Teilnahmebedingungen Gewinnspiel ARGE Anwältinnen
Die Teilnahme am Gewinnspiel der ARGE Anwältinnen im DAV, nachfolgend Veranstalterin genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte mit Wohnsitz in Deutschland sind und die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiele sind Personen, die nicht über die Zulassung zur Anwaltschaft verfügen. Die Veranstalterin behält sich vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels,
b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
c) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der
Teilnahme am Gewinnspiel.
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das Einsenden des Fragebogens „Kind und Karriere“ über den Link www.davanwaeltinnen.de/gewinnspiel. Mit der Einsendung des Fragebogens akzeptiert der Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme ist nur bis zum Teilnahmeschluss möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel ist der 31.8.2022, 18 Uhr. Zur Überprüfung des fristgerechten Eingangs dient der elektronisch protokollierte Eingang des Teilnahmeformulars bei der Veranstalterin.
Pro Teilnehmenden nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist untersagt, mehrere E-Mail-Adressen zu verwenden.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgende Preise werden vergeben:
1. Preis 1x IPAD Pro, 2- 4. Preis freier Eintritt für die „Herbsttagung in München 7.-9. 12.2022 der Veranstalterin
Die Ermittlung der Gewinner/innen erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung am 15.9.2022 unter allen Teilnehmenden. Es kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmenden in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.
Die Gewinner/innen der Verlosung werden von der Veranstalterin innerhalb von einer Woche nach der Verlosung per E-Mail benachrichtigt. Im Falle einer unzustellbaren Benachrichtigung ist die Veranstalterin nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen und kann einen neue/n Gewinner/in ermitteln. Meldet sich der/die Gewinner/in nicht innerhalb einer Woche nach der Gewinnbenachrichtigung, ist der Veranstalter gleichfalls berechtigt, eine/n neue/n Gewinner/in zu ermitteln.
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den/die Gewinner/in. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Sachpreise werden dem Gewinner/ der Gewinnerin per Post an seine/ihre Kanzleianschrift gegen Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses zugesendet. Die Versandkosten hierfür übernimmt die Veranstalterin. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner/ in selbst verantwortlich.
Beendigung des Gewinnspiels
Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen jederzeit zu unterbrechen oder zu beenden und diese Teilnahmebedingungen anzupassen.
Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen (personenbezogenen) Daten notwendig. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Bei Sachpreisen werden nach Ende des Gewinnspiels von den Gewinnern/innen im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung weitere persönliche Daten, wie etwa die Anschrift, abgefragt. Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels und gegebenenfalls zur Zusendung der Gewinne. Sämtliche Daten werden nur für den Zweck und für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert und nach Ablauf der Aktion gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen.
Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner/die Gewinnerin mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite der Veranstalterin ein.
Die Teilnehmenden können zu jeder Zeit Auskunft über seine/ihre bei der Veranstalterin gespeicherten Daten erhalten, der Nutzung seiner/ ihrer Daten widersprechen und deren Löschung verlangen. Hierzu genügt eine E-Mail an westhoff@anwaltverein.de . Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers/ der Teilnehmerin umgehend gelöscht.
Weitere Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten können der Datenschutzerklärung der Veranstalterin https://anwaltverein.de/de/datenschutzhinweis entnommen werden.
Haftung
Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Gewinnspielen entstanden sind, es sei denn, dass solche Schäden vom Veranstalter (seinen Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.