Prost! Am 16.9.2022, 19:30 Uhr, startet die virtuelle Weinprobe auf Einladung der  Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen. Zusammen mit dem FORUM Junge Anwaltschaft werden drei Weine (weiß, rosé und rot) verkostet, sowie ein alkoholfreier Beerensprizz vom Teamwerk Esslingen (vormals Esslinger Weingärtner) zum Preis von € 37,50 (inkl. Versand). Melden Sie sich bald an, damit Sie die Weine rechtzeitig erhalten, unter Carmen.Bilgeri@t-online.de mit dem Betreff „Online-Weinprobe 16.9.2022“. Carmen Bilgeri führt durch den Abend und verkostet virtuell die Weine. Alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften, aber auch andere interessierte  Kolleginnen und Kollegen, sind herzlich eingeladen, einen genussvollen Freitagabend zur Einstimmung auf das Wochenende zu verbringen.

Bei der Weinprobe verraten wir auch, wer bei unserer Umfrage „Kind und Karriere“ das Ipad pro gewonnen hat und die drei Freikarten für unsere Herbsttagung in München. Das Los wird am 15.9. entscheiden. Teilgenommen haben 164 Anwältinnen, 18 Anwälte und 4 Personen ohne Angabe zum Geschlecht. Herzlichen Dank, dass so viele mitgemacht haben! Bis zum 31.8.22 konnten Sie sich beteiligten.

 

Zur Erinnerung: Nicht wenige Kolleg:innen fragen sich: „Kind(er) und Job – wie soll das gehen?“ Die ARGE Anwältinnen im DAV hat sich zum Ziel gesetzt, das im Grunde alte und doch immer wieder neue Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie genauer zu beleuchten, Chancen auszuloten und noch einmal unter die Lupe zu nehmen. Vor zehn Jahren hatten wir Mütter gefragt und die Ergebnisse in der Broschüre „Anwältin und Mutter – Klar geht das!“ zusammengefasst. Für die neue Befragung wollten wir auch Antworten von Vätern einfließen lassen, genauso von Kolleg:innen mit oder ohne Kinderwunsch. Einige, die sich an der Umfrage beteiligt haben, haben sich zu einem Interview bereit erklärt. Wir werden sie bald kontaktieren, denn ihre Erfahrungsberichte zur Frage „Familie-Beruf- Kind und Karriere“ werden in eine Neuauflage der Broschüre einfließen. Sie soll Mut machen, diesen wunderbaren Beruf der Rechtsanwältin auch mit Kindern auszuüben.

Der Termin rückt näher: 100 Jahre Zulassung zur Anwaltschaft für Frauen – das Jubiläumsjahr 2022 werden wir mit der Anwältinnenkonferenz vom 7.12. bis 9.12.2022 beschließen. Noch einmal wird Maria Otto gewürdigt, die als erste deutsche Rechtsanwältin in München zugelassen wurde, dem Ort der Herbsttagung der Anwältinnen 2022. Zum Auftakt am 7.12. gibt es einen großen Festabend, den Sie sich nicht entgehen lassen sollten.

„Diese Frau schreibt Rechtsgeschichte“, kündigte das ZDF-Verbrauchermagazin WISO sein Portrait über Gabriele Gamroth-Günther an (ab Minute 34:45). Die Juristin ist seit 25 Jahren bei einer Versicherung beschäftigt, seit 12 Jahren als Abteilungsleiterin. Sie verdient 1006 Euro im Monat weniger als der Median, der Mittelwert der anderen, meist männlichen Abteilungsleiter. Vor dem Bundesarbeitsgericht hat sie im Januar 2021 ein Grundsatzurteil zur fairen Entlohnung von Frauen erstritten (Aktenzeichen 8 AZR 488/19). Arbeitgeber müssen seither beweisen, dass ihr Gehaltssystem fair ist. Gamroths Arbeitgeber hätte ihr Gehalt längst anpassen können. Stattdessen ist die Mitarbeiterin auf weitere Klagen angewiesen. Dank ihrer Rechtschutzversicherung – die sie bei ihrem Arbeitgeber, der Versicherung, abgeschlossen hat – hält sie durch, trotz etlicher schlafloser Nächte. Vor dem Arbeitsgericht Göttingen hat Gabriele Gamroth-Günther kürzlich auf eine Abfindung von 34.000 Euro verzichtet; der SPIEGEL hat daraufhin über ihre mühsame Rechtsverfolgung in Ausgabe 27/2022 berichtet. Die 60jährige will Gerechtigkeit, für zukünftige Frauengenerationen, und zieht in die nächste Instanz.

Die Bundesregierung will vier Milliarden Euro in die Qualität der frühkindlichen Bildung investieren. Das Bundeskabinett hat am 24. August den Gesetzentwurf für das KiTa-Qualitätsgesetz beschlossen, es wird das „Gute-KiTa-Gesetz“ ablösen. Mit dem neuen Gesetz solle die Qualität in der Kindertagesbetreuung deutschlandweit weitentwickelt und ein wichtiger Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden, gab Bundesfamilienministerin Lisa Paus bekannt.

