Konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention – Forderung des Bündnisses anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November. Mit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention in Deutschland vor rund drei Jahren hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und Mädchen nachhaltig zu verhindern und zu bekämpfen, die Betroffenen durch umfassende Präventionsmaßnahmen zu schützen und zu unterstützen. Im Bündnis Istanbul-Konvention haben sich mehr als 20 der wichtigsten Frauenrechts- und Gewaltschutzorganisationen und Expert(inn)en mit einem Schwerpunkt zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen zusammengeschlossen. Gemeinsam fordern sie die Bundesregierung auf, Gewaltschutz über die Ressorts hinweg zur politischen Priorität zu machen. Für die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention müsse eine mit klarem Mandat und politischen Kompetenzen ausgestattete Koordinierungsstelle eingerichtet werden. Die Bundesregierung sollte außerdem eine einheitliche und effektive Gesamtstrategie im Sinne der Istanbul-Konvention entwerfen und diese mit entsprechenden personellen und finanziellen Mitteln ausstatten, fordert das Bündnis. Diese müsse neben Schutzmaßnahmen auch präventive Maßnahmen enthalten, die auch die Ursachen von geschlechtsspezifischer Gewalt in den Blick nehmen und somit nachhaltig wirksam sein können.

Stellungnahme Deutscher Juristinnenbund (djb), Pressemitteilung DF, Istanbul-Konvention