Deutscher Anwaltstag 2025, 2.- 6. Juni, sind Sie dabei, virtuell oder in Präsenz? Mit der Filterauswahl „Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen“ finden Sie im Fachprogramm alle Veranstaltungen, an denen die ARGE beteiligt ist. So auch die Präsenzveranstaltungen ab Mittwoch, 4.6.2025, im Estrel Konferenzzentrum, Berlin.

Vorab virtuell:

  • Montag, 2.6., 13 – 14:30 Uhr: „Besonderheiten der staatlichen Gesundheitsinfrastruktur“
  • Montag, 2.6., 16 – 18:30 Uhr: „Einsatz von künstlicher Intelligenz im Gesundheitsbereich“
  • Dienstag, 3.6., 9:30 – 11:30 Uhr: „Allgemeine Tipps zum Personenschadensrecht
  • Dienstag, 3.6., 13 – 14:30 Uhr: „DiGA und andere Medizinprodukte …“.

In Präsenz:

  • Donnerstag, 5.6., 15:45 – 17:45 Uhr:

Panel der ARGE Anwältinnen: „Demokratie schützen, Extremismus begegnen: Die Rolle der Anwaltschaft“. Anwält*innen schützen den Rechtsstaat, setzen sich für die Wahrung der Grundrechte ein und verteidigen die Meinungsfreiheit. Expertinnen diskutieren, wie Jurist*innen mit ihrer Arbeit präventiv wirken, rechtsextreme Tendenzen bekämpfen und demokratische Strukturen stärken können.
RAin Ulrike Silbermann aus dem GfA ist Referentin, auf dem Podium diskutieren Grünenpolitikerin und Rechtsanwältin Renate Künast, Anna Mira Brandau vom „Thüringen Projekt“ des Verfassungsblog sowie Svea Windwehr, D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt. Barbara Helten, Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin, moderiert.

  • Freitag, 6.6., 9 – 10:30 Uhr:
    Panel: „Ostdeutsch“ oder „Westdeutsch“: Macht das heute noch einen Unterschied oder wäscht sich das aus? Dr. Dirk Oschmann, Autor des Bestsellers „Der Osten. Eine westdeutsche Erfindung“ kommt auf Einladung der ARGE Anwältinnen, des Ausschuss Gender und Diversity und des DAV zum DAT, um mit Rechtsanwält*innen zu diskutieren: „Wie es um die innerdeutsche Vielfalt und die Repräsentanz ostdeutscher Kolleg*innen in den Anwaltsorganisationen bestellt?

Netzwerken:

  • Young Lawyer’s Lunch, Donnerstag, 5.6., 12:00 – 13:45 Uhr; ARGE Anwältinnen und FORUM Junge Anwaltschaft
  • Frühstücksempfang der ARGE Anwältinnen, Freitag, 6.6., 8:30 – 9:30 Uhr.

Verpassen Sie nicht die Abendveranstaltungen, Eintrittskarten gibt es im Vorverkauf.

Die ARGE Anwältinnen sponsert fünf Freikarten für das Young Lawyers Opening, am Dienstag, 3. Juni ab 19 Uhr, im Restaurant Weltwirtschaft im Haus der Kulturen der Welt. Es ist als „Cross-Over“-Angebot für junge Anwält*innen und Referendar*innen gedacht, auch zum Kennenlernen der Arbeitsgemeinschaften des DAV. Bewerben Sie sich bis 15. Mai unter Angabe Ihres Alters bei: brexl@anwaltverein.de. Sie dürfen maximal 45 Jahre alt sein.

