Zwei-Mütter-Familien „qua Geburt“, also ohne erzwungenes Adoptionsverfahren, gibt es schon jetzt im deutschen Recht. Möglich ist die Anerkennung, wenn eine der Mütter Österreicherin, Dänin, Niederländerin, Belgierin oder Spanierin ist. Das wissen jedoch viele Standesämter und auch betroffene Familien oft nicht, berichtet RAin Lucy Chebout am 20.2.2024 auf LinkedIn. Grundlage ist Art. 19 EGBGB, Chebout nennt ihn „schlafende Schönheit im deutschen internationalen Privatrecht“. Auf der Website der Berliner Kanzlei Raue schreibt sie mit ihrem Anwaltskollegen Dr. Valentin Todorow über die Möglichkeiten der Internationalen lesbischen Elternschaft. RAin Lucy Chebout hatte im Oktober 2023 vor dem Amtsgericht Kreuzberg die Anerkennung der Mitmutterschaft einer Dänin erstritten (Az. 127 F 1189/23). Für die Süddeutsche Zeitung (12.2.2024/Paywall) würdigte der Journalist und Jurist Ronen Steinke die engagierte Anwältin Lucy Chebout: „Ein sehr schöner Moment ist, wenn sie einen Fall gewinnt, an dem außerdem auch noch ihr Herz hängt.“

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Deutschland ist bei vielen guten EU-Gesetzesvorlagen ein säumiger Vertragspartner, so auch bei der Umsetzung des Vaterschaftsurlaubs in nationales Recht. Bis zum 2. August 2022 sollten alle EU-Mitgliedsstaaten eine 10-tätige bezahlte Familienzeit für den zweiten Elternteil einführen, EU-Richtlinie 2019/1158. Gegen die Untätigkeit hat RAin Sandra Runge gemeinsam mit RA Prof. Dr. Remo Klinger für einen Vater Klage auf Schadensersatz wegen der Nichteinführung der Familienstartzeit am 21. Februar 2024 beim Landgericht Berlin eingereicht und die Presse darüber informiert. Der Kläger hatte vergeblich bei seinem Arbeitgeber zwei Wochen „Vaterschaftsurlaub“ beantragt. Um nach der Geburt bei Ehefrau, Baby und Geschwisterkind sein zu können, hatte er Teile seines regulären Erholungsurlaubs eingesetzt. Wer sich der Klage anschließen oder mehr darüber erfahren will, kann sich über das Kontaktformular von RAin Runge melden.