„Das Bild der Anwaltschaft in der Öffentlichkeit sollte weiblicher werden, die Beteiligung und Sichtbarkeit in Gremien erhöht werden“, das war das Ziel für die Gründung der ARGE Anwältinnen im Mai 2004 auf dem Deutschen Anwaltstag (DAT) in Hamburg, auf den Punkt gebracht von RAin Christina Dillenburg: Die ARGE „hatte sich vorgenommen, für die Interessen der Frauen in der Anwaltschaft und im DAV zu kämpfen. Das haben wir DAV-intern ganz gut hinbekommen.“ 20 Jahre später ist der traditionelle Frühstücksempfang der ARGE Anwältinnen eine der bestbesuchten Veranstaltungen des DAT, so war es auch am 7.6.2024 in Bielefeld. Bei Kaffee, Tee, Müsli und Häppchen berichtete die amtierende Vorsitzende der ARGE Anwältinnen den zahlreich erschienenen Frauen und einigen Männern von den bisherigen Erfolgen: „Wir haben eine Hauptgeschäftsführerin und eine Präsidentin, das Präsidium ist paritätisch besetzt, die Quoten der weiblichen Mitglieder in Ausschüssen sowie im Gesamtvorstand konnten über die Jahre gesteigert werden. Der Genderbericht spricht da eine eindeutige Sprache. Aber natürlich ist noch Luft nach oben.“
Beim Frühstücksempfang stellte RAin Dillenburg auch die druckfrische Broschüre der ARGE Anwältinnen vor: „Kanzlei und Kind. Klar geht das!“ Der Titel ist, anders als bei der vorhergehenden Ausgabe, bewusst neutral gehalten. Die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist längst nicht mehr Sache der Mütter allein, oder sollte es jedenfalls nicht sein. Immerhin hatten sich Männer zu 9,6 Prozent an der vorrausgegangenen Online-Umfrage für Eltern im Anwaltsberuf beteiligt. Sechs Kurzporträts gewähren einen Einblick in die Lebensgestaltung als Anwältin oder Anwalt mit Familie, kombiniert mit Tipps und praktischen Ratschlägen. Noch ist dies allzu oft ein individueller Balanceakt, dabei ließe sich durch Drehen an manch einer Stellschraube vieles verbessern, sei es bei der Arbeitsorganisation einer Kanzlei, sei es bei familienrechtlichen Regelungen. Die ARGE Anwältinnen im DAV hat sechs Forderungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie aufgestellt:
- Mehr Flexibilität wagen
- Gleiches Geld für gleiche Arbeit
- Rollenbilder überdenken
- Regelwerke harmonisieren
- Bessere Rahmenbedingungen für Selbständige
- Vereinbarkeit geht alle an
Die Broschüre „Kanzlei und Kind. Klar geht das!“ ist ein wichtiger Leitfaden für junge Kolleginnen und Kollegen vor oder während der Familienphase. Sie kann von der Startseite der ARGE Anwältinnen als PDF heruntergeladen werden.
Weiter mit dem Bericht unserer Veranstaltungen beim DAT 2024 in Bielefeld. Der Young Lawyers‘ Lunch in Kooperation mit dem Forum Junge Anwaltschaft war wie stets gut besucht. Das leckere Essen lockte. Schon beim Schlangestehen konnte genetzwerkt werden. Anschließend stellte sich Mentoring – wie geht das, was bringt das? in kleiner Runde vor. Die Teilnahme als Mentee empfiehlt sich insbesondere zum Berufseinstieg, aber auch nach einer Familienpause oder bei einem Wechsel in ein neues Arbeitsumfeld. Gut 50 Mentorinnen gibt es auf der Liste der ARGE Anwältinnen. Je nach Interessensgebiet setzt Koordinatorin RAin Sonja Neitzel Mentorin und Mentee zu einem Match zusammen. Sie empfiehlt, die eigenen Wünsche im Bewerbungsformular so präzise wie möglich zu formulieren. Mentoring ist kein Coaching, sondern als Erfahrungsaustausch gedacht. Die Mentee erhält einen Einblick in eine für sie möglicherweise noch wenig zugängliche Tätigkeit; die Mentorin kann in den Gesprächen ihre eigene Erfahrung spiegeln und erhält frische Impulse. Es ist ein Geben und Nehmen, Verschwiegenheit garantiert.
