Zur Einstimmung in die winterliche und vorweihnachtliche Zeit fand am 2. Dezember 2021 eine virtuelle Weinprobe statt. Die Arbeitsgemeinschaften Anwältinnen und das FORUM Junge Anwaltschaft hatten gemeinsam mit dem „Gender und Diversity“ Ausschuss des Deutschen Anwaltvereins alle Kolleginnen und Kollegen (m/w/d) eingeladen.

Die Winzerin Simona Maier gab während der Online-Veranstaltung einen Einblick in ihre Weinmanufaktur am Heiligenstein. Sie berichtete kenntnisreich und anschaulich über ihre Arbeit im Weinberg und im Weinkeller und stellte einen ihrer selbst ausgebauten Weißweine, einen ihrer Rotweine und einen Secco vor. Sie machte die Veranstaltung zu einem ganz besonderen Ereignis, weil sie auch über ihre persönliche Entwicklung sprach, wie aus Simon Maier Simona Aurelia Maier wurde. Die erfolgreiche Kellermeisterin und Weinprinzessin erzählte sehr offen, wie schwer und gleichzeitig befreiend ihr „coming out“ im Jahr 2017 den Beginn ihres neuen Lebens markierte. Die Reaktionen auf sie als Frau seien zwar meist positiv. Ihr wurde aber auch schon mal unterstellt, dass sie die Geschlechtsangleichung nur aus Marketing-Gründen gemacht habe. „Dabei wünsche ich es keinem, dass er im falschen Körper geboren wird,“ kommentiert Simona Maier. Ihr Wein soll gekauft werden, weil er einfach gut ist und nicht wegen ihrer besonderen Lebensgeschichte. Die mehr als 30 Teilnehmenden waren begeistert über die unprätentiöse und sympathische Darstellung der jungen Frau: „Großer Respekt vor dem Mut, diesen Weg zu beschreiten und für die Offenheit darüber zu reden, ein wichtiger Beitrag zur Aufklärung!“ hieß es im Online-Chat. Empfohlen wurde ein Film-Beitrag vom SWR, der die Winzerin in ihrer Umgebung in Mühlhausen begleitet. Bericht in der Rhein-Neckar-Zeitung..

Save the Date: Vom 7.12. – 9.12.2022 findet die Anwältinnenkonferenz in München statt.

100 Jahre Zulassung zur Anwaltschaft für Frauen – dieses Jubiläum ist Anlass für die Herbsttagung der AG Anwältinnen 2022. Am 7.12.1922 wurde Maria Otto, die Namensgeberin des gleichnamigen Preises, als erste Rechtsanwältin in München zugelassen.

Maria-Otto-Preis – im November 2021 wurde Rechtsanwältin und Notarin Silvia C. Groppler, Vorsitzende des DAV-Ausschusses Gender und Diversity und frühere langjährige Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen, mit sofortiger Wirkung von der DAV-Präsidentin zur Vorsitzenden der Jury des Maria-Otto-Preises ernannt. Darüber hinaus wird die Jury durch Rechtsanwalt Martin Schafhausen verstärkt. Der Jury gehören außerdem Rechtsanwältin und Notarin a.D. Jutta Wagner, die Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Susanne Baer und die DAV-Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge an. Der Maria-Otto-Preis wird seit 2010 jährlich oder im Zwei-Jahres-Abstand verliehen. Der Preis geht auf eine Initiative der DAV-Arbeits­ge­mein­schaft Anwältinnen zurück.

Silvia C. Groppler ist außerdem Mitglied im DAV-Vorstand, hier können Sie ein aktuelles Interview nachlesen, das sie der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht gab. Unter dem Titel : Sind Frauen die besseren Rechtsanwälte? spricht sie über Gleichstellung, Frauenquote und Gendern in Texten. Dabei verrät sie auch, welche Rolle Männer dabei spielen sollten.

Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen wird seit 1981 jährlich am 25. November begangen. Aus diesem Anlass wurden die am 23. November 2021 veröffentlichten Zahlen zur Partnerschaftsgewalt vom Deutschen Frauenrat (DF) in den Blick genommen: Die Zahlen führen einmal im Jahr vor Augen, wie weit Deutschland von dem Ziel entfernt ist, Gewalt zu beseitigen. Seitdem das BKA die Statistik 2015 zum ersten Mal veröffentlichte, nehmen die zur Anzeige gebrachten Fälle häuslicher Gewalt jährlich zu und werfen ein Schlaglicht auf das Problemfeld geschlechtsspezifischer Gewalt: 80 Prozent der Betroffenen sind Frauen, die Täter zu 80 Prozent Männer. Die Fallzahl ist 2020 um knapp fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen auf mehr als 148.000. (dazu auch eine djb-Pressemitteilung)

