Haben Sie schon Ihr Ticket für den Deutschen Anwaltstag, 4. – 6. Juni in Berlin, gekauft? Noch bis 11. April gilt der Frühbucherrabatt mit 20,- Euro Nachlass auf die Präsenzdauerkarte. Sichern Sie sich auch rechtzeitig Ihre Karte für eine oder mehrere Abendveranstaltungen.

Tipp für unsere jüngeren Mitglieder: Das Young Lawyers Opening am Dienstag, 3. Juni ab 19 Uhr, im Restaurant Weltwirtschaft im Haus der Kulturen der Welt: Das „Cross-Over“-Angebot ist für junge Anwält*innen und Referendar*innen gedacht, auch zum Kennenlernen der Arbeitsgemeinschaften des DAV. Nehmen Sie an der Verlosung von 5 Freikarten teil, gesponsert von der ARGE Anwältinnen! Bewerben Sie sich dazu bis zum 15. Mai unter Angabe Ihres Alters bei brexl@anwaltverein.de. Sie dürfen maximal 45 Jahre alt sein. Falls Sie gewonnen haben, werden Sie benachrichtigt.

Bereits am Montag, 2. Juni, beginnt der virtuelle Teil des Anwaltstages mit diversen Online-Veranstaltungen, an denen die ARGE Anwältinnen auch beteiligt ist. Gleich am Montag moderiert RAin Charlotte Guckenmus, LLM, die Onlineseminare „Besonderheiten der staatlichen Gesundheitsinfrastruktur“ und „Einsatz von künstlicher Intelligenz im Gesundheitsbereich, am Dienstag, 3.6., ist sie die Moderatorin des Onlineseminars „DiGA und andere Medizinprodukte …“. Ebenfalls am Dienstag, 3.6., moderiert RAin Charlotte Guckenmus zusammen mit RAin Christina Dillenburg das Onlineseminar „Allgemeine Tipps zum Personenschadensrecht“. Im Fachprogramm finden Sie übrigens mit der Filterauswahl „Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen“ alle Veranstaltungen der ARGE Anwältinnen. So auch die Präsenzveranstaltungen ab Mittwoch, 4.6., im Estrel Konferenzzentrum.

Ideal zum Netzwerken: Zusammen mit dem FORUM Junge Anwaltschaft organisiert die ARGE Anwältinnen den Young Lawyer’s Lunch, Donnerstag, 5.6., 12:00 – 13:45 Uhr. Am Freitagmorgen, 6.6., 8:30 – 9:30 Uhr, laden wir zum traditionellen Frühstücksempfang der ARGE Anwältinnen ein.

Der Deutsche Anwaltstag 2025 steht unter dem Motto „Rechtstaatlichkeit stärken, Freiheit bewahren“. Passend dazu veranstaltet die ARGE Anwältinnen am Donnerstag, 5.6., von 15:45 – 17:45 Uhr das Panel „Demokratie schützen, Extremismus begegnen: Die Rolle der Anwaltschaft“. RAin Ulrike Silbermann aus dem GfA ist Referentin, auf dem Podium diskutieren Grünenpolitikerin und Rechtsanwältin Renate Künast, Anna Mira Brandau vom „Thüringen Projekt“ des Verfassungsblog und Svea Windwehr, D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt. Barbara Helten, Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin, moderiert.

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Langsam aber stetig wächst der Frauenanteil in der Anwaltschaft. Von insgesamt 172.084 aller zugelassenen Rechtsanwält*innen sind 62.514 Frauen, das sind 37,8 Prozent. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat mit Stichtag 1. Januar 2025 die aktuellen Mitgliederzahlen bei den bundesweit 28 Rechtsanwaltskammern abgefragt und die Zahlen am 27.2.2025 veröffentlicht, meldet die LTO. Besonders die Tätigkeit als Syndikusanwält*in ist beliebt. Der Zuwachs seit 2024 beträgt insgesamt 11,45 Prozent. Der weibliche Anteil liegt nunmehr bei 60,42 Prozent.

Das Gewalthilfegesetz ist da, verabschiedet von Bundestag und Bundesrat. Nun geht es an die Umsetzung. Der Spiegel nennt es „ein gewaltiges Unterfangen, das viele Fragen aufwirft“. Wo sollen in Großstädten bei einem angespannten Wohnungsmarkt die zusätzlichen Hilfeeinrichtungen, Frauenhäuser und Unterkünfte entstehen? Derzeit fehlen 13.000 Schutzplätze für Frauen und Kinder. Woher sollen die Mitarbeitenden kommen, die Beraterinnen, Dolmetscherinnen und Psychologinnen, angesichts des Fachkräftemangels und der bisher schlecht bezahlten und oft befristeten Stellen? Dem Artikel beigefügt ist das Porträt einer Frau, der es jahrelang nicht möglich war, sich aus der gewalttätigen Beziehung mit ihrem Ehemann zu befreien. Es wird oft angemerkt, dass Partnerschaftsgewalt in allen Schichten der Bevölkerung vorkommt. Dieser Fall macht dies auf brisante Weise deutlich. Denn die Porträtierte ist „Polizistin, Juristin und bekleidet ein hohes Amt“.

