„Gemeinsam sind wir stark – Rechtsanwältinnen im DAV und im djb“: Einladung zum Online-Café am Montag, 17. Februar 2025 um 18 Uhr. Die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wird eine richtungsweisende Zäsur für viele rechtspolitische Themen darstellen. Zusammen mit dem Deutschen Juristinnenbund (djb) organisieren wir für unsere Mitglieder ein digitales Online-Treffen. Es verfolgt das Ziel, die Kräfte von Rechtsanwältinnen in der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV und im djb zu bündeln, gemeinsame Interessen zu identifizieren und Strategien für ein starkes feministisches und berufspolitisches Engagement zu entwickeln. Beim Online-Café präsentieren zunächst die Vorsitzende der ARGE Anwältinnen, RAin Christina Dillenburg, und RAin Dorela Kress, ebenfalls aus dem GfA, die Struktur und Geschichte der ARGE Anwältinnen im DAV. Anschließend stellen die Präsidentin des djb, RAin Ursula Matthiessen-Kreuder, und ihre Stellvertreterin, RAin Verena Haisch, die aktuellen Wahlprüfsteine des djb in Auszügen vor. Wir freuen uns sehr auf den Austausch unserer Verbände mit Blick auf unser jeweiliges frauenpolitisches Engagement. Rechtsanwältinnen bilden eine große und in einem Rechtsstaat wichtige Gruppe unter den Juristinnen. Wir bitten um Anmeldung via Website des djb: https://www.djb.de/termine/details/v240217

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Der Geschäftsführende Ausschuss (GfA) hat eine neue Geschäftsverteilung bei seinem Treffen am 20./21.1.2025 in Stuttgart beschlossen, nachzulesen auf der Website der ARGE. RAin Christina Dillenburg, als Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen, betreut die Themen Vereinbarkeit Beruf und Familie und diesen Newsletter. Sie ist Mitglied im Gender- und Diversity-Ausschuss des DAV. Ihre Stellvertreterin RAin Ulrike Silbermann ist für das Schleifenprojekt und das Sponsoring zuständig. RAin Ursula Gudernatsch verantwortet als Schatzmeisterin die Finanzen, RAin Dr. Berit Jäger den Referentinnen-Pool. RAin Irene Voerste engagiert sich ebenfalls für das Sponsoring, RAin Sonja Neitzel kümmert sich um das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Nachwuchsgewinnung. RAin Dorela Kress ist Ansprechpartnerin für das Mentoring-Projekt, das Netz der Regionalbeauftragten und die Präsenz auf der Website und in Social Media.

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Save the date: Am 26. September 2025 lädt die ARGE Anwältinnen zur Paneldiskussion ein: „Fake News, Hate Speech – Auswirkung auf die Demokratie“ mit anschließendem Empfang, 12:00 bis 16:00 Uhr im DAV Haus in der Littenstraße 11, Berlin. Daran anschließen wird sich die jährliche Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft. Die Veranstaltung wird die Herbsttagung 2025 ersetzen. Grund für diese reduzierte Form ist, dass der GfA das Konzept der jährlichen Treffen grundsätzlich überarbeiten wird. Mit ausreichend zeitlichem Vorlauf wird die nächste reguläre Herbsttagung der ARGE Anwältinnen im DAV 2026 stattfinden. Das Thema steht schon fest: „Let‘s talk about Money“. Den Termin 24./25. September 2026 können Sie sich gerne schon mal vormerken.

