Während die ARGE Anwältinnen ein agiles Netzwerk für Rechtsanwältinnen ist, liegt beim Deutschen Juristinnenbund (djb) der Schwerpunkt beim rechtspolitischen Engagement. Das wurde gleich zum Auftakt des Online-Cafés am 17.2.2025 klar. Es war das erste digitale Treffen der beiden Juristinnen-Organisationen mit dem Ziel, durch das Kennenlerndate auszuloten, ob es möglich, ist die Kräfte zu bündeln und Strategien für ein starkes feministisches und berufspolitisches Engagement zu entwickeln.
RAin Christina Dillenburg stellte als Vorsitzende des GfA die ARGE Anwältinnen vor: Die Anwaltschaft wird mit 37 Prozent Frauen immer weiblicher, im Deutschen Anwaltverein machen sie ein gutes Drittel aus. Um die Rechtsanwältinnen im Verband sichtbar werden zu lassen, ihre Position zu stärken, ihren Herausforderungen eine Stimme zu verleihen und berufspolitisch wirksam zu werden, wurde vor 20 Jahren die Arbeitsgemeinschaft gegründet. Sie hat 270 Mitglieder, darunter auch Männer.
Auch die Präsidentin des djb ist Rechtsanwältin. Ursula Matthiesen-Kreuder nannte Zahlen: Im djb sind 1219 Rechtsanwältinnen oder Syndicusanwältinnen Mitglied. Sie stellen ein Fünftel des vor 76 Jahren gegründeten Verbands mit rund 6000 Juristinnen dar. Gemäß der Vereinsatzung engagiert sich der djb vorrangig um das Thema der rechtlichen Gleichstellung der Geschlechter. In der Weiterentwicklung von Frauenrechten ist der djb eine wichtige und oft gehörte Stimme. Allein 2024 wurden über 50 Stellungnahmen veröffentlicht, berichtete die djb-Präsidentin, etwa zum Gewaltschutz, zum Familienrecht „in all seiner Breite“, zum Asylrecht, zum Gender Pay Gap usw. Der djb ging frühzeitig mit der Forderung nach Abschaffung der Strafbarkeit der Abtreibung voran. Das Gutachten dazu „wurde uns förmlich aus der Hand gerissen“, berichtete Ursula Matthiessen-Kreuder. Ihre Vorgängerin, Prof. Dr. Maria Wersig, konnte die Positionen des djb in der Strafrechtskommission zur reproduktiven Selbstbestimmung einbringen. Auch wenn die Strafrechtsänderung in der letzten Sitzung des 20. Bundestags nicht mehr zur Abstimmung gekommen ist, so bleibe der djb in der nächsten Legislaturperiode am Thema dran.
Ein wesentlicher Unterschied kam in dem mit über 50 Teilnehmerinnen gut besuchten Online-Café noch zur Sprache: Während der djb im eigenen Namen aktiv wird, ist das rechtspolitische Wirken der ARGE Anwältinnen vorrangig verbandsintern. Die regelmäßige Mitarbeit der Vorsitzenden der ARGE Anwältinnen sowie weiterer einzelner Mitglieder im Gender- und Diversity-Ausschuss dient dazu, die Interessen von Rechtsanwältinnen zu stärken und die Positionen des DAV mitzugestalten. Denn nach außen tritt der DAV mit einer Stimme auf, was zu einer starken Wahrnehmung seiner rechtspolitischen Kompetenz führt.
Blieb zum Schluss die Frage, ob sich eine Doppelmitgliedschaft lohne. RAin Christina Dillenburg und RAin Ursula Matthiessen-Kreuder waren sich einig: Wer sich für berufspolitische Belange und für feministische Rechtspolitik interessiere und sich obendrein mit Kolleginnen vernetzen möchte, ist bei beiden Verbänden herzlich willkommen.
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Die neue Koordinatorin für das Mentoring in der ARGE Anwältinnen ist RAin Dorela Kress. Sie hat die Aufgabe von RAin Sonja Neitzel übernommen, der wir herzlich für ihre bisherige Arbeit danken. Sonja Neitzel war selbst zunächst Mentee. Für ihren Start als Rechtsanwältin im Jahr 2021 fand sie durch das Mentoring-Programm der ARGE Anwältinnen eine Mentorin. Sie bestärkte sie darin, dass sich in der Selbständigkeit Familie und Beruf besser vereinbaren lassen als im Angestelltenverhältnis, eine wichtige Frage für die junge Anwältin. Mehr über Neitzels gute Erfahrungen mit dem Mentoring steht im Anwaltsblatt, zu finden über die Unterseite Mentoring mit weiteren Links.