Viertes Veranstaltungsangebot der ARGE Anwältinnen beim DAT war die sehr gut besuchte Podiumsdiskussion zu 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen – Was haben wir erreicht? Was bleibt zu tun? Also auch: vor welchen aktuellen Herausforderungen stehen Anwältinnen heute? Darüber tauschten sich die ersten Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses (GfA) RAin Mechthild Düsing (2004 – 2008) und RAin Silvia C. Groppler (2008 – 2018) mit den aktuellen GfA-Mitgliedern RAin Christina Dillenburg und RAin Sonja Neitzel aus, moderiert hat RAin Berit Jaeger. Mechthild Düsing, die lange Jahre einzige Frau im Verfassungsausschuss und im Vorstand des DAV war, berichtete vom auslösenden Moment der Gründung: Dem damaligen DAV-Präsidenten Streck, selbst Vater von drei Töchtern, war der eklatante Mangel an Rechtsanwältinnen im DAV aufgefallen: „Wo sind hier die Frauen?“. 20 Jahre später hat der DAV 31 % Frauenanteil, als regulären Teil des Geschäftsberichts gibt es einen Genderbericht. Frauen haben wichtige Positionen im DAV eingenommen. Damit auf Panels nicht nur Männer sitzen, werden in den Referentenlisten kompetente Frauen aufgeführt. Dennoch bleibt noch vieles zu tun, darüber waren sich Podium und Publikum einig. Nun sind die jüngeren Anwältinnen wie Sonja Neitzel dabei, frische Impulse zu setzen, z.B. familienfreundliche Strukturen in der Kanzleigestaltung oder mehr Toleranz für die unterschiedlichsten Lebensmodelle einzufordern. Ernüchternd war der Bericht von RAin Katharina Klenk-Wernitzki, ebenfalls auf dem Podium. Sie war vor kurzem Mutter geworden und hatte in der Großkanzlei, wo sie angestellt arbeitet, viele negative Kommentare zu ihrer Schwangerschaft gehört. Mit den Frauen ihrer Kanzlei hat sie ein female Network gegründet, denn anders als beim Berufseinstieg gedacht, sind Frauen und Männer alles andere als gleich. In den Gesprächen mit den Kolleginnen wurde ihr mehr und mehr klar, dass die gläserne Decke spürbar über den jungen Anwältinnen schwebt und nur die wenigsten die Vollpartnerschaft erlangen werden.
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Im Oktober laden wir zu unserem Jubiläum nach Hamburg ein: „Wir halten Kurs – 20 Jahre Anwältinnen“ ist das Motto der 37. Anwältinnenkonferenz vom 17. – 19.10.2024. Das Programm finden Sie online zum Download.
Ein kurzer Überblick: Wer mag, trifft bereits Donnerstagnachmittag in Hamburg ein. Nach einem historischen Frauenrundgang durch die Altstadt geht es zum Get Together ins Bräuhaus der Landungsbrücken.
Ab Freitagmorgen diskutiert die ARGE Anwältinnen im Haus der Patriotischen Gesellschaft aktuelle Rechtsthemen: erste Erfahrungen mit dem neuen Cannabisgesetz, Tipps zum Personenschadensrecht, strukturelle Ungerechtigkeit oder Ungleichbehandlung im Familienrecht, kontrovers diskutierte Einflussfaktoren bei familienrechtlichen Umgangsverfahren. Ein besonderes Highlight ist die öffentliche Podiumsdiskussion: „Demokratie stärken, Rechtsstaat bewahren – was können wir Anwältinnen tun?“ Von 16:30 – 18:30 Uhr debattieren Prof. Dr. Marion Albers, Universität Hamburg, Anna-Mira Brandau vom „Thüringen-Projekt“ und die viel gefragte Sozialpsychologin Dr. Pia Lamberty, die zu Verschwörungsideologien forscht. Sie ist Geschäftsführerin bei CeMas, Gemeinnütziges Center für Monitoring, Analyse und Strategie.
