Netzwerken vom Feinsten: Kommen Sie nach Hamburg zur Jubiläumsausgabe der Anwältinnenkonferenz: „Wir halten Kurs – 20 Jahre Anwältinnen“. Wir möchten mit Ihnen den runden Geburtstag feiern: 17.-19. Oktober 2024. Für Kurzentschlossene haben wir noch freie Plätze, nutzen Sie die Last-Minute-Anmeldung.

Ein besonderes Highlight ist unsere öffentliche Podiumsdiskussion am Freitag, 18.10.2024, auch für Interessierte außerhalb der Herbsttagung:

„Demokratie stärken, Rechtsstaat bewahren – was können wir Anwältinnen tun?“

Es diskutieren: Prof. Dr. Dipl. Soz. Marion Albers, Uni Hamburg, Anna-Mira Brandau, „Thüringen- Projekt”, und RAin Dorothea Marx, SPD. Moderation: RAin Barbara Helten

16:30-18:30 im „Saalhaus“, Haus der Patriotischen Gesellschaft, Trostbrücke 6, 20457 Hamburg.

Neu zum Panel hinzugekommen ist Dorothea Marx, die Pia Lamberty ersetzt. Die Thüringer Landespolitikerin ist derzeit bei vielen Gesprächspartnern gefragt. Von 2009 bis 2024 war die Rechtsanwältin aus Sondershausen Mitglied des Thüringer Landtags für die SPD. Sie war zeitweilig Vizepräsidentin und leitete den NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags. Bei der Thüringenwahl am 1.9.2024 verpasste sie aufgrund des schlechten Wahlergebnisses der SPD den Wiedereinzug in den Landtag.

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Das Konferenz-Programm im Überblick
Donnerstag, 17.10.2024, Rahmenprogramm

17:00-19:00  Historischer Frauenrundgang durch die Altstadt Hamburgs

ab 19:00  Get Together im BLOCKBRÄU bei den Landungsbrücken


Freitag, 18.10.2024

9:00  Begrüßung, RAin Christina Dillenburg, Vorsitzende der ARGE Anwältinnen

9:30  Das neue Cannabis-Gesetz, RAin Gül Pinar

11:30  Allgemeine Tipps zum Personenschadensrecht, RAin Christine Wedemeyer-Lührs
14:00  Ungerechtigkeit oder Ungleichbehandlung im Familienrecht, RAin Britta Schönborn

15:00  Familiengerichtliche Umgangsverfahren, RAin Chrysanthi Fouloglidou

16:30  Podiumsdiskussion „Demokratie stärken, Rechtsstaat bewahren“

ab 19:30  Festessen im Alten Hauptzollamt mit Dinner Speech: RAin Jutta Niggemeyer-Müller, Beisitzerin im Senat für Anwaltssachen, BGH

Samstag, 19.10.2024

9:30  Mitgliederversammlung

11:15  Eine Safari durch den digitalen Dschungel – mit Überlebenstipps bei Hackerangriffen und einem Abstecher ins Darknet: Catrin Schröder-Jaross, Mind the Tech
13:00  Kl und Einsatz in der Rechtsberatung, Lotte Frach, Rechtsabteilung DB AG

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Kind und Karriere? Elternschaft in Anwaltsberuf kann schwierig sein. „Ein starres, unkooperatives und Druck aufbauendes Umfeld wurde dafür verantwortlich gemacht“, berichtet RAin Christina Dillenburg in ihrer neuesten Kolumne für die ZAP (18/2024). Die Vorsitzende der ARGE Anwältinnen bezieht sich darin auf die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage unter Anwältinnen und auch Anwälten. Sie war Grundlage für die Broschüre „Kanzlei und Kind. Klar geht das!, die sie druckfrisch beim Deutschen Anwaltstag Anfang Juni 2024 vorgestellt hat. Kanzleien klagen bereits über Personalmangel, RAin Dillenburg mahnt deshalb bessere, flexiblere Arbeitsbedingungen an: „Um der schrumpfenden Anwaltschaft entgegenwirken zu können, ist es essentiell, mehr Frauen für den Anwaltsberuf zu gewinnen – und sie darin zu halten.“ Eigentlich stehen die Chancen gut, den Bedarf an anwaltlichem Nachwuchs und damit anwaltlicher Versorgung zu decken. Denn der Anteil der weiblichen Studienanfänger im Fach Rechtswissenschaft beläuft sich mittlerweile auf bis zu 70 Prozent.

