Wir freuen uns auf die Arbeit im neuen Jahr, über die wir Sie weiterhin in den Anwältinnen-News und auf unserer Internetseite informieren. Dort können Sie frühere Newsletter und Veranstaltungsberichte  nachlesen, Fotos anschauen, sich in den Buchtipps Leseanregungen holen, und erfahren, welche Veranstaltungen und Begegnungen auch in den schwierigen Zeiten der Pandemie geplant sind.

Gratulationen:

Eine deutsche Anwältin an der Spitze der europäischen Anwaltschaft (CCBE) – seit dem 1. Januar ist Rechtsanwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen die erste deutsche Präsidentin des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) in Brüssel. Sie wird für mehr als eine Million Anwältinnen und Anwälte in Europa sprechen. RAin Christina Dillenburg, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen, gratuliert der Berliner Strafverteidigerin und wünscht ihr viel Erfolg für das Ehrenamt. „Wir freuen uns sehr, dass ein langjähriges Mitglied unserer Arbeitsgemeinschaft an der Spitze eines so bedeutenden Zusammenschlusses steht und die Stimme der Anwaltschaft auf europäischer Ebene darstellt.“ Die Anwältin ist Mutter von vier Kindern.

Beim CCBE vertreten der DAV und die BRAK in einer gemeinsamen Delegation Deutschland. Auch RAin Dr. Barbara Mayer, früher Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen, gehört der Delegation an. Interview mit der neuen Präsidentin Margarete von Galen im Anwaltsblatt.

Weitere Glückwünsche gehen an Anke Gimbal, seit nunmehr 20 Jahren in der Geschäftsführung des  Deutschen Juristinnenbundes (djb) tätig. RAin Christina Dillenburg hob in ihrem Glückwunsch-Schreiben zu diesem besonderen Jubiläum im Namen des Geschäftsführenden Ausschusses die jahrelange „schöne Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen mit dem djb“ hervor. Sie dankte Anke Gimbal dafür, dass sie für die Themen der AG immer ein offenes Ohr gehabt habe, wünschte ihr weiterhin für ihre Tätigkeit ein gutes Gelingen und freut sich auf eine weitere gute Zusammenarbeit. Ganz besonderen Dank erhielt Anke Gimbal von den drei früheren djb-Präsidentinnen Margret Diwell, Jutta Wagner und Ramona Pisal. Und auch die jetzige Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig ist voll des Lobes für ihre Geschäftsführerin: „Anke Gimbal ist eine moderne Managerin im besten Sinne, klug, engagiert und mit besten kommunikativen Kompetenzen ausgestattet.“ Die Juristin ist Mutter von zwei Kindern. Profil von Anke Gimbal beim djb

 

Ausblicke für das neue Jahr:

Der 11. Europäische Handels- und Gesellschaftsrechtstag – in Verbindung mit dem 25. deutsch-französischen Seminar – findet am 12. und 13. März 2021 in einer veränderten Form nur virtuell statt. Das physische Treffen in Toulouse wurde wegen der Corona-Lage erneut verschoben – auf März 2022. Themen des Online-Seminars werden aus aktuellem Anlass der Brexit und Rechtsfragen rund um die Corona-Pandemie sein. Im Vordergrund steht daneben die Möglichkeit, mit den Kolleginnen und Kollegen in Kontakt zu bleiben – besser virtuell als gar nicht. Das physische Seminar soll 2022 nachgeholt werden, wenn Deutschland und Frankreich die Corona-Pandemie „im Griff“ haben. Das für 2022 geplante Thema ist weiterhin aktuell: „Nationale und internationale Kooperationen – Herausforderungen & Chancen“. Wie in den Jahren zuvor werden sowohl das Online-Treffen als auch die Tagung in Toulouse gemeinsam von den Arbeitsgemeinschaften Handels- und Gesellschaftsrecht und Internationaler Rechtsverkehr veranstaltet, in Kooperation mit der AG Anwältinnen und der AG Syndikusanwälte. RAin Dr. Barbara Mayer gehört zum Organisationsteam und wird moderieren. Nähere Informationen zum Programm finden Sie in Kürze hier. Auch die Anwältinnen-News halten Sie auf dem Laufenden.

