Jetzt ist es entschieden: Der Deutsche Anwaltstag wird in diesem Jahr erstmals als „Virtueller Anwaltstag“ vom 15. bis 19. Juni 2020 stattfinden. Der DAV-Vorstand, der nach der Satzung des DAV den Anwaltstag ausrichtet, reagiert damit auf die Coronakrise. Bei den Webinaren ist es auch möglich, die FAO-Stunden zu sammeln. Diskus­sionen werden via Live-Stream, Video oder Podcast geführt. Auch die AdvoTec wird auf anwaltstag.de virtuell organisiert.

 

Die Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen werden ebenfalls virtuell angeboten:

 

„Anwältin – erfolgreich trotz Kindern“ – Mutterschutzregelungen, Versorgungswerke, Ehegattensplitting –  Webinar mit Podiumsdiskussion (für FAO-Veranstaltung geeignet), Veranstaltung in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht. Dienstag 16. Juni 2020 von 15:00 bis 16:30 Uhr. Referentinnen: Rechtsanwältin Cornelia Oster, Wiesloch und Rechtsanwältin Christine Vandrey, Vizepräsidentin des Versorgungswerks der Rechtsanwälte, Berlin. Moderation: Rechtsanwältin Dr. Alexandera Nöth, LL.M.Eur., Bremen.

 

„Weibliche Besetzung von Prüfungskommissionen im juristischen Staatsexamen“ – Webinar mit Podiumsdiskussion, Veranstaltung gemeinsam mit dem DAV-Genderausschuss, dem Ausbildungsausschuss und dem Forum Junge Anwaltschaft: Mittwoch 17. Juni 2020, 15:00 bis 16:30 Uhr. Bericht über die Aktivitäten des DAV: Rechtsanwältin Tanja Brexl, Berlin. Podiumsdiskussion mit Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Berlin, VorsRiLG Stephan Hackert, LJPA NRW, RA Martin W. Huff, Geschäftsführer RAK Köln, RAin Dr. Heike Stintzing, Vizepräsidentin der RAK Frankfurt am Main und Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, Berlin. Moderation: Rechtsanwältin Christina Dillenburg, Essen.

Frühstücksempfang der Anwältinnen, Freitag, 19. Juni, 08:30-09:30 Uhr, Webinar mit Begrüßungsreden: Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des DAV, Berlin und

Rechtsanwältin Dr. Alexandra Nöth, LL.M.Eur., Bremen, Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen. Anschließend können in der Chatfunktion Fragen an den Geschäftsführenden Ausschuss gestellt werden, auch persönliche Chats sind möglich. Moderation: Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch, Köln

Weitere Informa­tionen zum „Virtuellen Deutschen Anwaltstag 2020“ finden Sie auf anwaltsblatt.de. Das vollständige Programm und Informa­tionen zur Anmeldung finden Sie ab Mitte Mai auf dieser Seite.

Der Virtuelle Anwaltstag 2020 steht unter dem Motto: „Die Kanzlei als Unternehmen”. Damit legt der Anwaltstag den Fokus auf die originäre Berufs­praxis und hier vor allem auf die unterneh­me­rische Seite der anwalt­lichen Tätigkeit. Gerade in der Coronakrise hat sich gezeigt, wie die Digita­li­sierung den Kanzleialltag prägen, erleichtern und letztlich sicher­stellen kann.

 

Bei unseren künftigen Veranstaltungen werden wir Sie hoffentlich wieder persönlich treffen, darauf freuen wir uns. Hier sind die geplanten Vorhaben: 

Mit der Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ wollen wir unsere Arbeitsgemeinschaft vergrößern. Bei Erfolg gibt es einen Rabatt von 50 Euro für die nächste Tagung. Im September 2020 laden wir zum Sommerempfang in Berlin ein – Ort und Programm werden wir demnächst mitteilen. Im Jahr 2021 soll eine Anwältinnenkonferenz im Ausland stattfinden, als Veranstaltungsort fiel Brüssel in die engere Wahl.

