Vom 2. bis 6. Juni fand der Deutsche Anwaltstag 2025 statt, zunächst digital und ab Donnerstag auch vor Ort in Berlin. Mehr als 2000 Anwältinnen und Anwälte sowie Gäste aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft kamen zu rund 70 Fortbildungs-, Diskussionsveranstaltungen und Networking-Events sowie der Fachmesse AdvoTec zusammen. Die ARGE Anwältinnen sorgte mit eigenen Veranstaltungen für die Sichtbarkeit der Anwältinnen im DAV.

Das Motto „Rechtstaatlichkeit stärken, Freiheit bewahren“ war für den Deutschen Anwaltstag 2025 gut gewählt. Der wehrhafte Rechtsstaat und das aktuell mehr denn je notwendige Engagement für den Schutz der Demokratie war ein vieldiskutiertes Thema. Der neue Präsident des DAV, RA Stefan von Raumer, wies in seiner Eröffnungsrede darauf hin, dass die freie und unabhängige Anwaltschaft unverzichtbar sei, ihre Rolle als „Hüterin der individuellen Freiheit und rechtsstaatlicher Verfahren“ müsse gestärkt werden. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, doch weltweit ist die Rechtsstaatlichkeit gefährdet. Mit der rotgelben Spendenschleife am Revers wies von Raumer auf dramatische Fälle von Verfolgung von Anwältinnen und Anwälten hin, von Afghanistan bis Russland. Selbst in den USA, die bisher als stabile Demokratie galt, gerieten kritische Anwältinnen und Anwälte nunmehr unter Druck. Der DAV bemühe sich, sie mit Statements beim US-Supreme Court zu unterstützen.

Bei der Mitgliederversammlung des DAV am Tag zuvor hatte die us-amerikanische Rechtsanwältin Rachel Cohen eindrucksvoll berichtet, welchen Druck die Trumpadministration ausübt, um Großkanzleien auf Regierungslinie zu bekommen. Die Rechtsanwältin, beschäftigt bei einer führenden Wirtschaftskanzlei, war im Mai 2025 unter Protest zurückgetreten. Dies wird in den USA und international als mutiges Zeichen gegen politische Einflussnahme auf Justiz und Anwaltschaft gewürdigt, nicht nur für die Mandantschaft, sondern für die Demokratie. Auf Einladung des DAV nahm sie am DAT 2025 teil, war Podiumsgast bei zwei Veranstaltungen und wurde schließlich von der Sozietät Redeker Sellner Dahs mit den erstmals vergebenen Konrad-Redeker-Preis für Haltung und Resilienz ausgezeichnet.

Am Donnerstagnachmittag, 5.6.2025, bot die ARGE Anwältinnen eine Podiumsdiskussion zum aktuellen Thema „Demokratie schützen, Extremismus begegnen: Die Rolle der Anwaltschaft“

  1. Nach einer Einführung durch RAin Ulrike Silbermann, stellvertretende Vorsitzende im GfA, leitete RAin Barbara Helten als Moderatorin die angeregte Diskussion. Renate Künast, Grünenpolitikerin und Rechtsanwältin, Anna Mira Brandau, Thüringen Projekt des Verfassungsblogs, sowie Svea Windwehr, D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt und Electronic Frontier Foundation, teilten aus ihren Arbeitsbereichen Erfahrungen mit den jüngsten Gefährdungen der Demokratie: „Plötzlich müssen wir den Rechtsstaat verteidigen“. Mit Blick auf Polen, neuerdings die USA, aber auch Thüringen zeige sich, wie wichtig es sei, bestehende Schwachstellen zu erkennen, gerade bei der Justiz. Die Diskutantinnen waren sich einig, es müsse einen demokratischen Schulterschluss geben, um fundamentale Werte gegen Angriffe zu schützen. „Demokratie verteidigen wir am besten gemeinsam“. Dazu gehöre auch, die Selbstorganisation in Gremien, Kammern und Vereinen durch Mitarbeit zu stärken. Gegen emotionale Erschöpfung helfe, sich auch in schwierigen Zeiten gegenseitig aufzumuntern, durch miteinander reden, vom Erlebten erzählen. Engagement lässt sich auf vielerlei Art gestalten. Wenn Zeit fehlt, können Geldspenden eine sinnvolle Unterstützung sein, etwa durch Support für den Verfassungsblog, Forum für verfassungsrechtliche Debatten und Analysen. Oder auch für die Electronic Frontier Foundation, die sich weltweit für digitale Grundrechte einsetzt.