Die ZAP-Kolumne können Sie im Original auf der Website der ARGE Anwältinnen nachlesen. Auch die Broschüre „Kanzlei und Kind. Klar geht das!“ steht dort zum Download bereit.

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RAin Sarah Bystrow ist die neue Regionalbeauftragte für die Region Frankfurt/Wiesbaden. Sie möchte gemeinsam mit interessierten Kolleginnen das regionale Netzwerk aufbauen, mit regelmäßigen Treffen und Unternehmungen: „Ich habe persönlich die Erfahrung gemacht, dass wir Frauen Netzwerke zu wenig nutzen und dabei wertvolles Potenzial verstreichen lassen“. Die Fachanwältin für Strafrecht arbeitet seit 2018 in einer überregionalen, auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei: Sie ist Salary Partnerin bei DierLamm Rechtsanwälte in Wiesbaden. An der hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit ist sie zudem als Lehrbeauftragte im Strafprozessrecht tätig. Sarah Bystrow schreibt in ihrem Kurzporträt auf der Website der ARGE Anwältinnen: „Es liegt mir am Herzen, einen Beitrag dazu zu leisten, dass sich mehr Rechtsanwältinnen gegenseitig unterstützen.“

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Region Düsseldorf/Rhein-Ruhr: Stammtisch am 2.10.2024, 18 Uhr, Brauhaus „Alter Bahnhof Oberkassel“, Belsenplatz 2, 40545 Düsseldorf. Regiosprecherin RAin Simone Jordan kanzlei@jordan-legal.com hat Mitte September Einladungen an die Kolleginnen rund um Düsseldorf geschickt. Weitere Interessierte sind herzlich willkommen.

Region Stuttgart: Stammtisch am 10.10.2024, 19 Uhr, Ristorante la Piazza, Charlottenstraße 11, 70182 Stuttgart. Regiosprecherin RAin Dorella Kress bittet um Anmeldung: d.kress@kresshatrecht.de. Schon mal vormerken: Am 5.12.2024 gibt es den nächsten Stuttgarter Stammtisch, am selben Ort.

Erfolglos haben sich vier Frauen mit einer Verfassungsbeschwerde um eine Ausweitung der Regelungen zum Mutterschutz auch für eine Fehlgeburt bemüht. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde nicht zur Entscheidung zugelassen (Beschl. v. 21.08.2024, Az. 1 BvR 2106/22). Grund: Sie war nicht fristgemäß eingelegt worden und das Begehren hätte zunächst vor den Fachgerichten verfolgt werden müssen. §3 MuSchG sieht vor, dass Frauen nach einer „Entbindung“ nicht beschäftigt werden dürfen. Während dieser Schutzfrist haben sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld, bezahlt von der Krankenkasse. Was als Entbindung gilt, ist Auslegungssache. Totgeburten sind bereits anerkannt, Fehlgeburten nicht. Die Beschwerdeführerinnen sahen darin eine Ungleichbehandlung, die mit dem Grundgesetz, Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 4, nicht vereinbar sei. Das BVerfG gab sich trotz der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde in seinem Beschluss optimistisch, berichtet die LTO: Es sei nicht unwahrscheinlich, dass angerufene Arbeits- oder Sozialgerichte heutzutage Schutzfristen und Mutterschaftsgeld auch bei Fehlgeburten gewähren würden. Bei der Auslegung des Begriffs „Entbindung“ habe das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2017 an die damalige medizinische Erkenntnislage angeknüpft. In einem aktuellen Verfahren seien neuere medizinische Wertungen zu berücksichtigen. In dem LTO-Artikel „Morgens Fehlgeburt, nachmittags zur Arbeit?“ vom 1.8.2024 wurde auch bereits eine Reform des Mutterschutzgesetzes angemahnt.

