Sehen wir uns in Bielefeld? Beim Deutschen Anwaltstag (5.-7.6.2024) bietet die ARGE Anwältinnen im DAV interessante Events:

Juni, 12:30 – 13:45 Uhr: Young Lawyers‘ Lunch in Kooperation mit dem Forum Junge Anwaltschaft, moderiert von den RAinnen Chrysanthi Fouloglidou und Irene Voerste. Junge Kolleginnen und Berufseinsteigerinnen sind herzlich willkommen!

Juni, 13:45 – 15:14 Uhr: Mentoring – wie geht das, was bringt das? Je eine Mentee und eine Mentorin aus zwei Tandemteams berichten von ihren Erfahrungen mit dem Mentoringprojekt der ARGE Anwältinnen. RAin Ursula Gundernatsch moderiert.

Juni, 8:30 – 9:30 Uhr: Frühstücksempfang der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen, unser traditionelles Vernetzungsangebot beim DAT. Die Vorsitzende der ARGE, RAin Christina Dillenburg, und die Vorsitzende des DAV, RAin und Notarin Edith Kindermann, laden zum fachlichen und persönlichen Austausch ein. RAin Ulrike Silbermann moderiert.

Juni, 11:00 – 12:00 Uhr: 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen – Was haben wir erreicht, seit der Gründung der ARGE 2004 auf dem DAT in Hamburg? Was bleibt zu tun? Ehemalige und aktuelle Vorsitzende und Mitglieder des GfAs berichten über ihre Motivation, ziehen Bilanz und diskutieren mit Teilnehmerinnen die weiteren Aufgaben.

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Es ist soweit: Beim DAT stellen wir druckfrisch unsere Broschüre vor: „Kanzlei und Kind –  Klar geht das! Die Anwaltschaft braucht eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie“. 2022 haben wir nach über zehn Jahren eine neue Umfrage zur Vereinbarkeit von Familie und Anwaltsberuf gemacht. Online stellten wir 59 Fragen, beispielsweise zur Arbeit vor der Geburt eines Kindes, den Entscheidungen zur Elternzeit, aber auch über die Einkommenssituation, das Managen des Haushaltes und die Organisation der Kinderbetreuung. Außerdem baten wir um persönliche Anmerkungen, um Kritik, Hinweise und Tipps, wie eine Vereinbarkeit gelingen kann und wo noch immer Fallstricke lauern. 167 Rücksendungen haben wir erhalten, fast 90 Prozent von Frauen, auch Männer haben sich beteiligt und einige Personen ohne Angabe des Geschlechts. Die meisten haben Kinder, aber durchaus nicht alle. Obwohl nicht repräsentativ, ist die Befragung eine aussagekräftige Grundlage. Die Broschüre bringt es auf den Punkt: In Sachen Kind und Kanzlei geht es längst nicht mehr um das Ob. Heute geht es auch um das Wie. Dem entsprechend kommen auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit ihren Erfahrungen und Meinungen zu Wort. Dabei wird klar: Es gibt keinen Königsweg, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen – aber viele Tipps und Ratschläge, die sich in der Praxis bewährt haben. Damit das gelingt, enthält die Broschüre wichtige Regelungen und Möglichkeiten, vom Elterngeld bis hin zur Fachanwaltschaft. Zusammen mit den Forderungen unserer Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen ergibt sich ein ebenso lesenswerter wie informativer Rahmen. Interessant für junge Anwältinnen und Anwälte – und auch zu empfehlen für Kolleginnen und Kollegen in Kanzleien wie Unternehmen. Sie dürfen also gespannt sein!

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Ehrendoktorwürde für DAV-Präsidentin Edith Kindermann: Wir gratulieren! Am 19. April 2024 hat die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld ihr besonderes Engagement gewürdigt. „Die Ehrenpromotion an Frau Edith Kindermann ist mehr als verdient“, lobte Prof. Dr. Anne Sanders, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht: „Frau Kindermann lebt vor, warum engagierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unverzichtbar für einen funktionierenden Rechtsstaat sind. Sie setzt sich nicht nur für eine praxisorientierte Ausbildung ein, sondern auch für die rechtspolitische Entwicklung und für die Zukunft der Anwaltschaft.“ RAin und Notarin Edith Kindermann hatte an dieser Universität nach dem „Bielefelder Modell“ studiert und freute sich deshalb laut Pressemitteilung des DAV umso mehr über die Ehrung aus ihrer „juristischen Heimat“. Das einstufige Reformmodell war zum Wintersemester 1973/74 als einstufige, praxisorientierte juristische Ausbildung eingeführt, aber schon 1983 wieder für beendet erklärt worden.

