Liebe Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen, liebe Kolleginnen und Kollegen,

in dieser schweren Zeit wollen und können wir nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Für uns alle war es bis vor kurzem noch unvorstellbar, was die Corona-Krise in kurzer Zeit auslösen konnte. Die Sorge um die Gesundheit unserer Familien, unserer Freundinnen und Freunde, die finanzielle Unsicherheit und die Ungewissheit, wie es beruflich und privat weiter gehen soll, bestimmt zur Zeit unser Leben.

In dieser Situation möchten wir als Arbeitsgemeinschaft für Sie da sein. Wir teilen die Sorge und denken besonders an alle unsere Kolleginnen und Kollegen im Ausland, die so besonders von der Krise betroffen sind. Gern können Sie sich auch mit Fragen an uns wenden. Wir wünschen Ihnen, dass Sie die nächsten Wochen gut überstehen und sind zuversichtlich, dass wir uns alle gesund auf einer der nächsten Konferenzen wiedersehen.

Für den Geschäftsführenden Ausschuss RAin Dr. Alexandra Nöth, LL.M.Eur. (Vorsitzende).

Hier einige Tipps und Hinweise, um die Probleme im Arbeitsalltag zu erleichtern:

Die FAQs des DAV geben Orientierung – was Anwältinnen und Anwälte jetzt wissen müssen, ob bei der Vertreterbestellung, bei Kanzleischließungen oder bei Quarantänemaßnahmen. Wir werden die FAQs des DAV kontinuierlich fortschreiben – und weitere Themen aufnehmen. Weil wir gerade alle lernen, was geht, wenn nichts geht.

„Wie geht es in der Kanzlei weiter, wenn sie von Schließung bedroht ist? Wie kann ich meine Fortbildungspflicht erfüllen?  Welche Folgen hat eine Quarantäne von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Was muss ich aus daten­schutz­recht­licher Sicht im Homeoffice in einer Anwalts­kanzlei beachten?Auf viele Fragen könnten auch Antworten der Kolleginnen und Kollegen hilfreich sein. Der DAV hat ein digitalesCorona-Forum eingerichtet, das den Informationsaustausch zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten fördern soll. Die Registrierung ist schnell und unkompliziert möglich. Es werden lediglich die E-Mail-Adresse, ein beliebig wählbarer Benutzername sowie ein Kennwort benötigt. Anschließend können Sie im Forum eigene Fragen einstellen, die Fragen von Kolleginnen und Kollegen beantworten oder einfach nur mitlesen. Auch ein Privatchat mit anderen Nutzern ist möglich. Das Forum richtet sich exklusiv an Anwältinnen und Anwälte. Die Registrierung und die Nutzung sind kostenfrei.

Informationen zu den Wirtschaftshilfsprogrammen hat unsere Kollegin RAin Nathalie Grudzinski zusammengestellt, Berlin-Regionalbeauftragte der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen.

Ob der Deutsche Anwaltstag wie geplant vom 17.-19. Juni 2020 in Wiesbaden stattfinden kann, ist noch nicht entschieden. Jedenfalls ist die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen am Donnerstag, 18. Juni 2020, mit vier Veranstaltungen vertreten: „Weibliche Besetzung von Prüfungskommissionen im juristischen Staatsexamen“; „Referendarinnen Lunch“- Vorstellung des Mentoring-Programms; „Die Anwältin als Unternehmerin – Finanzieller Erfolg durch Spezialisierung“ – Fachanwältinnen aus den Bereichen Insolvenzrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und dem Anwaltsnotariat werden ihren Berufsweg aufzeigen; “ Anwältin – erfolgreich trotz Kindern – Mutterschutzregelungen, Versorgungswerke, steuerliche Regelungen“. Und am Freitag, 19. Juni, findet wieder der traditionelle Frühstücksempfang statt. Anmeldung und Programm

Wir begrüßen sehr herzlich die neue Hauptgeschäftsführerin des DAV, RA’in Dr. Sylvia Ruge, die am 1. April ihre Arbeit aufgenommen hat. Der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen freut sich besonders darüber, dass mit Dr. Ruge erstmalig in der Geschichte des DAV eine Frau dieses wichtige Amt ausüben wird. Sie arbeitet seit 16 Jahren als Rechtsanwältin, sie ist Wirtschaftsmediatorin und Fachanwältin für Medizinrecht. Zuletzt war sie als Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle der Anwaltschaft tätig. Wir freuen uns mit der neuen Hauptgeschäftsführerin gemeinsam die zukünftigen Aufgaben und Herausforderungen in Angriff zu nehmen.

