Für Kurzentschlossene:

Der 10. Europäische Handels- und Gesellschaftsrechtstag – in Verbindung mit dem 24. deutsch-französischen Seminar – findet am 13. und 14. März 2020 in Toulouse statt. Wie in den Jahren zuvor wird die Tagung gemeinsam von den Arbeitsgemeinschaften Handels- und Gesellschaftsrecht und Internationaler Rechtsverkehr veranstaltet, in Kooperation mit der AG Anwältinnen und der AG Syndikusanwälte. Rechtsanwältin Dr. Barbara Mayer (Stellvertretende Vorsitzende  im Geschäftsführenden Ausschuss der AG Anwältinnen) ist als Moderatorin vertreten. Schwerpunkt sind in diesem Jahr nationale und internationale Kooperationen. Es geht u.a. um folgende Themen: Gesellschaftsrechtliche Formen und Fragestellungen von Kooperationen; Kartellrecht und Fusionskontrolle bei Gemeinschaftsunternehmen und vertraglichen Kooperationen; Allokation und Schutz des geistigen Eigentums der Kooperationspartner; Öffentliche Förderung von Kooperationsprojekten; Steuerrechtliche Fallstricke; Internationales Privatrecht und Beilegung von Streitigkeiten bei grenzüberschreitenden Kooperationen. Wie immer spielt auch der Netzwerkgedanke eine wichtige Rolle: Nutzen Sie die Konferenz, um Kolleginnen und Kollegen aus der Schweiz, Österreich und Deutschland zu treffen – und um die schöne, aber weniger bekannte Stadt Toulouse kennenzulernen. Wir hoffen auf großes Interesse! Und falls es Kolleginnen gibt, die gerne als Referentinnen zum Handels- und Gesellschaftsrecht zur Verfügung stehen, lassen Sie es uns wissen. Wir freuen uns auf jede Verstärkung unseres Referentinnenpools. Bitte schicken Sie Ihre Daten an die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen. Informationen und Programm

Deutscher Anwaltstag vom 17.-19. Juni 2020 in Wiesbaden. Die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen ist am Donnerstag, 18. Juni 2020, mit vier Veranstaltungen vertreten: „Weibliche Besetzung von Prüfungskommissionen im juristischen Staatsexamen“; „Referendarinnen Lunch“- Vorstellung des Mentoring-Programms; „Die Anwältin als Unternehmerin – Finanzieller Erfolg durch Spezialisierung“ – Fachanwältinnen aus den Bereichen Insolvenzrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und dem Anwaltsnotariat werden ihren Berufsweg aufzeigen; „ Anwältin- erfolgreich trotz Kindern – Mutterschutzregelungen, Versorgungswerke – Steuerliche Regelungen“. Und am Freitag, 19. Juni, findet wieder der traditionelle Frühstücksempfang statt.

Anmeldung und Programm

Ausblicke – aktuelle und künftige Vorhaben der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen

Mit der Aktion Mitglieder werben Mitglieder wollen wir unsere Arbeitsgemeinschaft vergrößern. Bei Erfolg gibt es einen Rabatt von 50 Euro für die nächste Tagung. Im September 2020 laden wir zum Sommerempfang in Berlin ein – Ort und Programm werden wir demnächst mitteilen. Im Jahr 2021 soll eine Anwältinnenkonferenz im Ausland stattfinden, als Veranstaltungsort fiel Brüssel in die engere Wahl.

Am 7.12.2022 gibt es ein Jubiläum zu feiern: Maria Otto wurde vor 100 Jahren als erste Frau in Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen. Sie arbeitete bis zu ihrem Tod im Jahr 1977 in München. Ein willkommener Anlass, die Herbstkonferenz am 7.12.2022 in München auszurichten. Sie sind herzlich eingeladen!

 

Referentenentwurf: Zweites Führungspositionsgesetz – Familienministerin Franziska Giffey und Justizministerin Christine Lambrecht (beide SPD) wollen, dass die wichtigsten Unternehmen im Alleineigentum des Bundes in Sachen Gleichstellung künftig eine Vorbildfunktion einnehmen. Bis Ende des Jahres 2025 sollen in deren wichtigsten Führungspositionen zu 50 Prozent Frauen sitzen. Das geht aus dem Referentenentwurf zum zweiten Führungspositionengesetz hervor. Seit 2016 müssen sich größere Unternehmen selbst Zielgrößen für einen Frauenanteil im Spitzenmanagement geben – auch eine Zielgröße „null“ ist zulässig. Der Anteil der Frauen in den Vorständen ist seither kaum gestiegen. Deshalb halten die Ministerinnen zusätzliches gesetzgeberisches Engagement für notwendig. Über ihr Vorhaben berichteten verschiedene Medien. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) befragte auch Rechtsanwältin Dr. Barbara Mayer, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV. Sie sprach sich für ein neues Quotengesetz aus: „Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich ohne den Druck des Gesetzgebers nicht wirklich viel verändert. Und aus Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz ergibt sich ein klarer Auftrag an den Staat, sich aktiv um eine Gleichstellung von Frauen und Männern zu bemühen“. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die freiwillige Selbstverpflichtung vieler Unternehmen, die auf diese Weise Frauen den Weg in Führungspositionen ebnen wollten, aber ohne großen Erfolg.

