenfalls den Ausschuss verließ. Sie wurde zum Ehrenmitglied der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen ernannt. Vom DAV-Vorstand ist Petra Heinicke in den Ausschuss entsandt. Zuständige Geschäftsführerin im DAV ist weiterhin Tanja Brexl, die von der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Evelyn Westhoff unterstützt wird. Auf der Mitgliederversammlung ging es um die Anwältinnenkonferenz im Jahr 2021, die eigentlich im Ausland stattfinden sollte. Als Veranstaltungsort war Brüssel in die engere Wahl genommen worden. Dieser Plan wurde auf der Mitgliederversammlung wegen der Corona-Pandemie auf unbestimmte Zeit verschoben. Aufgrund der unklaren Lage wurde einstimmig beschlossen, auch im nächsten Jahr im Inland zu tagen.

Im breit gefächerten Fachprogramm der 30. Anwältinnenkonferenz erläuterte Rechtsanwältin und Notarin Dörte Zimmermann, welche Regeln Anwältinnen jetzt

und in Zukunft zur Geldwäsche beachten müssen. Ab dem 1. Oktober 2020 besteht die Pflicht, Geldwäscheverdacht bei der financial intelligence unit (fiu) zu melden. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gehören nach § 2 I Nr.10 GwG zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz. Sie müssen in einem kanzleiinternen Risikomangement Regeln aufstellen, um Geldwäschefälle zu erkennen und auch zu melden.

Nach dem gehaltvollen und anschaulichen Vortrag von Dörte Zimmermann ging es weiter mit dem Themenschwerpunkt Corona in den Rechtsgebieten Insolvenzrecht, Mietrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht. Während Rechtsanwältin Klaudia Dawidowicz den Arbeitsalltag einer Berliner Strafrechtlerin und die Einschränkungen durch Corona eindrücklich schilderte und für das Thema sensibilisierte, befasste sich Rechtsanwältin Dr. Claudia R. Cymutta in ihrem Vortrag mit dem CovidInsolVG (Covid- Insolvenzaussetzungsgesetz) und der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Im Arbeitsrechtlichen Vortragsteil beantwortete Rechtsanwältin Veronica Bundschuh beantwortete verschiedene Fragestellungen. Zum Beispiel, ob und wann ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin sich testen lassen muss, welche Maßnahmen der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zum Arbeitsschutz anordnen kann und ob die Beschäftigten gezwungen werden können, ihre Überstunden abzubummeln.

Um Datenschutz und IT-Recht in der Kanzlei ging es im Vortrag der Kollegin Kathrin Schürmann. Last but not least folgte Christiane Dahlbender einer Einladung von Rechtsanwältin und Notarin Silvia C. Groppler und diskutierte mit uns lebhaft über „unconscious bias“. Jetzt waren die Teilnehmerinnen gefordert, ihre Gedanken und Einschätzungen offen zu legen und sich selbst auf Vorurteile hin zu überprüfen.

Die 30. Anwältinnenkonferenz bot neben den interessanten und wichtigen Themen der Vorträge vor allem Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Netzwerken. Vor allem aber schätzten sich die Teilnehmerinnen glücklich, dass dies unter Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen in einer Präsenzveranstaltung geschehen konnte – in Zeiten der Pandemie etwas Besonderes.