Haben Sie sich schon Ihr Ticket für den Deutschen Anwaltstag in Wiesbaden gesichert? Die ARGE Anwältinnen bietet sechs interessante Programmpunkte an: von Kanzleigründung bis zum „Versorgungsausgleich, damit die Rente nachhaltig bleibt“. Der Auftakt passiert online schon am 12.6.2023. Vom 14.-16.6.2023 geht es in Präsenz in Wiesbaden weiter. Vielleicht sehen wir uns beim traditionellen Frühstücksempfang der ARGE Anwältinnen im DAV am Freitagmorgen, 16.6.2023, 8:30 – 9:30 Uhr? Die sechs Programmangebote mit Beteiligung der ARGE finden Sie auf unserer Website.

Wir gratulieren allen ARGE-Mitgliedern, die zur 8. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer neu- oder wiedergewählt wurden. Uns bisher bekannt sind: RAin Charlotte Guckenmus, LL.M., RAK Frankfurt am Main, RAin Klaudia Großmann, RAK Stuttgart, sowie die RAinnen Petra Heinicke und Anne Riethmüller, RAK München.

In Berlin ist die Stimmabgabe per Briefwahl noch bis 8. Mai 2023, 24:00 Uhr, möglich. Drei Frauen und sechs Männer kandidieren für acht Plätze. Von der ARGE Anwältinnen stehen zur Wahl: RAin Sylvia C. Groppler und RA Marc Daniel Wesser, einer unserer wenigen männlichen Mitglieder. RAin Groppler ist seit 16 Jahren in der Satzungsversammlung aktiv. Sie leitet als Vorsitzende den Ausschuss 1, der sich mit Fachanwaltschaften befasst. Sie hat an der Modernisierung von BORA und FAO mitgewirkt. RA Wesser kandidiert zum ersten Mal.

In der jetzigen Satzungsversammlung sind 37 vom 90 stimmberechtigen Mitgliedern Frauen. Wie hoch der Frauenanteil nach den Neuwahlen sein wird, lässt sich durchzählen, sobald die Zusammensetzung auf der Website der BRAK veröffentlicht ist. Die 8. Sitzungsperiode beginnt am 1.7.2023.

„Diversity in Recht & Gesellschaft“ heißt eine neue Fachzeitschrift. Sie erscheint im R&W Verlag vier Mal im Jahr und befasst sich mit juristischen und wirtschaftlichen Fragestellungen im Themenfeld Diversität. Schwerpunkte sind u.a. Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund sozialer Merkmale, Frauenförderung und -quote, Lohnungleichheit, Arbeitsrecht und gendergerechte Sprache sowie aktuelle Rechtsfragen und Entscheidungen. In der ersten Ausgabe vom März 2023 schreibt beispielsweise RAin Anna Louisa Wittlich, LL.M. den Beitrag: „Diskriminierungsbeschwerde – und jetzt? Ein Handlungsleitfaden für Arbeitgeber*innen“.

Parität am Bundesverfassungsgericht auf der Kippe? Anfang März sah es noch so aus, als würde auf die scheidende Bundesverfassungsrichterin Gabriele Britz ein Mann ins Amt folgen. Flugs meldete sich der Deutsche Juristinnenbund (djb) zu Wort: „Es muss bei einer paritätischen Besetzung bleiben“, mahnte djb-Präsidentin Maria Wersig. Dann wurde Miriam Meßling ernannt, bisher Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts; somit ist wieder Gleichstand erreicht. In diesem Jahr ist großes Stühlerücken am höchsten deutschen Gericht angesagt: Fünf neue Richterinnen und Richter sind bereits ernannt, zwei weitere folgen. Der Justizreporter der Süddeutschen Zeitung, Wolfgang Janisch, liefert einen Überblick, welche Auswirkungen die Neubesetzungen auf die Rechtsprechung haben könnten.

„Ist das kriminell oder kann das weg?“ betitelt die Legal Tribune Online einen Bericht zur geplanten Strafrechtsreform. Die Doktorandin Katharina Reisch berichtet über Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann zum Ausmisten des Strafgesetzbuches von 1871. „Zu viel ist liegen geblieben. Zu viel verschoben.“ Die Liste obsoleter Straftatbestände sei lang, schreibt sie. Um das Schwarzfahren, bestraft nach § 265a StGB, Erschleichen von Leistungen, gibt es seit Monaten „lebendige Debatten“. Als „kurios“ beschreibt sie die „Moral-Tatbestände“ von §§ 172, 173 und 183a StGB, die das Abbild einer längst überwundenen Sexualmoral seien.