Zwölf Wochen ist die Frist, in der eine Abtreibung möglich ist. Zwölf Wochen lang läuft seit dem 16.9.2024 die Kampagne „Abtreibung legalisieren – jetzt“. Überall in Deutschland finden Aktionen für die Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs statt, mal auf Social Media und mal auf der Straße, mal nur wenige Sekunden und mal mehrere Stunden, mal alleine und mal mit ganz Vielen. Feministische Bündnisse, unter anderem Doctors for Choice Germany e.V., wollen Druck auf Regierung und Bundestag machen, die Empfehlung der Expertenkommission aus dem Frühjahr 2024 umzusetzen. Sie fordern: „§218 muss endlich ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden und das noch in dieser Legislaturperiode!“ Die Gynäkologin Prof. Dr. Mandy Mangler, Chefärztin zweier Kliniken in Berlin, sagte im Interview mit dem SWR: „Es ist nicht haltbar, dass eine medizinische Leistung kriminalisiert wird.“ Durch die Rechtslage bewege sie sich mit ihrer täglichen Arbeit am Rande der Legalität. Das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ hat die Petition „Weg mit §218“ gestartet, die u.a. anstelle der Beratungspflicht das Recht auf freiwillige Schwangerschaftsberatung fordert: flächendeckend, kulturell und sprachlich sensibel. Bisher sind rund 32.000 Stimmen zusammengekommen. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat im Juni 2024 ein Positionspapier zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs veröffentlicht.

Alle Informationen zur Kampagne, auch zu den Möglichkeiten einer aktiven Beteiligung, finden Sie auf der Website https://abtreibung-legalisieren.de/. Zum Finale der Aktion rufen die Organisatorinnen für den 7.12.2024 zu Großdemos in Berlin und Karlsruhe auf: „Schwangere müssen endlich frei entscheiden können, ob sie abtreiben wollen oder nicht. Das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht.“

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Neues in Sachen Rammstein-Frontmann Till Lindemann: Wie die LTO am 12.9.2024 berichtet, ist es seinem Anwalt Simon Bergmann erneut gelungen, ein presserechtliches Verfahren zu gewinnen. Denn was und wie die jungen Frauen über ihre verstörenden Erlebnisse berichtet haben, passt nicht zur Systematik der Strafrechtsverfolgung. Zur Erinnerung: Weil sich die Frauen lieber an die Presse statt an die Staatsanwaltschaft gewandt hatten, waren strafrechtliche Ermittlungen mangels hinreichenden Verdachts nach wenigen Wochen eingestellt worden. Nun ging es vor dem Pressesenat des Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 2-03 O 305/23) um den Vorwurf der Verdachtsberichterstattung durch den Artikel „Am Ende der Show“ in der Süddeutschen Zeitung vom 2.6.2023. Der Vorwurf im Eilantrag: Ohne hinreichende Belege sei der Verdacht erweckt worden, dass Lindemann mit einzelnen Frauen ohne Einwilligung Geschlechtsverkehr gehabt habe – was als sexueller Übergriff oder gar als Vergewaltigung strafbar wäre. Die Zeitung hatte die Schilderungen von Kaya R. (Name geändert) zitiert: Nach viel Alkoholkonsum sei sie in einem Hotelzimmer aufgewacht, mit „Till auf mir drauf“. Lindemann habe gefragt, ob er aufhören solle. Sie aber habe nicht einmal gewusst, womit er aufhören solle. Das OLG befand, dieser „Filmriss“ ermöglichte die Annahme, dass beide „einverständlich Sex begonnen hatten“. Die eidesstattliche Versicherung der Zeugin genügte dem Gericht nicht als Mindestbeleg für den schwerwiegenden Verdacht, der im Artikel der Süddeutschen Zeitung erweckt wurde. Die Zeitung muss nun die Passagen des Textes, die Kaya R. betreffen, ändern, mehr als ein Jahr nach seinem Erscheinen. Beim Eilverfahren war es im Übrigen zu „dringlichkeitsschädlichen“ Verzögerungen gekommen. Die LTO erläutert auch diesen juristisch interessanten Aspekt.

Nancy Faeser ist die derzeit bekannteste deutsche Juristin, schließlich ist sie die Bundesinnenministerin und die erste Frau, die dieses Amt bekleidet: Sie leitet eine Mammutbehörde mit mehr als 80.000 Beschäftigen. Nach ihrem Referendariat am OLG Frankfurt im Jahr 2001 war sie Rechtsanwältin bei einer internationalen Sozietät in Frankfurt, 2007 wechselte sie zu einer Wirtschaftskanzlei. 2003 ging sie als Abgeordnete für die SPD in den Hessischen Landtag und zeigt bereits als Oppositionsführerin ihr gesteigertes Interesse an der Innenpolitik. 2021 kam der Ruf nach Berlin, als Bundesministerin zuständig für die Innere Sicherheit in Deutschland. Die gebürtige Hessin war bei der hessischen Landtagswahl 2023 Spitzenkandidatin der SPD. Nancy Faeser wollte Ministerpräsidentin von Hessen werden. Daraus wurde aufgrund der verlorenen Wahl nichts. Als Bundesinnenministerin ist ihre Fachkompetenz als Juristin hoch gefragt: Ob Messerverbot, Einrichtung von Grenzkontrollen oder das Verbot des rechtsextremen Magazins Compact, stets muss sie Rede und Antwort hinsichtlich der damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen liefern. Sie gilt als pragmatisch und bodenständig, wird aber auch oft kritisiert, quasi zwangsläufig für die mit dem Amt verbundenen Aufgaben.

