Das Anwaltsblatt hat sich die Änderungen im Vormundschaftsrecht und Betreuungsrecht thematisch vorgenommen. RAin Susanne Weber-Käßer, Fachanwältin für Famili­enrecht, gibt in ihrem Beitrag einen Überblick über alle wesentlichen Gesetzesänderungen. Der Gesetzgeber hat erstmals zusammenhängend das Betreuungsrecht in §§ 1814 ff BGB geregelt und damit die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt. Susanne Weber-Käßer ist Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Betreu­ungsrecht und der Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht im DAV. Ihr umfangreicher Aufsatz kann als PDF heruntergeladen werden. Mit den Änderungen im Betreuungsrecht hatte sich die ARGE Anwältinnen bereits auf ihrer Herbstkonferenz im September diesen Jahres in Köln beschäftigt.