„Altersvorsorge und Demographie – Herausforderungen und Regelungsbedarf“ ist eines der Hauptthemen beim 73. Deutschen Juristentag (djt_73) vom 21.- 23. September in Bonn. Zur Diskussion steht die Frage, wie die berufsständischen Versorgungswerke zur gesetzlichen Rentenversicherung stehen. RA Hartmut Kilger, Vorsit­zender der Arbeits­ge­mein­schaft Berufs­stän­discher Versor­gungs­ein­rich­tungen (ABV), weist in seinem ausführlichen Artikel im Anwaltsblatt auf die Bedeutsamkeit der Beschlussempfehlung des Juristentags hin: Das Votum der Mitglieder des djt habe erfahrungsgemäß erhebliches rechtspolitisches Gewicht. Es geht ums Geld, um die Rente im Alter. Ein Grund mehr, genau hin zu schauen.

Im dichtgepackten Programm des djt_73 finden sich übrigens auch attraktive Freizeitangebote, wie Führungen durch den Kanzlerbungalow und den in Bonn stillgelegten Bundesrat. Der Blick zurück auf die Bonner Republik lässt die Erinnerung an die hinreißende Kinodokumentation „Die Unbeugsamen“ wieder wachwerden – Politikerinnen wie Rita Süßmuth, Christa Nickels oder Ursula Männle wurden teils an Originalschauplätzen interviewt, oder die Kamera gleitet alleine durch die nutzlos gewordenen Orte der Legislative von einst.

Nach der Sommerpause wird der Bundestag über die Abschaffung des Transsexuellengesetzes und das neue Selbstbestimmungsgesetz beraten. Nun melden die Ersten juristische Bedenken an, wie Strafverteidiger Udo Vetter in der Neuen Züricher Zeitung (NZZ) oder Stephan Klenner in der F.A.Z.
Unterdessen hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden, dass eine nicht-binäre Person gegen die Krankenkasse keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Entfernung ihrer Brüste hat. Ihr Ansinnen war, weder als Frau noch als Mann erkennbar zu sein und den Körper an die nicht-binäre Identität anzugleichen. Das Gericht befand, eine Erstattung von Eingriffen in intakte Organsysteme komme nur in Betracht, wenn eine Entstellung vorliege oder bei medizinisch gebotener Geschlechtsangleichung wie in Fällen des Transsexualismus (Urt. v. 29.06.2022, Az. L 5 KR 1811/21). Die LTO berichtete über den Fall.

Fallbeispiele in der juristischen Ausbildung sind nicht nur sexistisch sondern auch rassistisch. Die taz hat das Problem nach mehreren Seiten ausgeleuchtet und als Positivbeispiel Prof. Michael Grünberger von der Universität Bayreuth vorgestellt: In seinen Lehrmaterialien kommen Mechanikerinnen, Hausmänner und lesbische Paare vor. Mit Kategorien wie der Staatsangehörigkeit oder der Herkunft gehe er vorsichtig um, betont der Zivilrechtler, um keine Unterschiede zu schaffen, die gar nicht bestehen.

Sexismus am Arbeitsplatz, in Kultur und Medien und im öffentlichen Raum ist nach wie vor ein großes Problem. Sexismus hat Folgen: Er führt zu ungleichen Chancen und sexueller Belästigung bis hin zu Gewalt. Im Auftrag der Bundesregierung wurde in Dialogforen eine Handreichung mit 30 wirksamen Maßnahmen gegen Sexismus erarbeitet. Eine Kurzfassung der Handreichung (20 Seiten) kann bei der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. (EAF) bestellt oder einfach → hier heruntergeladen werden.

Kennen Sie schon Anne Graue? Die 30jährige ist Syndicusanwältin und insbesondere an „Legal Innovation“ interessiert. Noch zu Schulzeiten begann sie ihr Jurastudium und hat bereits etliche Jobwechsel hinter sich. Nur drei Monate hielt sie es als Strafrichterin in Marburg aus, dann entschied sie sich gegen die „schwerfällige Bürokratie“ der Justiz mit ihren handschriftlichen Vermerken. Legal Innovation ist für sie nicht nur Legal Tech, sondern auch: Diversity, female Empowerment, flexible Arbeits­zeit­. Mehr über die leidenschaftliche Juristin finden Sie im Anwaltsblatt oder → hier.

Das Grundgesetz wird wegen seiner „klaren, geradezu literarischen Eleganz“ gelobt und dennoch ist es umstritten, gerade auch in Zeiten der Krise. So der Ch. Beck-Verlag, der im August „Das Grundgesetz. Ein literarischer Kommentar“ herausgebracht hat. Juristinnen wie die Verfassungsrichterin Prof. Dr. Susanne Baer, die frühere Vizepräsidentin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Angelika Nußberger, oder auch Schriftstellerinnen wie Herta Müller, Nobelpreisträgerin für Literatur, und die in Berlin ansässige Eva Menasse wie auch viele weitere kluge Frauen und Männer erklären darin die Verfassung neu, anhand von Erzählungen und Erfahrungen, juristisch abwägend und gerne auch schräg von außen blickend“. Buchvorstellungen gibt es am 12. September in Berlin (Anmeldung: rbbKultur), bei der Frankfurter Buchmesse am 19. Oktober oder in München, am 6. Dezember.