 

Der Deutsche Anwaltstag (DAT) 2021 trägt das Motto „Die Anwaltschaft – in besonderer Verantwortung, 150 Jahre DAV“ und soll vom Montag, 7. Juni, – Freitag, 11. Juni 2021, in Berlin stattfinden:  Am 7. und 8. Juni virtuell, am 9. Juni in digitaler und in präsenter Form (DAT für Einsteiger) sowie am 10. und 11. Juni in Präsenzform im Estrel Congress Center Berlin.

Dort wird die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen wieder zum traditionellen Frühstücksempfang am Freitag einladen. Auch der Referendarinnenlunch, der auf dem DAT 2020 geplant war, soll nachgeholt werden. Er ist für den Donnerstag vorgesehen. Davor ist eine Veranstaltung zur Historie der Anwältinnen geplant. Im Anschluss an den Referendarinnenlunch soll – evtl. gemeinsam mit dem Forum Junge Anwaltschaft – eine Veranstaltung zur Zukunft der Anwältinnen stattfinden.

Ein Online-Seminar zum Ehegattensplitting – evtl. gemeinsam mit den Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Steuerrecht – ist für den Dienstag von 15:45 – 17:15 Uhr angemeldet werden.

 

Save the date – Anwältinnenkonferenz in Erfurt, 16.-17. September 2021. Eigentlich war eine Anwältinnenkonferenz im Ausland geplant, als Veranstaltungsort kam Brüssel in die engere Wahl. Dieser Plan wurde auf der Mitgliederversammlung wegen der Corona-Pandemie auf unbestimmte Zeit verschoben. Aufgrund der unklaren Lage wurde einstimmig beschlossen, auch 2021 im Inland zu tagen. Als Veranstaltungsort wurde nun das schöne Erfurt auserkoren, wo schon einmal eine Konferenz der Anwältinnen stattgefunden hatte.

Am 7.12.2022 gibt es ein Jubiläum zu feiern: Maria Otto wurde vor 100 Jahren als erste Frau in Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen. Sie arbeitete bis zu ihrem Tod im Jahr 1977 in München. Ein willkommener Anlass, die Herbstkonferenz am 7.12.2022 in München auszurichten. Sie sind herzlich eingeladen!

FüPoG II – der Regierungsentwurf zur Novelle des Führungspositionengesetzes wurde heute – am 6.1.2021 – im Kabinett beschlossen. Damit ist der Weg für mehr Frauen in den Vorständen geebnet. Die Große Koalition hatte sich bereits am 20.11.2020 in weiten Teilen auf die wichtige Weiterentwicklung des Führungspositionengesetzes geeinigt. Nach Monaten des Stillstands war es dem steten Druck der weiblichen Zivilgesellschaft und der Beharrlichkeit von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zu verdanken, dass künftig mindestens eine Frau im Vorstand börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Vorstandsmitgliedern sitzen wird. Jetzt kann das Gesetzgebungsverfahren noch in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden.

BMJV-Pressemitteilung, Weitere Informationen in Kürze bei FIDAR und bei der Berliner Erklärung

 

Das „Ehegattenvertretungsrecht“ war Thema bei der Anhörung zur geplanten Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts am 16. Dezember 2020 im Bundestag. Der DAV hatte bereits 2017 in einer Stellungnahme das Vorhaben kritisiert, eine gegenseitige gesetzliche Vertretung der Ehepartner(innen) im Bereich der Gesundheitssorge einzuführen. Wenn Ehepartner(innen) in Ausnahmesituationen füreinander Verantwortung und Vertretung in Angelegenheiten der Gesundheitssorge übernehmen wollen, sei das über Vorsorgevollmachten problemlos zu erreichen. Eine ähnliche Kritik äußerte jetzt auch der Deutsche Juristinnenbund (djb) bei der Anhörung. Nicht nur Ehepartner(innen) könnten ihrem Willen ohne größeren Aufwand (und ohne Verpflichtung zu einer notariellen Beurkundung) in einer Vorsorgevollmacht Ausdruck verleihen. Bis Dezember 2019 hätten diese Option bereits über 4,6 Millionen Personen genutzt. Mit einem gesetzlichen Vertretungsrecht könnte nun das Ziel der Versorgungsvollmachten unterwandert werden, da sich ein Nebeneinander beider Rechtsinstitute nicht plausibel vermitteln lässt. So könnte dies leicht zu der – unzutreffenden – Annahme führen, eine zusätzliche Vorsorgevollmacht sei nicht (mehr) nötig.