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Während des DAT 2025 setzt die ARGE Anwältinnen ihre erfolgreiche Spendensammlung für bedrohte Anwältinnen und Anwälte fort. Beim DAT 2024 hatte die Schleifenaktion 1397,- Euro erbracht. Sie wurde bei verschiedenen Herbsttagungen fortgesetzt, so kamen insgesamt 5000,- Euro zusammen: Ein voller Erfolg! Die Schleifenaktion 2025 widmet sich Belarus und Russland: Am „Welttag des bedrohten Anwalts“ (24. Januar), hatten bei einer Veranstaltung des DAV in Berlin zwei belarussische Anwältinnen über die bedrückende Situation in ihrem Land berichtet. Seit 2020 gibt es rigorose „Säuberungen“ der Anwaltschaft. Es beginnt mit dem Entzug der Zulassung und geht bis zu administrativer Haft, Folter und Gewalt. Der Spendenertrag soll die Familien der inhaftierten Anwälte und Anwältinnen unterstützen, so auch in Russland: Hier geht es um die von der Putin-Regierung verfolgten Anwälte von Alexej Nawalny. Der Oppositionelle war im Februar 2024 unter ungeklärten Umständen während seiner Haft in einem russischen Straflager am Polarkreis verstorben. Seine drei Verteidiger, Wadim Kobsew, Alexej Lipzer und Igor Segunin, waren im Januar 2025 selbst zu langjähriger Lagerhaft verurteilt worden, wie die LTO berichtet. Ihnen wurde Mitarbeit in einer extremistischen Organisation vorgeworfen, gemeint ist der von Nawalny gegründete Fonds zur Bekämpfung der Korruption. Auch sollen sie verbotene Botschaften ihres Mandanten aus der Haft an die Öffentlichkeit gebracht haben.

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Netzwerken in den Regionen – schon mal die Termine vormerken:

  • In Stuttgart trifft sich die ARGE Anwältinnen alle zwei Monate im Restaurant La Piazza: 10.6., 5.8., 14.10, 2.12.2025, jeweils 19:30 Uhr.
  • Am 3. Juli 2025 findet in Berlin das Sommertreffen der ARGE Anwältinnen in Kooperation mit dem Forum Junge Anwaltschaft im Zollpackhof statt.

Alle weiteren Informationen finden Sie im Veranstaltungskalender unserer Website.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach hat im Bundesrat eine Initiative für die Strafverschärfung beim Einsatz von K.o.-Tropfen eingebracht. Der Bundesrat kann dies als Gesetzentwurf dem Bundestag vorlegen. Vorausgegangen war ein Beschluss des BGH vom 8.10.2024 (Az. 5 StR 382/24) der befand, das weder die Tropfen noch ihre Verabreichung ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB seien. Bisher wird nur ein fester Gegenstand strafverschärfend als „Werkzeug“ anerkannt. Ein Hammer beispielsweise wirkt von außen, wie Strafrechtsprofessorin Anja Schmidt, Leuphana Universität Lüneburg und Mitglied der Strafrechtskommission des djb, im Interview mit der taz erklärt. K.o.-Tropfen aber wirken aufgrund von Stoffwechselprozessen innerhalb des Körpers. Bekanntestes Opfer ist die Französin Gisèle Pelicot; den Strafprozess hat ARTE dokumentiert. Die Deutsche Nina Fuchs, 2013 nach dem  Einsatz von K.o.-Tropfen vergewaltigt und mit der Strafverfolgung gescheitert, hat die Initiative kein Opfer e.V. gegründet, der sich für die Rechte von Opfern sexualisierter Gewalt einsetzt. Der Spiegel hat am 25.4.2025 einen Bericht veröffentlicht, für den die Reporterinnen mit 40 Betroffenen über ihre Erfahrungen mit K.o.-Tropfen gesprochen haben. Der Videopodcast „Shortcut“ behandelt ebenfalls die Schwierigkeiten der Beweiserhebung und der Strafverfolgung. Nur wenige Landeskriminalämter führen eine Statistik mit den Fällen. In der Kriminalstatistik des BKA fehlen die Zahlen komplett.

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Im Abitur erzielen Mädchen einen besseren Notendurchschnitt. Danach, bei den Leistungskontrollen während des Jurastudiums, haben Frauen wie Männer in etwa die gleichen Noten. Doch im staatlichen Pflichtfachteil der Ersten Juristischen Prüfung brechen die Leistungen der Frauen plötzlich ein. Prof. Dr. Jörn Griebel, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Siegen, und Prof. Dr. Roland Schimmel, Juraprofessor an der Frankfurt University of Applied Sciences, haben nachgerechnet: „Die meisten Nichtbesteher sind Frauen“. Im Artikel für die LTO Karriere mit dem provokanten Titel „Sind Männer in Jura einfach besser als Frauen?“ weisen sie darauf hin, dass dieses Missverhältnis schon seit über zehn Jahren durch Untersuchungen von Towfigh et al bekannt sei. Ob als Ursache Genderbias gelten kann, ob also die Ergebnisse durch absichtliche oder strukturelle Diskriminierung entstehen, sei ohne exakte Nachforschung ungewiss. „Die Prüfungsverantwortlichen müssen sich mit den Zahlen beschäftigen“, fordern Griebel und Schimmel. Doch die Justizministerkonferenz 2024 befand trotz vielfacher Kritik, es gäbe keinen Reformbedarf in Ausbildung und Prüfung. Süffisant merken die beiden Autoren an, ob sich das vielleicht ändere, wenn diese Zahlen den zahlreichen Landesjustizministerinnen doch endlich mal vorgelegt werden würden.

Bereits beim DAT 2020 hatte die ARGE Anwältinnen über die Studie von Towfigh et al diskutiert und als Ergebnis gefordert, die Anzahl der weiblichen Prüferinnen bei den juristischen  Staatsexamen zu erhöhen. Der damalige Berliner Justizsenator Dirk Behrendt, der an der Diskussion teilgenommen hatte, nahm dies zum Anlass, alle Richterinnen und Staatsanwältinnen zu bitten, sich als Prüferinnen zu melden. Das brachte ihm öffentlich den Vorwurf ein, männlichen Prüfern zu unterstellen, Frauen zu diskriminieren.

Der Koalitionsvertrag ist für viele enttäuschend – aber einige begrüßenswerte Punkte sind enthalten. So die Planungen für die Einführung eines Mutterschutzes für Selbständige und die Reform des Elterngeldes. Beides Forderungen, die die ARGE Anwältinnen in der Broschüre „Kanzlei und Kind. Klar geht das!“ aufgestellt hat. Bevor die neugewählte Regierung ihre Amtsgeschäfte nach der Kanzlerwahl am 6. Mai 2025 aufnimmt, haben sich diverse Organisationen zu Wort gemeldet.

Der Deutsche Frauenrat (DF) lobt Union und SPD für die erklärte Absicht, die tatsächliche Gleichstellung zu einem wichtigen Anliegen der kommenden Regierung machen zu wollen. An wichtigen Stellen sei der Koalitionsvertrag jedoch zu zögerlich: „Bei der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gibt es keinerlei Fortschritte und zentrale Gleichstellungsinstrumente wie Gender Budgeting und Gesetzesfolgenabschätzung fehlen. Begrüßenswerte Vorhaben – wie etwa die Einführung von Lohnersatzleistungen für pflegende Angehörige – bleiben unverbindlich.“ Der DF sieht auch mit Sorge die Aussetzung des Familiennachzuges: Fluchtwege für Frauen würden durch die geplante restriktive Asyl- und Migrationspolitik noch unsicherer.

Die Berliner Erklärung, ein starkes Bündnis von Frauenverbänden, zu denen auch die ARGE Anwältinnen gehört, kritisiert die Aussage der stellvertretenden CDU-Vorstandsvorsitzenden Christina Stumpp: „Frauen werden sichtbar mitgestalten“. Auf Instagram postete die Berliner Erklärung unter dem Hashtag #SichtbarAberNichtDa: „Sichtbarkeit ist kein Ersatz für Teilhabe. Frauen fehlen im Bundestag, weil Strukturen sie ausbremsen, nicht weil sie nicht wollen“. Der Frauenanteil sei wegen fehlender Listenplätze gesunken, Direktmandate für Frauen seien durchs „durchs Raster“ gefallen: „Ein Politikwechsel braucht echte strukturelle Veränderungen – nicht nur Zitate mit PR-Geschmack“.

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat im Koalitionsvertrag „schwerwiegende Leerstellen und entsprechend dringenden und raschen Handlungsbedarf in zentralen gleichstellungspolitischen Bereichen“ ausgemacht. Auf Grundlage der umfassenden Expertise seiner Kommissionen und Arbeitsstäbe konnte er diese umfangreiche Liste bereits fünf Tage nach der Vorstellung der Pläne der künftigen SPD-CDU/CSU-Koalition verbreiten. Unter anderem begrüßt der djb die geplante Gleichbehandlung der Mütter, drängt aber auch auf die Aufnahme von Selbständigen in das Mutterschutzgesetz, um ein gleiches Schutzniveau für alle Mütter zu erreichen. Ebenso lobt er die angekündigten Reformen im Familienrecht, die nach den Vorarbeiten der Vorgängerregierungen nun endlich umgesetzt werden könnten. An dieser Stelle erinnert er an die dringend gebotene Änderung des Abstammungsrechts, um die Diskriminierung von Zwei-Mütterfamilien und queeren Personen zu beenden. Weitere angesprochene Themen betreffen den Gewaltschutz, die Strafbarkeit des Schwangerschaftabbruchs, das Ehegattensplitting und dergleichen mehr. An dieser Stelle sei angemerkt, dass einige SPD-Frauen, wie beispielsweise Nadja Stahmer aus Leipzig, angekündigt hatten, ihre Zustimmung zum Koalitionsvertrag zu verweigern, u.a. weil das Ehegattensplitting unangetastet bleiben soll.

Viele Transaktivist*innen zeigten sich ebenfalls vorab enttäuscht von der kommenden Regierung und ihrer Skepsis gegenüber dem Selbstbestimmungsgesetz. Die Koalition hatte bekannt gegeben, das erst 2024 in Kraft getretene Gesetz hinsichtlich des Schutzes von Frauen und Kindern bis 31.7.2026 evaluieren zu wollen. Till Randolf Amelung, selbst ein Transmann, berichtet im Blog von Queernations über die unterschiedlichen Positionen. Darüber hinaus hat er Berichte über die missbräuchliche Nutzung der Namensänderung durch Männer gesammelt, die „kein tiefempfundenes Unbehagen gegenüber ihrem biologischen Geschlecht“ haben. Etwa Rechtsradikale, die sich dazu bekennen, „den Staat ärgern zu wollen“, oder – wie die Welt berichtet (Paywall) –  Hochverschuldete, die sich erhoffen, wieder an Kredite oder auch nur an ein Netflix-Abo zu kommen.

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Acht Frauen und neun Männer werden Bundesminister unter Friedrich Merz. Über die Besetzung der Ministerposten war im Vorfeld länger spekuliert worden. Insbesondere die Frage, „Wie viele Ministerinnen wird es geben?“, war von großem Interesse. Friedrich Merz hatte sich schließlich im Wahlkampf abfällig über Parität in der Regierung geäußert. „Qualifizierte Frauen gibt es genug“ meinte NTV noch am 24.4.2025 und kam zu dem Schluss, dass im Kabinett Merz mehr Frauen als Männer sein könnten. Die CDU/CSU hatte sich bereits am 28.5.2025 festgelegt. Auf der Frauenseite stehen: Als künftige Wirtschaftsministerin die Managerin Katharina Reiche aus Brandenburg mit langjähriger politischer Erfahrung, Zitat ZDF heute: „Wirtschaft wird weiblich und ostdeutsch“. Die stellvertretende CDU-Vorstandsvorsitzende Karin Prien, Wirtschaftsanwältin und derzeitig Kultusministerin in Schleswig-Holstein, erhält Bildung und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. RAin Nina Warken, bisher Parlamentarische Geschäftsführerin der Unionsfraktion, wird neue Gesundheitsministerin. Für die CSU übernimmt Dorothee Bär das Forschungsministerium. Die SPD hatte das Ergebnis ihrer Mitgliederbefragung zum Koalitionsvertrag abgewartet und erst am Montag, 5.5.2025, ihre Ministerriege benannt. Wie zu erwarten war, übernimmt die frühere Bundestagspräsidentin Bärbel Bass das Ministerium für Arbeit und Soziales. Die ehemalige Richterin Dr. Stefanie Hubig wird Justizministerin. Verena Hubertz, ehemalige Start-Up-Gründerin, wird Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Für Überraschung am Montagmorgen sorgte die Nominierung von Reem Alabali-Radovan als Ministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Im gesamten Kabinett, also auch unter parlamentarischen Staatssekretären, sind wieder viele Juristen und Juristinnen, das hat Tradition, schreibt die LTO.

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Der nunmehr scheidende Queerbeauftragte der abgelösten rot-grünen Bundesregierung, Sven Lehmann, hat am 8. April 2025 noch die „Erste bundesweite Kampagne für die Akzeptanz von queeren Leben“ gelauncht: https://wasistqueer.de/. Sie folgt dem Aktionsplan „Queer Leben“ des Bundesfamilienministeriums und soll für Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie aller queeren Menschen (LSBTIQ*) werben.

Der BGH hat neue Anwältinnen und Anwälte: drei Frauen und acht Männer. Das Bundesjustizministerium hat ihnen nach Durchführung des Wahlverfahrens nach §§ 162 BRAO ff Anfang April 2025 die Zulassung gemäß § 78 Abs. 1 S. 3 ZPO erteilt. Die Rechtsanwaltskammer beim BGH unter seiner Präsidentin RAin Dr. Brunhilde Ackermann wird damit von 35 auf 46 Mitglieder erhöht und zugleich deutlich verjüngt. Das Durchschnittsalter lag davor bei 66 Jahren. Allerdings ist der Frauenanteil mit nunmehr acht Rechtsanwältinnen immer noch zu gering. Die LTO stellt die Neuen am BGH kurz vor. Wer einen der begehrten – und finanziell lukrativen Plätze – erringt, hat zuvor schon bei einer renommierten Kanzlei gearbeitet, oft spezialisiert auf BGH-Verfahren, oder hat in Vertretung eines BGH-Anwaltes eigene Erfahrungen gesammelt, so auch die drei neuen Frauen: Ines Bodenstein war zuvor als Rechtsanwältin bei Gleiss Lutz in Stuttgart tätig, Julia Nobbe als Rechtsanwältin bei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan und zwischenzeitlich bei der BGH-Anwaltskanzlei Jordan & Hall. Sophie Charlotte Thürk, selbständige Rechtsanwältin in Karlsruhe, war seit 2021 die amtlich bestellte Vertreterin des BGH-Rechtsanwalts Dr. Thomas Winter. Die eingeschränkte Zulassung verfolgt den Zweck, die Rechtsvertretung nur hoch Qualifizierten zu überantworten, die sich mit den Besonderheiten der Revisionsinstanz auskennen. Sie sollen schließlich den BGH entlasten, indem sie ihrer Mandantschaft bei aussichtlosen Fällen davon abraten, vor die höchste Instanz zu ziehen.

LTO-Karriere stellt 60 interessante Berufsprofile für Jurist*innen in Portraits und Podcasts vor. Von der „Wald-und Wiesen-Anwältin“ über die Anwältin für die Gamesbranche bis hin zur Tätigkeit bei den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages stehen viele Karrierewege offen. Wer im Job unglücklich ist, sollte wechseln, sagt Dr. Marie-Theres Boetzke im LTO-Interview. Die ehemalige Anwältin in einer Großkanzlei hatte ihre Tätigkeit aufgegeben und coacht nunmehr Jurist*innen: „Man sollte sich immer fragen: Will ich beruflich wirklich hier sein?“

Wenn mit 102 Jahren allmählich die Stille im Kopf einzieht, das Arbeitsleben aber daraus bestand, anderen zu Stimme zu verhelfen, so ist das einer von vielen spannungsvollen Momenten, für die Katharina Hagena in ihrem Roman Flusslinien zärtliche Worte finden. Die Bestsellerautorin beschreibt 12 Frühsommertage am Ufer der Elbe, die das Leben von drei Menschen verändern. Das ist die altgewordene Stimmbildnerin Margrit Raven, die in einer Seniorenresidenz wohnt, ihre zornige Enkelin Luzie, die ihr Abi hingeschmissen hat und nun in einer einsamen Hütte haust, und Albert, der regelmäßig Margrit in den römischen Garten fährt. Eine Gartenanlage in Hamburg Blankenese, ein verwunschener Ort, der wirklich existiert. Hier entspinnt sich Margrits Rückschau auf das Leben, auf Kindheit, Krieg und ihre gelebten Liebschaften, und die ihrer Mutter: Sie liebte einst Else, die Gärtnerin dieses ungewöhnlichen Parks. Ein literarisches Miniatur-Kunststück ist der Schriftstellerin übrigens schon auf Seite vier gelungen, in der Beschreibung eines heimlichen Liebesspiels aus der Sicht einer, die sich ihr Leben lang mit der Kunst des Atmens befasst hat, … am Ende nochmal Luftholen und ein gehauchtes Adieu.
Flusslinien, Katharina Hagena, Kiepenheuer & Witsch, 400 Seiten, 24,- €

 

