Dorothee Bär, CSU-Bundestagsabgeordnete, fordert bei Prostitution ein „Handeln mit Herz“. Am 23. Februar 2024 hat sie im Bundestag für die CDU/CSU den Antrag „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden. Sexkauf bestrafen“ eingebracht, die 39-minütige Aussprache ist auf der Website des Bundestags online abrufbar. Die Union begründet den Antrag damit, dass die Mehrheit der Prostituierten täglich sexueller Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch schutzlos ausgesetzt sei. Sie hält das Prostitutionsgesetz von 2002 für gescheitert, auch das Prostituiertenschutzgesetz von 2017 habe an der Situation nichts geändert. Der Vorschlag, eine allgemeine Freierstrafbarkeit einzuführen, wurde nach der Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse des Bundestags verwiesen.
Das Thema ist höchst strittig. Das Spektrum zwischen selbstbestimmter Sexarbeit und notgedrungener Prostitution ist sehr breit, schreibt der Tagesspiegel. Entsprechend widersprüchlich ist die Verbotsdebatte wie etwa in der Frankfurter Rundschau zu lesen, mit Stellungnahmen von der grünen Bundestagsfraktion sowie vom Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistung. Terre de Femmes oder die früherer Sexarbeiterin Huschke Mau dagegen begrüßen die Initiative für ein Verbot nach dem Nordischen Modell: Die Kriminalisierung der Freier.

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Europawahl, 6.-9. Juni 2024: „Wenn Anfang Juni Millionen Europäer*innen an die Wahlurnen treten, gilt es einen Rechtsruck im Europaparlament abzuwehren,“ warnt der Deutsche Frauenrat (DF). Angesichts der starken rechten Kräfte europaweit werde es auch darum gehen, mit der Stimmabgabe hart erkämpfte Frauenrechte und selbstbestimmte Lebensentwürfe zu verteidigen. Am 12. Februar 2024 hat der Deutsche Frauenrat Wahlforderungen aufgestellt: „So geht Europa: Geeint, intersektional, solidarisch und feministisch“: Frauenrechte schützen und stärken, Gleichstellung bis 2030 verwirklichen.
Der DF sucht übrigens nach dem Weggang von Dr. Anja Nordmann eine neue Geschäftsführung. Juristinnen sind willkommen, Bewerbung bis 17.3.2024.

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Vergewaltigung vor Gericht: „Sie sagt, er sagt“. Als Fernsehfilm der Woche hat das ZDF das Drehbuch des ehemaligen Strafverteidigers Ferdinand von Schirach in Szene gesetzt und am 26.2.2024 gesendet; es ist weiter in der ZDF-Mediathek zu sehen. Das Kammerspiel ist eher eigentümlich inszeniert als realistisch, so sieht es auch Lorenz Leitmeier, Amtsrichter und Dozent für Rechtspflege in seiner Rezension für die LTO.
Wesentlich tiefgründiger ist die anschließend gesendete ZDF-Fernsehdokumentation, in der u.a. RAin Christina Clemm zu Wort kommt, Buchautorin von „Gegen Frauenhass“. Die Dokumentation arbeitet deutlich heraus, dass es den juristisch Beteiligten oft an Fortbildung zur Beurteilung von Gewaltdelikten fehlt, insbesondere bei sexualisierter Gewalt, wo es meist keine weiteren Zeug*innen gibt. Der Kriminologe Prof. Christian Laue weist darauf hin, dass nach dem Gesetz das Gericht „nach freier Überzeugung Schuld oder Unschuld des Angeklagten beurteilt“. Das ergebe einen großen Spielraum für Vorurteile. Katja Grieger, Geschäftsführerin von bff, Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland, bestätigt dies: „Je weniger man über die Fakten weiß, desto wirkmächtiger sind die Mythen und Stereotypen, die man im Kopf hat“.