„Et bliev nix wie et wor“: In wenigen Tagen beginnt unsere Herbsttagung 2023 in Köln. Vom 7. bis 9. September diskutiert die Arbeitsgemeinschaft der Anwältinnen im DAV über Rechtsentwicklungen im In- und Ausland. Wir freuen uns auf das Wiedersehen und das Netzwerken unter Kolleginnen. Seien Sie dabei: Lastminute-Anmeldung für Kurzentschlossene über die Website der ARGE Anwältinnen im DAV oder direkt unter www.anwaltakademie-event.de/2126.

Highlights aus dem Tagungsprogramm: „Deutsch-spanisches und deutsch-italienisches Erbrecht – Rechtsbeziehungen und Rechtsvergleich“: Vortrag der in Spanien und Deutschland zugelassenen Düsseldorfer Rechtsanwältin Constanze Guardia-Selke und der Mailänder Rechtsanwältin Paola della Campa. Prof. Dr. Sybille Neumann der HTW Saar berichtet über den „Immobilienkauf in Frankreich“.

Die Tagung startet am Donnerstag, 7.9.23, um 17 Uhr mit der Stadtführung durch den Kölner Frauengeschichtsverein. Ab 18 Uhr sind im Brauhaus „Zum Pfaffen“, am zentral gelegenen Heumarkt, Tische für unser traditionelles „Get-together“ reserviert.

Am Freitag, 8.9.2023, steht weiter auf der Agenda: Rechtsanwältin Angela Ludwig vom Versorgungswerk NRW gibt Antworten zur Frage „Gut abgesichert in die Rente?“, Rechtsanwältin Dr. Nathalie Mahmoudi aus Köln referiert zum Thema „Die Freiheit der Kunst“ und Rechtsanwältin Nina Ahrend, ebenfalls aus Köln, zum „Neuen Betreuungsrecht“. Zum Ende des inhaltsreichen Tages wird uns die Stimmtrainerin Ute Bries mit „Starke Stimme – starker Auftritt“ viele Tipps für den beruflichen Erfolg mitgeben.

Der Weg zum Festessen ab 19 Uhr im Restaurant Osman, Mediapark 8, ist kurz. Essen und Getränke sind im Tagungspreis enthalten.

Am Samstag, 9.9.2023, beginnen wir mit der alljährlichen Mitgliederversammlung des Vereins. Zum Abschluss der Herbsttagung geht es um „Arbeitszeiterfassung in der Kanzlei“: Die Rechtsanwältinnen Clarissa Freundorfer und Nathalie Oberthür machen eine Bestandsaufnahme nach den Urteilen von EuGH und BAG und dem Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Verstärkt werden die beiden von Frank Brenscheidt, der das Thema aus der Sicht des Arbeitsschutzes vorstellen wird.

Herbsttagung der Anwältinnen im DAV: „Et bliev nix wie et wor“

  1. – 9.9.2023 im Komed im Mediapark 6, 50670 Köln

Kosten: Mitglieder der ARGE Anwältinnen, des FORUM sowie Referendarinnen und Studentinnen zahlen 225,-€, Nichtmitglieder 295,-€. Für die Fachvorträge können FAO-Bescheinigungen ausgegeben werden. Hotels in der Nähe des Veranstaltungsortes: Midtown Hotel, Motel One oder das Acom Hotel. Sehen wir uns in Köln?

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Unterstützung afghanischer Juristinnen beim Neustart in Deutschland: RAin Christine Wedemeyer-Lührs, Regionalbeauftragte der ARGE Anwältinnen in Hamburg, hat für das Treffen der Regionalgruppe am 7.9.2023 die Hamburger Kollegin Jacqueline Ahmadi zum Vortrag eingeladen. Sie wird über die Situation der bedrohten Anwältinnen und Anwälte in Afghanistan unter der Herrschaft der Taliban berichten. Beim Get Together in den Räumen des Hamburger Anwaltvereins werden auch die orange-roten Solidaritätsschleifen gegen Spende abgegeben. Die ARGE Anwältinnen unterstützt mit der Spendenaktion die Deutsch-Afghanische FreundschaftsGesellschaft Baaham e.V.

