Duzen oder siezen in der Anwaltskanzlei? Die Düsseldorfer RAin Dr. Simona Liauw hat für das Anwaltsblatt einen amüsanten Artikel verfasst, in dem sie die Umgangsformen unter die Lupe nimmt. Das Du ist vielfach unter Gleichaltrigen und Jüngeren in Gebrauch. Lediglich die Älteren bestehen meist auf die förmliche Anrede. Der Effekt sei gelegentlich ein „wunderliches Durcheinander der Anredeformen“ schreibt die Autorin. Allerdings berichtet Simona Liauw auch von ihrem Hamburger Standort: hier wurde auf basisdemokratischem Weg eine Duz-Kultur vereinbart. Sie rät dazu, dennoch keine festen Vorgaben zu machen. Noch immer gilt die gute alte Kniggeregel: die ältere Person bietet das Du an. Duzen bleibt also Verhandlungssache.

Gleich weiterlesen im aktuellen Anwaltsblatt: Der junge Strafrechtsanwalt Helmut Linck plädiert für das Ablegen der Krawatte. Hemd, Jeans und Sakko seien für ihn ausreichend, genauso wie für viele der jüngeren Kollegen. Die jüngere Generation setze auf „work-life-blending“: Arbeit und Freizeit gehen ineinander über, dies führe zu einer Vermischung beim Thema Dresscode und Umgangsformen. In seinem Artikel über den Wandel im anwaltlichen Auftreten und Miteinander fehlt allerdings der Schlenker zum angesagten Kleidungsstil für Anwältinnen: auf Kostüm und Pumps verzichten? Ob der im Anwaltsblatt mal nachgereicht wird?