Friedrich Merz, designierter Kanzlerkandidat der CDU, wollte vergangene Woche die von ihm ausgerufene „Asylwende“ einläuten. Dass er für seinen „Fünf-Punkte-Plan“ zur Migration auch auf die Stimmen der AfD setzte, hat für Entsetzen gesorgt, in der Politik, in den Medien und in der Bevölkerung. Bundesweit gab es spontan gleich am Mittwoch Proteste vor vielen CDU-Parteizentralen. Demonstrationen am Samstag und Sonntag in vielen deutschen Städten folgten. Der stellvertretende Vorsitzende des DAV, RA Stefan Raumer, rief am 29.1.2025, noch vor der Abstimmung im Bundestag, in einem Statement dazu auf, besonnen und überlegt zu handeln und keine vom Wahlkampf geleiteten Schnell­schüsse abzugeben: „Überbordende Überwa­chungs­maß­nahmen und restriktive, aber kaum umsetzbare harte Migrati­ons­linien zu fordern, hat wenig Nutzen. Im Gegenteil: Es ist mit den menschen­recht­lichen Verpflich­tungen, die Deutschland eingegangen ist – und die es von seinen Partner­ländern zu Recht einfordert – nicht vereinbar und wird wohl vor Gericht scheitern“. Bevor die CDU/CSU-Fraktion am Freitag, 31.1.2025, dann auch noch das von Merz initiierte „Zustrombegrenzungsgesetz“ zur Abstimmung stellte, gab der DAV in einer Pressemitteilung bekannt, dass er die Verein­barkeit der Vorschläge mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschen­rechts­kon­vention infrage stelle und erhob Zweifel an deren Praxis­taug­lichkeit. Der Gesetzesvorschlag wurde gegen Abend mit 349 zu 338 Stimmen bei fünf Enthaltungen abgelehnt. Die namentliche Abstimmung zeigte auf, wer zur Ablehnung beitrug: Niemand aus der CDU stimmte mit Nein. Stattdessen blieben 12 Abgeordnete der CDU-Fraktion dem Urnengang fern, ebenso 16 FDP-Abgeordnete. Auch eine Art des Protestes.

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Das Gewalthilfegesetz ist verabschiedet, wenn auch auf den letzten Drücker. Trotz der turbulenten Sitzungen des Bundestags vergangene Woche haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen  und CDU/CSU am 31.1.2025 den Entwurf für das Gewalthilfegesetz in 2. und 3. Lesung beschlossen. Frauen und Kinder sollen so mehr Schutz vor häuslicher Gewalt und geschlechtsspezifischer Gewalt erhalten. Mit 2,6 Milliarden Euro unterstützt der Bund die Länder beim Ausbau von Frauenhäusern. Es gibt einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Hilfsstrukturen und Präventionsangebote werden gestärkt, s.a. Mitteilung des Bundesfrauenministeriums. Deutscher Frauenrat und UN Women Deutschland hatten in der Woche davor, am 23.1.2025, einen Brandbrief mit 104.000 Unterschriften an Silva Breher übergeben, frauenpolitische Sprecherin der CDU und stellvertretende Parteivorsitzende: „Stoppt Gewalt gegen Frauen – Jetzt!“. Am Montag dieser Woche folgte eine Anhörung mit zahlreichen Expertinnen im Bundestag. Mehr als zehn Jahre wurde über die Gesetzesinitiative diskutiert, der Spiegel hat die Entwicklung in aller Kürze rekapituliert, auch welches Kalkül kurz vor der Wahl die Union unter Friedrich Merz doch noch zum Einlenken bewogen hat. Der Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz kommt laut des geplanten Entwurfs zwar erst 2032 und damit zwei Jahre später als geplant. Aber immerhin: Er kommt.

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Der Mutterschutz bei Fehlgeburt ist nunmehr beschlossene Sache. Ab der 13. Schwangerschaftswoche wird es einen gestaffelten Anspruch auf Mutterschutz geben. SPD und Grüne hatten sich bei der Abstimmung am 30.1.2025 dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion „zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze –  Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt“ (Mutterschutzanpassungsgesetz) (20/14231) angeschlossen. Laut Pressemitteilung des Bundestags vom 29.1.2025 hatten bei der vorhergehenden Aussprache im Familienausschuss Rednerinnen aller Fraktionen ausdrücklich der Petentin Natascha Sagorski gedankt. Sie hatte mit ihrer Petition im Sommer 2022 (im Januar-Newsletter der ARGE vorgestellt) auf die Problematik aufmerksam gemacht. Die Regelungen sollen am 1. Juni 2025 in Kraft treten.