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Im Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Land Nordrhein-Westfalen finden in der Zeit vom 5.9. bis zum 23.9.2023 die Wahlen zur Vertreterversammlung statt. RAin Christina Dillenburg, Vorsitzende der ARGE Anwältinnen im DAV, kandidiert im Wahlbezirk Hamm für die Junge Liste, ebenso RAin Ruth Nobel, Vorsitzende des Bochumer Anwalt- und Notarvereins. Die Junge Liste setzt sich dafür ein, das Versorgungswerk für Jüngere attraktiv zu machen, etwa die Interessen von Kolleginnen und Kollegen mit Familie besser zu vertreten und für eine generationengerechte Ausschüttungspolitik zu sorgen. Ein besonderes Anliegen ist den beiden Kandidatinnen, die Zahl der Frauen in den Vertreterversammlungen zu erhöhen. Lassen auch Sie sich als Kandidatin bei der nächsten Neuwahl Ihres Versorgungswerkes aufstellen!

Um die Themen berufsständische Altersversorgung und Generationengerechtigkeit geht es übrigens auch in zuRechtgehört, die Podcast-Reihe des DAV. RAin Charlotte Guckenmus, ARGE-Mitglied aus Frankfurt, und RA Fabian Widder aus Mannheim sprechen in Folge 21 über die „Rente für den Rechtsstaat“.

Das Kabinett hat den Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet, nun wird er dem Bundestag zur parlamentarischen Beratung und Abstimmung vorgelegt. Das Gesetz soll das in wesentlichen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz ablösen. Für die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister soll künftig auf die Einholung von Sachverständigengutachten und Gerichtsentscheidung verzichtet werden, eine einfache Erklärung im Standesamt soll genügen. Zu erwarten ist, dass es im Bundestag zu heftigen Auseinandersetzungen kommen wird. Seit Monaten schon wird die Neuregelung in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert, auch unter den Betroffenen. In einem Interview mit dem Focus kritisiert die 58jährige Transfrau Lisa Klapp das vereinfachte Verfahren und beschreibt, wie sehr ihr die Therapie geholfen hat, für sich Klarheit zu finden. Heftige Kritik kommt aus feministischen Kreisen. 330 Autor*innen, Creator*innen, Jurist*innen, queere Vereine und Verbände, Frauenhäuser, Frauennotrufe sowie führende Vertreter*innen der Frauenverbände, der Frauen-, Mädchen- und Gleichstellungsarbeit haben eine Petition unterzeichnet, die sich gegen das aus dem Gesetz ablesbare Misstrauen gegenüber trans Personen wendet. Der ursprüngliche Gesetzentwurf war nach Eingaben verschiedener Ministerien um Sonderregelungen ergänzt worden, die den Missbrauch eines einfachen Geschlechtswechsels verhindern sollen. ZeitOnline hat einen guten Überblick zu vielen Fragen rund um das Selbstbestimmungsgesetz veröffentlicht.

„Gegenrechtsschutz“ ist ein neugegründeter Rechtshilfefonds zum „Schutz des demokratischen Diskurs gegen Angriffe von rechts“, unter dem Dach der NGO Frag den Staat. Die LTO berichtet über eine Studie des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena: Journalist*innen, Künstler*innen, Wissenschaftler*innen, Aktivist*innen und Lokalpolitiker*innen wurden nach ihren Erfahrungen befragt, wie sie mit Abmahnungen und Klagen eines Netzwerks aus rechtsextremen Akteur*innen und einzelner  Kanzleien systematisch zum Schweigen gebracht werden sollten. Es handelt sich um so genannte „SLAPP“-Klagen: Strategic Lawsuits Against Public Participation. Die EU-Kommission ist bereits in der Ausarbeitung einer Richtlinie gegen solch unbegründete oder missbräuchliche Gerichtsverfahren. Die Bundesregierung unterstützt die EU-Initiative. Bei „Gegenrechtsschutz“ sollen Betroffene Unterstützung in rechtlichen Auseinandersetzungen erhalten.