DAV-Pressemitteilung

Bei unseren künftigen Veranstaltungen werden wir Sie hoffentlich wieder persönlich treffen, darauf freuen wir uns. Hier sind die geplanten Vorhaben: 

Mit der Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ wollen wir unsere Arbeitsgemeinschaft vergrößern. Bei Erfolg gibt es einen Rabatt von 50 Euro für die nächste Tagung. Im September 2020 laden wir zum Sommerempfang in Berlin ein – Ort und Programm werden wir demnächst mitteilen. Im Jahr 2021 soll eine Anwältinnenkonferenz im Ausland stattfinden, als Veranstaltungsort fiel Brüssel in die engere Wahl.

Am 7.12.2022 gibt es ein Jubiläum zu feiern: Maria Otto wurdevor 100 Jahren als erste Frau in Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen. Sie arbeitete bis zu ihrem Tod im Jahr 1977 in München. Ein willkommener Anlass, die Herbstkonferenz am 7.12.2022 in München auszurichten. Sie sind herzlich eingeladen!

Anwältinnen und Anwälte sind systemrelevant. Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen die Corona-Ausbreitung sieht vor, das öffentliche und soziale Leben zwingend auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Dabei darf nicht übersehen werden, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einen zentralen Beitrag zum funktionierenden Rechtsstaat leisten und den Bürgern den Zugang zum Recht sichern. Die Arbeit der Anwältinnen und Anwälte und der Zugang zum Recht müssen zwingend aufrechterhalten und unterstützt werden. Denn nicht nur arbeitsrechtsrechtliche Beratung in der Corona-Krise, sondern auch der Streit um das Sorgerecht für das Kind oder Verfahren vor dem Sozialgericht  müssen sicher weiterverfolgt werden. Die Betroffen dürften nicht allein gelassen werden, betonte DAV-Präsidentin RAin Edith Kindermann in einer Presseerklärung: „Der Beitrag der Anwaltschaft zur Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats und des gesellschaftlichen Zusammenlebens ist zentral. Das darf niemals vergessen und muss von Seiten der Bundesregierung unterstützt werden.“ DAV-Pressemitteilung

Die Corona-Krise führt zu einer Kompetenzverschiebung zwischen Legislative und Exekutive. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die der Bundestag am Mittwoch, dem 25. März 2020 beschlossen hat, bedeutet seine eigene Entmachtung. Die Bundesregierung soll ermächtigt werden, durch Rechtsverordnungen in Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einzugreifen. Diesen Paradigmenwechsel hält der DAV für falsch. Er sieht dadurch die Wahrung der parlamentarischen Kontrolle gefährdet. Er fordert, dass der Bundesregierung aufgegeben wird, diese Rechtsverordnungen unverzüglich durch den Bundestag bestätigen zu lassen. Bericht im Anwaltsblatt; DAV-Stellungnahme

Trotz Kontakt- und Ausgangsbeschränkung: Persönliche Termine bei Anwältin oder Anwalt sind weiterhin möglich – auch wenn in den Bundesländern unterschiedliche Vorgaben gelten. Umgekehrt dürfen Anwältinnen und Anwälte auch ihre Mandanten besuchen. In vielen Ländern gibt es Kontaktbeschränkungen, etwa in Berlin. Bei einer Kontrolle durch Polizei oder Ordnungsamt muss man dann keine Auskunft darüber geben, warum man eine Anwältin oder einen Anwalt aufsucht. Wer in einer Gruppe unterwegs ist, etwa gemeinsam mit Kindern und Partner, muss gegebenenfalls belegen, aus einem Haushalt zu stammen. Pressemitteilung Anwaltauskunft

Zivilprozess: Anwaltliche Arbeit in der Corona-Krise – Gerichtsverfahren laufen auch in der Corona-Krise weiter. Anwältinnen und Anwälte sollten rechtzeitig Fristen verlängern und Termine verlegen. Was die Zivilprozessordnung (ZPO) hergibt, erläutert Prof. Dr. Hanns Prütting (Uni Köln) im Anwaltsblatt. Im Streitfall ist die schärfste Waffe der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gemäß § 247 ZPO.

