Köfferchen gepackt, Visitenkarten eingesteckt? In wenigen Tagen beginnt unser großes Netzwerktreffen in München: Die 33. Anwältinnenkonferenz 2022, vom 7. bis 9. Dezember. Unter dem Motto „100 Jahre Anwältinnen“ begehen wir am Mittwochabend unseren Festakt zu Ehren der Rechtsanwältin Maria Otto. Sie war die erste Frau, die sich den Zugang zur Anwaltschaft erkämpft hat. DAV-Präsidentin Edith Kindermann hat eine sehr persönliche Würdigung im aktuellen Anwaltsblatt verfasst. Auch heute noch stehen Anwältinnen in Deutschland wie auch international vor vielerlei Herausforderungen. Wir machen dies an den folgenden Konferenztagen, Donnerstag und Freitag, aus unterschiedlichen Perspektiven zum Thema. Das Programm können Sie als PDF herunterladen oder auf der Website der ARGE Anwältinnen im DAV nachlesen.

Es ist Ihnen nicht möglich, in München dabei zu sein? Im Januar-Newsletter werden Sie einen  Bericht von der Anwältinnenkonferenz finden.

„Brauchen wir noch reine Anwältinnen-Netzwerke?“ hat das Anwaltsblatt zu seinem aktuellen Schwerpunkt „100 Jahre Anwältinnen“ RAin Christina Dillenburg gefragt. Die Vorsitzende der ARGE Anwältinnen im DAV beschreibt unser Netzwerk als Rückenstärkung, neudeutsch Empowerment – das sei auch „das Feedback der Mitglieder, die den geschützten Raum und die Atmosphäre einer reinen Frauenrunde“ genössen. Für den nächsten Karrieresprung empfiehlt die Essener Anwältin weitere, auch gemischte Netzwerke zu nutzen: „Viel hilft viel“, sagt sie, verweist aber auch auf die Zeitnot von Kolleginnen mit Kindern.

In Berlin hat die ARGE Anwältinnen im DAV ein weihnachtliches After-Work-Spezial für den 15.12. vorbereitet. In Kooperation mit der Berliner Landesrepräsentanz von RA-Micro gibt es ab 18 Uhr ein stimmungsvolles Get-Together in der RA-Micro Anwaltslounge, bei Häppchen und Getränken. Für die kostenlose Veranstaltung wird um Anmeldung gebeten, mit diesem Link  oder per Email. Die RA-Micro Landesrepräsentanz liegt direkt am Hauptbahnhof, im spiegelnden Cube am Washingtonplatz 3.

76 Prozent der Deutschen finden eine gleichmäßige Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern wichtig. Das ergab eine repräsentative YouGov-Umfrage, wie das „Bündnis Sorgearbeit fair teilen“ anlässlich seiner Fachtagung „Sorgearbeit – selbstverständlich weiblich? Close the Care Gap!“ am 9. November bekanntgab. Details dazu in der Pressemitteilung des Deutschen Frauenrats. Das Umfrageergebnis ist ein wichtiger Impuls zum Erlass gesetzlicher Maßnahmen für die faire Verteilung unbezahlter Sorgearbeit.

Am 7. November hatte der Bundestag einen Gesetzentwurf beraten, der die Vorgaben der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie in deutsches Recht umsetzen soll. Der Deutsche Frauenrat begrüßte den Entwurf grundsätzlich, bemängelte aber, dass die Bundesregierung keine ehrgeizigeren Maßnahmen auf den Weg gebracht hat, wie die Freistellung von Vätern und Co-Müttern aus Anlass der Geburt. Mittlerweile wurde bekannt, dass die Bundesregierung die zweiwöchige bezahlte Freistellung von Partner*innen nach der Geburt schon wieder auf Eis gelegt hat. Er soll erst ab 2024 umgesetzt werden. Familienministerin Lisa Paus begründete die Verzögerung mit der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Lage, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen.

Die Bundesregierung hat im Oktober 2022 ihre Einwände gegen die Istanbul Konvention zurückgezogen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Ab Februar 2023 wird sie in Deutschland uneingeschränkt gelten. Am 1. November konnte deshalb die unabhängige Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt ihre Arbeit aufnehmen. Sie befasst sich mit allen Formen von Gewalt gegen Frauen und mit häuslicher Gewalt, zu deren Verhütung und Bekämpfung sich Deutschland mit der Ratifizierung des entsprechenden Übereinkommens des Europarats, der sogenannten Istanbul-Konvention, verpflichtet hat. Die Berichterstattungsstelle, angesiedelt am Deutschen Institut für Menschenrechte, soll entscheidende Informationen dazu liefern, wie sich geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland entwickelt und wie Maßnahmen dagegen wirken. Bislang fehlt es an einer breiten und belastbaren Datengrundlage.