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In Stuttgart hat die ARGE Anwältinnen eine neue Regionalbeauftragte: Paša Ramić, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht. Nach Studium, Referendariat und erster Erfahrung als Rechtsanwältin in Konstanz am Bodensee, ist sie ein wenig nördlicher gezogen, nach Schorndorf, östlich von Stuttgart, wo sie seit 2022 selbständig tätig ist. Als Regionalbeauftragte möchte sie die Position von Frauen in der Anwaltschaft stärken, den kollegialen Austausch und die Vernetzung unter den Kolleginnen im Stuttgarter Raum fördern.
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Beim Deutschen Anwaltstag (2.- 6. Juni 2025) ist die ARGE Anwältinnen mit drei Veranstaltungen vertreten: Unser traditioneller Frühstücksempfang am Freitagmorgen, 8:30 – 9:30 Uhr. Der Young Lawyer’s Lunch zusammen mit dem FORUM Junge Anwaltschaft hat ebenfalls schon Tradition, am Donnerstag, 12:00 – 13:45 Uhr. Inhaltlich spannend wird es am Donnerstagnachmittag, 15:45 – 17:45: „Demokratie schützen, Extremismus begegnen: Die Rolle der Anwaltschaft“, Podiumsdiskussion u.a. mit Grünenpolitikerin und Rechtsanwältin Renate Künast, Anna Mira Brandau vom „Thüringen Projekt“ des Verfassungsblog, Svea Windwehr, D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt, und RAin Ulrike Silbermann aus dem GfA.
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Vor der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hatte der DAV in einem Eckpunktepapier rechtspolitische Forderungen vorgelegt. Die rechtspolitischen Sprecher*innen von SPD, CDU/CSU, die Grünen, FDP und Linke hatten umgehend darauf reagiert. Diese ausführlichen Antworten hatte das Anwaltsblatt als „Wahlprüfsteine Bundestagswahl“ zehn Tage vorm Wahlsonntag veröffentlicht.
Mit der neuen Zusammensetzung von Bundestag und Bundesregierung bleibt das Eckpunktepapier dennoch aktuell. „Rechtspolitik aus der Perspektive der Anwaltschaft muss auch in der kommenden Legislaturperiode eine wichtige Rolle spielen“, so der DAV. Neben Rechtsanwaltsvergütung, Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses und weiteren berufspolitischen Forderungen geht es um die Wahrung von Freiheits- und Bürgerrechten, um Rahmenbedingungen für Familien, sowie darum, die Benachteiligung von Selbständigen zu beenden. Die von der ehemaligen Ampelregierung bei Amtseintritt 2021 versprochenen Vorhaben für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – ein Kernthema der ARGE Anwältinnen im DAV – wurden bekanntermaßen nicht umgesetzt. Das Eckpunktepapier mahnt auf Anregung des GfA die Umsetzung dieser Punkte an. Dazu zählt auch die längst überfällige Reform des Familienrechts. Das Justizministerium unter Marco Buschmann (FDP) hatte noch im Oktober drei Gesetzesvorschläge zum Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrecht an die Länder geleitet, bevor im November das Ampel-Aus kam.
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Am 27.2.2025 ist das Gewalthilfegesetz als „Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 27) Der Bundestag hat es am 31.1.2025 beschlossen, der Bundesrat hat am 14.2.2025 zugestimmt. Das Bundesfrauenministerium (BMFSFJ) verweist auf das „Herzstück“ des Gewalthilfgesetzes: der verbindliche Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und Kinder. Er wird erst am 1.1.2032 in Kraft treten. Den Bundesländern soll damit genug Zeit gegeben werden, die entsprechenden Hilfesysteme auf- und auszubauen.