Die Corona-Krise fordert Anwältinnen und Anwälte jetzt auch in der Beraterpraxis: Höhere Gewalt, Unmöglichkeit oder Wegfall der Geschäftsgrundlage hat man zuletzt im Studium gehört. Das Anwaltsblatt bietet mit einem Repetitorium zum Recht der Leistungsstörung im BGB Orientierung.

Hilfebedürftigkeit wegen Corona: ALG II für die freien Berufe – Auch freiberufliche Anwältinnen und Anwälte können Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten, wenn in der Corona-Krise die Einnahmen plötzlich wegbrechen. Was Selbständige wissen müssen, um aufstockende Leistungen zu bekommen, finden Sie im Anwaltsblatt. Betroffen werden vor allem Anwältinnen und Anwälte im Familienrecht sein, die überwiegend Mandate mit Verfahrenskostenhilfe haben.

Kerstin Hensel, Regenbeins Farben, Novelle, Luchterhand Literaturverlag, München 2020, 256 Seiten, 18 Euro. Auf einem Friedhof in der Nähe der Einflugschneise eines Flughafens treffen sich regelmäßig drei Frauen, um die Grabstätten ihrer verstorbenen Männer zu pflegen: Lore Müller-Kilian, eine kapriziöse Industriellengattin mit Hang zur Champagner-Einsamkeit, die 80-jährige Kunstprofessorin Ziva Schlott und  Karline Regenbein, eine bescheidene, im Abseits des Kunstbetriebs wirkende Malerin. Eines Tages taucht dort Eduard Wettengel auf. Auch er ist seit kurzem verwitwet. Mit einem Mal kommt Leben in die Trauergemeinschaft. Das weibliche Trio buhlt um die Gunst des Galeristen. Herrlich komische, bissig-schöne Verwicklungen nehmen ihren Lauf.

Kerstin Hensel wurde 1961 in Karl-Marx-Stadt geboren. Sie studierte am Institut für Literatur in Leipzig und unterrichtet heute an der Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“. Bei Luchterhand sind zuletzt erschienen: die Liebesnovellen „Federspiel“, der Band „Das verspielte Papier – über starke, schwache und vollkommen misslungene Gedichte“ und der Lyrikband „Schleuderfigur“. Kerstin Hensel hat außerdem mehrere Romane geschrieben. Sie lebt in Berlin.

„(…) eine der außergewöhnlichsten Schriftstellerinnen Deutschlands.“ (dpa), Kerstin Hensel auf dem blauen Sofa, Rezension im Deutschlandfunk Kultur

 

Die Corona-Krise stellt die Kanzleien und auch uns vor ungeahnte Herausforderungen. Um für Sie die Arbeitsfähigkeit des DAV zu erhalten, hat der DAV einen mehrstufigen Notfallplan entwickelt. Zunächst wurden Bereiche identifiziert, die unbedingt arbeitsfähig sein müssen. In Absprache mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesen Bereichen wurden sie nach Hause geschickt, so dass sie dauerhaft von zu Hause arbeiten können. In einer weiteren Stufe wurde es den Beschäftigten, die Kinder betreuen müssen, ermöglicht, von zu Hause zu arbeiten. Im nächsten Schritt ist der DAV nunmehr in der Lage, generell dezentral zu arbeiten. Unser Ziel, ansprechbar für die örtlichen Anwaltvereine, die Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine, die Arbeitsgemeinschaften, das Ehrenamt, die Politik und die Medien zu sein, erreichen wir damit. Wir bitten um Verständnis, sollte es zunächst – bis alles läuft – zu Verzögerungen kommen. Wenn Sie Kontakt aufnehmen wollen, empfehlen wir den Weg per E-Mail. Wir hoffen so, gut durch die Krise zu kommen. Wir wünschen Ihnen dies ebenfalls.