Oktober 2019

Für Kurzentschlossene: Noch einmal laden wir Sie sehr herzlich zur nächsten Herbstkonferenz der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen ein, die vom 25.10. bis 26.10. 2019 in Augsburg stattfindet. Die Tagung beginnt bereits am 24.10.2019 abends mit einem „Get together“. An den zwei folgenden Tagen erwartet Sie ein pralles Programm mit aktuellen Themen aus verschiedenen Rechtsgebieten: „Legal Tech: Hype mit Potential“, „Die Law Clinic Augsburg“, „Die Bemessung der Rahmengebühren gemäß § 14 RVG“, „ArbeitsR“, „Das Darlehen im KapitalmarktR“, „Rechte und Pflichten bei Durchsuchung und Beschlagnahme in der Kanzlei und im Unternehmen“, „Folgen von Trennung und Scheidung aus nationaler, aufenthaltsrechtlicher und unionsrechtlicher Sicht“, „Die vermietete Immobilie im ErbR“,
„Paralleljustiz im Straf- und Familienrecht“. Und neben dem Fachlichen auch etwas zur Stärkung der Persönlichkeit: „Burn In statt Burnout – Mit Freude und Leichtigkeit unterwegs im Anwältinnenberuf“. Für die Festrede bei der Abendveranstaltung konnten wir Claudia Roth gewinnen, MdB, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags. Hier können Sie den Programmflyer herunterladen. Darin finden Sie auch alle Informationen zur Anmeldung. Sie können sich auch durch Scannen des QR-Codes anmelden, den Code finden Sie ebenfalls im Programmflyer.

Am 11. September 2019 wurde Rechtsanwältin Mechtild Düsing mit dem Maria-Otto-Preis des DAV ausgezeichnet. Sie ist Gründungsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen und Ehrenmitglied der Arbeitsgemeinschaft, außerdem Vorsitzende des Genderausschusses des DAV. Unsere Kollegin und Mitstreiterin setzt sich neben ihrer Tätigkeit als erfolgreiche Anwältin seit Jahrzehnten unermüdlich für die Belange und die Gleichstellung von Frauen in Beruf und Gesellschaft ein. Als langjähriges Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins hat sie die Einstellung und das Wirken des Vereins in Genderfragen maßgeblich geprägt. Ohne sie wären heute weniger Anwältinnen im DAV an verantwortungsvollen Stellen aktiv. In ihrer Dankesrede schaute Mechtild Düsing auf ihre Anfänge als Anwältin und den Weg der Frauen in der Anwaltschaft zurück. Vor allem warnte sie davor, das erkämpfte Recht der Frauen nicht wieder an Bedeutung verlieren zu lassen. Der Frauenanteil in den Parlamenten sei bereits rückläufig. Sie warb daher für Parität in den Parlamenten. Das müsse der Gesetzgeber sicherstellen. Im Anwaltsblatt finden Sie eine Bericht mit vielen Bildern der gelungenen Veranstaltung. Dort ist auch ein Auszug aus der Laudatio von Bettina Schausten veröffentlicht, der stellvertretenden Chefredakteurin des ZDF und Leiterin der Hauptredaktion Aktuelles.

Mit dem Maria-Otto-Preis zeichnet der Deutsche Anwaltverein herausragende Rechtsanwältinnen aus, die sich in Beruf, Justiz, Politik und Gesellschaft verdient gemacht haben oder eine besondere Vorbildfunktion für Anwältinnen innehaben. Die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen hat sich für das Zustandekommen des Preises eingesetzt und auch angeregt, ihn nach der ersten deutschen Anwältin Dr. Maria Otto zu benennen, die 1922 in München zugelassen wurde. Am 3. März 2010 wurde der Preis zum ersten Mal verliehen.

In eigener Sache: Neue Rubrik für Stellenanzeigen in den Anwältinnen-News – künftig soll im Newsletter die Möglichkeit bestehen, Stellenanzeigen für Rechtsanwältinnen und für Rechtsanwaltsfachangestellte bzw. Notarfachangestellte oder anderes Personal in Ihrem Büro zu veröffentlichen. Schicken Sie bitte den Anzeigen-Text an die e-mail-Adresse der Newsletter-Autorin mit dem Betreff „Stellenanzeige“.

Vorankündigung: Dissertation zum Thema Rechtsanwältinnen – Titel: „Erfolgsfaktoren der Rechtsanwältinnen im Premiumsegment des Rechtsdienstleistungsmarkts Deutschland- Eine empirische Analyse“. Die Arbeit beschäftigt sich in wesentlichen Teilen mit dem Umstand, dass Frauen nur ca. 34 Prozent des Berufsstandes halten und zusätzlich deutlich weniger verdienen (ca. 39 Prozent).
Die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen wird dieses Projekt der Kollegin Yasmin Ilgar aus Koblenz unterstützen. So werden wir demnächst über den Newsletter einen standardisierten Fragebogen versenden, der zur Zeit noch in Arbeit ist.

