Gesetzesreform des Bundesfamilienministeriums zum Elterngeld beschlossen: Das Elterngeld wird noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr Elterngeld für Frühchen. So werden Eltern unterstützt, Familienleben und Beruf noch besser zu vereinbaren. Elterngeld für Frühchen. So werden Eltern unterstützt, Familienleben und Beruf noch besser zu vereinbaren. Für Eltern in Teilzeit enthält das Gesetz zahlreiche Verbesserungen: Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 – 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 – 30 Wochenstunden) bezogen werden. Der Bundestag hat das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ am 29. Januar 2021 beschlossen. Die Regelungen sollen zum 1. September 2021 in Kraft treten. BMFSFJ-Pressemitteilung, Gesetzentwurf der Bundesregierung, Gesetzgebungsvorgang im Bundestag, NJW-Bericht, Tagesschau-Bericht