Porträtfoto Maria Otto

Foto: Philipp Kester,
Münchener Stadtmuseum, Fotografische Sammlung,
CC BY-SA 4.0

Der steinige Weg zur Zulassung als erste deutsche Rechtsanwältin

Gleich nach dem erfolgreichen 1. Juristischen Staatsexamen stellte die junge Münchnerin den Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst. Das war 2016, Frauen durften in Bayern seit 2003 Rechtswissenschaften studieren, 2012 das erste Staatsexamen ablegen. Aber dann war war für sie Schluss. Maria Otto blieb hartnäckig und stellte in den folgenden sechs Jahren immer wieder neue Gesuche, parallel zu den Kämpfen der Frauen um rechtliche Gleichstellung. 1918 trat das Frauenwahlrecht in Kraft, 1919 die Weimarer Verfassung. Sie bestimmte in Art. 109, dass Männer und Frauen grundsätzlich die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten haben. Was also stand der Tätigkeit als Rechtsanwältin noch im Weg?

Die Ablehnungen wurden immer dubioser, unter anderem wurde Maria Otto der Text des Gerichtsverfassungsgesetzes entgegengehalten, in dem nur das Wort „Richter“, nicht aber „Richterin“ stand. Auch die Vertreterversammlung des Deutschen Anwaltvereins sprach sich im Januar 1922 gegen Frauen als Anwältinnen aus. Dennoch erhielt Maria Otto im Februar 1922 die lang ersehnte Zulassung zur Staatsexamensprüfung. Während der langen Wartezeit hatte sie promoviert und anstelle des verwehrten Vorbereitungsdienstes praktische Erfahrung durch „informatorische Tätigkeit“ bei Gerichten, Verwaltungsbehörden und in einer Anwaltskanzlei gesammelt.

Am 11. Juli 1922 schließlich wurde das Gesetz über die Zulassung zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege verkündet: Nunmehr durften auch Frauen juristische Berufe ausüben. Am 18. Dezember 1922 wurde Dr. Maria Otto als erste Frau im Deutschen Reich in die Rechtsanwaltsliste eingetragen. 1923 eröffnete sie ihre eigene Kanzlei in München und praktizierte als Anwältin bis 1977, als sie im Alter von 85 Jahren starb.

Festakt zu Ehren von Dr. Maria Otto

Anlässlich des 100. Jubiläum zur Zulassung als Rechtsanwältin hat die ARGE Anwältinnen im DAV am 7. Dezember 2022 Dr. Maria Otto mit einem Festakt in ihrer Heimatstadt München geehrt. Prof. Dr. Angelika Nußberger würdigte in ihrer Festrede den Werdegang der tatkräftigen, wenn auch eher stillen Vorreiterin aller heute tätigen Rechtsanwältinnen.