Wir gratulieren RAin Anne Riethmüller zur Wahl als Präsidentin der Rechtsanwaltskammer München. Sie konnte mit 1.143 Stimmen das beste Wahlergebnis erzielen. Anne Riethmüller ist Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht sowie Mediatorin in eigener Kanzlei in Augsburg. Seit 2012 ist sie im Vorstand der RAK München, und sie ist Mitglied der ARGE Anwältinnen.

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Der Termin für die Herbstkonferenz der Anwältinnen 2024 steht fest: vom 17. bis 19. Oktober in Hamburg. Bitte vormerken, Save the Date!

Der Schwangerschaftsabbruch sollte straffrei gestellt werden, so das Ergebnis einer von der Bundesregierung eingesetzten Kommission. Zwei Arbeitsgruppen mit 18 Expertinnen und Experten aus Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Recht, hatten ein Jahr lang einerseits über Möglichkeiten der Regulierung für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches beraten. Zweite Thematik war der unerfüllte Kinderwunsch und die damit verbundenen Fragen zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft. Ein Kurzbericht wie auch ein ausführlicher Bericht sind beim Bundesfamilienministerium abrufbar.

Der Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF) begrüßt den Paradigmenwechsel zum Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren. Er fordert die Streichung von § 218 aus dem Strafgesetzbuch und dass ein Gesetzgebungsverfahren zügig eingeleitet werden müsse. Zu dem Bündnis gehören Frauenberatungsstellen, Familienplanungszentren, Geburtshäuser, Hebammen und viele weitere Organisationen rund um die Frauengesundheit. Der AKF verweist auch auf Teilergebnisse der ELSA-Studie zu den Erfahrung und Lebenslagen ungewollt Schwangerer, die am 10.4.2024 vorgestellt wurde. Sie verdeutlicht die Dringlichkeit für die Entkriminalisierung: eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen wäre dann möglich. Die bisherige Regelung führe zu viel zu vielen Hürden, insbesondere in Bayern fehlt es an Beratungsstellen und an Einrichtungen, die einen medizinischen Abbruch vornehmen können.

Die Regierung will die Entkriminalisierung nun prüfen. Bei der Pressekonferenz am 15.4.2024 mit Bundesfrauenministerin Lisa Paus und Justizminister Marco Buschmann bat Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach um eine sachliche Diskussion, ohne dass sie „ideologisch abrutscht“. Für die CDU warf MdB Dorothee Bär der Ampelkoalition bereits vor, damit einen Konflikt in die Gesellschaft hineinzutragen, wo es doch seit Jahrzehnten eine anerkannte Regelung gäbe. Die Berliner Gynäkologin und Chefärztin Mandy Mangler verwies dagegen in der ZDF-Sendung Markus Lanz darauf, dass die Strafdrohung gleich nach Mord und Totschlag im Gesetzbuch komme und ihr als Ärztin und den jährlich 100 000 betroffenen Frauen und dazu gehörigen Männern das Gefühl gebe, etwa Illegales zu tun.