Zwei Wochen bezahlte Freistellung nach der Geburt des Kindes, dies soll auch für den zweiten Elternteil künftig möglich sein. Bundesfamilienministerin Lisa Paus legte Anfang April einen Gesetzentwurf für die „Partner-Auszeit“ vor. Schöner klingt „Familienstart“, denn es geht darum, dass Paare gleich von Beginn an „zentrale Weichen für ihre Aufgabenverteilung bei Familien- und Erwerbsarbeit“ stellen, so der Referentenentwurf. Proteste von Arbeitgebern und aus der Union wegen der „zusätzlichen Lasten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten“ kamen prompt, wie das Handelsblatt berichtet. Es war jedoch schon im Koalitionsvertrag eine derartige Lösung vereinbart worden. Wichtiger ist aber noch, dass Ende September 2022 die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hatte: Bereits zum 2. August 2022 hätte Deutschland eine EU-Richtlinie umsetzen müssen, die „Recht auf Vaterschaftsurlaub für Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile“ vorsieht.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist reformbedürftig. Seit einer Evaluation im Jahr 2016 ist der Handlungsbedarf klar, passiert ist bisher zu wenig. Am 20. April 2023 lud die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu einer Fachkonferenz in Berlin ein. In drei Panels diskutierten Fachleute über „mögliche und nötige Schritte“ bei der Gesetzesreform. Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, erklärte in ihrer Begrüßungsrede: „Die Zivilgesellschaft hat ihre Arbeit getan und einen umfangreichen Forderungskatalog zur AGG-Reform vorgelegt. Nun ist die Politik gefragt.“

Fein geputzte Herrenschuhe, Anzug und Hemd trug David Scholz schon vor der Geschlechtsangleichung. Heute bindet er sich gelegentlich eine Krawatte um. Als diplomierte Wirtschaftsjuristin startete Scholz vor 20 Jahren die juristische Karriere. Kanzleimarketing, damals noch ein unbeackertes Themenfeld, wurde zum Spezialgebiet, Anstellung fand Scholz bei großen Wirtschaftskanzleien. 2016 fasste er den Mut zum Outing als transidenter Mensch. Heute ist David Scholz Diversity-Experte, hält Vorträge und Workshops dazu, wie Kanzleien und Unternehmen vielfältiger werden können. „Neben der Aufklärung darüber, was Diversität, Homo- und Bisexualität sowie Transi­dentität überhaupt bedeuten, erzähle ich auch meine eigene Geschichte,“ erklärte er schon 2020 dem Anwaltsblatt: „Ich kenne beide Seiten, denn ich habe sexistische Beleidi­gungen als Frau erlebt – und den Machismo in den ‚MenOnly‘-Runden.“ Ganz frisch und aktuell ist sein Interview in der Zeitschrift Human Resources Manager: Es enthält viele praxisnahen Tipps für Personalverantwortliche im Umgang mit Menschen in der Transition. Wer tiefer einsteigen will, findet beim Springerverlag das Praxishandbuch „Transidentität und drittes Geschlecht im Arbeitsumfeld“, Herausgeber: David Scholz.

Einmaleins der Versicherungsbedingungen bei der Haftpflicht. Im Anwaltsblatt erklärt Nele Siemer, Referentin bei der Allianz-Versicherungs-AG, das richtige Vorgehen für Rechtsanwältinnen mit Blick auf die BRAO. Wenn der Haftungsfall eintritt, empfiehlt es sich, strukturiert Punkt für Punkt abzuarbeiten.