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Lang erwartet und gerade noch „in letzter Minute“ vom Bundestag angenommen: Die RVG-Anpassung, als Kombination aus linearer Erhöhung der Gebühren und strukturellen Verbesserungen. Wie das Anwaltsblatt am 31.1.2025 berichtet, werden die Betragsrahmen- und Festgebühren um 9 Prozent, die Wertgebühren um 6 Prozent steigen. Daneben werden – wie vom DAV seit vielen Jahren gefordert – insbesondere auch die Werte in Kindschaftssachen auf 5.000 Euro angehoben und die PKH-Gebühren weiter angeglichen. Die finale Entscheidung liegt nun beim Bundesrat. Die Vergütungsanpassungen stellen für die Bundesländer bei den aktuellen Haushaltslagen eine finanzielle Herausforderung dar. Mit einer Entscheidung wird in der nächsten regulären Bundesratssitzung am 21.3.2025 gerechnet.

Der Deutsche Frauenrat hat gleichstellungspolitische Forderungen zur kommenden Bundestagswahl veröffentlicht. Als „starke Stimme für Frauen“ will der DF in den verbleibenden Wochen bis zur Wahl am 23. Februar mit seiner Kampagne zeigen, dass Gleichstellungspolitik ein zentraler Schlüssel ist, um die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in Deutschland nachhaltig zu lösen.

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Mit Gesichtsschleier Auto fahren bleibt weiter untersagt, so das Berliner Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 27.1.2025. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. VG 11 K 61/24). Eine Muslima wollte am Steuer ihres Autos einen sogenannten Niqab tragen, wenn sie damit zur Arbeit fährt. Der Niqab bedeckt das Gesicht nahezu vollständig, nur ein schmaler Sehschlitz bleibt offen. Die 33jährige ist mit ihrem Ansinnen, eine Ausnahmegenehmigung von § 23 Abs. 4 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) gescheitert, das Urteil (Az.: VG 11 K 61/24) ist noch nicht rechtskräftig. „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist“, bestimmt die StVO. Der Anwalt der Frau hatte argumentiert, beim Motorradfahren verdecke der Helm ebenfalls das Gesicht. Allerdings nennt die StVO die Helmpflicht nach § 21a Absatz 2 Satz 1 StVO als Ausnahme vom Verhüllungsverbot. Die Richterin am Verwaltungsgericht befand, das Verbot beim Autofahren gewährleiste eine effektive Verfolgung von Verstößen im Straßenverkehr, indem es eine Identifizierung von Verkehrsteilnehmern ermögliche. Es diene dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit, was stärker wiege als die Religionsfreiheit, auf die sich die Klägerin berufen hatte. Wie die LTO berichtet, waren mehrere deutsche Gerichte zuvor schon mit ähnlichen Fällen befasst, die sie alle abschlägig beurteilt hatten.

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Marla-Svenja Liebich, diesen Namen werden Sie noch öfter lesen. Den vorherigen Vornamen darf bei Strafe niemand sagen oder schreiben. So will es das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in § 13. Eine Anwaltskanzlei mahnt bereits im Auftrag von Liebich reihenweise Medien ab, die den bisherigen Vornamen nennen, unter Androhung von 15.000 Euro Schmerzensgeld. Die Person, die sich nunmehr Marla-Svenja Liebich nennt, ist seit Jahren in Halle rechtsextremistisch aktiv. Die Wandlung zur Frau ist wenig glaubhaft, zumal Liebich selbst noch 2023 vor „Transfaschismus“ gewarnt und queere Menschen als „Parasiten der „Gesellschaft“ beschimpft hatte. Ende vergangenen Jahres hat Liebich Im sächsischen Schkeuditz durch einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt, so wie es das Gesetz in § 2 SBGG vorsieht, mit dreimonatiger Wartefrist den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und den Vornamen geändert, Kosten: 50 Euro. Es wird vermutet, dass Liebich das SBGG lächerlich machen will, so der Spiegel; das Magazin Queer.de nennt es eine Fake-Aktion und fordert dazu auf, sie zu ignorieren. Liebich hat sich dazu bisher nicht geäußert, auch die beauftragte Kanzlei schweigt sich aus. Möglicherweise werden die Gerichte die Provokation nicht mitmachen, schreibt Dr. Christian Rath in der Legal Tribune Online. Denn bei einer Person des öffentlichen Interesses darf laut § 13 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SBGG der vorherige Name genannt werden. Und: es sei die erste öffentliche Bewährungsprobe des neuen Gesetzes. Zitat: „Sven Liebich war eine Person des öffentlichen Lebens.“