Diese Statistik bildet aber nur einen Bruchteil des Problems ab. Das Dunkelfeld ist deutlich größer, denn Partnerschaftsgewalt wurde lange Zeit gesellschaftlich tabuisiert und rechtlich nicht verfolgt. Dass Frauen einen gewalttätigen Partner nicht öfter anzeigen, liegt auch an weit verbreiteten Mythen über Vergewaltigungen und sexualisierte Gewalt und einem daraus resultierenden häufig unsensiblen Umgang von Polizei und Justiz mit Betroffenen bei Beweisaufnahme oder in Gerichtsverfahren, der retraumatisierend wirken kann. In diesen Berufsgruppen gibt es immer noch eine starke Zurückhaltung, sich zu Ursachen und Auswirkungen insbesondere sexueller Gewalt fortzubilden.

In Deutschland ist die Istanbul-Konvention des Europarats seit 2018 bindendes Recht. Sie bietet einen detaillierten Maßnahmenkatalog, mit dem der Staat Gewalt wirksam verhindern, bekämpfen und verfolgen kann. Außerdem veröffentlichte der Europäische Gerichtshof am 6. Oktober 2021 ein lang erwartetes Gutachten, in dem er bestätigt, dass die EU schon mit qualifizierter Mehrheit im Europäischen Rat der sogenannten Istanbul-Konvention beitreten kann. Bislang war die Ratifizierung der umfassenden Gewaltschutzkonvention im Europäischen Rat blockiert unter dem Verweis, dass ein EU-Beitritt nur mit einstimmiger Zustimmung der Mitgliedstaaten erfolgen sollte. Diese Haltung hat der Europäische Gerichtshof jetzt zurückgewiesen. EuGH-Gutachten, EuGH-Pressemitteilung, Bericht DF zum EuGH-Gutachten

Der Koalitionsvertrag zum Thema Gleichstellung: „Die Gleichstellung von Frauen und Männern muss in diesem Jahrzehnt erreicht werden. Wir werden die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie des Bundes weiterentwickeln, u. a. mit einem Gleichstellungs-Check künftiger Gesetze und Maßnahmen. Wir werden den Gender Data Gap schließen, z. B. im medizinischen Bereich.
Wir setzen uns in der EU und international für eine intersektionale Gleichstellungspolitik ein. So kommen wir etwa der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) nach. Dazu gehört auch eine gleichstellungsorientierte Jungen- und Männerpolitik.“

Um Anreize für Gleichstellung zu schaffen, sieht der Koalitionsvertrag vor, rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen und Rechtsnormen zu modernisieren – vom Familienrecht bis zum Staatsbürgerrecht. Außerdem sollen Erfolge und Handlungsbedarfe sichtbarer gemacht werden. Dazu sollen die Informationen der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und Gremien von Privatwirtschaft und Öffentlichem Dienst erweitert und bei Bedarf gesetzlich nachgeschärft werden.

Weitere Maßnahmen sollen die Gleichstellung weiter voranzubringen. Dazu gehören u.a. ein neuer Gleichstellungs-Check aller künftigen Gesetze und Maßnahmen, die Schließung der Lohnlücke auf deutscher und EU Ebene, die Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes und eine Verbandsklage zu dessen Durchsetzung, die Schließung des Gender Data Gap im medizinischen Bereich, das Gender Budgeting bei finanzpolitischen Maßnahmen, ein Genderaktionsplan mit der Zivilgesellschaft und die Stärkung der paritätischen Beteiligungen von Frauen in Führungsebenen bei der gesetzlichen Krankenkasse, den kassenärztlichen Vereinigungen und ihren Spitzenverbänden.

Besonders an diesen Punkten aus dem Koalitionsvertrag wird die zukünftige Politik aus Frauen- und Anwältinnen-Sicht zu messen sein: 3826 Gleichstellung (Gender Data Gap) 3837 Schutz vor Gewalt

(Istanbul-Konvention) 3855 Ökonomische Gleichstellung (Gender Pay Gap) 3877 Reproduktive Selbstbestimmung (Streichung § 219a StGB)

Koalitionsvertrag, FidAR-Pressemitteilung, DF-Pressemitteilung, djb-Pressemitteilung, FidAR-Wahlsynopse (Wahlprogramme im Abgleich mit dem Koalitionsvertrag)

Noch einmal: Elektronischer Rechtsverkehr – Zum 1. Januar 2022 werden alle Anwältinnen und Anwälte verpflichtet, mit den Gerichten elektronisch zu kommunizieren. Bei den Formaten für das PDF gibt es noch Änderungen, die ab 1. Januar 2022 greifen. Das ist aber kein Grund für Verunsicherung. Das Anwaltsblatt erläutert – auch mithilfe von Screenshots – Schritt für Schritt, welche Anforderungen beim Dateiformat und Dateinamen gelten. Und was Anwältinnen und Anwälte sonst noch zum beA-Start wissen sollten: Die sieben Mythen des beA und was dran ist.