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Kurzer Blick ins Ausland: Italien wird künftig bei Femizid automatisch eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen. Am Vorabend zum Internationalen Frauentag hat die Regierung Meloni ein Dekret erlassen, das einen eigenen Straftatbestand dafür erschaffen hat. Darunter fallen Tötungsdelikte, die vom Täter aus Hass gegen Frauen „als solche“ begangen werden, um sie an der Ausübung ihrer Rechte und Freiheiten zu hindern, zitiert das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) das neue Gesetz. Auch bei weiteren, gegen Frauen gerichteten Delikten werden die Strafen empfindlich erhöht. Wichtig auch: Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter und Richterinnen sollen für alle Verfahrensschritte eigens ausgebildet werden.

Am 25. März 2025 ist der neu gewählte Bundestag das erste Mal zusammengekommen. Bekanntermaßen ein von Männern dominiertes Parlament, nur 32,4 Prozent der Abgeordneten sind weiblich. Rita Süßmuth, die frühere Bundestagspräsidentin, ist darüber so empört, dass sie alle engagierten Frauen, ihre Organisationen und Initiativen auffordert, sich an einer zweiten Paritätischen Wahlprüfungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zu beteiligen. Frauen sind im 21. Bundestag nicht angemessen vertreten, schreibt die 88-jährige in einem Brief, der zurzeit die Runde macht: „Das steht in keinem Verhältnis zur gesellschaftlichen Realität und widerspricht dem Gleichstellungsauftrag unseres Grundgesetzes Artikel 3, Absatz 2: Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Die Beschwerde wird vom Verein Parité in den Parlamenten und von Prof. Dr. Silke Laskowski als Verfahrensbevollmächtigte begleitet. Ziel der Beschwerde ist die verfassungsrechtliche Überprüfung der strukturellen Unterrepräsentanz. Die Initiatorinnen sammeln Vollmachten via #ParitätJetzt ein, die die Beschwerde unterstützen.

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Schon anlässlich des Internationalen Frauentags hatte Rita Süßmuth (CDU) bei Friedrich Merz als CDU-Parteivorsitzendem die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen am künftigen Kabinett öffentlich eingefordert. Damit unterstützt sie prominent die „Gruppe der Frauen“ in der Unionsfraktion. In einem Brief an Friedrich Merz forderte ihre Vorsitzende Mechthild Heil „einen Frauenanteil von 50 Prozent, bei den zu besetzenden Positionen innerhalb der Fraktion, in weiteren Gremien, bei Beauftragungen und bei der bevorstehenden Regierungsverantwortung.“ Im lesenswerten Bericht bei Tagesschau-Online, betitelt als „Aufstand der CDU-Frauen. Eine Bundestagspräsidentin ist nicht genug“ werden auch Namen von qualifizierten Unions-Frauen genannt. Doch bisher treten nur Karin Prien (CDU) und Dorothee Bär (CSU) öffentlich in Erscheinung, sowie Julia Klöckner (CDU) als neugewählte Bundestagspräsidentin. An dieser Stelle erwähnenswert: Seit 1949 führten elf Männer den Vorsitz im Parlament. Von 1972 bis 1976 war Annemarie Renger (SPD) die erste Frau auf diesem Platz; erst 16 Jahre später, 1988 bis 1998, folgte Rita Süßmuth (CDU) und dann, wiederum mit langem zeitlichen Abstand, 2021 Bärbel Bas (SPD) für den zurückliegenden 20. Bundestag.

Auch bei der Koalitionspartnerin SPD machen die Frauen Druck. Laut Spiegel hat die Bundesvorsitzende der SPD-Frauen Ulrike Häfner in einem offenen Brief erklärt „einem Koalitionsvertrag ohne eine Einigung über die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen können wir nicht zustimmen“. Nach dem Ampel-Aus konnte der von SPD und Grünen vorgelegte Gesetzesentwurf zur Reform des § 218 StGB nicht mehr verabschiedet werden. Insbesondere bei CDU-Chef Merz war das Vorhaben auf Ablehnung gestoßen.

51 Verbände, darunter im Rahmen der Berliner Erklärung auch die ARGE Anwältinnen im DAV, haben am 20. März 2025 unter Federführung des Deutschen Frauenrates einen Appell für eine moderne und zukunftsgerichtete Gleichstellungspolitik an die Verhandler*innen des Koalitionsvertrages geschickt. Der „Verbändebrief“ fordert die Gleichstellung ausdrücklich im Koalitionsvertrag zu verankern, mit konkreten Maßnahmen und den dafür notwendigen Ressourcen. Er steht online zum Download zur Verfügung.

