Neue Versicherungspflicht trifft alle Sozietäten und Partnerschaften – Ab dem 1. August 2021 muss jede Berufsausübungsgesellschaft (egal welcher Rechtsform) eine eigene Berufshaftpflichtversicherung haben. Durch die große BRAO-Reform gelten auch neue Regeln von Mindestsummen und Maximierung. Die Partner in Kanzleien sollten daher rechtzeitig ihren Versicherungsschutz prüfen und anpassen. Im Anwaltsblatt gibt es fünf konkrete Empfehlungen zum Vorgehen.

Immer noch gilt: Die Corona-Pandemie ist noch nicht bewältigt.

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