Der Samstagmorgen beginnt wie immer mit der Mitgliederversammlung, anschließend geht es mit digitalen Themen weiter: Workshop zu Datenschutz und Datensicherheit mit dem Chaos Computer Club, sowie ein Einblick in die Möglichkeiten, Künstliche Intelligenz in der Kanzlei einzusetzen.
Die Anmeldung zur Anwältinnenkonferenz ist bereits möglich: https://www.anwaltakademie-event.de/2206
Jeden Tag erleben bundesweit 50 Mädchen und Jungen sexuelle Gewalt. Sechs von ihnen sind jünger als sechs Jahre, so die polizeiliche Kriminalstatistik 2023. Das Bundeskabinett hat am 19.6.2024 einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kinder und Jugendlichen beschlossen. Das Gesetz schafft verbindliche Rahmenbedingungen für Prävention und Aufarbeitung bei sexueller Gewalt, es geht um die Institution der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBKSM). Die Person an der Spitze soll künftig vom Bundestag gewählt werden. Der Betroffenenrat (2015 ins Leben gerufen) und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (seit 2016) sollen gesetzlich verankert werden. Die Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus betonte in ihrer Presseerklärung die Wichtigkeit der geplanten Berichtspflicht gegenüber Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung: „Zielgerichtetes politisches Handeln braucht wissenschaftliche Erkenntnisse. Diese Zahlen zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche werden wir durch das Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen, das bereits im Aufbau ist, künftig kontinuierlich in Deutschland erfassen.“ Zur Erinnerung: Im Jahr 2010, nach dem Bekanntwerden von Missbrauchsfällen am Berliner Canisius-Kolleg, im Kloster Ettal und an der Odenwaldschule, wurde der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ und das Amt der Unabhängigen Beauftragten eingerichtet. Seit 2022 hat die Journalistin und systemische Organisationsberaterin Kerstin Claus das Amt inne.
Artikel 5 Grundgesetz schützt die Meinungs- und Pressefreiheit. Für die Demokratie sind sie unverzichtbar. In den vergangenen Jahren wurde durch verbale und körperliche Attacken vielfach versucht, Medienschaffende zum Schweigen zu bringen. Auch kostspielige juristische Interventionen sind ein solches Druckmittel. Beispielsweise wurden die Reporter von Correctiv seit ihren AfD-Enthüllungen „Geheimplan gegen Deutschland“ im Januar 2024 von Rechtsradikalen bedroht, einige Mitarbeitende konnten nur noch mit Personenschutz arbeiten, die Redaktion wurde in mehrere juristische Verfahren verwickelt. Besonders perfide sind die oft sexualisierten Bedrohungen von Frauen wie auch Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten of Color. Wer für eine Lokalzeitung über politische Vorgänge berichtet ist da, wo jeder jeden kennt und wo die Kinder zur Schule gehen, sehr leicht zum Schweigen zu bringen. Bei einer Veranstaltung in Berlin stellte sich die Initiative Schutzkodex vor. Ihr treten immer mehr Medienhäuser bei und verpflichten sich, Mitarbeitende besser zu schützen. Zum Katalog möglicher Maßnahmen gehört juristische Unterstützung. Keine Selbstverständlichkeit, wenn Freie ohne festes Vertragsverhältnis für Zeitungen, Radio oder Fernsehsender arbeiten. Mehr zu SLAPP-Verfahren bei der Initiative noslapp.de