Wenn sich Nachwuchs ankündigt, wird die Frage relevant, wo finde ich Informationen zu Elterngeld und Elternzeit? Speziell für Anwältinnen und Anwälte aufbereitet erhalten Sie in unserer Broschüre „Kanzlei und Kind. Klar geht das!“ (Download auf der Website der ARGE Anwältinnen im DAV alles, was Sie dazu wissen müssen. Dringende Empfehlung: Kümmern Sie sich frühzeitig um all die Regelungen und Möglichkeiten, und achten Sie auf Fristen. Die Broschüre verweist auf weitere Informationsquellen wie familienportal.de oder den Elterngeldrechner auf der Website des Bundesfamilienministeriums. Den praktischen Wegweiser hat RA Thomas Franz, Fachanwalt für Sozialrecht, für die ARGE Anwältinnen zusammengestellt.

Haben Sie auch beim Abspann von „Jenseits von Afrika“ Tränen verdrückt? Das Oscar-prämierte Liebesdrama mit Meryl Streep und Robert Redford war 1986 ein Kinohit in Westdeutschland. 1987 kam es in die DDR-Kinos und wurde zu Angela Merkels Lieblingsfilm. Das Lexikon des Internationalen Films schreibt: „Der von Sydney Pollack sensibel inszenierte Film beschreibt eindrucksvoll den romantischen Idealismus einer eigenwilligen Frau am Ende der Kolonialepoche – und versinkt dabei gelegentlich selbst in einer sentimentalen Wehmut. Ein schönes, aber letztlich unverbindliches Kinomelodram.“ Maren Gottschalk, Historikerin und Journalistin, hat nach Biographien zu Sophie Scholl, Margarete Steiff und Frieda Kahlo, nun eine Romanbiographie über die Schriftstellerin Tanja Blixen verfasst. Im Hollywoodfilm heißt sie Karen Blixen, und auch ansonsten hält sich die Verfilmung nicht ganz an den wahren Ablauf der Ereignisse als Betreiberin einer Kaffeefarm in Kenia. Maren Gottschalk ist für ihr Buch „Jenseits der Ngong Berge“ an die Originalschauplätze gereist, um der dänischen Autorin nahe zu kommen. Aber auch sie nimmt sich Freiheiten bei der Darstellung einer ungewöhnlichen Frau heraus, deren Leben von unerschütterlichem Freiheitsdrang und künstlerischer Leidenschaft und so manchem Schicksalsschlag geprägt war.
„Jenseits der Ngong Berge“, Maren Gottschalk, Goldmann Verlag, 480 Seiten (Hardcover), Preis 24,- €

Interessante Termine
4.10.2024, Chemnitz „Drei ostdeutsche Frauen betrinken sich und gründen den idealen Staat“, Lesung und Gespräch mit den Buchautorinnen Annett Gröschner, Peggy Mädler und Wenke Seemann, Heinrich-Böll-Stiftung
8.10.2024, Rostock „Klassenbeste. Was von der Arbeit meiner Mutter bleibt“, Lesung und Gespräch mit Marlen Hobrack über die Klassenfrage aus weiblicher Perspektive, vor ostdeutschem Hintergrund in einer gesamtdeutschen Realität, Heinrich-Böll-Stiftung
9.10.2024, Berlin,
auch online
„75 Jahre Grundgesetz & 35 Jahre Friedliche Revolution“, Podiumsdiskussion u.a. mit Katrin Göring-Eckardt, Vizepräsidentin des Bundestags, Ilko-Sascha Kowalczuk, Buchautor , Heinrich-Böll-Stiftung
10.10.2024, Berlin Zeitzeuginnen von Umbrüchen: Die Fotografinnen Ursula Arnold, Sibylle Bergemann, Cihan Çakmak und Evelyn Richter, präsentiert von ihren Enkelinnen und Nichten im Generationen-Gespräch, Friedrich-Ebert-Stiftung
10.10.2024, Magdeburg „Vom Tellerwäscher zum Tellerwäscher“, Lesung und Gespräch mit Ciani-Sophia Hoeder über fehlende Chancengleichheit, Heinrich-Böll-Stiftung
11.-13.10.2024, Berlin „VaterTochter – Biographie-Workshop für Frauen*“, 2,5 Tage  Erkundungen zur eigenen Vergangenheit, Heinrich-Böll-Stiftung
12.10.2024, Hamburg Feministisches Barcamp Hamburg 2024: „Unterhaken – Wir machen feministische Zukunft“, Friedrich-Ebert-Stiftung
14.10.2024, Greifswald „Die Unbeugsamen II – Guten Morgen, Ihr Schönen!“, Dokumentarfilm und Gespräch mit Regisseur Torsten Körner, Heinrich-Böll-Stiftung
17.-19.10.2024, Hamburg 37. AnwältinnenKonferenz der ARGE Anwältinnen im DAV, Programm s.o
23.10.2024, online „Madame President? Kann Kamala Harris Donald Trump besiegen?“ Christoph von Marschall, Journalist in Washington, über die Stimmung in den USA im Vorfeld der Wahlen, Friedrich-Ebert-Stiftung
Save the date