Im neugewählten Bundestag werden weniger als ein Drittel Frauen vertreten sein. Waren es im vorherigen Bundestag noch 35,7 Prozent weibliche Abgeordnete, werden es bei der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags Ende März nur noch 32,4 Prozent sein. In ganzen Zahlen: Von den 630 Abgeordneten sind 204 Frauen, das hat der Bundestag als Wahlergebnis bekanntgegeben. Den Grund für den Überhang an Männern verdeutlicht eine Grafik bei tagesschau.de: CDU/CSU hat lediglich 23,1 Prozent weibliche Abgeordnete; die AfD zeigt sich als Männerpartei mit 11,8 Prozent Frauen. Im Gegensatz dazu gibt es bei den Grünen 61,4 Prozent Frauen, bei der Linken sind es 56,2 Prozent, und die SPD schafft es wenigstens auf 41,7 Prozent. Die Bundeswahlleiterin hatte schon vor der Wahl darauf aufmerksam gemacht, dass weniger als ein Drittel der Kandidierenden Frauen sind. Die CDU beispielweise hatte in 252 Wahlkreisen nur 60 Frauen aufgestellt, die bayerische CSU in den 47 bayerischen Wahlkreisen gerade mal 12 Frauen. Obwohl die CDU 2022 eine Quote für Listenplätze beschlossen hatte, werden anteilig weniger Frauen in den neuen Bundestag einziehen als vorher. „Wenn Frauen und Männer nicht die gleichen Zugangschancen haben zu politischen Ämtern, zu Entscheidungspositionen, dann können sie das Land nicht gleichberechtigt mitgestalten“, zitiert tagesschau.de Sheyda Weinrich von der Bundesstiftung Gleichstellung. Rita Süssmuth (CDU), einst Bundesfrauenministerin, Bundestagspräsidentin und Mitbegründerin der Initiative #ParitätJetzt empört sich: „Ein sinkender Frauenanteil im Bundestag bedeutet einen Rückschritt für unsere gesamte Gesellschaft. Ein Parlament, das nicht die Realität unseres Landes widerspiegelt, verliert an Glaubwürdigkeit. Zudem ist es ein fatales Signal in einer Zeit, in der Frauenrechte weltweit zunehmend unter Druck geraten.“
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Vor der Bundestagswahl hatten Vertreterinnen der Berliner Erklärung das Gespräch mit allen Parteien außer der AfD gesucht, um über frauenpolitische Forderungen zu sprechen. Die Berliner Erklärung ist eine Initiative von 21 Frauenverbänden und -Organisationen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik, auch die ARGE Anwältinnen gehört dazu. Aus Termingründen kam es nur zu Treffen mit Franziska Brantner von den Grünen und mit Silvia Breher von der CDU. Während es von den Grünen ein Maßnahmenpaket für Familien und zur Stärkung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt gibt, stand bei der CDU zu Gleichstellungsthemen nur wenig im Wahlprogramm. Aus dem Treffen wurde aber berichtet, dass Silvia Breher vielen Punkten der Forderungen zugestimmt habe. Die Berliner Erklärung wird sie bei Zeiten daran erinnern. Auch nach der Wahl soll es weitere Treffen mit den Parteien geben. Interessante Beobachtung: Die Linke hat das umfangreichste Programm in Sachen Gleichstellung.
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Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat im Namen von Friedrich Merz zwei Tage nach der Bundestagswahl mit einer kleinen Anfrage zur Gemeinnützigkeit diverser zivilgesellschaftlicher Organisationen bundesweit für Empörung gesorgt. Dürfen sich die Oma gegen Rechts, die Medieninitiative Correctiv, die Neuen Deutschen Medienmacher*innen und weitere NGOs, politisch äußern, wenn sie Fördermittelgelder aus der Staatskasse erhalten? So die verkürzte Fragestellung. Es ist zu den 551 (!) Fragen an die Bundesregierung bereits viel in den Medien geschrieben worden. (Gute Einordung dazu im Tagesspiegel) Die Betroffenen reagieren unterschiedlich: Die Omas gegen Rechts schicken Kaffeetassen und -becher zur CDU-Zentrale, nach dem Motto: „Hat Herr Merz noch alle Tassen im Schrank?“ Correctiv hat umfangreich selbst die 34 der sie betreffenden Fragen beantwortet, statt dies der Bundesregierung zu überlassen. Im Verfassungsblog kommt nun eine juristische Einordnung von Prof. Dr. Sophie Schönberger hinzu: „Man wird ja nochmal fragen dürfen“. Ihr verfassungsrechtliches Fazit: Die kleine Anfrage war nicht vom Fragerecht des Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz gedeckt. Die Bundestagspräsidentin hätte die kleine Anfrage zurückweisen müssen und nicht veröffentlichen dürfen. Lesenswerte Argumentation!