3.5.2025, Hamburg „Superzart* gegen das Patriarchat“, Festival im Deutschen Schauspielhaus, Panel u.a. mit RAin Asha Hedayati, Journalistin Gilda Sahebi u.v.m., Heinrich-Boell-Stiftung
9.5.2025, Köln „Souveräner Auftritt mit Stil“, Seminar der KommunalAkademie der Friedrich-Ebert-Stiftung
10.5.2025, Norden „Denktag. Deutschsprachige Autorinnen während des Nationalsozialismus“, Hörstück mit Texten von Rose Ausländer, Gertrud Kolmar, Mascha Kalèko u.a., Konrad-Adendauer-Stiftung
12./13.5.2025, Berlin „Diversitätsorientierte Handlungsansätze für Führungskräfte“, Workshop des GreenCampus / Heinrich-Böll-Stiftung
16./17.5.2025, Münster „Bevor mir der Kragen platzt – stimmig Grenzen setzen“, Seminar Frauenkolleg der Konrad-Adenauer-Stiftung
17.5.2025, online „Rhetorik-Training: Gelassen mit Störungen umgehen“, Workshop mit Kommunikationstrainerin Gabriele Hobmeier, Heinrich-Böll-Stiftung
13./14.5.2025, online „Lass uns reden: Geschlechtliche Vielfalt verstehen, Sprache finden, sich verbünden“, Online-Seminar Heinrich-Böll-Stiftung
20.5.2025, Rostock „Defekte Debatten. Warum wir als Gesellschaft besser streiten müssen“, Lesung und Gespräch mit Julia Reuschenbach und Korbinian Frenzel, Heinrich-Boell-Stiftung
20.5.2025, München „Revolution der Verbundenheit. Wie weibliche Solidarität die Gesellschaft verändert“, Buchvorstellung mit Autorin Franziska Schutzbach, Friedrich-Ebert-Stiftung
22.5.2025, München „Witches, Bitches, It-Girls“, Buchvorstellung mit Autorin Rebekka Endler, Heinrich-Boell-Stiftung
Save the date
4. – 6.6.2025, Berlin Deutscher Anwaltstag 2025, mit Veranstaltungen der ARGE Anwältinnen (s.o.)
11.- 14.9.2025, Kassel 46. Bundeskongress des Deutschen Juristinnenbundes:
„Recht. Macht. Familie“
26.9.2025, Berlin „Fake News, Hate Speech – Auswirkung auf die Demokratie“, Paneldiskussion der ARGE Anwältinnen im DAV mit anschließender Mitgliederversammlung
Save the date
10.6.2025, Stuttgart Stammtisch der ARGE Anwältinnen ab 19:30 Uhr im Restaurant La Piazza, Charlottenstraße 11, Eingang Urbanstraße, 70182 Stuttgart. Info: ramic@kanzlei-svk.de; ebenso: 5.8.; 14.10; 2.12.
3.7.2025, Berlin Sommertreffen der ARGE Anwältinnen in Kooperation mit dem Forum Junge Anwaltschaft, ab 19 Uhr auf Selbstzahlerbasis, Zollpackhof, Elisabeth-Abegg-Straße 1, 10557 Berlin.
Anmeldung erbeten: rb-berlin@davforum.de

 

In den USA haben zahlreiche Anwaltskanzleien in Anbetracht der Drohgebärden der Trump-Administration ihre Antidiskriminierungsprogramme beendet, oft sogar vorauseilend und freiwillig. „Sie haben die anwaltliche Unabhängigkeit also willfährig aufgegeben, aus Angst vor finanziellen Einbußen“, schreibt Vorstandsmitglied RAin Clarissa Freundorfer, LL.M, im Anwaltsblatt. In ihrem kurzen Einwurf warnt sie vor antidemokratischen Tendenzen weltweit: Autokraten würden typischerweise früh den Rechtstaat und die freie Anwaltschaft angreifen. Freundorfer ist Mitglied im DAV-Ausschuss Anwaltsethik und Anwaltskultur, der Fragen zur ethischen Verantwortung der Anwaltschaft diskutiert. Unter der Überschrift „Die Deutsche Anwalt­schaft hat 1933 versagt – Sie darf es nicht wieder“ erinnert sie daran, dass jüdischen Anwälten schon kurz nach der Machtergreifung die Zulassung entzogen wurde. In der nichtjüdischen Anwaltschaft und im Deutschen Anwaltverein gab es jedoch keinen nennenswerten Widerstand, teils aus Sympathie mit den Nazis, teils, weil das die Konkurrenz angenehm dezimierte. Zitat Freundorfer: „Vielleicht haben Sie sich auch schon mal die Frage gestellt, wie Sie 1933 reagiert hätten?“

V.i.S.d.P.: Christina Dillenburg
Vorsitzende der ARGE Anwältinnen im DAV
Redaktion: Christine Olderdissen

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