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Im Zweifel für die Mutter. So entschied das Bundessozialgericht in der Frage, wem Kindererziehungszeiten für die Rente anerkannt werden sollen (Urt. v. 18.04.2024, Az. B 5 R 10/23 R). Zur Erinnerung: Nach § 56 Abs. 2 S. 9 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) wird die Erziehungszeit automatisch der Mutter angerechnet, wenn nicht feststellbar ist, wer von beiden hauptsächlich für die Erziehung verantwortlich war und deshalb beruflich kürzergetreten ist. Ein geschiedener Vater fühlte sich von der Regelung aufgrund seines Geschlechts diskriminiert. Das Gericht wies die Klage ab, wie die LTO berichtet. Weil Frauen immer noch die Hauptlast der Kinderziehung tragen und oft weniger Zeit für bezahlte Arbeit haben, entstünden ihnen Nachteile beim Aufbau ihrer Altersvorsorge. Zwar sind mehr und mehr Mütter berufstätig, aber noch lange nicht so stark vertreten am Arbeitsmarkt, wie das Gericht seine Entscheidung für die Vermutung der Kindererziehungszeit zugunsten der Mutter begründete. Die Zuordnungsregeln von § 56 Abs. 2 SGB VI ließen schließlich genügend Raum für eine Zuordnung der Erziehungszeit an einen männlichen Elternteil. Er muss sich mit der Mutter einigen, wer mehr getan hat oder im Streitfall das Entsprechende nachweisen.

Eine Schwangerschaft ist für Selbständige ein unkalkulierbares, wirtschaftliches Risiko. Ein neugegründetes „Bündnis Mutterschutz für Selbständige“ fordert eine gesetzliche Absicherung. Nötig seien: Einkommensabsicherung in der Schwangerschaft vor und nach der Geburt – Verbesserungen und Vereinfachungen im Elterngeld – Absicherungsmöglichkeiten und Maßnahmen für den Betrieb. Nur 33 % aller Selbständigen sind Frauen, Potentiale bleiben ungenutzt, weil Frauen mit Kinderwunsch aufgrund der ungenügenden Absicherung zögern, in die Selbständigkeit zu gehen, oder sie wieder aufgeben, wenn ein Kind kommt. Im März 2023 hatte das Bundesfamilienministerium in einer Evaluation des Mutterschutzgesetzes zwar die Lebenslage von „Frauen in prekären Beschäftigungssituationen“ als Schutzlücke des reformierten MuSchG erkannt. Selbstständige wurden allerdings nicht benannt. Die Initiative sucht Unterstützung bei Verbänden, Kammern, Vereinen und Personen aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Auch Einzelpersonen können der „Gemeinsamen Erklärung“ ihre Stimme geben.

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Der Bundestag hat am 12.4.2024 das lang kontrovers diskutierte Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Es löst das nicht mehr zeitgemäße Transsexuellengesetz ab. Um Geschlechtseintrag und Vornamen zu korrigieren und daraufhin Dokumente mit korrekten Daten erhalten zu können, genügt eine einfache Erklärung beim Standesamt. Betroffene brauchen kein Gerichtsverfahren mehr und keine Sachverständigengutachten als „Beweis“.

Was das neue Gesetz im Einzelnen bedeutet, erklärt die Bundesregierung online. Interessant auch die Zusammenstellung von Susanna Roßbach im Verfassungsblog. Die Doktorandin an der Bucerius Law School in Hamburg erklärt den Werdegang: „Und plötzlich selbstbestimmt“ und dabei vor allem seine Schwachstellen, die auch nach dem langwierigen Gesetzesverfahren nicht ausgeräumt sind. Das Gesetz geht noch an den Bundesrat, eine Zustimmung der Länderkammer ist in diesem Fall nicht notwendig. So wird es am 1.11.2024 in Kraft treten – wenn nicht vorher doch noch jemand Karlsruhe bemüht.

