Bestandsaufnahme zu einem Paritätsgesetz im Land Berlin: Ein neues Gutachten im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung. Die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski prüft Anhand verschiedener von einer Paritätsregelung berührter Rechtsgrundlagen des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin die Gesetzeskonformität einer paritätischen Regelung. Sie kommt zu einem eindeutigen Schluss: „Eine paritätische Änderung des Berliner Wahlgesetzes ist im Rahmen der geltenden Verfas­sung von Berlin und des Grundgesetzes in verfassungskonformer Weise möglich und zudem geboten!“ Damit könnten die Bedenken wegen Verfassungskonformität ausgeräumt werden. Mit dem bundesweit ersten (Listen und Wahlkreise umfassenden) Paritätsgesetz könnte die Bundeshauptstadt eine wichtige Vorreiter­rolle in Sachen Geschlechtergerechtigkeit einnehmen.

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