 

Als SLAPP-Methode kann auch die juristische Verteidigungsstrategie des Rammstein-Sängers Till Lindemann gesehen werden. Lindemanns Anwälte hatten mit Unterlassungsforderungen versucht, Frauen zum Schweigen zu bringen, die über Vorfälle während und nach den Auftritten der Band berichtet hatten. Am 29.8.23 hat die Berliner Staatsanwaltschaft ihre vor zwei Monaten aufgenommenen Ermittlungen eingestellt. Mutmaßliche Geschädigte, so die Behörde, hatten sich nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt. Die Betroffenen hatten de facto mehr Vertrauen in die Medien als in die Justiz. Diese konnten die Anonymität der Frauen besser schützen. In der Öffentlichkeit wirkt das nun so, als wäre an den Anschuldigungen nichts Wahres dran. Dabei fehlte es „nur“ an juristischen Beweisen für einen hinreichenden Tatverdacht. SLAPP wirkt.

 

Noch einmal SLAPP: Der Spanische Fußballverband hat der Nationalspielerin Jennifer Hermoso juristische Schritte angedroht, wie u.a. der KICKER und der SPIEGEL berichten. Bei der Siegerehrung zur gewonnenen Fußballweltmeisterschaft der spanischen Frauen kam es zum sexuellen Übergriff: Der spanische Verbandspräsident Luis Rubiales hatte vor den Augen der Weltöffentlichkeit den Kopf der Fußballspielerin mit beiden Händen umfasst und sie ungefragt auf den Mund geküsst. Sie sagte hinterher, sie sei damit nicht einverstanden gewesen. Die SLAPP-Strategie: Der Fußballverband bezichtigt Hermoso der Lüge. Er legte Fotos vor, die zu belegen scheinen, dass Hermoso Rubiales hochhebt. Dies beweise, so der Verband, dass sie mit dem überraschenden Kuss einverstanden gewesen sei. Nicht klar ist jedoch, ob Rubiales an Hermoso hochgesprungen ist und sie ihn möglicherweise spontan festgehalten hat. Das Kussfoto, auf dem die Abwehr Hermosos zu sehen ist, hat der Verband seinem Schreiben nicht beigelegt. Weltweit erfährt Jennifer Hermoso Solidarität, wie die Sportschau berichtet, während die FIFA Rubiales vorläufig gesperrt hat. Nun muss der spanische Sportgerichtshof Tad entscheiden. Aber: Noch überschlagen sich jeden Tag die Meldungen …

Birte Meier hat Rechtsgeschichte geschrieben: Arbeitnehmerähnliche Personen – als solche gelten auch freie Mitarbeiter*innen wie Fernsehjournalistinnen – fallen unter das EntgTranspG, entschied das BAG zu Meiers Klage (Beschluss vom 25.06.2020, Az. 8 AZR 145/19). Es verpflichtete das ZDF, teilweise Auskunft über den Median der Gehälter ihrer Frontal-21-Kollegen zu erteilen. Die Journalistin hatte jahrelang wegen Entgeltungleichheit gegen das ZDF prozessiert. Der Streit endete mit einem Vergleich. Nun teilte sie mit, ihr früherer Auftraggeber habe den vereinbarten Betrag bezahlt. „Vom Marathon-Prozess bleibt ein Grundsatzurteil, von dem alle Frauen profitieren, eine Überweisung für mich und die Gewissheit: Es bleibt viel zu tun“, schreibt die Fernsehreporterin im Stern: Sieg für Equal Pay! Oder warum es Frauen immer noch so schwergemacht wird, gleich viel zu verdienen. Im Artikel resümiert die Fernsehreporterin den achteinhalb Jahre dauernden juristischen Kampf, der 2015 mit einem abfällig formulierenden Arbeitsrichter begann und bis vor das Bundesverfassungsgericht führte. „Künftig werden Frauen es wesentlich leichter haben, gleiche Bezahlung einzufordern“, erklärte Sarah Lincoln, Rechtsanwältin und Verfahrenskoordinatorin von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegenüber der LTO. Die GFF unterstützte Meier nach der ersten abweisenden Entscheidung.