In ihrem Lebenslauf bezeichnet sie sich als Rechtsanwältin, doch lange hat sie nicht praktiziert. Die meiste Zeit ihres Berufslebens war Renate Künast Vollzeitpolitikerin bei den Grünen. Ende des Jahres wird die Berlinerin 70 Jahre alt. Zur Bundestagswahl 2025 ist sie nicht mehr angetreten. Schluss mit nächtelangen Sitzungen, Schluss mit den Zumutungen der Parlamentsarbeit. Ihre Reden waren oft zu lang, vom Präsidium wurde sie dafür gerügt. Aber sie hatte Spaß an ihren Zwischenrufen, von der eigenen Verve überrascht, war sie doch als Kind eher schüchtern. Aus einer Arbeiterfamilie im Ruhrgebiet stammend, hat sie sich über den zweiten Bildungsweg das Abitur erkämpft, als Sozialarbeiterin im Männerknast ein dickes Fell zugelegt und dann Jura studiert. Die politische Laufbahn war kurvenreich, sie hat die Grünen auf dem Weg von der Alternativkultur zur staatstragenden Partei begleitet, war Parteivorsitzende oder Fraktionschefin und hat als Bundeslandwirtschaftsministerin neue Maßstäbe für den Verbraucherschutz gesetzt. Regierende Bürgermeisterin von Berlin wäre sie gern geworden, aber auch nach der erfolglosen Kandidatur gab es in der zweiten Reihe der Bundespolitik auch noch viel zu tun, als. Für Schlagzeilen sorgte ihr erfolgreicher Kampf gegen Hass im Netz. Gegen Beleidigungen tief unter die Gürtellinie zog sie bis vors Bundesverfassungsgericht. Zum Abschied von der großen Bühne nach 23 Jahren gab sie noch Interviews für rbb und ZDF. Raus aus dem Bundestag bedeutet für Renate Künast jedoch nicht auch politischer Ruhestand. Beim DAT im Juni wird sie auf Einladung der ARGE Anwältinnen beim Panel „Demokratie schützen, Extremismus begegnen: Die Rolle der Anwaltschaft“ mitdiskutieren. Wie stets wortgewandt und nicht zu stoppen.

RAin Alisha Andert, LLM, stellt in einem kurz zusammengefassten Artikel für das Anwaltsblatt digitale Lösungen für die Anwaltspraxis vor. Sie ist Cofounder und Geschäftsführerin für „This is Legal Design“ und empfiehlt selbst kleineren Kanzleien, Legal Tech zu nutzen. Ob Workflow-Automatisierung, digitales Knowledge Management oder Digitale Akte – die vielen technischen Möglichkeiten haben für den Kanzleialltag viel zu bieten. Der Einstieg mag aufwändig sein, die Arbeitserleichterung wird jedoch schnell spürbar. Selbst generative KI – also Unterstützung durch intelligente Textvorschläge – kann von großem Nutzen sein. Aber Achtung, alle juristisch relevanten Textteile, seien es Beispielklauseln oder ganze Schriftsätze, müssen gründlich vor ihrem Einsatz geprüft sein.
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Passend dazu bietet die Deutsche Anwaltakademie das Einsteigerseminar „Künstliche Intelligenz für Anwältinnen und Anwälte“ an: Lunch & Learn, 9. April 2025, 12:30 – 13:30 Uhr. Wer den Newsletter der Anwaltakademie, die zum DAV gehört, bereits abonniert hat, kann kostenlos teilnehmen. Alle anderen sollen zur Teilnahme ein Abo abschließen.

Die heute 20- oder 25-Jährigen haben bereits eine Menge Krisenphasen durchlebt, hat Kristine Bilkau wahrgenommen. Schaut sie auf die Älteren, erlebt die Schriftstellerin Unverständnis für die „Generation der Empfindlichen“, mit Äußerungen wie: Warum wollen die Jungen nicht arbeiten, wollen keine Leistung bringen, kümmern sich nur um ihre Psyche? Zu den Vorwürfen sagte sie in der MDR-Kultursendung artour bei der Vorstellung ihres Buches: „Das muss alles mal hinterfragt werden. Ich halte das für ungerecht“. Rund um diesen Generationenkonflikt hat Kristine Bilkau ihren soeben mit dem Preis der Leipziger Buchmesse ausgezeichneten Roman Halbinsel gestrickt. In einem Haus am Wattenmeer lebt Annett, Ende 40, Bibliothekarin. Ihre erwachsene Tochter Linn kehrt in einer Lebenskrise zurück in das mütterliche Nest auf eben jener Halbinsel. Aus dem kurzen Aufenthalt werden Wochen, sogar Monate. Die Mutter kann die Antriebslosigkeit der Tochter kaum fassen, die bei einem Umweltverein doch so engagiert für die Aufforstung der Wälder gearbeitet hat. Vor dem Hintergrund von politischen Fragen der Gegenwart begleitet die Schriftstellerin das Ringen von Mutter und Tochter um Verständnis für einander und den Weg der jungen Frau zu einer neuen Perspektive.
Halbinsel, Kristine Bilkau, Penguin Verlag (Luchterhand), 24,- €

Datum Veranstaltung

8./15./29.4.
+ 13./27.5.2025, Berlin

Her mit dem Raum“, Workshop-Reihe zur weiblichen Präsenz im öffentlichen Raum, Heinrich-Böll-Stiftung

2./3. + 9.4.2025, online

Social Media intensiv“, Aufbaukurs für engagierte Frauen im Ehrenamt, mit Grundkenntnissen, Konrad-Adenauer-Stiftung

8.4.2025, Dresden

Können wir noch richtig streiten?” In der Reihe: Quo vadis Demokratie der Konrad-Adenauer-Stiftung

2.4.2025, Karlsruhe

Alle_Zeit. Eine Frage von Macht und Freiheit“, Lesung und Diskussion mit der Buchautorin Teresa Bücker, Friedrich-Ebert-Stiftung

3.4.2025, Mainz

Was brauche ich und was brauchst du?“ Vortrag und Diskussion über Demokratie in der Familie, mit der Autorin Nora Imlau und Alexander Schweitzer, Ministerpräsident Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Stiftung

8.4.2025, online

Frauen in der extrem rechten Szene“, interaktiver Online-Workshop der Friedrich-Ebert-Stiftung

9.4.2025, online

Künstliche Intelligenz für Anwältinnen und Anwälte“, Lunch & Learn, Deutsche Anwaltakademie

12.4.2025, München

Stellung beziehen gegen Stammtischparolen. Tipps für den Alltag“, Workshop mit Hannah Schieferle, systemische Moderatorin, Friedrich-Ebert-Stiftung

25./26.4.2025, Freiburg

Fit fürs Ehrenamt. Reden und Überzeugen“, Rhetorikkurs, Konrad-Adenauer-Stiftung

Save the date

– 6.6.2025, Berlin

Deutscher Anwaltstag 2025, mit Veranstaltungen der ARGE Anwältinnen (s.o.), Frühbucherrabatt bis 11.4.2025

11.- 14.9.2025, Kassel

46. Bundeskongress des Deutschen Juristinnenbundes: Recht. Macht. Familie.

26.9.2025, Berlin

Fake News, Hate Speech – Auswirkung auf die Demokratie“, Paneldiskussion der ARGE Anwältinnen im DAV mit anschließender Mitgliederversammlung

Datum Veranstaltung
15.4.2025, Stuttgart Stammtisch der ARGE Anwältinnen ab 19:30 Uhr im Restaurant La Piazza, Charlottenstraße 11, Eingang Urbanstraße, 70182 Stuttgart. Info: ramic@kanzlei-svk.de

Die RVG-Anpassung hat am 21. März 2025 nun auch den Bundesrat erfolgreich passiert; der scheidende Bundestag hatte am 31. Januar 2025 das so lang erwartete Gesetz gerade noch verabschiedet, BT-Drs. 89/25. Ob das Kosten- und Betreu­er­ver­gü­tungs­rechts­än­de­rungs­gesetz 2025 – KostBRÄG 2025 mit Wirkung zum 1. Mai oder 1. Juni in Kraft tritt, hängt von der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ab. „Manche hatten sich von der RVG-Anpassung mehr erhofft“, schreibt RAin Sabrina Reckin, Referentin beim DAV. „Bei der äußerst angespannten finanziellen Lage der Länder war aber leider nicht mehr durchzusetzen.“ Die Einzelheiten der Regelung hat RAin Reckin im Anwaltsblatt ausführlich dargestellt.

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Vom 30.4. bis 3.5.2025 lädt die ADVO-Union in Kooperation mit der DAV-Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt zur Frühjahrstagung in Speyer ein. Mitglieder der ARGE Anwältinnen können zu Teilnahmegebühren ermäßigt teilnehmen, die auch der ARGE Allgemeinanwalt gewährt werden. Alle Informationen finden Sie direkt bei der ADVO-Union/Aktuelles inklusive des Buchungsformulars für Hotelzimmer und Rahmenprogramm.

V.i.S.d.P.: Christina Dillenburg
Vorsitzende der ARGE Anwältinnen im DAV
Redaktion: Christine Olderdissen
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