Beim traditionellen Frühstücksempfang der ARGE Anwältinnen am Freitagmorgen machte RAin Christina Dillenburg als Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses darauf aufmerksam, dass im neugewählten Vorstand des DAV nur noch acht Frauen vertreten sind, gegenüber 20 Männern. „Das muss besser werden“, sagte RAin Dillenburg. Die ARGE Anwältinnen mache sich für eine bessere Vereinbarkeit von Anwaltsberuf und Familie stark. Ehrenamtliche Gremienarbeit dürfe dennoch nicht aus dem Blick geraten. Mit Blick auf den Männerüberschuss in der neugewählten Bundesregierung, insbesondere beim  Koalitionsausschuss (9 Männer, 1 Frau), kritisierte sie: „Frauen stellen 50 % der Bevölkerung, dass muss auch sichtbar sein.“ Konsequent forderte sie: „Wir müssen uns weiter dafür einsetzen, dass Geschlechtergerechtigkeit nicht nur eine hohle Phrase bleibt, sondern auch gelebt wird. Helfen Sie mit! Der Appell geht auch an die Männer im Raum – denn es geht nur gemeinsam!“

Beim Frühstücksempfang der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen, sprach DAV-Präsident von Raumer an, was er auch in weiteren DAT-Veranstaltungen kritisiert hatte: Die rechtstaatsgefährdende Haltung der Bundesregierung, die sich weigert, eine aktuelle Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu respektieren. Das Gericht hatte Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze zu Deutschland für europarechtswidrig erklärt (Beschluss vom 02.06.2025, Az. 6 L 191/25). Innenminister Dobrindt hatte die Eilentscheidung als Einzelfallentscheidung klassifiziert; die über 30-seitige Begründung des Gerichts hatte jedoch die grundlegende Bedeutung der Entscheidung betont, unter Würdigung des Europarechts, so von Raumer. Ungewöhnlich dann auch, dass der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, mittlerweile im Spiegel ebenfalls zur Fehleinschätzung des Innenministeriums Stellung genommen hat.

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Erfreuliches gibt es von der Schleifenaktion für bedrohte Anwältinnen und Anwälte zu berichten. Beim DAT kamen 1.110,30 Euro an Spenden für juristische und humanitäre Hilfe zusammen. Gegen eine Spende gab es am Stand des DAV eine orangerote Schleife. Auch beim Frühstückempfang hefteten sich Teilnehmerinnen nach ihrer Spende eine Schleife ans Revers. Der Spendenertrag unterstützt russische und belarussische Anwälte und Anwältinnen und ihre Familien. Sie sind als politische Gefangene in Haft, darunter die Anwälte von Alexej Nawalny. Die Spendenaktion geht weiter, auch per Überweisung und gegen Spendenquittung. Alles Weitere erklärte der Flyer zum Download.

Die ARGE Anwältinnen, federführend für die Spendenaktion, arbeitet mit RAin Ursula Gross zusammen, Menschenrechtsbeauftragte der Berliner Rechtsanwaltskammer. Im aktuellen Podcast von Annette Wilmes berichtet sie von den Attacken gegen Anwälte und Anwältinnen in der Türkei. Ein türkisches Gericht hatte im März den Präsidenten der Istanbuler Anwaltskammer sowie elf ihrer Vorstandsmitglieder abgesetzt. Deutsche Anwaltsvereinigungen, darunter der DAV, hatten dagegen öffentlich protestiert. Im Juni wurde der Anwalt des erneut inhaftierten Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu selbst in Haft genommen. Der DAV forderte am 23.6.2025 die umgehende Freilassung: „Verteidigung ist kein Verbrechen”.

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Blick zurück auf einen der Online-Vorträge beim DAT, mitveranstaltet von der ARGE Anwältinnen: Dienstag, 3.6.2025, zu Allgemeine Tipps zum Personenschadenrecht. Ob Unfall mit Auto, Motorrad, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln, RAin Christine Wedemeyer-Lührs hat als Fachanwältin für Verkehrs- und Versicherungsrecht etliche solcher Fälle mit Personenschaden erfolgreich durchgefochten. In ihrem Vortrag machte sie klar: Es braucht eine große Bandbreite an Fachwissen, um sich mit Versicherungen und Kostenträgern aller Art anzulegen. Schon bei der Anwältinnenkonferenz 2024 in Hamburg hatte sie mit ihrem kenntnisreichen Vortrag überzeugt. Christine Wedemeyer-Lührs ist auch die Regionalbeauftragte der ARGE Anwältinnen für Hamburg.

