Wir freuen uns auf Begegnungen mit Ihnen im neuen Jahr, die hoffentlich auch wieder persönlich und in Präsenz stattfinden können, zum Beispiel auf dem 73. Deutschen Anwaltstag (DAT) vom 22. bis 24. Juni 2022 in Hamburg. Die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen ist dort wieder mit zahlreichen eigenen Veranstaltungen vertreten. Über Einzelheiten informieren wir Sie rechtzeitig in den Anwältinnen-News und auf unserer Internetseite. Dort können Sie frühere Newsletter und Veranstaltungsberichte nachlesen, Fotos anschauen, sich in den Buchtipps Leseanregungen holen, und erfahren, welche Veranstaltungen und Begegnungen geplant sind, virtuell und in Präsenz.

Wir würden Sie gern zur Anwältinnenkonferenz in München vom 7.12.-9.12.2022 begrüßen, wo wir ein ganz besonderes Jubiläum begehen werden: 100 Jahre Zulassung zur Anwaltschaft für Frauen. Am 7.12.1922 wurde Maria Otto, die Namensgeberin des gleichnamigen Preises, als erste deutsche Rechtsanwältin in München zugelassen. Anlass für uns, die Herbsttagung der Anwältinnen 2022 dort stattfinden zu lassen.

Vor 150 Jahren: Am 1. Januar 1872 trat § 218 in Kraft – auch heute noch steht der von Anfang an umstrittene Paragraph zum Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch. Heute ist der Abbruch aufgrund medizinischer Risiken oder nach einer Vergewaltigung erlaubt und straffrei. Eine Abtreibung als selbstbestimmte Entscheidung der Frau kann in den ersten zwölf Wochen und nach Beratung durch einen Arzt durchgeführt werden. Sie gilt aber weiterhin als rechtswidrig, auch wenn sie straffrei bleibt.

§ 219 a zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche nimmt Ärztinnen und Ärzte ins Visier, die zum Beispiel auf ihrer Internetseite über Abtreibungen informieren. Die neue Bundesregierung hat angekündigt, Paragraf 219a in diesem Jahr aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Zur Geschichte des Paragraphen: Bundeszentrale für politische Bildung, Deutsches Historisches Museum (DHM), Lebendiges Museum im DHM, Digitales Deutsches Frauenarchiv, Der Spiegel

Der am 7. Dezember 2021 unterzeichnete Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verspricht unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ in der Präambel des Vertrags, die Gleichstellung von Frauen und Männern verwirklichen zu wollen. An anderer Stelle wird der zeitliche Rahmen festgelegt: „In diesem Jahrzehnt muss die Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht werden.“ Als gesellschaftliche und politische Herausforderungen unserer Zeit identifizieren die drei Koalitionsparteien die sozial-ökologische Transformation und die Digitalisierung und statten sie als Großprojekte mit vielen Ressourcen aus. Der Koalitionsvertrag greift Forderungen auf, die der Deutsche Frauenrat (DF) und weitere Akteurinnen der weiblichen Zivilgesellschaft seit Jahren erheben, wie die Berliner Erklärung, deren Mitinitiatorin die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen ist. Nur, wenn Gleichstellung zum Leitprinzip in allen Politikfeldern wird, werde diese Transformation auch zu einer gerechten Gesellschaft führen, meint auch der Deutsche Frauenrat. Auf Grundlage seiner Wahlforderungen hat der DF den Koalitionsvertrag überprüft und zeigt in seiner Auswertung, welche dieser DF-Wahlforderungen die Regierungsparteien aufgreifen wollen und welche offen geblieben sind. Zusammen mit seinen Mitgliedsverbänden und Verbündeten wird der Deutsche Frauenrat die neue Bundesregierung an der Umsetzung ihrer gleichstellungspolitischen Zusagen aus dem Koalitionsvertrag messen und die darüber hinaus notwendigen Maßnahmen einfordern, ebenso wie die Berliner Erklärung.

Koalitionsvertrag, DF-Auswertung,

Mandatsbeziehung: Wann muss eine Anwältin oder ein Anwalt „nein“ sagen? Beispiel: Die Revision ist aussichtslos – und doch besteht ein geschätzter Mandant auf einem Versuch. Viele Mandatsbeziehungen sind von gegenseitiger Wertschätzung und guter, oft jahrelanger Zusammenarbeit geprägt. Wie als Anwältin oder Anwalt mit Meinungsverschiedenheiten etwa bei aussichtslosen Rechtsmitteln umgehen? Aus dem Ausschuss Anwaltsethik und Anwaltskultur gibt es im Anwaltsblatt eine Antwort.