Termin Veranstaltung
7.9.2022, Potsdam „100 Jahre Frauen in juristischen Berufen“ – Ausstellungsfinissage am Landgericht Potsdam, Veranstalterin: Deutscher Juristinnenbund
7.9.2022, online „Wir müssen reden! – über Antifeminismus!“ Austausch über Angriffe auf Gleichstellung und Selbstbestimmung,
Online-Diskussion des Gunda-Werner-Instituts
8.9.2022, Berlin „Big Brother Lunch! – Chatkontrolle vs. Kinderschutz“, DAV-Veranstaltungsreihe zur Überwachung im digitalen Raum
9.9.2022, Bonn „Das andere Geschlecht“ – Führung durch die Ausstellung zum Buch von Simone de Beauvoir in der Bundeskunsthalle Bonn, Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung
12.9.2022, Berlin „Schloss der Republik – Schloss der Frauen“, Podiumsdiskussion der Friedrich-Naumann-Stiftung zur herausragenden Rolle der Frauen in der Geschichte dieses Baus nach dem Ende der Monarchie 1918. Heute steht hier das Humboldtforum.
13.9.22, Hildesheim „Bürgermeisterin aus Überzeugung“, 2. Deutscher Frauenkongreß kommunal, organisiert vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landfrauenverband und EAF. Weitere Infos: Aktionsprogramm Kommune
15.9.2022, online Wie lässt sich Umweltgerechtigkeit in der anwaltlichen Praxis umsetzen? Zwei Anwält:innen berichten aus ihrer Arbeit“, Heinrich-Böll-Stiftung, Livestream via YouTube
15.9.22, online Social Media #Thursdate: Frauen und Soziale Medien, Umgang mit digitaler Gewalt, Online-Veranstaltung der Reinhold-Maier-Stiftung
16.9.2022, online Überzeugungskraft am Telefon: Erfolgsfaktoren in Telefonat und Telefonkonferenz, Kurzseminar zur Frühstückszeit, Friedrich-Naumann-Stiftung
22.9.2022, Bonn Frühstücksempfang des Deutschen Juristinnenbundes zum 73. Deutschen Juristentag in Bonn
28.9.2022 Crashkurs Framing: Sprach-Handwerk für die politische Praxis, kostenloser Online-Kurs der Konrad-Adenauer-Stiftung
28.9.2022, online „Mütter – Macht – Moneten“ oder „Mütter! Macht Moneten!“ Können Frauen Finanzen?, Webtalk, Friedrich-Naumann-Stiftung
29.9.2022, online Digitaler Stammtisch, Fachteam Sozialrecht, Infos dazu bei davit/DAV IT-Recht
1.7.2022 – 15.1.2023, Berlin Staatsbürgerschaften. Frankreich, Polen, Deutschland seit 1989. Ausstellung im Deutschen Historischen Museum
Save the date:
07.-09.12.2022, München
100 Jahre Frauen in der Anwaltschaft – zum Gedenken an Maria Otto, Anwältinnenkonferenz und Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen

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„Altersvorsorge und Demographie – Herausforderungen und Regelungsbedarf“ ist eines der Hauptthemen beim 73. Deutschen Juristentag (djt_73) vom 21.- 23. September in Bonn. Zur Diskussion steht die Frage, wie die berufsständischen Versorgungswerke zur gesetzlichen Rentenversicherung stehen. RA Hartmut Kilger, Vorsit­zender der Arbeits­ge­mein­schaft Berufs­stän­discher Versor­gungs­ein­rich­tungen (ABV) und früherer Präsident des DAV (2003 – 09), weist in seinem ausführlichen Artikel im Anwaltsblatt auf die Bedeutsamkeit der Beschlussempfehlung des Juristentags hin: Das Votum der Mitglieder des djt habe erfahrungsgemäß erhebliches rechtspolitisches Gewicht. Es geht ums Geld, um die Rente im Alter. Ein Grund mehr, genau hin zu schauen.

Im dichtgepackten Programm des djt_73 finden sich übrigens auch attraktive Freizeitangebote, wie Führungen durch den Kanzlerbungalow und den in Bonn stillgelegten Bundesrat. Der Blick zurück auf die Bonner Republik lässt die Erinnerung an die hinreißende Kinodokumentation „Die Unbeugsamen“ wieder wachwerden – Politikerinnen wie Rita Süßmuth, Christa Nickels oder Ursula Männle wurden teils an Originalschauplätzen interviewt, oder die Kamera gleitet alleine durch die nutzlos gewordenen Orte der Legislative von einst.