„Wofür Frauen sich rechtfertigen müssen“ heißt das neue Buch von Katja Berlin. Der Spiegel nennt sie „Spezialistin für sonderbare Grafiken“. Von Woche zu Woche veröffentlicht die studierte Politologin Tortendiagramme in der ZEIT, worin sie relativ bekannte Fakten miteinander in Beziehung setzt: Überraschungseffekte garantiert. Seit 2015 zerpflückt sie aktuelle Debatten und bringt sie mit diesen kleinen Infografiken auf den Punkt. Auch im Stream von Twitter und Instagram poppen diese „Torten der Wahrheit“ gelegentlich auf: Schmunzelware mit politischer Botschaft.
„Wofür Frauen sich rechtfertigen müssen“, Katja Berlin, Die Zeit, 160 Seiten, 15,- Euro

 

In „Unser Schwert ist Liebe. Die feministische Revolte im Iran“ berichtet Gilda Sahebi über die Protestbewegung der Frauen, die mit dem gewaltsamen Tod von Jina Mahsa Amini im Polizeigewahrsam begann. Gilda Sahebi ist Ärztin und Journalistin und in Deutschland aufgewachsen. Sie spricht noch die Sprache ihrer Eltern, die als politische Verfolgte in den 1980er Jahren aus dem Iran flohen. Diese Sprachkenntnis kann sie heute nutzen, um Kontakt zu den Protestierenden im Iran zu halten. Sie wurde zum Sprachrohr, sie war und ist häufig Talkshowgast: „Was im Iran geschieht, ist feministische Weltgeschichte“. In ihrem Buch beleuchtet Gilda Sahebi die unterschiedlichen Aspekte der Revolte und die lange Geschichte der gewaltvollen Unterdrückung. „Der Frauenhass ist das Fundament für den islamischen Staat. Wenn 50 Prozent der Bevölkerung unter Kontrolle sind, sind alle unter Kontrolle!“ Der Protest hält an, auch wenn die Medien längst nicht mehr täglich berichten.
Unser Schwert ist Liebe. Die feministische Revolte im Iran“, Gilda Sahebi, Verlag S. Fischer, 256 Seiten, 24,- Euro

Interessante Termine  
6.- 7.5. 2023, online „Selbst- und Zeitmanagement“, Online-Seminar für erfolgreiches politisches und ehrenamtliches Arbeiten mit Kommunikationstrainerin Britta Sophie Weck, Konrad-Adenauer-Stiftung
9.5.2023, Berlin „Ein Transparenzgesetz? Ja, bitte!“ Ganztägige Fachtagung der Friedrich-Ebert-Stiftung über die Entwicklung von Informationsfreiheitsgesetzen zum Bundestransparenzgesetz. Tagungsmoderation: Rundfunkjournalistin Annette Wilmes
10.5.2023 online „Incels – Frauenhasser im Netz“, Gespräch mit der Buchautorin Veronika Kracher über die Bewegung von „unfreiwillig im Zölibat lebende Männer. Einladung der Friedrich-Ebert-Stiftung
11.5.2023, online „Mit Desinformationen umgehen“, Online-Workshop der Friedrich-Ebert-Stiftung zu Strategien in der Begegnung mit  Verschwörungsmythen und Menschen, die daran glauben.
11.5.2023, Livestream via YouTube „Restitution als End- oder Ausgangspunkt: Was passiert nach der Rückgabe?“ Podiumsdiskussion der Heinrich-Boell-Stiftung zur Aufarbeitung kolonialen Unrechts
25.5.2023, Hannover „Wir alle haben ein Recht auf Zukunft. Eine Ermutigung“ Klimaschutzziele per Gericht verfolgen – Diskussion der Friedrich-Ebert-Stiftung mit der Rechtsanwältin und Buchautorin Dr. Roda Verheyen, Vorstand Green Legal Impact
1.6.2023 „Die neue Einsamkeit! Wie gehen wir als Gesellschaft damit um?“ Gespräch  mit der Publizistin Diana Kinnert und MdB Anja Karliczek, Konrad-Adenauer-Stiftung
Save the date:  
14.-16.6.2023, Wiesbaden Deutscher Anwaltstag 2023. Das Programm ist online.
7.-9.9.2023, Köln Herbsttagung der ARGE Anwältinnen im DAV
14.- 17.9.2023, Hamburg 45. Deutscher Juristinnenbund Bundeskongress: „Unternehmensziel Geschlechtergerechtigkeit“
Keine Veranstaltungen im Mai geplant

Plattform für Intervision – ein Angebot des DAV für fachlichen und kollegialen Austausch auf Augenhöhe. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV, gibt im Anwaltsblatt ausführlich Auskunft über das virtuelle Projekt. Begleitend dazu sind die ersten Erfahrungsberichte online, z.B. von RAin Angélique Semmler: „Wie kollegiale Beratung unter Anwält*innen gelingt“.