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Foto- und Videoaufnahmen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen werden von den Behörden oft nicht gelöscht. Sie bleiben jahrelang weiter im Internet aufrufbar, trotz erfolgreicher Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden gegen die Täter. Hohe Arbeitsbelastung, technische Komplikationen und offene Rechtsfragen würden das Löschen verhindern, hat die NDR-Sendung Panorama als Begründung in Erfahrung gebracht. Das Politikmagazin hat im Februar 2025 über ein bereits zerschlagenes kinderpornografisches Forum berichtet, deren Aufnahmen auch acht Jahre später noch digital geteilt werden. Im TV-Bericht zeigen die Autoren, dass sie mit einer einmaligen Datenanalyse, weltweit ausgeführt als Arbeit von einem halben Jahr – zu zweit, als Datenjournalist und It-Ingenieur – es selbst geschafft haben, digitale Speicherdienste zum Löschen von Millionen Aufnahmen zu bewegen. Ende 2024 kamen so ganze Pädophilen-Netze zum Erliegen, ihre User zeigten sich genervt. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) gibt im TV-Interview zu, die Verhaftung der Täter habe Priorität, aber das Löschen müsse eigentlich auch gemacht werden. Abgeordnete und Kinderschutzorganisationen haben auf den Bericht entsetzt reagiert. Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, fordert Bundesinnenministerium und Ermittlungsbehörden in ganz Europa auf, die Entfernung der Bilddateien endlich konsequent umzusetzen, es brauche dazu verbindliche Regelungen. Für die Betroffenen sei es unerträglich, dass Pädokriminelle die Aufnahmen weiterhin nutzen würden.
Jedes Jahr im März vergibt die Heinrich-Böll-Stiftung den Anne-Klein-Frauenpreis an Frauen, die sich durch herausragendes Engagement für die Verwirklichung von Geschlechterdemokratie auszeichnen. Die 14. Preisverleihung am 7. März 2025 in Berlin ehrt drei Aktivistinnen aus Belarus: Die Frauen- und Menschenrechtsverteidigerin Irina Alkhovka, die feministische Bloggerin Darya Afanasyeva und die feministische Aktivistin und Politikerin Julia Mickiewicz – sie alle sind Ziel staatlicher Verfolgung und Repressionen und gezwungen, ihre Arbeit aus dem europäischen Exil heraus fortzuführen. Die 2011 mit nur 61 Jahren verstorbene Berliner Rechtsanwältin und Notarin Anne Klein hatte es mit einer großzügigen Spende ermöglicht, dass der Preis mit 10.000 Euro dotiert ist. Wir haben die erste feministische Frauensenatorin Berlins bereits im Newsletter März 2024 ausführlich als Persönlichkeit gewürdigt. Ein Teil ihres bemerkenswerten politischen, juristischen und berufsständischen Engagements ist aber auch auf der Website ihrer früheren Kanzlei Anne Klein & Coll nachzulesen.
Was muss passieren, wenn jemand Opfer einer Straftat geworden ist, sei es ein Handtaschenraub, sei es eine Körperverletzung? Für Menschen mit einer Lernbehinderung hat das Bundesjustizministerium eine Infobroschüre in Leichter Sprache entwickelt. Sie ist auch für Menschen geeignet, die dement sind, eine prälinguale Hörschädigung haben oder aufgrund einer Aphasie nicht gut lesen können. Das Merkblatt kann als PDF heruntergeladen oder als Broschüre zugesandt werden: Merkblatt für Opfer von einer Straf-Tat, Leichte Sprache.
Rechtsanwältinnen wie Asha Hedayati und Christina Klemm haben in ihren Büchern bereits über unfassbare Ungerechtigkeiten in Familienrechtsverfahren geschrieben. Weit weg von den Berliner Verhältnissen hat die Essener Rechtsanwältin Dr. Jennifer Nadolny einen ebenso anschaulichen Bericht über den „Tatort Familiengericht“ abgeliefert, zu den oftmals erbitterten Kämpfen ums Sorgerecht. Das Buch ist im generischen Maskulinum geschrieben, spricht nur von Familienrichtern und Sozialarbeitern, obgleich in Gerichten und Jugendämtern sehr viele Frauen tätig sind. Dies ist schon erstaunlich für eine Neuerscheinung im Januar 2025, wo doch die Genderdebatte längst zu einem sensibleren Sprachgebrauch im Sachbuchbereich geführt hat, auch ohne Gendersternchen & Co. Aber so ist schnell erkennbar, hier wird nicht aus einer feministischen Position argumentiert. Jennifer Nadolny legt den Fokus auf die Kinder, wie sie unter Gerichtsbeschlüssen, behördlichen Missständen und rechtswidrigen Gutachten leiden: „148.600 Schicksale von Kindern werden von Richtern verhandelt, denen pädagogisches und psychologisches Sachverständnis fehlt“. Die erfahrene Familienrechtsanwältin wirft den Jugendämtern vor, dass Mitarbeitende ohne weitere Sachkompetenz Entscheidungen über Inobhutnahmen treffen und Krisensituationen in Familien anhand ihrer persönlichen Vorstellung von Erziehung entscheiden. Sogar von Sachverständigen würden Mindestanforderungen bei der Begutachtung nicht eingehalten, so hat es Jennifer Nadolny in zahlreichen Gerichtsverfahren beobachtet. Das Buch ist ein erschütterndes Zeugnis eines ungeheuren Missstands, bei dem die Verantwortlichen in Gerichten und Behörden zu wenig Bereitschaft zeigen, das Problem an der Wurzel zu packen.