Ursprünglich wollte Christine Wedemeyer-Lührs Ärztin werden, arbeitete dann aber 12 Jahre für eine Versicherung und brachte so die nötige Fachkenntnis für ihre Selbstständigkeit als Anwältin seit 2001 mit. „Kommunikation ist alles“, war der wohl beste Tipp der Hamburgerin, denn es gilt, mit den Schadensregulierern ins direkte Gespräch zu gehen. Natürlich nach bester Vorbereitung – mit schriftlich verfasster Erinnerung des Unfalls durch die Geschädigten, Protokolle von Arztbesuchen, Freigabeerklärungen hinsichtlich der Schweigepflicht, Recherche von Presseberichten zum Unfall und sogar eigenen Besuchen am Unfallort. Keine Frage, die gesammelten Unterlagen müssen bestens strukturiert sein, mit Notizen zu jedem Telefonat und jeder Besprechung. Perfektes Fristenmanagement und langer Atem sind unverzichtbar, denn die Verfahren dauern mehrere Jahre. Christine Wedemeyer-Lührs zweieinhalbstündiger Vortrag war durchsetzt mit Fallgeschichten, die deutlich machten: Neben juristischer Fachkenntnis und unerschrockenem Verhandlungsgeschick kommt es auf einen sensiblen Umgang mit den Mandantinnen und Mandanten an: Das sind schwerverletzte Menschen, deren Leben von einer Sekunde zur nächsten nie wieder so ist, wie es mal gewesen war.

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Noch etwas war neu beim DAT. Der Ausschuss Gender und Diversity lud am Freitagnachmittag zu „Queer Community – (un-)sichtbar in der Anwaltschaft?“ ein. Benjamin Gourvez aus Paris berichtete von der Association Française des Avocats LGBT, Lucas Kilravey aus New York von der Canadian Association of LGBTQ2S+Lawyers. RA Prof. Niko Härting als Vielfaltsbeauftragter des DAV fragte: Warum gibt es keine solchen queeren Anwaltsorganisationen in Deutschland? Gesagt, getan, eine Einladung für ein erstes Vortreffen zur Gründung eines Vereins für queere Jurist*innen ging nach dem DAT an Interessierte raus. Zum Kennenlernen wird der DAV am 23.7.2025 ab 19 Uhr einen Pride-Empfang im Berliner Nollendorf-Kiez mit kleinem Programm, Drinks und lockerem Beisammensein abhalten. Anmeldung: diversity@anwaltverein.de.

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Alles weitere zum DAT 2025 finden Sie im Anwaltstag-Spezial der DAV-Depesche. Empfehlenswert ist der LTO-Podcast „Die Rechtslage“ mit Berichten zum Deutschen Anwaltstag.

Hervorzuheben ist noch der Podcast der ARD-Rechtsredaktion „Die Justizreporter*innen“, zu hören u.a. über die ARD-Audiothek. Ab Minute 28’23 folgt auf das Gespräch mit DAV-Präsident von Raumer ein Interview mit RAin Ulrike Silbermann. Die stellvertretende Vorsitzende der ARGE Anwältinnen spricht über die Rolle der Anwaltschaft im Kampf gegen den Extremismus, und wie bedroht Anwälte und Anwältinnen selber sind.

Seit 1. Juni 2025 gilt der gestaffelte Mutterschutz auch bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche. Für abhängig Beschäftigte kann der Mutterschutz je nach Fortschritt der Schwangerschaft bis zu acht Wochen betragen. „Die konkrete Ausgestaltung der Regelung soll es betroffenen Frauen ermöglichen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen“, schreibt das Bundesfrauenministerium (BBMFSFJ) zu den Mutterschutzleistungen. Ein Leitfaden zum Mutterschutz neben der Neuregelung zum Mutterschutz kann auf der Website des  BBMFSFJ heruntergeladen werden. Für Selbständige gilt das Mutterschutzgesetz jedoch grundsätzlich nicht. Die ARGE Anwältinnen setzt sich für bessere Rahmenbedingungen für Selbständige, die Eltern werden, ein. Der Mutterschutz für Rechtsanwältinnen ist eine der zentralen Forderungen, die wir in unserer Broschüre „Kanzlei und Kind. Klar geht das!“ aufgestellt haben.