Einwände gegen das Gesetzesvorhaben könnten vor allem aus den unionsgeführten Ministerien und aus den großen Wirtschaftsverbänden kommen. Sie sehen darin einen „erheblichen Eingriff in die unternehmerische Freiheit“. Die Auswahl von Vorstandsmitgliedern sei Aufgabe von Unternehmen und Aufsichtsrat – dafür stehe auch die Eigentumsfreiheit des Grundgesetzes.

Rechtsanwältin Dr. Mayer hält den Eingriff in das Eigentumsrecht der Gesellschafter jedoch für verhältnismäßig. Der jetzige Schritt, die Gremien bis zu einem gewissen Grad mit Frauen besetzen zu müssen, sei deutlich weniger einschneidend als die Arbeitnehmer-Mitbestimmung, die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich für zumutbar und zulässig erklärt hat. Außerdem gehe es nicht darum, eine kleine Minderheit unterzubringen. „Wir reden davon, eine Gruppe zu berücksichtigen, die mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland darstellt.“ Der Referentenentwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung.

Berichte in der Süddeutschen Zeitung, in der FAZ, in den Finanznachrichten und in business-panorama.de

Brief der „Berliner Erklärung“ an den Bundesminister für Arbeit Hubertus Heil (SPD) – Die in der „Berliner Erklärung“ zusammengeschlossenen Frauenverbände erwarten, dass bei zahlreichen gleichstellungspolitischen Vorhaben, die im Koalitionsvertrag verankert sind, eine zügige Umsetzung erfolgt, nachdem Familienministerin Franziska Giffey (SPD) die Gleichstellung von Frauen und Männern als Schwerpunktthema für 2020 benannt hat. Zum Thema „Frauen in Führungspositionen“ schlagen sie vor, die Aufsichtsrats-Quote auf weitere Unternehmen auszuweiten. Es sei nötig, die Quotenregelungen auch auf Vorstände anzuwenden, wenn weiterhin keine Fortschritte erkennbar sind.

Das Bündnis der Frauenverbände zeigt sich erfreut darüber, dass das Ministerium für Arbeit den mit der Digitalisierung verbundenen Wandel der Arbeitswelt und seine Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit von Frauen und auf ihre Einkommens- und Karrierechancen verstärkt aufgreifen und bearbeiten wird. Die Themen „Zukunft der Arbeit und Arbeitszeitmodelle“ hätten zentrale Auswirkungen auf die gleichberechtigte Teilhabe, betonte die „Berliner Erklärung“ in ihrem Brief.

Den Brief an Minister Hubertus Heil finden Sie hier.

Das beA und die qualifizierte elektronische Signatur – Wenn Sie als Anwältin oder Anwalt aus Ihrem eigenen Postfach heraus einen Schriftsatz versenden, können Sie auf die qualifizierte Signatur auf der beA-Karte verzichten. Versenden Sie aber z. B. im Auftrag einen Schriftsatz, brauchen Sie auch im elektronischen Rechtsverkehr eine qualifizierte elektronische Signatur. Um für alle Fälle gerüstet zu sein, empfiehlt es sich daher, Ihre beA-Basiskarte mit einer qualifizierten elektronischen Signatur auszustatten und eine Nachladesignatur bei der Bundesnotarkammer zu bestellen. Anschließend ist jedoch noch eine Identifizierung notwendig. Diese können Sie bei jedem Notar mittels Unterschriftsbeglaubigung oder aber auch bei Ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer vornehmen. Oft wird der Service dort auch kostenlos in den Geschäftsstellen angeboten. Wie die wichtigsten Haftungsfallen beim beA vermieden werden können, erläutert das Anwaltsblatt (auch mit weiteren Hinweisen, wann eine qualifiziert elektronische Signatur nötig ist).