DAV-Stellungnahme, djb-Stellungnahme, weitere Informationen auf der Internetseite des Bundestags

Warum Paritätsgesetze nicht verfassungswidrig sind: Christine Hohmann-Dennhardt, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts, hat für den „Verfassungsblog“ die gängigen Argumente für und wider gesetzlich verordneter Parität in den Parlamenten analysiert. Warum die dadurch entstehende Einschränkung der Freiheit von Parteien bei der Kandidatenauswahl unverhältnismäßig sein soll, während die Perpetuierung der Männerbevorzugung gegenüber Frauen, die Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz zuwiderläuft, tolerabel sein soll, ist für sie nach wie vor nicht nachvollziehbar. Analyse im Verfassungsblog

 

Mehr Frauen in die Vorstände, das gilt auch für die Rechtsanwaltskammern, zum Beispiel bei der Wahl zum Kammervorstand Berlin – es steht wieder eine Briefwahl an. Die Wahlfrist läuft vom 15. Februar bis 4. März 2021. Die Stimme muss bis zum 4. März 2021, 24:00 Uhr, abgegeben sein.

Insgesamt stehen 16 Vorstandsposten zur Wahl. Sie können selbst Wahlvorschläge für die Wahl der Vorstandsmitglieder einreichen oder unterstützen. Ein Wahlvorschlag darf nur eine/n Bewerber/in enthalten und muss von 20 wahlberechtigten Kammermitgliedern unterzeichnet sein. Wichtig: Bis spätestens 8. Januar 2021 müssen die Wahlvorschläge beim Wahlausschuss eingegangen sein.

Interessieren Sie sich für ein solches Ehrenamt, aber sind unschlüssig? Dann können Sie sich mit Ihren Fragen, zum Beispiel zum Arbeitsumfang, gern an RAin Ulrike Silbermann wenden, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen. Sie ist seit 2019 im Vorstand der Berliner Rechtsanwaltskammer und hat sich freundlicherweise bereit erklärt, Ihre Fragen zu beantworten. Wahlbekanntmachung

Auch in Sachsen und in Düsseldorf finden im 1. Quartal 2021 Wahlen zum Kammervorstand statt.

BGH: Hinweispflichten für Anwaltskanzleien nach dem VSBG – Website und AGB – Anwaltskanzleien müssen, wenn sie Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden und eine Website unterhalten, an beiden Stellen darauf hinweisen, dass es die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft gibt und ob sie generell an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen werden. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt. Ein Hinweis entweder auf der Website oder in den AGB genügt nicht. Wann die Informationspflichten nach dem VSBG greifen und wie sie zu erfüllen sind, steht im Anwaltsblatt.

Az XI ZR 162/19, Urteil vom 22.9.2020

 

Der Arbeitsalltag während der Corona-Pandemie bleibt schwierig, besonders unter den verschärften Bedingungen. Im digitalen Corona-Forum, das der DAV zu Beginn der Krise eingerichtet hat, können Sie Neuigkeiten erfahren und Informationen mit Kolleginnen und Kollegen austauschen.  Die Anmeldung ist schnell und unkompliziert möglich. Es werden lediglich die E-Mail-Adresse, ein beliebig wählbarer Benutzername sowie ein Kennwort benötigt. Anschließend können Sie im Forum eigene Fragen einstellen, die Fragen von Kolleginnen und Kollegen beantworten oder einfach nur mitlesen. Auch ein Privatchat mit anderen Nutzern ist möglich. Das Forum richtet sich exklusiv an Anwältinnen und Anwälte. Die Registrierung und die Nutzung sind kostenfrei.

Alexandra Cavelius, Sayragul Sauytbay, Die KronzeuginEine Staatsbeamtin über ihre Flucht aus der Hölle der Lager und Chinas Griff nach der Weltherrschaft, Europa-Verlag, München 2020, 352 Seiten, 22 Euro.

