PRÄSENT – DIGITAL – ANWÄLTINNEN SIND IMMER DA – Wir laden Sie sehr herzlich ein zur 30. Anwältinnenkonferenz am 17. Und 18.9.2020 in Berlin. Es erwartet Sie ein interessantes Programm. Wir beginnen am Donnerstagnachmittag mit einer Stadtführung durch Prenzlauer Berg: „Arbeiterviertel, DDR-Opposition, Szenekiez“. Anschließend Get Together im Restaurant „Pasternak“, wo Sie dem Festvortrag „Juramama“ lauschen können, vorgetragen von Rechtsanwältin Nina Katrin Straßner, Head of Diversity and Inclusion SAP.

Rechtsanwätlin Dr. Alexandra Nöth LL.M.Eur., Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen, begrüßt Sie am Freitagmorgen zur Mitgliederversammlung mit Neuwahlen.

Danach erfahren Sie Aktuelles zum Transparenzregister/Geldwäschegesetz, Referentin ist Rechtsanwältin und Notarin Dörte Zimmermann.

Recht und Corona – über Mietrecht und Insolvenzrecht spricht Rechtsanwältin Dr. Claudia R. Cymutta, strafrechtliche Aspekte beleuchtet Rechtsanwältin Klaudia Dawidowicz und über Arbeitsrecht referiert Rechtsanwältin Veronica Bundschuh.

Am Nachmittag widmet sich Rechtsanwältin Kathrin Schürmann („Lawpilots“) dem Thema Datenschutz und IT-Sicherheit in der Kanzlei.

Last but not least greifen Rechtsanwältin und Notarin Silvia C. Groppler und Rechtsanwältin Christiane Dahlbender, Associate General Counsel Mars GmbH, das Thema Unconscious Bias auf.

 

Der ganz besondere Veranstaltungsort ist die Aula des GLS Campus Berlin, (Global Language Services) Kastanienallee 82, 10435 Berlin. Wir freuen uns auf Sie! Hier finden Sie Programm und Anmeldeformular.

Immer noch gilt: Mit der Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ wollen wir unsere Arbeitsgemeinschaft vergrößern. Bei Erfolg gibt es einen Rabatt von 50 Euro für die nächste Tagung.

Der neue Flyer der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen ist auf unserer Internetseite veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden.

Und wer keine Gelegenheit hatte, an der Anwältinnenkonferenz auf dem Virtuellen Anwaltstag im Juni 2020 teilzunehmen, kann sich auf der Internetseite die Nachlese ansehen.

„Eine Frage der Haltung“ – Im aktuellen Anwaltsblatt – Printausgabe – wurde ein Portrait von Rechtsanwältin Dr. Alexandra Nöth veröffentlicht, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen. Sie können es auch online nachlesen.

 

Ausblicke: Im Jahr 2021 ist eine Anwältinnenkonferenz im Ausland geplant, als Veranstaltungsort kam Brüssel in die engere Wahl.

Am 7.12.2022 gibt es ein Jubiläum zu feiern: Maria Otto wurde vor 100 Jahren als erste Frau in Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen. Sie arbeitete bis zu ihrem Tod im Jahr 1977 in München. Ein willkommener Anlass, die Herbstkonferenz am 7.12.2022 in München auszurichten. Sie sind herzlich eingeladen!

Der Weimarer Landesverfassungsgerichtshof hat am 15.7.2020 das Thüringer Paritätsgesetz zurückgewiesen und damit einer Klage der AfD stattgegeben. Elke Ferner vom Vorstand des Deutschen Frauenrats (DF) sieht darin einen herben Rückschlag für die Gleichstellung in Thüringen und darüber hinaus. Sie weist daraufhin, dass unser Grundgesetz den Staat in Art. 3 verpflichtet, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Jetzt müsse das Bundesverfassungsgericht klären, ob Paritätsgesetze ein legitimes Mittel sind, dieses Gleichberechtigungsgebot zu erfüllen. Auch Lea Rabe hält in ihrem Beitrag im „Verfassungsblog“ die Zukunft von Parité für unentschieden und den Weg zum Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung von Weimar grundsätzlich für offen. Thüringen hatte als zweites Bundesland nach Brandenburg ein Paritätsgesetz eingeführt und nun das erste verfassungsgerichtliche Urteil im Sachbereich vorgelegt. So umstritten die Parité in Rechtslehre und Politik ist, so ambivalent ist auch die 62 Seiten starke Mehrheitsentscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs: Sie erging mit sechs zu drei Stimmen in Begleitung zweier umfangreicher Sondervoten.