Christina Clemm, Akten Einsicht – Geschichten von Frauen und Gewalt. Antje Kunstmann-Verlag, München März 2020, 206 Seiten, 20 Euro. Gewalt gegen Frauen ist ein alltägliches Phänomen, auch wenn sie nur selten öffentlich wird. „AktenEinsicht“ erzählt Geschichten von Frauen, die körperlicher und sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren, und vermittelt überraschende, teils erschreckende Einsichten in die Arbeit von Justiz und Polizei. Alina ist nach Deutschland gekommen, um Geld zu verdienen. Sie wusste, dass sie wahrscheinlich nur als Prostituierte wird arbeiten können, und kommt gut damit zurecht. Mit Vielem hat sie gerechnet, aber nicht damit, dass ein Bekannter ihres Bruders ihr nachstellt und – als sie ihn abweist – versucht, sie auf offener Straße zu töten. Eva verlässt ihren Freund, der sie in den Bauch tritt, als sie schwanger ist. Er verfolgt sie, schickt Morddrohungen. Siebzehn Mal hatte sie ihn vergeblich bei der Polizei angezeigt, als ihre Tochter sie tot in ihrer Wohnung findet.
Nach den neuesten Zahlen des BKA ist jede dritte Frau in Deutsch­land von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Welche Lebensgeschichten sich hinter dieser erschreckenden Zahl verbergen, davon erzählt die Strafrechtsanwältin Christina Clemm, empathisch und unpathetisch.

Interview mit der Autorin auf NDR-Kultur

10.3.2020, Kiel Haltung zeigen – Argumentieren gegen antifeministische Äußerungen, Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung
11.3.2020, Berlin Von Chile über Indien bis Deutschland – Geschichten von Frauen und Gewalt Mit Christina Clemm, Prasanna Gettu und LASTESIS – Buchvorstellung, s.o. Buchtipp
13.3.2020, Stuttgart Feministische Ökonomie und Nachhaltigkeit: Wie kann Wirtschaft anders gedacht werden? Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung
13.-14.3.2020, Toulouse 10. Europäischer Handels- und Gesellschaftsrechtstag – in Verbindung mit dem 24. deutsch-französischen Seminar,  Informationen und Programm, s.a.o.
17.3.2020, diverse Orte Equal Pay Day – Internationaler Aktionstag für gleiche Bezahlung von Frauen und Männern
18.3.2020, Köln Mut tut gut! Veranstaltungsvorschlag der Frau in Business und Management, B.F.B.M.
20.3.2020, Bonn Sicheres Auftreten im Netz – Facebook, Instagram & Co, Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung, Anmeldung
23.3.2020, Hannover AktenEinsicht, Lesung mit Rechsanwältin Christina Clemm, Buchvorstellung im Literarischen Salon, s.o. Buchtipp
24.3.2020, Regensburg Social Media erfolgreich nutzen, Veranstaltungsvorschlag der Frau in Business und Management, B.F.B.M.
27.-29.3.2020, Dortmund Starkes Auftreten! klar.souverän.authentisch – Seminar des Frauenkollegs der Konrad-Adenauer-Stiftung
8.4.2020, Aachen Wie die digitale Welt Ihrem Geschäft hilft, Veranstaltungsvorschlag der Frau in Business und Management, B.F.B.M.
16.-17.4.2020, Barendorf bei Lüneburg Ihr öffentlicher Auftritt – Workshop ‚Politische Kommunikation‘ für Frauen, Veranstaltung des Frauenkollegs der Konrad-Adenauer-Stiftung
21.4.2020, Regensburg Aufstehen, Krönchen richten, weitermachen, Veranstaltungsvorschlag der Frau in Business und Management, B.F.B.M.
15.-16.5.2020, Düsseldorf Stimmtraining – Rhetorik für Frauen, Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung
17.-19.6.2020, Wiesbaden

Deutscher Anwaltstag vom 17.-19. Juni 2020 in Wiesbaden, div. Veranstaltungen der AG Anwältinnen (s.o.)

12.3.2020, Stuttgart 19:30 Uhr, La Piazza, Charlottenstr. 11, 70182 Stuttgart, Kontakt: Rechtsanwältin Klaudia Großmann, info@grossmann-rae.de
12.3.2020, Augsburg um 19:00 Uhr, Haifischbar, Spitalgasse 16, 86150 Augsburg, Kontakt: Rechtsanwältin Irene Voerste,

voerste@riwa-augsburg.de

Auf der Website des DAV finden Sie Hilfreiches für die Anwaltspraxis: Von Angeboten für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum Berufsstart, über  Informationen zum Vergütungsrecht, zur Datenschutzgrundverordnung, zum Berufsrecht und zum elektronischen Rechtsverkehr, bis hin zu nützlichen Applikationen wie dem Anwaltsblatt Honorartool, dem DAV-Prozesskostenrechner und dem Kanzlei-Marketing-Check.