Das Bündnis Istanbul-Konvention fordert vom Bundestag ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Dazu gehörten vor allem eine staatliche Koordinierungsstelle und eine unabhängige, gesetzlich verankerte Monitoringstelle. Denn bislang glichen die Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt einem Flickenteppich; die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und den verschiedenen zuständigen Ministerien sei unzureichend.
Die Istanbul-Konvention ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Das Übereinkommen ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument im europäischen Raum zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Am 1. Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft getreten. Die Konvention ist damit geltendes Recht. Pressemitteilung des Bündnisses

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) setzt sich vehement für Parität in den Parlamenten ein und machte dies bei einem Pressegespräch am 11. September 2019 in Berlin deutlich. Die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig: „Das Narrativ, der Frauenanteil im Bundestag und in den Landtagen werde langsam aber doch stetig immer weiter ansteigen, hat sich als falsch erwiesen.“ Frauen seien seit den letzten Wahlen zahlenmäßig noch weniger vertreten als zuvor. Mit der Wahl 2017 war der Frauenanteil im Bundestag auf 30,9 Prozent gefallen. In sechs Bundesländern liegt der Frauenanteil bei deutlich unter 30 Prozent. In den Kommunen sehe es noch schlechter aus. Bei großen regionalen Unterschieden fänden sich in den Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten im Durchschnitt kaum mehr als 25 Prozent Frauen. Bei den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen und bei den Landräten und Landrätinnen sind es um die zehn Prozent. djb-Pressemitteilung, djb-Papier „10 Irrtümer über Parität“

Der neue § 2 BORA zur Verschwiegenheit soll die unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation von Anwältinnen und Anwälten mit ihren Mandanten erleichtern. Den Beschluss der Satzungsversammlung hat die Bundesjustizministerin jetzt abgesegnet, aber zugleich die Anwaltschaft gewarnt: Der § 2 BORA kann nicht die DSGVO umgehen. Im neuen § 2 BORA wird klargestellt, dass kein Verstoß vorliegt, wenn die Weitergabe mit Einwilligung des Mandanten, in Ausübung berechtigter Interessen oder im Rahmen der Sozialadäquanz erfolgt. Was die Anwaltspraxis zu dem ab 1. Januar 2020 geltenden § 2 BORA wissen muss und warum die Norm leider nicht absolute Sicherheit gibt, erläutert das Anwaltsblatt.
Weitere Informationen auf der Internetseite „Datenschutzbeauftragter-INFO“

Naika Foroutan, Die postmigrantische Gesellschaft – Ein Versprechen der pluralen Demokratie, transcript-Verlag, Bielefeld 2019, 276 Seiten, 19,90 Euro.
Es geht in dem Buch weniger um Migration selbst als um die Prozesse, die stattfinden, wenn Migranten und Migrantinnen und ihre Nachkommen ihre Rechte einfordern. Die Frage des Umgangs mit Migration wird so zur Chiffre für Anerkennung von Gleichheit in demokratischen Gesellschaften. Naika Foroutan beschreibt die postmigrantische Gesellschaft vor dem Hintergrund, dass rechtspopulistische Bewegungen in europäischen Gesellschaften stärker geworden sind. Das führe zu einer Normverschiebung und erzeuge Spannungen, die sich in Polarisierung widerspiegeln. Die Autorin zeigt, dass die Migrationsfrage zur neuen sozialen Frage geworden ist – an ihr werden Verteilungsgerechtigkeit und kulturelle Selbstbeschreibung ebenso wie die demokratische Verfasstheit verhandelt.
Naika Foroutan, 1971 in Boppard geboren, ist Sozialwissenschaftlerin und Professorin für Integrationsforschung und Gesellschaftspolitik an der Berliner Humboldt-Universität. Seit Mai 2018 ist Foroutan Direktorin des „Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung“ (BIM) und leitet dessen Arbeitsbereich „Integrationsforschung und Gesellschaftspolitik“.
Rezension bei Deutschlandfunk Kultur

Anwalt oder Algorithmus? Wenn es um Verträge geht, führt an einer anwaltlichen Beratung kein Weg vorbei. Das gilt vor allem für Vertragsstreitigkeiten, wie der aktuelle Film von n-tv zeigt. Online-Portale für Vertragsrecht helfen demnach höchstens bei Kündigungen, sind aber mit Blick auf den Datenschutz bedenklich. Dieser und alle weiteren Filme sind über die Social-Media-Kanäle der Anwaltauskunft abrufbar. Erst durch das Engagement von anwaltauskunft.de konnte erreicht werden, dass neben der Berichterstattung über Legal-Tech die anwaltliche Arbeit gegenübergestellt wurde.