Mit der Forderung – wir brauchen Parlamente mit 50 % Frauen und eine paritätische Wahlrechtsreform – hat am 24.6.2025 der erste bundesweite Aktionstag #ParitätJetzt in Berlin stattgefunden. In Anwesenheit der früheren Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Rita Süßmuth und von Elke Büdenbender wurde das Gutachten „Wahlkampf und Wahlkampffinanzierung“ vorgestellt. Als problematisch zeigt sich danach, dass ökonomische Verhältnisse Frauen daran hindern, gleichberechtigt an politischer Macht teilzuhaben. Was kaum bekannt ist, Kandidat*innen müssen Geld mitbringen, um den Wahlkampf zu finanzieren: Bis zu 35.000 Euro, und das, wo Frauen über weniger Vermögen verfügen und weniger verdienen. Zwar gibt es Spenden und auch Darlehen der Parteien. Doch diese Unterstützung kommt vorrangig Männern zugute. Frauen müssen einen höheren Eigenanteil einbringen und gehen so ein größeres Risiko ein, wenn sie das Mandat nicht gewinnen, fasst Bascha Mika die Studie in der Frankfurter Rundschau zusammen. Über die miserablen Zahlen der politischen Repräsentanz muss sich also niemand wundern: 32,4 Prozent Frauen im Deutschen Bundestag, 32,2 Prozent in den Länderparlamenten und nur 30,5 Prozent auf kommunaler Ebene.

Sie ist Wirtschaftsanwältin und die erste jüdische Spitzenpolitikerin mit einem CDU-Parteibuch: Karin Prien, seit 6.5.2025 Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die 60jährige hat eine Migrationsgeschichte, über die sie in einem ausführlichen Spiegelinterview gesprochen hat. Geboren 1965 in Amsterdam, wohin ihre jüdischen Großeltern vor den Nazis geflohen waren, kam sie mit vier Jahren nach Deutschland und lernte erst hier Deutsch. Bereits mit 16 Jahren wurde sie Mitglied der CDU. Mit Ende 20 nahm sie die deutsche Staatsbürgerschaft an, zum Entsetzen ihrer Mutter, die sie schon im Kindesalter mit der Schoa konfrontiert hatte. Aber als Rechtsrefendarin wollte sich Karin Prien, die damals noch Karin Kraus hieß, die Option offenhalten, Richterin zu werden. Über ihre Familiengeschichte sprach sie 2016 das erste Mal öffentlich, nach einem Besuch der jüdischen Gedenkstätte Yad Vashem in Israel. In der Nachwendezeit begann sie ihre juristische Laufbahn als Anwältin im Leipzig, Schwerpunkt Wirtschafts- und Insolvenzrecht. Danach ging sie als Wirtschaftsanwältin nach Hamburg, wo sie sich früh einen Namen als Bildungspolitikerin machte. 2017 wurde die verheiratete Mutter von drei Söhnen Kultusministerin in Schleswig-Holstein. Den Schwerpunkt Bildung hat sie in ihr neues Ministeramt mitgebracht. Karin Prien sieht die Aufgabe ihres Ministeriums darin, „für gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land“ zu sorgen. „Dabei stehe das Verbindende im Mittelpunkt. Deshalb hat sie wohl auch den Genderstern für die interne und externe Kommunikation per Hausanordnung abgeschafft. Die Bildzeitung wusste es am 29.6.2025 als erste. Von den Spiegelredakteurinnen befragt, bekennt sie sich als „Erfahrungsfeministin“, die glasklar sieht, dass die Teilhabe von Frauen keine Selbstverständlichkeit ist, weder in der CDU, noch in der Wissenschaft, in Unternehmen und Verlagshäusern. Zitat Karin Prien: „Nirgendwo“.

Die Kanzlei und notwendige Arbeitsprozesse digitalisieren? Ganz einfach: Der Deutsche Anwaltverein hat eine „Handreichung Digitalisierung“ mit vielen praktischen Tipps herausgegeben. Sie ist anwendungsfreundlich geschrieben und nicht mit nerdigen Anleitungen überladen. Die Handreichung kann auf der Website des DAV eingesehen und direkt heruntergeladen werden. Beim DAT 2025 lag die Broschüre zum Mitnehmen aus.