Die Polizeistatistik ist keine verlässliche Datenquelle. Prof. Dr. Christine Melzer wies in einem Vortrag im Berliner Abgeordnetenhaus am 25.11. darauf hin, dass es nur eine „Hellzifferstatistik“ ist. Das Dunkelfeld partnerschaftlicher Gewalt und sexualisierter Gewalt bildet sie nicht ab. Auch fehlt es an weiteren Parametern, um das Ausmaß und die Strukturen zu verstehen. Das Bundeskriminalamt führt nun in Kooperation mit dem Bundesinnen-  und dem Bundesfrauenministerium eine repräsentative Befragung zu Gewalterfahrungen durch, die der Polizei nicht gemeldet werden.

 

Doch auch so sind die Zahlen erschreckend: Die Zahl der Opfer ist in den vergangenen fünf Jahren um 3,4 Prozent gestiegen. „Jede Stunde erleiden durchschnittlich 13 Frauen Gewalt in der Partnerschaft. Beinahe jeden Tag versucht ein Partner oder Expartner eine Frau zu töten. Fast jeden dritten Tag stirbt eine Frau durch ihren derzeitigen oder vorherigen Partner“. Bundesfamilienministerin Lisa Paus stellte zum Tag der Gewalt an Frauen am 25. November zusammen mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Auswertung der Polizeistatistik für 2021 vor: 80,3 Prozent der Opfer waren weiblich, 78,8 Prozent der Tatverdächtigen männlich.

Agenda für eine Politik des Respekts: Die Bundesregierung hat am 18.11. den Aktionsplan „Queer leben“ verabschiedet. Es ist eine ressortübergreifende Strategie auf Bundesebene für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und beinhaltet sechs  Handlungsfelder: Rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen sowie Internationales. Zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz hat das Bundesfamilienministerium BMFSFJ auf seiner Website Argumente und Hintergrundinformationen veröffentlicht.

Maria Otto, wer sonst, muss an dieser Stelle ausdrücklich gewürdigt werden. Ihr steiniger Weg zur ersten Rechtsanwältin Deutschlands, ist im Anwaltsblatt en detail nachzulesen. Den ersten Antrag auf Zulassung zum 2. Staatsexamen stellte die junge Münchnerin 1916, nach ihrem 1. Staatsexamen. Immer neue Gesuche folgten über die nächsten sechs Jahre, parallel zu den Kämpfen der Frauen um rechtliche Gleichstellung. 2018 erhielten die Frauen das Wahlrecht. 2019 trat die Weimarer Verfassung in Kraft, die in Art. 109 bestimmte, dass Männer und Frauen grundsätzlich die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten haben. Was also stand der Tätigkeit als Rechtsanwältin noch im Weg? Die Ablehnungen wurden immer dubioser, unter anderem wurde Maria Otto der Text des Gerichtsverfassungsgesetzes entgegengehalten, in dem nur das Wort „Richter“, nicht aber „Richterin“ stand. Perfide! Im Februar 1922 kam endlich die ersehnte Zulassung zur Prüfung. Kurz nach dem bestandenen 2. Staatsexamen wurde am 11. Juli 1922 das Gesetz über die Zulassung zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege verkündet, es ließ nunmehr Frauen uneingeschränkt zu allen juristischen Berufen zu. Und auch das muss erwähnt werden: die Vertreterversammlung des Deutschen Anwaltvereins hatte sich noch im Januar 1922 gegen Frauen als Anwältinnen ausgesprochen. Am 18. Dezember 1922 schließlich wurde Maria Otto als erste Frau Deutschlands in die Rechts­an­waltsliste eingetragen. 100 Jahre ist das jetzt her. Die ARGE Anwältinnen im DAV feiert Maria Otto mit einem Festakt am 7. Dezember 2022 in ihrer Heimatstadt München.

Twittern Sie gerne? Dann haben Sie es selbst schon bemerkt: Im Kurznachrichtendienst ist es langweilig geworden. Nach der Übernahme durch Elon Musk sind viele zu Mastodon abgewandert. Die selbstverwaltete Plattform bietet diverse Instanzen zum Andocken. Vielleicht ist die Instanz legal/social für Sie die richtige. Sie wird vom Juristen und Datenschutzexperten Dr. Malte Engeler verwaltet. Diese Anleitung zum Wechsel, gespickt mit vielen weiteren Informationen, ist äußerst hilfreich. Denken Sie auch daran, Ihren Twitteraccount komplett zu löschen.

