In stiller Trauer nehmen wir Abschied von

Rechtsanwalt Dr. Michael Streck, der am 07.09.2021 im Alter von 80 Jahren verstorben ist.

Rechtsanwalt Dr. Streck war von 1998 bis 2003 Präsident des Deutschen Anwaltvereins. Ihm haben wir in besonderem Maße die Gründung der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV im Jahr 2004 zu verdanken – und vieles mehr.

Herr Streck gehörte von 2005 bis 2009 dem Geschäftsführenden Ausschuss der AG Anwältinnen und von Anbeginn an im Jahr 2009 der Jury des Maria-Otto-Preises bis 2015 an. Er war in der ganzen Zeit ein wichtiger Ideengeber, Berater und Unterstützer für die Sache der Anwältinnen. Seine Beiträge auf unseren Sitzungen des Geschäftsführenden Ausschusses sind unvergessen, auch erinnern wir uns gern an seine humorvollen Kommentare. Seiner Erwartung, „dass der Geschäftsführende Ausschuss auch mal auf die Pauke hauen und sich bei Bedarf fordernd geben solle“, haben wir gern entsprochen.

Herrn Streck war es sehr wichtig, Frauen für die Vorstandsarbeit des DAV zu finden und uns in unseren Vorhaben wie z.B. der Einführung des Maria-Otto-Preises oder einer Resolution gegen den Projektentwurf der ersten Imagekampagne des DAV 2005, der nur den Anwalt und nicht die Anwältin im Fokus hatte, zu unterstützen. Als sich der Vorstand im Jahr 2008 für die verweiblichte Form der DAV-Satzung ausgesprochen hatte, hob er dies als klaren Erfolg der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen hervor. Mit dem Vortrag „Optimale Rechtsform für die anwaltliche Zusammenarbeit – insb. Bürogemeinschaft. Sozietät. Partnerschaft.“ bereicherte Dr. Streck die Herbsttagung 2013 in Leipzig und sprach ein Thema an, dass für die Teilnehmenden der Tagung von besonders hohem Interesse war. Dies sind nur wenige Beispiele seines engagierten Wirkens für die Anwältinnen.

Seine sprachliche Brillanz bleibt uns wenigstens in zahlreichen Schriften erhalten. Hervorheben möchten wir das Buch „Beruf: AnwaltAnwältin“, eine leidenschaftliche, aber auch kritische Auseinandersetzung mit der anwaltlichen Profession. Darin wird von ihm auch die Rechtsanwältin zum Thema gemacht. Wir erfahren, wie Herr Streck seine Sprachgewohnheiten änderte und resümierte: „Die Frage, ob und wie ich die Anwältinnen anspreche oder nicht, ist nicht nur eine Gepflogenheit, sondern Ausdruck einer Qualifizierung.“

Für die Zukunft der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen gab er uns bereits bei ihrer Gründung mit auf den Weg: „Der Erfolg liegt in der Hand der Rechtsanwältinnen. Und wenn sich eines Tages die Arbeitsgemeinschaft auflöst, weil es die Anlässe für ihre Begründung nicht mehr gibt, ist dies sicher ihr größter Erfolg.“ (AnwBl 2004, 293). Dies konnte zu seinen Lebzeiten nicht mehr erreicht werden, und der Weg ist noch weit.

Wir haben von Michael Streck sehr viel gelernt und danken ihm für sein Wirken für die Anwältinnen und für die Anwaltschaft insgesamt. Er bleibt uns unvergessen.

Der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV