Unter dem Motto „Präsent – Digital – Anwältinnen sind immer da“ hatte die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen zur 30. Konferenz am 17. und 18. September 2020 nach Berlin eingeladen. Der ganz besondere Veranstaltungsort war die Aula des GLS Campus Berlin, (Global Language Services) in Prenzlauer Berg.

Es war die erste Präsenzveranstaltung der Anwältinnen in diesem Jahr, denn wegen der Corona-Pandemie war dies vorher nicht möglich. Eine Führung durch den Prenzlauer Berg mit interessanten Erläuterungen zum Stadtteil, ein Imbiss am legendären Konnopke’s-Currywurststand und ein „Get together“ im Restaurant „Oderquelle“ bildeten den Auftakt am Donnerstag.

Bei der Mitgliederversammlung am Freitag wurde ein neuer Geschäftsführender Ausschuss gewählt. Neben der Vorsitzenden Dr. Alexandra Nöth, der stellvertretenden Vorsitzenden Christina Dillenburg und der Schatzmeisterin Ursula Gudernatsch werden nun Ulrike Silbermann, Karoline Fritz, Dr. Berit Jaeger und Lisa Schopp im Ausschuss aktiv sein. Den scheidenden Mitgliedern Veronica Bundschuh, Dr. Barbara Mayer und Dr. Christine Unterberger wurde für ihre bisherige Mitarbeit gedankt. Besonderer Dank galt der langjährigen Vorsitzenden Silvia C. Groppler, die nach 16 Jahren ebenfalls den Ausschuss verließ. Sie wurde zum Ehrenmitglied der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen ernannt. Vom DAV-Vorstand ist Petra Heinicke in den Ausschuss entsandt. Geschäftsführerin ist weiterhin Tanja Brexl, die von der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Evelyn Westhoff unterstützt wird. Bild

Am Montag, dem 12. Oktober 2020, findet die konstituierende Sitzung des Geschäftsführenden Ausschusses statt, auf der Aufgaben neu verteilt werden. Wir werden im nächsten Newsletter darüber berichten. Die neuen und alten Ausschussmitglieder werden sich vorstellen.

Im Fachprogramm der 30. Anwältinnenkonferenz erläuterte Rechtsanwältin und Notarin Dörte Zimmermann, welche Regeln Anwältinnen jetzt und in Zukunft zur Geldwäsche beachten müssen. Dann berichteten die Rechtsanwältinnen Dr. Claudia R. Cymutta, Klaudia Dawidowicz und Veronica Bundschuh zum Themenschwerpunkt Corona in den Rechtsgebieten Insolvenzrecht, Mietrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht. Nach einem Vortrag von Rechtsanwältin Kathrin Schürmann zum Thema Datenschutz und IT-Recht in der Kanzlei diskutierte Rechtsanwältin Christine Dahlbender mit den Teilnehmerinnen über „unconscious bias“. Einen Bericht über die erfolgreiche und interessante Anwältinnenkonferenz haben die neuen Ausschluss-Mitglieder Ulrike Silbermann aus Berlin und Karoline Fritz aus Passau verfasst, der in Kürze im Anwaltsblatt veröffentlicht wird. Eine Nachlese mit Bildern gibt es bald auf unserer Internetseite in der Rubrik „Informationen“.

Rechtsanwältin Nicole Narewski ist als Geschäftsführerin des DAV für mehrere Arbeitsgemeinschaften (z.B. für IT-Recht) und für den DAV-Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr zuständig. Sie wurde jetzt  für den Legal Tech-Award „Women of Legal Tech 2020“ nominiert. Wir möchten diese Nominierung sehr gern unterstützen. Hier finden Sie weitere Informationen und auch den Link, über den Sie Ihr Votum abgeben können.

 

Die neue Fachinfo-Broschüre Insolvenzrecht in der Coronakrise ist erschienen: Aktuelles Praxiswissen für „Nicht-Insolvenzrechtler“ von Insolvenzrechtlerin Dr. Claudia R. Cymutta, die auch auf der 30. Anwaltskonferenz referierte. Themen u.a.: Wer muss einen Insolvenzantrag stellen? Wer ist von der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht betroffen? Welche Folgen hat die Versäumung der Antragspflicht? Was passiert nach einem Insolvenzantrag? Was bedeutet eine Insolvenzanfechtung?     Welche Hinweispflichten haben Anwältinnen und Anwälte?

Die Broschüre kann hier und auf unserer Internetseite heruntergeladen werden.

Immer noch gilt: Mit der Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ wollen wir unsere Arbeitsgemeinschaft vergrößern. Bei Erfolg gibt es einen Rabatt von 50 Euro für die nächste Tagung.

Ausblicke: Im Jahr 2021 war eigentlich eine Anwältinnenkonferenz im Ausland geplant, als Veranstaltungsort kam Brüssel in die engere Wahl. Dieser Plan wurde auf der Mitgliederversammlung wegen der Corona-Pandemie auf unbestimmte Zeit verschoben. Aufgrund der unklaren Lage wurde einstimmig beschlossen, auch im nächsten Jahr im Inland zu tagen.

Am 7.12.2022 gibt es ein Jubiläum zu feiern: Maria Otto wurde vor 100 Jahren als erste Frau in Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen. Sie arbeitete bis zu ihrem Tod im Jahr 1977 in München. Ein willkommener Anlass, die Herbstkonferenz am 7.12.2022 in München auszurichten. Sie sind herzlich eingeladen!

Bestandsaufnahme zu einem Paritätsgesetz im Land Berlin: Ein neues Gutachten im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung. Die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski prüft Anhand verschiedener von einer Paritätsregelung berührter Rechtsgrundlagen des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin die Gesetzeskonformität einer paritätischen Regelung. Sie kommt zu einem eindeutigen Schluss: „Eine paritätische Änderung des Berliner Wahlgesetzes ist im Rahmen der geltenden Verfas­sung von Berlin und des Grundgesetzes in verfassungskonformer Weise möglich und zudem geboten!“ Damit könnten die Bedenken wegen Verfassungskonformität ausgeräumt werden. Mit dem bundesweit ersten (Listen und Wahlkreise umfassenden) Paritätsgesetz könnte die Bundeshauptstadt eine wichtige Vorreiter­rolle in Sachen Geschlechtergerechtigkeit einnehmen.

Gutachten als pdf-Datei

Eltern- und Pflegezeit für Vorstands­mit­glieder – Der DAV fordert in einer Stellungnahme des Gender-Ausschusses die Einführung eines Rechts auf haftungs­be­freiendes, zeitlich begrenztes Ruhenlassen des Vorstands­mandats in begründeten Fällen. Tatsächlich gibt es in Deutschland das grundsätzliche Problem, dass längerfristige Abwesenheit  zum Beispiel wegen Mutterschutz und Elternzeit, aber auch wegen  längerfristiger Krankheit oder wegen der Pflege von Angehörigen Vorstandsmitglieder zur Niederlegung ihres Mandats zwingt. Bleibt man im Amt, bestehen auch die Pflichten weiter, die die Position mit sich bringt – inklusive des Haftungsrisikos.

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten ein stetiger Wandel hin zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf vollzogen. So besteht etwa ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Eltern- oder Pflegezeit.19 Vorstandsmitglieder haben an dieser Entwicklung nicht partizipiert. Dass es Vorstandsmitgliedern faktisch kaum möglich ist, aus persönlichen Gründen für einen begrenzten Zeitraum ihr Mandat ohne Haftungsrisiken ruhen zu lassen, ist nicht mehr zeitgemäß. Es werden erhebliche Potenziale verschenkt, wenn fähige Führungskräfte den „Sprung“ in den Vorstand nicht wagen oder gar nicht anstreben, weil etwa die Kinderplanung noch nicht abgeschlossen ist und der Wunsch besteht, sich für einen gewissen Zeitraum intensiv und ausschließlich der Kinderbetreuung zu widmen. „Das lässt sich durch eine Ergänzung des Aktiengesetzes ändern, indem eine vorübergehende Mandatspause wegen Mutterschutz, Elternzeit oder der Pflege von Angehörigen ermöglicht wird“, so Rechtsanwältin Dr. Barbara Mayer, bis vor kurzem Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der AG Anwältinnen. Sie war maßgeblich an der Formulierung der Stellungnahme beteiligt. Der DAV schließt sich der Forderung der Intitative #stayonboard nach gesetzlich geregelten Rahmenbedingungen für ein zeitlich begrenztes Ruhenlassen des Vorstandsmandats bei festgelegten Gründen an. Auch aus Sicht des DAV ist eine aktienrechtliche Lösung einer systemwidrigen Ausweitung der arbeitsrechtlichen Regelungen vorzuziehen. Bei der Entstehung der Stellungnahme hat auch der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen mitgedacht und Impulse gegeben.

DAV-Stellungnahme des Gender-Ausschusses, Initiative #stayonboard, Bericht im Deutschlandfunk,  Bericht im Handelsblatt

Überbrü­ckungshilfe des BMWi – Förder­zeitraum verlängert. Die Corona-Überbrü­ckungshilfe geht in die zweite Runde. Um kleine und mittel­stän­dische Unternehmen weiter zu unterstützen, soll der Förder­zeitraum verlängert werden. Voraus­sichtlich ab Oktober können auch für die Förder­monate September bis Dezember 2020 Anträge gestellt werden.

Durch die Berück­sich­tigung zeitver­setzter Umsatz­ein­brüche könnte die Überbrü­ckungshilfe jetzt mehreren Anwältinnen und Anwälten helfen. Neben der Verlän­gerung für die Förder­monate September bis Dezember 2020 sollen auch die Zugangs­vor­aus­set­zungen herabgesetzt werden. In der 2. Phase können laut Pressemitteilung des BMWi auch Umsatz­ein­brüche bis August zur Antrag­stellung berechtigen. Daneben wird außerdem der Förder­umfang erweitert. Anträge für die 2. Phase sind voraus­sichtlich ab Mitte Oktober möglich, die Antragsfrist für die Überbrü­ckungshilfe I endet am 9. Oktober. Weitere Einzel­heiten unter Überbrü­ckungshilfe-Unternehmen.de.

Der DAV hatte sich beharrlich dafür eingesetzt, dass auch die Anwalt­schaft für ihre Mandant­schaft die Anträge einreichen kann. Umfassende Informa­tionen einschließlich eines Leitfadens für Antrags­er­fassende sowie die Möglichkeit zur Registrierung per PIN oder beA-Karte finden Sie unter Überbrü­ckungshilfe-Unternehmen.de.

DAV-Depesche Nr. 40/20, DAV- Depesche-Nr. 37/20) DAV-Depesche-Nr. 32/20, Pressemitteilung Nr. 23/20

 

Tipps und Hinweise für den Arbeitsalltag während der Corona-Pandemie bleiben auch im Herbst noch aktuell: Die FAQs des DAV geben Orientierung und werden kontinuierlich fortgeschrieben. Hier erfahren Sie, was Anwältinnen und Anwälte jetzt wissen müssen, ob bei der Vertreterbestellung, bei Kanzleischließungen oder bei Quarantänemaßnahmen. Auch im digitalen Corona-Forum, das der DAV zu Beginn der Krise eingerichtet hat, können Sie Neuigkeiten erfahren und Informationen mit Kolleginnen und Kollegen austauschen.  Die Anmeldung ist schnell und unkompliziert möglich. Es werden lediglich die E-Mail-Adresse, ein beliebig wählbarer Benutzername sowie ein Kennwort benötigt. Anschließend können Sie im Forum eigene Fragen einstellen, die Fragen von Kolleginnen und Kollegen beantworten oder einfach nur mitlesen. Auch ein Privatchat mit anderen Nutzern ist möglich. Das Forum richtet sich exklusiv an Anwältinnen und Anwälte. Die Registrierung und die Nutzung sind kostenfrei.

Ruth Bader Ginsburg, 300 Statements der berühmten Supreme-Court-Richterin, herausgegeben von Helena Hunt; btb-Verlag, München 2020, 256 Seiten, 10 Euro. Ruth Bader Ginsburg hat die Welt verändert. Die Richterin am Obersten Gerichtshof der USA war moralischer Kompass und feministische Ikone der Millennials – geschätzt, mitunter auch gefürchtet für ihren messerscharfen Verstand, ihren Witz und ihren Kampfgeist. Zeit ihres Lebens hat sie unbeirrt für Gerechtigkeit gekämpft. „I dissent – Ich widerspreche.“ Diese Worte haben sie berühmt gemacht. In diesem Buch sind 300 Statements der berühmten Supreme-Court-Richterin versammelt. Ruth Bader Ginsburg wurde am 15. März 1933 in Brooklyn geboren. Sie studierte an der Harvard Law School und an der Columbia University und war anschließend als Jura-Professorin tätig. In den 1970er-Jahren engagierte sie sich als Direktorin des Frauenrechtsprojekts der American Civil Liberties Union und errang vor Gericht wichtige Siege. 1993 berief Präsident Clinton sie an den Obersten Gerichtshof der USA und hob besonders ihr Engagement für Frauenrechte hervor. Im Alter von 87 Jahren ist Ruth Bader Ginsburg am 18.September 2020 in Washington verstorben.

Tagesschau-Bericht über den Tod von Ruth Bader Ginsburg, Tagesschau-Bericht über den Dokumentarfilm „RBG“

 

Caroline Criado-Perez, Unsichtbare FrauenWie eine von Daten beherrschte Welt die Hälfte der Bevölkerung ignoriert, aus dem Englischen von Stephanie Singh; btb-Verlag, München 2020, Euro.

Unsere Welt ist von Männern für Männer gemacht und tendiert dazu, die Hälfte der Bevölkerung zu ignorieren. Caroline Criado-Perez erklärt, wie dieses System funktioniert. Sie legt die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Erhebung wissenschaftlicher Daten offen. Die so entstandene Wissenslücke liegt der kontinuierlichen und systematischen Diskriminierung von Frauen zugrunde und erzeugt eine unsichtbare Verzerrung, die sich stark auf das Leben von Frauen auswirkt. Kraftvoll und provokant plädiert Criado-Perez für einen Wandel dieses Systems und lässt uns die Welt mit neuen Augen sehen.

Caroline Criado-Perez,1984 geboren, ist Autorin und Rundfunkjournalistin. Sie publiziert u.a. im New Statesman und im Guardian und hält regelmäßig Vorträge. Sie lebt in London.
Internetseite der Autorin, Rezension Süddeutsche Zeitung

9.-11.10.2020, Hannover Feministische Wege in die Utopie(n), Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung
16.10.2020, online Seminar für Frauen: Sprache und Macht, Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung, Anmeldung
21.10.2020, Köln Balance in Business und Alltag – Gelassen und Sicher im Stress, Veranstaltung des Bundesverbandes der Frau in Business und Management e.V.
27.10.2020, Hamburg GenderData – Digitalisierung und Geschlecht in Zeiten von Corona Hatespeech nicht nur in Zeiten von Corona, Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung
29.10.2020, online Virtuelles World Cafe: Homeoffice – Segen oder Fluch? Veranstaltung des Bundesverbandes der Frau in Business und Management e.V.
30.-31.10.2020, Neuruppin Überzeugen! Empowerment für engagierte Frauen* – Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung
13.-15.11.2020, Bad Münster Moderationstechniken und Leitung effektiv einsetzen, Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung, Anmeldung
24.11.2020, Regensburg Social Media erfolgreich nutzen, Veranstaltung des Bundesverbandes der Frau in Business und Management e.V.
19.11.2020, Stuttgart 19:30 Uhr, La Piazza, Charlottenstr. 11, 70182 Stuttgart, Kontakt: Rechtsanwältin Klaudia Großmann, info@grossmann-rae.de

Als neue Gender- und Diversi­ty­be­auf­tragte hat der Vorstand des DAV am 31. August 2020 einstimmig und mit sofortiger Wirkung aus seiner Mitte Rechts­an­wältin und Notarin Silvia C. Groppler, Berlin, gewählt. Die Gender- und Diversi­ty­be­auf­tragte setzt sich für die Gleich­stellung von Frauen und Männern sowie die Beseitigung etwaiger und die Verhin­derung künftiger Diskri­mi­nie­rungen wegen des Geschlechts ein. Die Gender­be­auf­tragte wirkt intern in den DAV-Vorstand und Verband. Silvia C. Groppler ist als Rechts­an­wältin seit 1996 in Berlin tätig. Als Mitglied des Geschäfts­füh­renden Ausschusses der AG Anwältinnen im DAV seit Mai 2004 und von 2008 bis 2018 als Vorsitzende dieser Arbeits­ge­mein­schaft hat sie sich für die Rechte und Belange der Anwältinnen im DAV stark gemacht. Seit 2019 ist sie Mitglied im Vorstand des DAV und Mitglied des Geschäfts­füh­renden Ausschusses der AG Anwalts­no­tariat im DAV. Am 30. September 2020 hat der DAV-Vorstand ihre Bestellung durch die Präsidentin zur Vorsitzenden des Genderausschusses des DAV einstimmig bestätigt.

Nach einem knapp zweijährigen Entwick­lungs­prozess hat der DAV am 4. September 2020 sein Leitbild verabschiedet. Im Zentrum stehen die Interes­sen­ver­tretung für die Anwalt­schaft, Rechts­staat­lichkeit, Demokratie und Menschen­rechte sowie die umfassende Unterstützung aller Anwältinnen und Anwälte. Ein besonderes Anliegen ist dem DAV die Vielfalt innerhalb der Anwalt­schaft. Und: Es ist nicht nur das Leitbild des DAV, sondern auch seiner Mitglieds­vereine geworden.

Bericht im Anwaltsblatt, Leitbild