Unlearn Patriarchy: Wie können wir uns von frauenfeindlichen Strukturen befreien? Und wieso schadet das Patriarchat auch Männern? Im diesem Sammelband beleuchten 15 Autor*innen veraltete Rollen- und Geschlechterbilder, die uns alle einengen. „Die Welt ist stark von patriarchalen Werten und Normen geprägt, und ich glaube, dass wir uns das sehr selten bewusst machen“, sagte Lisa Jaspers, Autorin und Mitherausgeberin des Sammelbands im Interview mit dem SWR..

Unlearn Patriarchy, Ullstein Verlag

Alle_Zeit. Eine Frage von Macht und Freiheit: Die Eltern kleiner Kinder arbeiten bis zu 60 Stunden die Woche – Carearbeit eingerechnet, Mütter mehr als Väter. „Die Männer müssten eigentlich ihre Arbeitszeit reduzieren, um auch Sorgearbeit zu übernehmen“, erklärt die feministische Autorin Teresa Bücker. Die Mutter von zwei Kleinkindern fordert einen anderen Umgang mit unserer Zeit und wundert sich, dass die politischen Parteien das Thema Zeitpolitik noch nicht entdeckt haben.

Alle_Zeit. Eine Frage vo n Macht und Freiheit. Ullstein Verlag

Cosima Wagner: Mögen Sie die Musik von Wagner? Die Autorin Sabine Zurmühl wirft einen frischen Blick auf die Frau, die die Bayreuther Festspiele groß gemacht und sich im Alter als starrsinnige Patriarchin und Antisemitin gezeigt hat. Aus der Verlagsankündigung: „Mit ihrer Leidenschaft, ihrer Selbständigkeit, ihrer Hartnäckigkeit und ihrer unbeirrbaren Klarheit als Person des öffentlichen Interesses lebte Cosima Wagner ein provokantes und auf ihre Weise selbstbestimmtes Leben jenseits vorgegebener Regeln und Normen.“

Cosima Wagner. Ein widersprüchliches Leben, Vandenhoek & Ruprecht Verlage

Datum Programm
1.12.2022, Hamburg 100 Jahre Juristinnen – 100 Jahre Richterinnen” –Festveranstaltung von Kultur & Justiz e.V. & Deutscher  Juristinnenbund e.V., u.a. mit  Vortrag Prof. Dr. Dana Valentiner
2.12.2022, Online „Mehr Fortschritt wagen?“ Revisited! Von reproduktiver Selbstbestimmung zu reproduktiver Gerechtigkeit, u. a. mit Theresa Richarz, Rechtswissenschaftlerin, Mitglied der Familienrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes, Diskussionsreihe der Heinrich-Boell-Stiftung
4.12.2022, Online Klimakleber und Willkommenskultur: Wie polarisierende Debatten die öffentliche Wahrnehmung verschieben.  Feministische Presserunde mit Teresa Bücker, Mithu Sanyal, Hadija Haruna-Oelker und Ulrike Hermann, Veranstaltung der Heinrich-Boell-Stiftung
12.12.2022, Online Antifeminismus begegnen. Teaserworkshop mit Dissens – Institut für Bildung und Forschung e.V., Veranstaltung des djb.
13.12.2022, Online Juristische Lebenswege, Vorbilder für junge Juristinnen: Syndikusrechtsanwältin Angelika Westmark gibt einen Einblick in ihre Arbeit. Veranstaltungsreihe des djb.
14.12.2022, Berlin „Die letzten Männer des Westens“. Buchautor Tobias Ginsburg über die  antifeministische Bewegung des Maskulismus u.v.m, Diskussionsveranstaltung der Friedich-Ebert-Stiftung
Termin Veranstaltung
2.12.2022, Aachen/Vals Stammtisch und Weihnachtsessen der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen Aachen: Im Hotel Kasteel Bloemendal, Bloemendalstraat 150, 6291 CM Vaals, Niederlande,
Anmeldung info@anwaltskanzlei-kortz.de
15.12.2022, Berlin Weihnachtliches After-Work-Special in der RA-Micro Anwaltslounge, Netzwerktreffen in Kooperation mit ARGE Anwältinnen im DAV, mehr Info s.o.

Erstin­stanzliche Hauptver­hand­lungen vor den Land- und Oberlan­des­ge­richten sollen zukünftig in Bild und Ton aufgezeichnet werden. Damit wird eine zentrale Forderung des Deutschen Anwaltvereins umgesetzt. Das Bundes­jus­tiz­mi­nis­terium hat den Gesetz­entwurf für eine digitale Dokumen­tation der strafge­richt­lichen Hauptver­handlung vorgelegt. Eine Zeitenwende für die Hauptverhandlung..