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Prof. Dr. Susanne Baer ist nach Ablauf ihrer 12jährigen Amtszeit als Bundesverfassungsrichterin zu ihrem Lehrstuhl an der Humboldt-Universität zu Berlin zurückgekehrt. In der Feierstunde zum Richterwechsel am 26.5.2023 hielt sie in Karlsruhe eine bewegende Abschiedsrede, die der SPIEGEL in einer gekürzten und überarbeiteten Fassung veröffentlicht hat. Unbedingt lesenswert sind ihre deutlichen Worte zur Aufgabe des BVerfG: „Grundrechtsschutz ist tatsächlich Minderheitenschutz. Aber die Minderheit des Verfassungsrechts ist der Mensch, das Individuum. Das sind alle, die Verfassungsbeschwerde erheben, alle, die sich übergangen fühlen, die benachteiligt worden sind.“ Das Bundesverfassungsgericht achte darauf, dass niemand ungehört bleibe. Frauen sind zwar zahlenmäßig keine Minderheit, werden aber oft so behandelt: „Sie brauchen Grundrechte als Frauen, wo Weiblichkeit zum Nachteil wird, also zum Beispiel beim Einkommen oder der Rente und immer dann, wenn Sie klassisch patriarchal ‚nur die Ehefrau‘ sind, also leider ganz schön oft“.

Rechtsanwaltskanzleien können zum Angriffsziel von Cyberkriminellen werden. Je digitaler eine Anwaltspraxis agiert, desto höher ist das Risiko, dass Erpressersoftware eingeschleust und das Computersystem auf Wochen lahmlegt wird. Als Schutzmaßnahmen empfiehlt das Anwaltsblatt regelmäßige Trainings für alle Mitarbeitenden, um mögliche Attacken zu erkennen und zu verhindern, einen Notfallplan und eine Haftpflichtversicherung, die diesen Ernstfall mitabsichert.

Das Thema Kind und Karriere ist ein Dauerbrenner. Warum ist die Care-Arbeitszeit so wenig wert? Die feministische Autorin Teresa Bücker spricht sich in ihrem Buch „Alle Zeit“ für eine neue Zeitgerechtigkeit aus. „Wenn wir unsere sozialen Probleme lösen wollen, müssen wir den Takt unseres Alltags ändern“, schreibt die Publizistin und zeichnet das Bild eines Landes im Dauerstress. Laut einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes von 2019 fühlen sich 53 Prozent der Arbeitnehmer*innen häufig oder sehr häufig während der Arbeit unter Zeitdruck. Dies führe zur eklatanten Vernachlässigung persönlicher Bedürfnisse, schränke die individuelle Freiheit ein und gefährde die Gesundheit, kritisiert Teresa Bücker. In ihrem vor einem Jahr erschienen, immer noch hochaktuellen Sachbuch liefert sie Stichworte für eine gleichberechtigte Zukunft und eine bessere Zeitaufteilung zwischen Männern und Frauen.

Alle_Zeit. Eine Frage von Macht und Freiheit, Teresa Bücker, Ullstein Verlag, 400 Seiten, 21,99 €

„Bei Euch ist es immer so unheimlich still“ ist die Vorgeschichte zum Roman „Junge Frau, am Fenster stehend, Abendlicht, blaues Kleid“, mit dem Alena Schröder vor zwei Jahren ein großer Erfolg gelang. Der neue Schmöker beginnt 1989 in Berlin: Silvia Borowski fährt Hals über Kopf mit einem geklauten Polo zurück in die schwäbische Heimat, neben sich ihr Baby Hannah. Im beschaulich-spießigen Ambiente trifft sie auf ihre Mutter und auf jahrzehntelanges Schweigen um deren Leben. Alena Schröder nimmt ihre Leserinnen mit in die 50er Jahre, wo die junge Ärztin Evelyn als ehemaliges Flüchtlingskind in eine gutsituierte Familie einheiratet, aber die Erwartungen der Familie und an sich selbst als gute Mutter nicht erfüllen kann. „Es hat mich mit Macht hineingezogen in eine Mutter-Tochter-Frauen-und-Familien-Geschichte, aus der man nach 318 Seiten mit dem verträumten Gefühl wieder zu sich kommt, man habe eine Zeitreise gemacht“, schreibt die bekannte Literaturkritikerin Christine Westermann im Stern.
„Bei Euch ist es immer so unheimlich still, Alena Schröder, dtv, 318 Seiten, 24,- €