Was bringt Menschen dazu, jede moralische Hemmung abzulegen und plötzlich etwas zu tun, was nicht wieder gut zu machen ist, fragt Yasmina Reza in ihrem neuesten Buch „Die Rückseite des Lebens“. Die französische Starautorin besucht seit Jahren Strafprozesse, um tief in die Seele der Menschen zu blicken. Während ein Gericht unter enormem Zeitdruck versucht, einer Straftat gerecht zu werden, macht die Schriftstellerin ihre ganz eigenen Beobachtungen. „Das Leben ist von einer bemerkenswerten Ambivalenz“, erklärt sie dem Literaturkritiker Dennis Scheck im seiner ARD-Büchersendung Druckfrisch. „Es gibt nicht nur das Gute auf der einen Seite und das Böse auf der anderen. Es ist bei weitem viel komplexer.“ Sie beobachtet oft, dass weder Gericht noch Angeklagte eine Erklärung für die Gründe der Tat finden. Die renommierte Autorin von Theaterstücken wie „Kunst“ und „Der Gott des Gemetzels“ formuliert für das Unvermögen wenigstens die passenden Worte. Ihr Spiegelbestseller enthält jedoch keine klassischen Gerichtsreportagen. In 55 kurze Prosa-Stücken hält Yasmina Reza Gedanken und Erinnerungen fest, die die Kippunkte des Lebens beschreiben.

Die Rückseite des Lebens, Yasmina Reza, Hanser Verlag, 200 Seiten, 17,99 €

 

3.7.2025, Kiel „Frauenfeindlichkeit und Antifeminismus – wie stoppen wir den Rollback?“, Expertinnendiskussion, Friedrich-Ebert-Stiftung
3.7.2025, online

„Lost Boys? Warum junge Männer rechte Antworten suchen“, Online-Diskussion über gesellschaftliche Dynamiken und Männerbilder, Heinrich-Böll-Stiftung

4. – 6.7.2025, Berlin „VaterTochter – Biographie-Workshop für Frauen“, Bildungswerk der Heinrich-Böll-Stiftung
8.7.2025, online „Dein Platz in der Kommunalpolitik – Frauen machen den Unterschied“, Ermutigung um den Schritt in die Politik zu wagen, Friedrich-Ebert-Stiftung
7.7.2025, online „Gewollte Kinderlosigkeit – Empirie trifft Dialog“, Vorstellung der Studie von Annkathrin Heuschel, Heinrich-Böll-Stiftung
8.7.2025, Hamburg „Neue Wege in der Antidiskriminierung – Die Strategie der Stadt Hamburg im Dialog“, Heinrich-Böll-Stiftung
14.7.2025, Tübingen „Gleichberechtigung in BaWü – Anspruch und Wirklichkeit“, Podiumsdiskussion zu landespolitischen Maßnahmen, Friedrich-Ebert-Stiftung
15.7.2025, Berlin „Arbeit Macht Missbrauch“, Diskussion mit der Buchautorin Lena Marbacher über strukturelle Ursachen und Vorfälle aus Politik, Start-Up-Szene, Polizei usw., Heinrich-Böll-Stiftung
 
Save the dates
11.- 14.9.2025, Kassel
46. djb-Bundeskongress „Recht. Macht. Familie“
26.9.2025, Berlin „Fake News, Hate Speech – Auswirkung auf die Demokratie“ Paneldiskussion der ARGE Anwältinnen mit anschließender Mitgliederversammlung
3.7.2025, Berlin Sommertreffen der ARGE Anwältinnen in Kooperation mit dem Forum Junge Anwaltschaft, ab 19 Uhr auf Selbstzahlerbasis im Zollpackhof, Elisabeth-Abegg-Straße 1, 10557 Berlin.
Anmeldung erbeten: rb-berlin@davforum.de
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5.8.2025, Stuttgart

Stammtisch der ARGE Anwältinnen ab 19:30 Uhr im Restaurant La Piazza, Charlottenstraße 11, Eingang Urbanstraße, 70182 Stuttgart. Info: ramic@kanzlei-svk.de; ebenso: 14.10; 2.12.
9.10.2025, Berlin Treffen ARGE Anwältinnen im DAV Haus mit Vortrag: „Vermögensschadenshaftpflicht, richtig versichert?“,
18 Uhr, Littenstr. 10, 10179 Berlin

 

 

„Es ist für uns höchste Zeit, noch sicht- und hörbarer für Freiheit, die Geltung des Rechts und Rechtssicherheit einzustehen.“ Der DAV hat im Mai 2025 seine Kampagne Rechtsstaat gestartet: „Die Anwaltschaft muss mit starker Stimme zu hören und sichtbar sein.“ Mit der Kampagne will der DAV Anwältinnen und Anwälte als Mitglieder werben, die noch nicht den über 250 örtlichen Anwaltsvereinen beigetreten sind. Beteiligen Sie sich, teilen Sie den Aufruf. Materialien zum Weitergeben finden Sie direkt beim DAV. Werben Sie gerne auch für den Beitritt zur  ARGE Anwältinnen. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im DAV.

V.i.S.d.P.: Christina Dillenburg
Vorsitzende der ARGE Anwältinnen im DAV
Redaktion: Christine Olderdissen

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