Am 7.12.2022 gibt es ein Jubiläum zu feiern: Maria Otto wurde vor 100 Jahren als erste Frau in Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen. Sie arbeitete bis zu ihrem Tod im Jahr 1977 in München. Ein willkommener Anlass, die Herbstkonferenz am 7.12.2022 in München auszurichten. Sie sind herzlich eingeladen! Unlängst hat DAV-Präsidentin Edith Kindermann in einer Keynote über die „Wichtigkeit von Rolemodels“ beim Österreichischen Anwaltskammertag an Maria Otto erinnert und daran, wie schwer es damals für eine Frau war, Anwältin zu werden. „Um die Anwaltszulassung zu erlangen, verlangte man von ihr die Erklärung, keine Position im Staatsdienst anzustreben, also weder ein Richteramt noch eine Tätigkeit in einer Behörde. Fast 100 Jahre werden die Fundamente zwar nicht mehr in Frage gestellt, wir müssen uns aber gleichwohl noch fragen, wo wir auf innere oder auf äußere Schranken stoßen und wie wir diese überwinden.“ Bei der Überwindung von Schwierigkeiten könne es hilfreich sein, sich auf historische Vorbilder wie Maria Otto zu besinnen. Aber auch in der heutigen Zeit seien „Rolemodels“ von Bedeutung, meint Edith Kindermann: „Rollenvorbilder helfen mir beim Überwinden eigener Widerstände. Wenn sich der Gedanke anschleicht: ‚Dass kann ich nicht.‘, erhebt sich eine andere Stimme, die sagt: ‚Warum eigentlich nicht? Andere haben es auch geschafft. Und außerdem: machen es andere wirklich besser?‘. Rollenvorbilder helfen mir, meine Persönlichkeit zu entwickeln. Finde ich etwas an einem anderen Menschen gut oder schlecht? Kann ich Eigenschaften, die für mich negativ besetzt sind, vielleicht zum Positiven für mich wenden und damit auch für andere nutzbar machen? Macht ist ein solches Beispiel. Sie ist negativ besetzt, wenn sie der Unterdrückung dient. Sie ist positiv besetzt, wenn sie ein Zeichen für Verantwortung ist, die zum Wohle anderer eingesetzt wird. Rollenvorbilder können mir auch beim Überwinden äußerer Widerstände dienen. Wer neue Wege beschreitet, wird mit dem Satz konfrontiert: Das hat noch keine gemacht. Die Antwort kann lauten: dann wird es allmählich Zeit dazu.

Rollenvorbilder helfen mir, meinen Weg zu finden, wenn ich die Vorbilder nicht nachahme, sondern sie wie Bilder betrachte, aus denen ich mein Bild forme, weil ich entscheide, was ich gut finde und was schlecht, was davon mein Weg ist und welcher nicht. Kein Vorbild ist nur gut oder nur schlecht. Jeder behält die Luft zum Atmen, wenn Vorbilder nicht zu einem überhöhten Idol werden. Und: Nur wenn ich meinen Weg gehe, kann ich diesen dauerhaft durchhalten.“

Seit Mitte März hatte der DAV in zahlreichen Schreiben an die Bundes- und Landes­politik gefordert, Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte als system­re­levant einzustufen. Die Notbetreuung ihrer Kinder war ein elementarer Aspekt dieser Forderung. Da hat sich inzwischen etwas getan: Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte haben die Möglichkeit einer Notbetreuung in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz. In Bremen besteht unter bestimmten Voraus­set­zungen die Möglichkeit einer Notbetreuung unabhängig von der Berufs­gruppe. Allein­er­ziehende Berufs­tätige wurden ebenfalls berück­sichtigt. Aufgrund der Länder­zu­stän­digkeit gibt es keine einheitliche Regelung, wer eine Notbetreuung in Anspruch nehmen kann, die Länder­re­ge­lungen gleichen dabei einem Flicken­teppich.

Diese Länder-Übersicht im Anwaltsblatt bietet eine erste Orientierung über die Situation in den jeweiligen Bundes­ländern mit entspre­chenden Verweisen auf die Regelungen.

 

Bundesverordnungen, Bundesgesetze und Beschlüsse im Zusammenhang mit Corona hat die Bundesrechtsanwaltskammer hier aufgelistet. Aktuelle Hinweise für Justiz und Anwaltschaft finden Sie hier.

Corona-Elterngeld, Aussetzung der Kita- und Hortgebühren und schrittweise Öffnung der Kitas, Horts und Schulen – das fordern zahlreiche Frauen- und Familienorganisationen in einem Appell an Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, und Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV gehört zu den Erstunterzeichnerinnen.

Auch der Deutsche Juristinnenbund (djb), der Deutsche Frauenrat (DF) und das Zukunftsforum Familie (ZFF) fordern von der Politik, Familien und Kinder nachhaltiger zu unterstützen und bei anstehenden Entscheidungen die Geschlechtergerechtigkeit im Blick zu behalten. Gemeinsame Pressemitteilung, djb-Stellungnahme