29.11.2024, Berlin

DAV-Vielfaltstag, 14 bis 19 Uhr im DAV-Haus (Info s.u.)
Regionaltreffen
2.10.2024, Düsseldorf 18 Uhr, Stammtisch Region Düsseldorf/Rhein-Ruhr, im Brauhaus „Alter Bahnhof Oberkassel“, Belsenplatz 2, 40545 Düsseldorf. Anmeldung: kanzlei@jordan-legal.com
10.10.2024, Stuttgart
(auch am 5.12.2024)
19 Uhr, Stammtisch Region Stuttgart, im Ristorante la Piazza, Charlottenstraße 11, 70182 Stuttgart.
Anmeldung: d.kress@kresshatrecht.de

Wer eine Straftat begangen hat – und sei der Tatvorwurf noch so schwerwiegend – hat Anspruch auf Rechtsschutz. Einigen Menschen mangelt es offensichtlich am Verständnis für dieses Prinzip des Rechtsstaats. Die Rechtsanwältin, die den Attentäter von Solingen vertritt, sieht sich massiven Anfeindungen gegenüber. Vor ihrer Dresdner Anwaltskanzlei hatten Beteiligte der „Identitären Bewegung“, die zum Netzwerk der Neuen Rechten gehört, symbolische Gräber und Holzkreuze aufgestellt. Am letzten Augustsamstag organisierten sie vor dem Haus eine rechtsextreme Kundgebung. Die Plakate warfen der Anwältin eine Mitschuld am Tod der drei Opfer des Anschlags vor. Der Staatsschutz ermittelt. Vorausgegangen war die Veröffentlichung des Namens der Rechtsanwältin durch das von Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt geleitete rechtskonservative Medium Nius. Die Asylrechtlerin erhielt daraufhin bedrohliche Zuschriften. Um den Kanzleibetrieb weiter sicherzustellen, mussten Schutzmaßnahmen ergriffen werden, berichtete die Anwältin gegenüber der LTO. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wie auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) haben die Berichterstattung u.a. von Nius und die daraufhin erfolgten Angriffe auf die Anwältin scharf kritisiert. BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels verwies darauf, dass es das verbriefte Recht jedes Asylbewerbers sei, sich in seiner Rechtsangelegenheit anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Dies gehöre zum Kern unseres Rechtsstaats. DAV-Präsidentin Dr. h.c. Edith Kindermann erklärte: „Angriffe auf Anwältinnen und Anwälte, die sich ihrer beruflichen Pflicht widmen, sind nicht hinnehmbar. Die Verteidigung des Rechtsstaats ist kein Verbrechen.“

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DAV-Vielfaltstag: Kann eine stärkere Vielfalt dem Berufsstand einen Attraktivitätsschub verleihen? Welche Dimensionen von Vielfalt müssen wir in der Rechtswelt mehr beachten? Diesen Fragen will der Anwaltverein am 29.11.2029 im DAV-Haus in Berlin nachgehen. Fünf Themenschwerpunkte stehen zur Diskussion: Migrationsgeschichte, queer, soziale Herkunft, aber auch Recruiting und Sichtbarkeit in Organisationen. Das Programm ist online abrufbar.