Am 7. März 2025 ist Equal Pay Day! Im vierten Jahr in Folge beträgt der Gender Pay Gap 18 Prozent. In Tage umgerechnet, arbeiten Frauen vom 1. Januar an 66 Tage unentgeltlich. Unter dem Stichwort Gender Pay Gap in der Anwaltschaft finden Sie auf der DAV-Website Zahlen und Fakten, sowie Hinweise für Kanzleien und Anwältinnen. Suchen Sie allgemeine Informationen zum Equal Pay Day: Argumentationshilfen, Musterformulare für den Auskunftsanspruch, Leitfäden für Beschäftigte? Zur Vorbereitung auf den diesjährigen Equal Pay Day hat die Website www.equalpayday.de alles, was Sie brauchen. Das Motto 2025 lautet übrigens: Weil es sich lohnt – Entgelttransparenz jetzt! Die Aktionslandkarte wird sich sicher noch füllen, vielleicht auch mit einer Aktion in Ihrer Stadt.

Liebe kommt, Liebe geht und dazwischen liegen die Suche und das Finden des Glücks, die Erfüllung und Enttäuschung, die Verschmelzung und Entfremdung. Daniela Krien gelang mit ihrem Roman „Die Liebe im Ernstfall“ ein literarischer Überraschungserfolg, 2019 führte er mehrmals die Beststellerliste des Spiegels an. Die Autorin flicht ein zartes Band zwischen den fünf Frauen ihres hochinteressanten Erzählbandes. Paula, Judith, Brida, Malika und Jorinde stolpern durch ihr Leben. Die Mittvierzigerinnen sind Buchhändlerin oder Hausärztin, Schriftstellerin, Musiklehrerin oder Schauspielerin. Sie leben in Leipzig, die Ostbiographie ihrer Eltern schimmert manchmal durch. Sie haben Kinder oder keine. Und dann sind da die Männer. Es geht nicht mit ihnen und auch nicht ohne. Oder doch, irgendwie?
Die Liebe im Ernstfall, Daniela Krien, Diogenes Verlag, 288 Seiten, 22,- €