Infolge einer Reihe von Anschlägen in Xinjiang 2014 errichtete die chinesische Regierung in den letzten Jahren dort ein riesiges Netz von Straflagern für ethnische Minderheiten, vorwiegend muslimische Uiguren und Kasachen. Beschönigend nennt Peking diese – trotz erdrückender Beweislage – weiterhin „Berufsbildungslager“, in denen sich alle „Schüler freiwillig“ aufhielten.

Im Jahr 2017 gerät die kasachische Staatsbeamtin und Direktorin mehrerer Vorschulen Sayragul Sauytbay selbst in die Mühlen des chinesischen Unterdrückungsapparates. Nachdem ihr kasachischer Mann mit beiden Kindern das Land verlassen hat, wird sie mehrmals verhört und schließlich in ein Umerziehungslager gesteckt, wo sie ihren Mitgefangenen von morgens bis abends die chinesische Sprache, Kultur und Politik beibringen muss. Dabei erhält sie Zugang zu geheimsten Informationen, die Pekings langfristige Pläne offenlegen, die Demokratien zu unterhöhlen und zu unterwerfen. Die Bedingungen sind unmenschlich: Gehirnwäsche, Folter und Vergewaltigung, dazu erzwungene Einnahme von Medikamenten, die die Inhaftierten apathisch macht oder vergiftet. Jede Nacht müssen sie stundenlang mit erhobenen Händen an einer Wand stehen und ihre „Sünden“ bekennen. Überraschend kommt Sayragul Sauytbay 2018 wieder frei, soll aber kurz darauf als Gefangene ins Lager, deshalb flieht sie nach Kasachstan.

Obwohl Peking mit allen Mitteln versucht, die Entflohene zurückzuholen, und sie bis heute vom chinesischen Geheimdienst bedroht wird, sieht sie es als ihre Aufgabe an, der Welt Zeugnis abzulegen von den chinesischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Sayragul Sauytbays Einsatz für Menschenrechte wurde 2020 mit dem International Women of Courage Award gewürdigt, Lesung eines Auszugs im SWR-Magazin „Lesenswert“, Rezensionen auf „Bücher.de“

Online 8.1.2021 Crashkurs – Medienauftritt – Souverän vor Mikrofon und Kamera, Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung
Online, 9.1.2021 Praxisseminar: Social Media – mehr Möglichkeiten mit Strategie, Momentum und (Mehrwert-)Inhalten, Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung
Online, 14.1.2021 Virtuelles Neujahrstreffen, Veranstaltung des Bundesverbandes der Frau in Business und Management e.V.
Online, 14.1.2021 Geschlechterdiskriminierung ade? Ein Blick in die internationale Entwicklungszusammenarbeit, Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung
Online, 21.1.2021 StreitWert: Gleichstellungsprojekt Europa – Großer Wurf oder herbe Enttäuschung? Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung
Online, 22.-23.1.2021 Web-Seminar für Frauen: Rhetorik 2.0 – Refresher, Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung
Online, 30.1.2021 Überzeugend auftreten – vor Gruppen sprechen mit Persönlichkeit, Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung
Kiel, 20.2.2021 Selbstsicher ins Rampenlicht – Körper- und Präsenztraining für Frauen, Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung
Online, 5.-6.3.2021 Seminar für Frauen: Sprache und Macht, Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung, Anmeldeformular
Leider mussten die Treffen wegen der Pandemie abgesagt werden. Bis Mai 2021 wird es voraussichtlich keine weiteren Termine geben. Wir hoffen, dass es im Sommer 2021 wieder so sein wird, dass wir uns unbesorgt treffen können! Falls Regionaltreffen in digitaler Form geplant sind, werden wir Sie hier darüber informieren.

Bereits im Jahr 2001 gründete der Deutsche Anwaltverein seine Stiftung „Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins – Zweckvermögen“. Die Stiftung übernimmt die Kosten für Rechtsberatung und Rechtsvertretung von Opfern politisch motivierter Gewalttaten, sofern sie bedürftig sind. Den Opfern soll so ermöglicht werden, in ihrer psychischen Notlage schnell und ohne bürokratische Hürden den notwendigen Rechtsrat und -beistand erhalten. Die Stiftung ist auf Unterstützung angewiesen und freut sich über jede Spende. Sie möchten spenden? Dann nutzen Sie gerne unser Online-Formular. Weitere Informationen über die Arbeit der Stiftung finden Sie hier.