Was wäre das Grundgesetz ohne Elisabeth Selbert? Am 23. Mai 2024 feiert Deutschland 75 Jahre Grundgesetz. Da gilt es auch die Rechtsanwältin aus Kassel zu würdigen, die so energisch und gewitzt die Formulierung von Artikel 3 Absatz 2 GG erkämpft hat: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Sie musste erstaunlich viel Überzeugungsarbeit leisten, auch bei den drei anderen „Müttern des Grundgesetzes“. Die fürchteten zunächst, die Gleichberechtigung könnte die Familienstrukturen zerstören. Neun Monate lang debattierte 1948/49 der Parlamentarische Rat die Hilfsverfassung für die Westzonen des von den Alliierten besetzten Deutschland: 61 Männer und nur 4 Frauen, mehr Quote war damals nicht drin. Dr. Elisabeth Selbert (1896 -1986), hatte schon für die SPD an der Hessischen Landesverfassung mitgewirkt, dann aber gemerkt, für die Frauen muss mehr gemacht werden. Sie überzeugte zunächst ihre Parteikollegin Friederike Nadig. Die beiden holten sich in einer Kampagne die Unterstützung von Frauenverbänden: Waschkörbeweise trafen die Postkarten mit Solidaritätsbekundungen ein, wunderbar dokumentiert im ARD-Film „Sternstunde ihres Lebens“ mit Iris Berben als Elisabeth Selbert (vielleicht bald wieder in der Mediathek zu sehen). Aber wohl erst Selberts Hinweis auf die überwiegende Mehrheit von weiblichen Wählern (170 Frauen auf 100 Männer in den westlichen Besatzungszonen so kurz nach dem Krieg) dürfte die männlichen Ratsmitglieder bewogen haben, ihren Widerstand aufzugeben, schreibt Christian Bommarius im Anwaltsblatt. Für die weitere Umsetzung der Gleichberechtigung bedurfte es noch vieler weiterer Gesetzesänderungen, das ist bekannt. Nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes blieb Elisabeth Selbert eine politische Karriere als Bundestagsabgeordnete durch Widerstände in ihrer eigenen Partei verwehrt, vergeblich bemühte sie sich auch darum, die erste Bundesverfassungsrichterin zu werden. Sie zog sich nach Kassel zurück und arbeitete bis zum 86. Lebensjahr als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht. Eine lebensgroße Bronzestatue vor der Handelskammer in Kassel erinnert an die Ehrenbürgerin der Stadt und an die 1956 mit dem großen Bundesverdienstkreuz ausgezeichnete, tatkräftige Juristin.

Ab 1. Mai gilt das neue Namensrecht: Ehegatten können ab jetzt einen gemeinsamen Doppelnamen tragen. Namensketten sollen dabei vermieden werden: Die Eheleute müssen sich für je einen der bisher geführten Namen entscheiden. Behalten die Eltern jeweils ihren Familiennamen, können sie dennoch ihren gemeinsamen Kindern einen Doppelnamen geben. Über alle weiteren Fragen der Neuerung informiert das Bundesjustizministerium online.

Von der New York Times wird sie schon für als kommende Nobelpreispreisträgerin gehandelt. Jenny Erpenbeck gilt als literarische Stimme Deutschlands. Im April ist sie für den International Booker Prize 2024 nominiert worden, für ihren Roman „Kairos“, zusammen mit dem Übersetzer ins Englische, Michael Hofmann. Es geht um die Liebesgeschichte einer 19-Jährigen mit einem verheirateten Mann Mitte fünfzig, die sich zufällig Ende der achtziger Jahre in Ostberlin begegnen und in einer On-Off-Beziehung nicht voneinander loskommen. Doch es ist mehr als die Beschreibung einer Romanze. Das Buch thematisiert den Untergang der DDR, die Verwerfungen der Wendezeit, das Verschwindens eines Staates und eines Wertesystems. Eigenartig, dass der im Ausland gefeierte Roman weder für den Preis der Leipziger Buchmesse noch für den Deutschen Buchpreis nominiert war, merkt Volker Weidermann an. In seinem Porträt in ZEIT Online vermutet er als Ursache, dass in der Leitung der großen deutschen Feuilletons niemand aus dem Osten Deutschlands stammt. Jenny Erpenbeck aber, 1967 in eine Familie geboren, die zur geistigen Elite der DDR gehörte, reflektiert in ihren Büchern eben präzise die ostdeutsche Herkunft und Thematik.
Kairos, Jenny Erpenbeck, Penguin Verlag, 384 Seiten, 22,- €