Datum Veranstaltung
7./8.2.2025, Baden-Baden „Reden – Argumentieren – Überzeugen“, Rhetorikseminar für ehrenamtlich aktive Frauen, Konrad-Adenauer-Stiftung
13.2.2025, Freiburg „Queer Kids. 15 Portraits!“, Lesung und Gespräch mit Christina Caprez, in der Reihe Girl, Woman, Other, Heinrich-Böll-Stiftung
17.2.2025, online „Gemeinsam sind wir stark – Rechtsanwältinnen im DAV und im djb“, Online-Café um 18 Uhr mit Anmeldung
19.2.2025, Hamburg „Wo bleibt der Aufschrei? Zunehmende Gewalt gegen Frauen, Queers und Migrant*innen“, Diskussion u.a. mit Amnesty for Women e.V., Heinrich-Böll-Stiftung
19.2.2025, Bonn „Wer braucht Feminismus?“, Ausstellungseröffnung mit Fotoaktion und Diskussion, Friedrich-Ebert-Stiftung
20.2.2025, online „Framing: Chancen und Risiken der politischen Kommunikation“, Online-Workshop mit der Trainerin Ulrike Schnellbach, Heinrich-Böll-Stiftung
21.2.2025, München „Schwangerschaftsabbruch geht uns alle an!“ Feministische Werkstatt 2025, Petra-Kelly-Stiftung/Heinrich-Böll-Stiftung
21.2.2025, Berlin „Künstliche Intelligenz (KI) ist auf dem besten Weg, auch im Anwaltsberuf eine Rolle zu spielen“, KI-Forum des DAV, Anmeldung: mittelmerten@anwaltakademie.de
24.2.2025, Berlin „Man(n) tötet nicht aus Liebe“, RAin Christina Clemm über Femizide vor Gericht als Einführung zum Theaterstück „Der Zähmung Widerspenstigkeit“ im Deutschen Theater Berlin
26.2.2025, Berlin „Gewalt gegen Frauen – Von Beschimpfungen im Netz bis zu Hass im Alltag“, Debattenforum der Konrad-Adenauer-Stiftung
Save the date
14./15.3.2025, Berlin „Get started: das Einsteigerforum für Rechtsanwält*innen“, Zweitages-Seminar des DAV
4.-6.6.2025, Berlin Deutscher Anwaltstag 2025
26.9.2025, Berlin „Fake News, Hate Speech – Auswirkung auf die Demokratie“, Paneldiskussion der ARGE Anwältinnen im DAV
Datum Veranstaltung
6.2.2025, München Get Together der Regio München zusammen mit dem Forum Junge Anwaltschaft, bei RA-Micro, Standort Süd, 18 Uhr.
Special Guest: Führungskräfte-Coachin Jana Münzing. Anmeldung umgehend (eigentlich nur bis 2.2.2025)

„Die Wahrheit und nichts als die Wahrheit“, heißt der diesjährige Schulwettbewerb des DAV. Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse sind aufgerufen, sich in Zeiten von Fake News mit der Frage auseinander zu setzen, wo die Meinungsfreiheit aufhört und wo Lüge und Verleumdung anfangen. Einsendeschluss ist der 28.2.2025. Die Preisverleihung findet beim Deutschen Anwaltstag im Juni in Berlin statt.

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„Get started: das Einsteigerforum für Rechtsanwält*innen“ am 14./15.3.2025: Der DAV lädt zum zweiten Mal zu einem Seminar für den Berufseinstieg in das DAV-Haus in der Littenstraße 11, Berlin ein. Wer sich mit der Anmeldung beeilt, erhält einen Frühbucherrabatt.

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Anwält*innen genießen bei Rechtsfragen höheres Vertrauen als Künstliche Intelligenz (KI). Das ergab eine Befragung des Digitalverbands Bitkom Ende 2024. Zwar kann sich ein Viertel der Befragten vorstellen, Hilfe zunächst bei ChatGPT & Co zu holen, die Jüngeren eher als die Älteren. Wenn es allerdings konkret wird, würden sich nur noch 12 Prozent auf den digitalen Rechtsrat verlassen und lieber den Beratungstermin in der Anwaltskanzlei vereinbaren, berichtet die LTO. Interessant bleibt dennoch die Frage, wie viel KI wird künftig im Anwaltsberuf wichtig sein? Beim KI-Forum des Deutschen Anwaltverein geht es um hilfreiche KI-Tools, sei es in Kanzleien, sei es in der Justiz. In mehreren Paneldiskussionen werden sie kritisch beleuchtet, von denen, die bereits damit arbeiten, wie auch von der Seite derjenigen, die sie konzipieren. Berufsrecht, Datenschutz und Fragen der Ethik kommen ebenfalls zur Sprache. KI-Forum des DAV am 21.2.2025, 10 – 17 Uhr im DAV-Haus in Berlin, Teilnahmegebühr: 39,- Euro. Anmeldung über das Veranstaltungsbüro der DeutscheAnwaltAkademie: mittelmerten@anwaltakademie.de