Az VerfGH2/20, Urteil vom 15.7.2020, Bericht im „Verfassungsblog“, DF-Pressemitteilung, Aufruf „Mehr Frauen in die Parlamente“, Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes (djb)

 

BVerfG: Rechtsfragen zur geschlechtergerechten Sprache bleiben offen. Die Verfassungsbeschwerde gegen Genderungerechtigkeit in Sparkassenvordrucken und –formularen wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser Beschluss wurde am 1. Juli 2020 bekanntgegeben. Die Beschwerdeführerin ist Kundin einer Sparkasse, die im Geschäftsverkehr Formulare und Vordrucke verwendet, die nur grammatisch männliche, nicht aber auch grammatisch weibliche oder geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen enthalten. Die Klage der Beschwerdeführerin, die Sparkasse zu verpflichten, ihr gegenüber Formulare und Vordrucke zu verwenden, die eine grammatisch weibliche oder neutrale Form vorsehen, blieb vor den Zivilgerichten in allen Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof erfolglos. Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, weil sie den formalen Begründungsanforderungen nicht genüge.

Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht sei eine Chance vertan, zu bestätigen, dass das generische Maskulinum nicht nur sprachlich, sondern auch rechtlich diskriminierend ist, kritisierte Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb). Die aus formalen Gründen getroffene Entscheidung weise dennoch auf Lücken bzw. Reformbedarfe des geltenden Rechts hin. Das Bundesverfassungsgericht habe zwar nicht in der Sache entschieden, die Gesetzgebung könne aber selbstverständlich tätig werden. Die deutsche Rechtssprache ist durch Gesetze aus den Jahren 1871 bis 1900 geprägt, in denen es – der damaligen Realität entsprechend – lediglich das männliche Rechtssubjekt gab, denn im allgemeinen Rechtsverkehr handelten fast ausschließlich Männer. Es sei Zeit, dies zu ändern, so die djb-Präsidentin.

Az 1 BvR 1074/18, Beschluss vom 26.5.2020, BVerfG-Pressemitteilung, djb-Pressemitteilung

Gleichstellungsstiftung – zur Gründung rufen zivilgesellschaftliche Organisationen auf. Die zügige Errichtung einer unabhängigen Einrichtung für Gleichstellung und Geschlechterfragen soll noch in diesem Jahr geschehen. Den Aufruf hat auch die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen unterschrieben. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag von 2018 die Einrichtung einer Bundesstiftung für Gleichstellung vereinbart. Die Koalitionsfraktionen haben sich auf die Einrichtung der Stiftung noch in diesem Jahr verständigt. Denn die Corona-Krise macht den Wert der unbezahlten wie auch bezahlten Care-Arbeit, die vor allem von Frauen geleistet wird, endlich als „systemrelevant“ sichtbar. Dabei haben sich vorhandene Schieflagen verschärft. Beides macht deutlich: Eine Einrichtung zur Stärkung der tatsächlichen Gleichberechtigung der Geschlechter wird dringend gebraucht.

DF-Pressemitteilung, Artikel in Der Zeit, Pressemitteilung des BMFSFJ, Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung

Erfolgreiche Frauen im Mittelstand – Der Landesfrauenrat Rheinland-Pfalz führt zum zweiten Mal mit seinem Kooperationspartner, der WHU Otto Beisheim School of Management, einen bundesweiten Wettbewerb durch. Frauen in der Geschäftsleitung von Unternehmen mit 50 bis 500 Beschäftigten können sich bis zum 10.08.2020 hier bewerben. Kriterien sind: eine nachhaltige zukunftssichernde Unternehmensaufstellung; besondere Verdienste im Bereich Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie; eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge in den letzten sechs Jahren (nur für den Sonderpreis Unternehmensnachfolge). Mit dem Wettbewerb sollen erfolgreiche Frauen sichtbar gemacht werden,     jüngere Frauen sollen durch Vorbilder zur persönlichen Verantwortung und Karriere motiviert werden und außerdem will der Wettbewerb den Bekanntheitsgrad von Unternehmen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern, steigern und andere Unternehmen zum Nachahmen motivieren.

Weitere Informationen finden Sie hier. Bewerbungsunterlagen können hier heruntergeladen werden.