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„Recht ist veränderbar, verbesserbar. Manchmal sogar dringend veränderungsbedürftig“, schreiben Nora Markard und Ronen Steinke im Vorwort: „Recht ist zugleich auch ein Mittel zur Befreiung von Herrschaft, zur Emanzipation für Minderheiten … wenn man weiß, wie“. In ihrem ersten gemeinsamen Buch „Jura not alone“ geht es oft zu wie in einem Krimi. So spannend beschreiben die beiden beispielsweise eine Verfassungsbeschwerde, die Bijan Moini für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit Erfolg geführt hat. Es ging um die Behauptung, der BND brauche im Ausland die deutschen Grundrechte nicht zu beachten. Nora Markard, Professorin für internationales öffentliches Recht und internationalen Menschenrechtsschutz an der Universität Münster, hat die GFF mitgegründet. Die Organisation hat bereits mehrere Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen, weil sie weiß, wie. Mit Ronen Steinke, Jurist und rechtspolitischer Korrespondent der Süddeutschen Zeitung hat sie einen kongenialen Koautor gefunden. Mit leichter Hand beschreiben die beiden, wie es möglich ist, sich das Recht als Gegenentwurf anzueignen, um sexistische Paragrafen im Sexualstrafrecht zu verändern, Vielfalt im Familienrecht zu ermöglichen oder mit Jura den Planeten zu retten. Eindringlich auch ihre Warnung, dass unsere Demokratie gegen eine Übernahme von rechts nicht gefeit ist, trotz aller aus der Erfahrung der Nazizeit errichteten Schutzmechanismen im Grundgesetz. Topaktuell.
Jura not alone. 12 Ermutigungen, die Welt mit den Mitteln des Rechts zu verändern, Nora Markard und Ronen Steinke, Campus Verlag, 282 Seiten, 25,- €

 

6.5.2024, online „Desinformation im Superwahljahr 2024 und was wir dagegen tun können“, Impulsreferat von Dr. Johannes Hilje, Politik- und Kommunikationsberater, Friedrich-Ebert-Stiftung
7.5.2023, Berlin

„In Vielfalt vereint“, Podiumsdiskussion: Wie politisch ist der Eurovision Song Contest? Mit Kulturstaatsministerin Claudia Roth, Sophie Rauscher, Teilnehmerin „ich will zum ESC und vielen anderen, Heinrich-Böll-Stiftung

7.5.2024, Berlin „Wie diskutiert Deutschland?“ Gespräch mit Linda Teuteberg (FDP) und der Autorin Sineb El Masrar „Heult leise, Habibis“, Friedrich-Naumann-Stiftung
16./17.5.2024, Berlin „Medien- und Kameratraining – Agieren vor der Kamera“, zweitägiger Workshop für Auftritte auf Bühnen oder beim Selfie-Video, Friedrich-Ebert-Stiftung
21.5.2024, Bautzen „Der Osten – eine westdeutsche Erfindung?“ Gespräch auf Einladung der Friedrich-Ebert-Stiftung mit Buchautor Dirk Oschmann und Petra Köpping, Sächsische Staatsministerin für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt
21.5.2024, online „Das mangelnde Licht“, im Rahmen des 12. Europäischen Geschichtsforums liest Nino Haratischwili aus ihrem Roman, Livestream, Heinrich-Böll-Stiftung
22.5.2024, Kiel „Elisabeth Selbert – Sternstunde ihres Lebens“, Film und Gespräch mit Monika Neht, stellvertretende Vorsitzende des LandesFrauenRates, Friedrich-Ebert-Stiftung
24./25.5.2024, online „Demokratie – Anstrengend, aber sexy!“ Zweitägiges Webseminar mit Kerstin Rothe über Partizipation und Öffentlichkeit, Friedrich-Ebert-Stiftung
3.-5.6.2024, online

5.-7.6. 2024, Bielefeld

Deutscher Anwaltstag 2024
 
Save the date:
17.-19.10.2024, Hamburg
37. Konferenz der ARGE Anwältinnen im DAV

Keine Veranstaltungen im Mai geplant

Der Deutsche Anwaltstag steht unter dem Motto „Digitale Welt“. Passend dazu startet sein Fachprogramm schon am Montag, 3. Mai 2024, im virtuellen Raum. Die Online-Seminare sind bequem vom Büro oder aus dem Homeoffice zu verfolgen. Es geht unter anderem um KI-Regulierung weltweit, Legal Coaching oder Sozialrecht für (Noch-)Nicht-Sozialrechtler*innen.
Zur Anmeldung