Kurzkommentar „BRAO-Reform kompakt“ – Sie suchen eine aktuelle Fassung der BRAO mit allen Änderungen bis und ab 1. August 2022? Sie suchen alle Gesetzesbegründungen zu den jeweiligen Normen? Das alles mit wertvollen Hinweisen der Anwaltsblatt-Redaktion gibt es nun auf einer Seite im Netz: „BRAO-Reform kompakt“ ist der neue Kurzkommentar des Anwaltsblatts. Alle Änderungen befinden sich auf einer Internetseite.

Das Dauerthema Corona-Pandemie bleibt – im digitalen Corona-Forum, das der DAV zu Beginn der Krise eingerichtet hat, können Sie weiterhin Neuigkeiten erfahren und Informationen mit Kolleginnen und Kollegen austauschen.  Auch ein Privatchat mit anderen Nutzern ist möglich. Die Anmeldung ist schnell und unkompliziert möglich. Es werden lediglich die E-Mail-Adresse, ein beliebig wählbarer Benutzername sowie ein Kennwort benötigt. Das Forum richtet sich exklusiv an Anwältinnen und Anwälte. Die Registrierung und die Nutzung sind kostenfrei. Weitere Informationen finden Sie hier.

María Sánchez, „Land der Frauen“, Essay, aus dem Spanischen von Petra Strien-Bourmer, Blessing Verlag, München 2021, 192 Seiten, 20 Euro. María Sánchez ist Landtierärztin – ein körperlich sehr herausfordernder Beruf, der in ihrer Familie bisher nur von Männern ausgeübt worden ist. Als ihre Großmutter an Demenz erkrankt, stellt die junge Frau fest, dass sie von deren Leben und Alltag nichts weiß, anders als von dem ihrer Großväter, die für sie immer Vorbilder gewesen waren. Sánchez beginnt, ausgehend von ihrer eigenen Familie, die Geschichte der Frauen auf dem Land zu erforschen und zu erzählen – und so denen eine Stimme zu geben, die bisher keine hatten.
Poetisch und liebevoll beschreibt María Sánchez die bäuerliche Welt aus Sicht der Frauen, entdeckt, dass sich weibliche Lebenskonzepte und Interessen auf dem Land anders definieren als in der Stadt und schlägt eine Brücke zwischen diesen beiden Welten.

María Sánchez, geboren 1989, ist Landtierärztin und Lyrikerin. Sie schreibt regelmäßig für spanische Onlinemedien Texte über Feminismus, Literatur und das Leben auf dem Land. Derzeit ist sie Stipendiatin im Künstlerhaus Villa Waldberta m Starnberger See.

Rezension SZ, TAZ-Interview,

9.12.2021, Online STAR TREK und der Feminismus, Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung
11.12.2021, Online Zivilcourage für alle – Online-Training, Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung
11.12.2021, Online Sind Frauen die besseren Klimapionierinnen? Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung
15.12.2021, Online Social Media Kompetenz-Workshop, Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung
16.12.2021, Online Hate speech im Netz – Digitale Gewalt gegen Frauen, Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung
10.01.2022, Online Film und Gespräch: „Winter Adé“, Teil der Filmreihe „Frau in der DDR“, Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung
28.-30.01.2022, Freiburg Starkes Auftreten – klar, souverän, authentisch, Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung (Frauenkolleg)
Dezember 2021 In diesem Monat finden leider keine Regionaltreffen statt.

Das Jubiläumsjahr des DAV geht zu Ende: Mit seinem Podcast „zuRechtgehört“ hat der DAV auf die vergangenen 150 Jahre zurückgeblickt. In der zwölften und vorerst letzten Folge geht es um die Zukunft des DAV. Das sind die jungen Menschen, die heute Anwältinnen und Anwälte werden – und die Anwaltschaft verändern wollen. Hören Sie rein! Sie werden überrascht sein, wie einig sich eine Syndika, eine Kanzleigründerin, ein Großkanzleianwalt und der Vorsitzende des Forums Junge Anwaltschaft sind. Diese sowie die weiteren Folgen des Podcasts gibt es auf allen gängigen Plattformen und anwaltverein.de.