Tipps und Hinweise für den Arbeitsalltag während der Corona-Pandemie – leider immer noch aktuell: Die FAQs des DAV geben Orientierung und werden kontinuierlich fortgeschrieben. Hier erfahren Sie, was Anwältinnen und Anwälte jetzt wissen müssen, ob bei der Vertreterbestellung, bei Kanzleischließungen oder bei Quarantänemaßnahmen. Auch im digitalen Corona-Forum, das der DAV zu Beginn der Krise eingerichtet hat, können Sie Neuigkeiten erfahren und Informationen mit Kolleginnen und Kollegen austauschen.  Die Anmeldung ist schnell und unkompliziert möglich. Es werden lediglich die E-Mail-Adresse, ein beliebig wählbarer Benutzername sowie ein Kennwort benötigt. Anschließend können Sie im Forum eigene Fragen einstellen, die Fragen von Kolleginnen und Kollegen beantworten oder einfach nur mitlesen. Auch ein Privatchat mit anderen Nutzern ist möglich. Das Forum richtet sich exklusiv an Anwältinnen und Anwälte. Die Registrierung und die Nutzung sind kostenfrei.

Ann-Sophie Kaiser, Unter den Linden 6, Roman, Ullstein Verlag Berlin 2020, 464 Seiten, 14,99 Euro. Berlin, 1907: Die junge Wissenschaftlerin Lise kommt nach ihrer Promotion an die Friedrich-Wilhelms-Universität Unter den Linden, um bei Max Planck zu forschen. Dass Frauen in Preußen offiziell noch nicht an Universitäten zugelassen sind, kann sie nicht aufhalten. Schon bald arbeitet sie neben Otto Hahn. Das Schicksal führt sie mit zwei Frauen zusammen: Hedwig musste die Unterschrift ihres Mannes fälschen, um die Uni besuchen zu können – denn ohne die Zustimmung des Ehemannes geht nichts. Anni arbeitet als Dienstmädchen beim berühmten Friedrich Althoff und liest sich heimlich durch dessen Bücherregal. Die drei unterschiedlichen Frauen werden zu engen Verbündeten, die gemeinsam um ihr Glück, die Liebe und das Recht auf Wissen und Bildung kämpfen. Denn die Widerstände in der männlichen dominierten Universitätswelt sind hoch.

Die Figur Lise erinnert an Lise Meitner (1878–1968), eine der bekanntesten Physikerinnen des 20. Jahrhunderts. Sie war die erste deutsche Physik-Professorin und entdeckte die Kernspaltung.
„Ob Frauen studieren dürfen? Ob Frauen studieren können? Ob Frauen studieren sollen? Mir persönlich erscheinen diese Untersuchungen ebenso müßig, als wollte jemand fragen: Darf der Mensch seine Kräfte entwickeln? Soll er seine Beine zum Gehen gebrauchen?“ Hedwig Dohm

13.-14.8.2020, online  

Let it shine! Empowerment für Frauen*, Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung

19.8.2020, online  

Gelassen im Umgang mit dem Ungewissen, Veranstaltungsvorschlag des Bundesverbandes der Frau in Business und Management e.V.

 

21.-22.8.2020, Hannover  

Körper-, Stimm- und Sprechtraining – Der gelungene Auftritt. Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung

 

21.-22.8.2020, online Web-Seminar für Frauen: Strategisches Networking, Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung
26.8.2020, Köln Die Welt verändern – mit einem Bleistift, Veranstaltungsvorschlag des Bundesverbandes der Frau in Business und Management e.V.
15.9.2020, Regensburg  

Aufstehen, Krönchen richten, weitermachen, Veranstaltung des Bundesverbandes der Frau in Business und Management e.V.

17.-18.9.2020, Berlin  

30. Anwältinnenkonferenz und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen (s.o.), Programm

 

24.9.2020, Stuttgart 19:30 Uhr, La Piazza, Charlottenstr. 11, 70182 Stuttgart, Kontakt: Rechtsanwältin Klaudia Großmann, info@grossmann-rae.de

Nach beharr­lichem Engagement des DAV und der BRAK kam nun das positive Signal aus dem Bundes­wirt­schafts­mi­nis­terium: Das BMWi beabsichtigt, neben Steuer­be­rater(inne)n, Wirtschafts­prüfer(inne)n und vereidigten Buchprüfer(inne)n auch Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte als Antrag­steller(innen) für  Unternehmen zuzulassen. Das BMWi arbeitet an der technischen Umsetzung. In Kürze sollen auch Anwältinnen und Anwälte die Überbrü­ckungshilfe für ihre Mandantinnen und Mandanten über die bundesweite Online-Plattform des BMWi beantragen können. Das BMWi arbeitet mit der BRAK weiterhin an der technischen Umsetzung. Der DAV hat von dem BMWi eine schnelle Umsetzung für Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte gefordert. Des Weiteren hat der DAV sich für eine Fristver­län­gerung stark gemacht. Aktuell läuft die Frist zur Antrag­stellung für kleine und mittel­stän­dische Unternehmen am 31. August 2020 aus. Informationen zur Überbrückungshilfe