Tatort Familiengericht, Dr. Jennifer Nadolny, Verlag Goldegg, 240 Seiten, 22,-€
Datum | Veranstaltung |
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5.3.2025, Hamburg | „Demokratie braucht Demokratinnen – weltweit! Was setzen wir dem Erstarken des globalen Antifeminismus entgegen?“ Festveranstaltung Friedrich-Ebert-Stiftung, viele Gästinnen |
5.3.2025, München | „Unversehrt. Frauen und Schmerz“, Lesung und Diskussion mit der Buchautorin Eva Biringer über die Abwertung weiblicher Schmerzen durch die Schulmedizin, Heinrich-Böll-Stiftung |
7.3.2025, Berlin und online | Feier zur Vergabe des Anne-Klein-Frauenpreis an drei belarussische Aktivistinnen im Exil, Heinrich-Böll-Stiftung |
8.3.2025, Hannover | „b o s s | working women“, Vernissage für eine fotografische Porträtserie selbständiger Frauen in Hannover, Poznań und Hiroshima, Heinrich-Böll-Stiftung |
10.3.2025, Frankfurt | „Mind the Gaps – Wie wir endlich Geschlechtergerechtigkeit erreichen“, Podiumsdiskussion mit Jutta Allmendinger u.a. Friedrich-Ebert-Stiftung |
14./15.3.2025, Berlin | „Get started: das Einsteigerforum für Rechtsanwält*innen“, Zweitages-Seminar des Forum Junge Anwaltschaft im DAV |
12.-14.3.2025, online | „Wie kann ich rassistische Sprache im Alltag erkennen und vermeiden? Grundlagen für gesellschaftspolitisch Interessierte“. Online-Seminar der Heinrich-Böll-Stiftung |
13.3.2025, Konstanz | „Ungewollt schwanger. Hindernisparcours durch das Schwangerenabbruchrecht“, Vortrag der Strafrechtsprofessorin Liane Wörner, Heinrich-Böll-Stiftung, pro familia und djb |
20.-21.3.2025, Potsdam | „Frauen führen anders. Werteorientiert, zielgeleitet, effektiv“, Zweitage-Seminar, Konrad-Adenauer-Stiftung |
27.3.2025, Leipzig | „Verliebt, vertraut, verrechnet. Erfolgreiche Altersvorsorge für Frauen ab 50“, Lesung und Gespräch mit der Buchautorin Claudia Kneifel, Friedrich-Ebert-Stiftung |
Save the date | |
4.6.- 6.6.2025, Berlin | Deutscher Anwaltstag 2025, mit Veranstaltungen der ARGE Anwältinnen (s.o.), Frühbucherrabatt bis 11.4.2025 |
11.- 14.9.2025, Kassel | 46. Bundeskongress des Deutschen Juristinnenbundes: Recht. Macht. Familie. |
26.9.2025, Berlin | „Fake News, Hate Speech – Auswirkung auf die Demokratie“, Paneldiskussion der ARGE Anwältinnen im DAV |
Datum | Veranstaltung |
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3.3.2025, Hannover | Stammtisch Regionalgruppe Celle/Hannover im Restaurant Ilmercato, Moltkeplatz 11, ab 18 Uhr. Spontan dabei sein oder angemeldet: kontakt@rechtsanwaeltin-sandhas.de |
RA Stefan von Raumer ist der neue Präsident des Deutschen Anwaltverein. Mit seiner Wahl Anfang Februar 2025 löste er seine Vorgängerin Dr. h.c. Edith Kindermann ab, die seit 2019 dem DAV mit großem Elan vorstand. Sie hat für die Belange der Anwaltschaft gekämpft, sich für eine Reform der Anwaltsvergütung wie auch für die Digitalisierung der Justiz starkgemacht. Wir danken RAin und Notarin Edith Kindermann für ihr Engagement, das immer auch der ARGE Anwältinnen galt. Zugleich gratulieren wir dem früheren Vizepräsidenten des DAV zu seiner neuen Leitungsposition. Stefan von Raumer hat nach seiner Wahl angekündigt, dass er den DAV vermehrt in rechtspolitische Diskussionen einbinden wolle, besonders wenn es um verfassungs- oder menschenrechtliche Fragen gehe. Es sei wichtig, dem immer höheren Druck auf wertvolle bestehende nationale, europäische und globale Werte-, Wirtschafts- und Rechtsgemeinschaften entschlossen zu begegnen.