Interessante Termine
4.9. 2023, Hamburg „Feminism WTF“, Filmpremiere und Diskussion in Anwesenheit der Regisseurin Katharina Mückstein, organisiert von der Heinrich-Boell-Stiftung. Der bundesweite Filmstart ist am 7.9.
6.9.2023, Berlin Antifeminism beyond borders – Macht Moderne Angst? Mit Antifeminismus Wahlen gewinnen!“ Podiumsdiskussion der Friedrich-Ebert-Stiftung
7.9.2023, Hannover „Demokratievertrauen in Krisenzeiten“. Studienvorstellung und Podiumsdiskussion der Friedrich-Ebert-Stiftung
9.9.2023, Stralsund „Wir sind alle längst gleichberechtigt! 25 Bullshitsätze und wie wir sie endlich zerlegen“. Lesung und Gespräch mit der Autorin Alexandra Zykunov, organisiert von der Heinrich-Boell-Stiftung
11.9.2023, Berlin „Open Space – ZeiTräume“. Offener Raum für feministische Zeitsprünge, organisiert und angeleitet von der Palais F*luxx-Gründerin Silke Burmester in der Friedrich-Ebert-Stiftung
12.9.2023, Aachen „Miteinander in Vielfalt – lasst uns über Migration, Identität und Antirassismus reden! Welche Identität hast du?“ Podiumsdiskussion der Friedrich-Ebert-Stiftung, moderiert von Ye-One Rhie MdB
13.9.2023, Halle (Saale) „Gegen das Schweigen“, Lesung mit Luise F. Pusch über die Kindheit und Jugend der feministischen Sprachwissenschaftlerin in den 50er und 60er Jahren, auf Einladung der Heinrich-Boell-Stiftung
13.9.2023, Mainz „Die Schönheit der Differenz“. Gespräch mit der Buchautorin Hadija Haruna Oelker über mehr Verständnis füreinander. Organisiert von der Friedrich-Ebert-Stiftung.
15.9.2023, Dresden „Glückwunsch, Sie sind nicht mehr schwanger!“ Gespräch über

Schwangerschaftsabbruch in Literatur und Film mit der Kulturwissenschaftlerin Franzis Kabisch, Veranstaltung der Heinrich-Boell-Stiftung in Kooperation mit Pro Choice Dresden

14.- 17.9.2023, Hamburg 45. djb-Bundeskongress:
„Unternehmensziel Geschlechtergerechtigkeit“
19.9.2023, Berlin „FRAU MINISTER & Frauen, die Berlin machen!“ Theater- und Studienvorstellung, Friedrich-Ebertstiftung
22.9.2023, online „Wie schaffe ich das alles?“ Zeitmanagement für politisches und ehrenamtliches Engagement, Online-Veranstaltung des Frauenkollegs, Konrad-Adenauer-Stiftung
26.9.2023, Leipzig „Frauen in Politik und Gesellschaft – eine Repräsentationslücke“, Diskussion der Konrad-Adenauer-Stiftung
7.9.2023, Hamburg 18:30 Uhr: Get Together mit Vortrag über bedrohte Anwälte und Anwältinnen in Afghanistan. Hamburgischer Anwaltverein,

Sievekingplatz 1, Zimmer B 200, 20355 Hamburg

Der Diskussionsentwurf des Bundesinnenministeriums zur Abschiebungen sieht u.a. die Strafbarkeit falscher Angaben im Asylver­fahren vor. Der Deutsche Anwalt­verein weist darauf hin, dass künftig auch Asylrechts­anwält*innen wegen Beihilfe verfolgt werden könnten. In einer Pressemitteilung vom 28.8.2023 warnt die Vorsitzende des DAV-Ausschusses Migrati­onsrecht, RAin Gisela Seidler: „Kolleginnen und Kollegen müssten quasi bei jedem asylrecht­lichen Mandat mit der Möglichkeit rechnen, zum Ziel strafrecht­licher Ermitt­lungen zu werden.“ Bereits jetzt führten falsche Angaben über Identität und Staats­an­ge­hö­rigkeit, offenkundig falsche Tatsachen oder Widersprüche in wesent­lichen Punkten dazu, dass der Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt und eine Kette an aufent­halts­recht­lichen Konsequenzen in Gang gesetzt würden. „Für zusätzliche strafrechtliche Sanktio­nierung besteht kein Bedarf.“