Das Dauerthema Covid 19 bleibt auch nach zwei Jahren Pandemie aktuell – im digitalen Corona-Forum, das der DAV zu Beginn der Krise eingerichtet hat, können Sie weiterhin Neuigkeiten erfahren und Informationen mit Kolleginnen und Kollegen austauschen.  Auch ein Privatchat mit anderen Nutzern ist möglich. Die Anmeldung ist schnell und unkompliziert möglich. Es werden lediglich die E-Mail-Adresse, ein beliebig wählbarer Benutzername sowie ein Kennwort benötigt. Das Forum richtet sich exklusiv an Anwältinnen und Anwälte. Die Registrierung und die Nutzung sind kostenfrei. Weitere Informationen finden Sie hier.

Nahid Shahalimi (Hrsg.), Wir sind noch da! Mutige Frauen aus Afghanistan, Suhrkamp Verlag/Elisabeth Sandmann Verlag, Berlin 2021, wieder lieferbar am 6. Februar 2022, 144 Seiten, 22 Euro. Dreizehn couragierte Frauen aus Afghanistan kommen in Textbeiträgen und Interviews zu Wort. Sie schreiben über berufliche und gesellschaftliche Errungenschaften als Programmiererin, Filmemacherin, Politikerin, Journalistin u.a.m.; sie berichten über die Angst und den Schmerz vor dem drohenden Verlust der Heimat, aber vor allem über das, was die Mädchen und Frauen in Afghanistan schon jetzt verloren haben: Freiheit, Selbstbestimmung, Lebensfreude.

Entstanden ist ein aufrüttelndes Buch, verbunden mit dem Appell, afghanische Mädchen und Frauen nicht zu vergessen und sich zu solidarisieren, denn sie haben wie wir ein Recht auf ein freies Leben in Würde. Mit einem Vorwort von Margaret Atwood und Gastbeiträgen von Theresa Breuer, Dr. Inge Haselsteiner, Susanne Koelbl, Düzen Tekkal und Prof. Dr. Maria Wersig.

Nahid Shahalimi wurde 1973 in Afghanistan geboren, floh 1985 mit ihrer Mutter und ihren Schwestern über Pakistan nach Kanada, wo sie u. a. bildende Kunst und Politik studierte. Seit 2000 lebt sie mit ihren Töchtern in München, wo sie als Künstlerin, Filmemacherin, Aktivistin und Autorin tätig ist. 2017 erschien ihr Buch „Wo Mut die Seele trägt. Wir Frauen in Afghanistan“, für das sie über Jahre in ihr Heimatland reiste, um mit mutigen Frauen über deren Projekte, Ziele und Zukunftswünsche zu sprechen. 2018 erschien ihr preisgekrönter Dokumentarfilm „We The Women of Afghanistan: a silent revolution“ über Frauen in Afghanistan.

11.01.2022, Online CoIran und Afghanistan zwischen islamistischer Diktatur und Frauen- und Jugendprotest, Vortrag von Natalie Amiri, Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftunglumn 2 Value
13.01.2022, Online Intensiv-Seminar: Online-Meetings überzeugend moderieren Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung
15.01.2022, Online erfolgreich engagiert – Rhetorik-Empowerment-Training für Frauen, Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung
19.01.2022, Online Filmvorführung „Frau Vater – Die Geschichte der Maria Einsmann“ Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung
21.-22.01.2022, Online Webseminar für Frauen: Sprache und Macht, Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung
25.01.2022, Online Schlaglicht: Was ist meine zentrale Botschaft? – In zwei Sätzen überzeugen. Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung
11.-12.03.2022, Online Öffentlichkeitsarbeit: Der Ton macht die Musik – Schreiben für das Internet, Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung (Frauenkolleg)
06.-08.05.2022, Freiburg (ursprünglich im Januar) Starkes Auftreten – klar, souverän, authentisch, Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung (Frauenkolleg)
Januar 2022 In diesem Monat finden leider – immer noch pandemiebedingt – keine Regionaltreffen statt.

Auf jeden Fall keine voluminöse Jubiläums- oder gar Festschrift. Auf dem virtuellen Anwaltstag hat im Juni Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum 150. Geburtstag dem DAV gratuliert. Große Festveranstaltungen hat die Coronapandemie verhindert, dazu die Bilanz des Jahres im Anwaltsblatt. Wer mehr über die Geschichte des DAV wissen will, findet online Informationen im Zeitstrahl, beim Forum Anwaltsgeschichte und natürlich bei den zwölf Folgen des Jubiläumspodcast „zuRechtgehört“. Zum Beispiel die Folge „Equal Rights“ – Gleichberechtigung in der Anwaltschaft.