Service-Angebot für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen: 6 Wochen kostenlose Nutzung des „Schweitzer Mediacenters“.  Mit nur einem Login haben Sie Zugriff auf Ihre lizenzierten Datenbankprodukte – im Büro, Homeoffice oder von unterwegs. Durch die übergreifende Suche erhalten Sie Treffer aus abonnierten und freien Quellen, können Fundstellen vergleichen und direkt abrufen. Mit der zusätzlichen Anzeige Ihrer gesamten gedruckten Medien ist das Schweitzer Mediacenter Ihre komplette und professionelle digitale Fachbibliothek – für alle Online- und Print-Medien. Das kann insbesondere in den Zeiten von Corona und Home Office sehr hilfreich sein. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Tipps und Hinweise für den Arbeitsalltag während der Corona-Krise – die FAQs des DAV geben Orientierung – was Anwältinnen und Anwälte jetzt wissen müssen, ob bei der Vertreterbestellung, bei Kanzleischließungen oder bei Quarantänemaßnahmen. Die FAQs des DAV werden kontinuierlich fortgeschrieben. Auf viele Fragen könnten auch Antworten der Kolleginnen und Kollegen hilfreich sein. Der DAV hat ein digitalesCorona-Forum eingerichtet, das den Informationsaustausch zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten fördern soll. Die Registrierung ist schnell und unkompliziert möglich. Es werden lediglich die E-Mail-Adresse, ein beliebig wählbarer Benutzername sowie ein Kennwort benötigt. Anschließend können Sie im Forum eigene Fragen einstellen, die Fragen von Kolleginnen und Kollegen beantworten oder einfach nur mitlesen. Auch ein Privatchat mit anderen Nutzern ist möglich. Das Forum richtet sich exklusiv an Anwältinnen und Anwälte. Die Registrierung und die Nutzung sind kostenfrei.

Informationen zu den Wirtschaftshilfsprogrammen hat unsere Kollegin RAin Nathalie Grudzinski zusammengestellt, Berlin-Regionalbeauftragte der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen.

Hilfebedürftigkeit wegen Corona: ALG II für die freien Berufe – Auch freiberufliche Anwältinnen und Anwälte können Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten, wenn in der Corona-Krise die Einnahmen plötzlich wegbrechen. Was Selbständige wissen müssen, um aufstockende Leistungen zu bekommen, finden Sie im Anwaltsblatt. Betroffen werden vor allem Anwältinnen und Anwälte im Familienrecht sein, die überwiegend Mandate mit Verfahrenskostenhilfe haben.

Deepa Anaparra, Die Detektive vom Bhoot-Basar, aus dem Englischen übersetzt von Pociao und Robert de Hollanda. Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg 2020, 400 Seiten, 24,00 Euro.

Detektivarbeit ist kein Kinderspiel. Der neunjährige Jai schaut zu viele Polizei-Dokus, denkt, er sei klüger als seine Freundin Pari (obwohl sie immer die besten Noten bekommt) und hält sich für einen besseren Anführer als Faiz (obwohl Faiz derjenige mit zwei älteren Brüdern und einem echten Job ist). Als ein Junge aus ihrer Klasse verschwindet, beschließt Jai, sein Fernsehwissen zu nutzen, um ihn zu finden. „Die Detektive vom Bhoot-Basar“ erzählt von den Farben und Widersprüchen des heutigen Indien, von sozialen und religiösen Spannungen, Korruption und Ungerechtigkeit, vor allem aber von der unbesiegbaren Vitalität dreier Kinder, von deren Wagemut, Unschuld und überbordender Phantasie. Deepa Anappara wuchs im südindischen Kerala auf und arbeitete in Delhi und Mumbai als Journalistin, bevor sie an der University of East Anglia im englischen Norwich Creative Writing studierte. Für ihre Arbeiten zu den Auswirkungen von Armut und religiöser Gewalt auf die kindliche Entwicklung erhielt sie mehrere Preise und Auszeichnungen.

Rezensionen  im Deutschlandfunk-Kultur, in der Frankfurter Rundschau

Wegen der Corona-Krise wurden viele Veranstaltungen storniert, einige in digitale Formate umgewandelt. 

13.5.2020 Der B.F.B.M. wird virtuell, Veranstaltung des Bundesverbandes der Frau in Business und Management e.V.
14.-15.5.2020 Let it shine! Rhetorik-Empowerment für Frauen, Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung
15.5.2020 Wie poste ich erfolgreich? Texting in den sozialen Medien, Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung
24.5.2020 Handlungsfähig werden! Sexismus und Antifeminismus widersprechen, Workshop der Heinrich-Böll-Stiftung

Der DAV setzt sich dafür ein, dass auch die rechtliche Beratung durch die Anwalt­schaft in Zeiten der Corona-Krise gefördert wird. Mit dieser Forderung ist er an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) herange­treten. Die Förderung von Beratungs­kosten für kleine und mittlere Unternehmen soll das  BMWi auch auf die rechtliche Beratung ausweiten. Nach einer Rahmen­richtlinie des Bundes­wirt­schafts­mi­nis­teriums ist eine Bezuschussung von Unterneh­mens­be­ra­tungen in Höhe von maximal 4.000 Euro möglich. Schon jetzt ist die Beratung in wirtschaft­lichen, finanziellen, personellen  und organi­sa­to­rischen Fragen der Unterneh­mens­führung auch für Anwältinnen und Anwälte grundsätzlich förderfähig. Laut Auskunft des BAFA gilt dabei für sie nicht, dass sie den überwie­genden Geschäftszweck (mehr als 50 % des Gesamt­um­satzes) auf die entgeltliche Unterneh­mens­be­ratung gerichtet haben müssen. Die Details können im Anwaltsblatt nachgelesen werden.