Den Namen Gigi Deppe haben alle irgendwie schon mal gehört, in Radio oder Fernsehen. Sie ist eine der bekanntesten deutschen Journalistinnen mit Spezialisierung auf juristische Themen. Für die ARD-Rechtsredaktion berichtet die Juristin über Entscheidungen der höchsten deutschen Gerichte in Karlsruhe. Auch für die europäische Rechtsprechung ist ihr der Weg nie zu weit. Dann fährt sie mal eben nach Straßburg oder Luxemburg. Die Richterinnen und Richter von BGH, BVerfG, EuGH und EGMR sieht sie kommen und gehen. Deren Amtszeit ist oft kürzer, als die der Reporterin, die seit den 1990er Jahren aus der „Residenz des Rechts“ berichtet. Dank ihrer langjährigen Erfahrung gelingt es ihr, schnell und präzise rechtliche Vorgänge zu interpretieren, wie beispielsweise vor wenigen Tagen in einem Kommentar für die Tagesschau: Maja T., non-binäre Aktivist*in, war in einer Nacht-und-Nebel-Aktion nach Ungarn ausgeliefert worden, bevor das angerufene Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung fällen konnte. Die Missachtung des Gerichts durch die Behörden, befand Gigi Deppe, sei „ein beunruhigender Vorgang“. Nach Jurastudium in Berlin, Genf und Köln und anschließendem Referendariat hatte sie den Weg in den Journalismus gefunden, zu einer Zeit, als es „weit und breit keine Juristinnen in den Redaktionen gab“, wie sie in einem Interview über ihren Werdegang erzählt. In der ARD-Rechtsredaktion zunächst fürs Fernsehen tätig, leitet sie mittlerweile deren Hörfunkredaktion, verantwortet Sendungen wie den Radioreport Recht und seit 2020 den Podcast Die Justizreporter*innen. Mit aktuellen Berichten versorgt ihre Redaktion alle 64 Hörfunkwellen der ARD. Oft ist sie selbst am Mikrofon, kein Wunder also, dass so viele ihren Namen schon einmal gehört haben. Ihre Aufgabe sei das Übersetzen, das Verständlich-Machen was rechtlich passiert, sagt die Justizjournalistin: „Ohne Übersetzung für juristische Laien ist Demokratie nicht machbar.“ Für ihre jahrelange Vermittlung von Entscheidungen europäischer Gerichte ist Gigi Deppe am 6.6.2024 vom Deutschen Anwaltverein mit dem Medienpreis 2024 ausgezeichnet worden.
Einen Sonderpreis erhielt übrigens unsere Newsletter-Autorin Christine Olderdissen zusammen mit ihrer Tochter Milla für ihr Jugendbuch: „Jede*r hat das Recht. Fälle, Fakten und Gedanken zum Grundgesetz“, Thienemann-Esslinger Verlag.
Die Broschüre der ARGE Anwältinnen enthält einen praktischen Wegweiser zu den wichtigsten Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit, zusammengestellt von RA Thomas Franz, Fachanwalt für Sozialrecht. Unser Tipp: Nehmen Sie diese Themen frühzeitig in Blick. Die Familienplanung sollte auch für geldliche Angelegenheiten gut durchdacht sein, mit einem wachsamen Auge auf mögliche Fristen.
RAin Ulrike Silbermann hat für die Broschüre die Regelungen für Mutterschutz und Elternzeit in den Satzungen der 16 Rechtsanwaltsversorgungswerke durchgesehen. Je nach Bundesland gibt es große Unterschiede: Sie reichen von einer Reduzierung des Beitrags bis hin zur Beitragsbefreiung für die Dauer der gesetzlichen Mutterschutzfrist.
RAin Silvia C. Groppler rät jungen Anwältinnen und Anwälten auch mit Kind zum Erwerb einer Fachanwaltschaft und gibt Tipps dazu. Die Fachanwältin für Familienrecht und für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist Vorsitzende des Ausschusses für Fachanwaltschaften der 8. Satzungsversammlung des DAV.
Haben Sie sich schon einmal über Wischiwaschi in einem anwaltlichen Schreiben gewundert? Oder waren Sie erschrocken, weil der gegnerische Anwalt wie ein Berserker durch die Gerichtsflure getobt ist oder gar einen Halunken vertreten hat? Derartiges Kauderwelsch gehört zwar nicht zum juristischen Vokabular, trotzdem könnte Sie „Der geheime Ursprung der Wörter“ interessieren. In diesem handlichen Schmöker können Sie nämlich testen, wie leicht Sie zu täuschen sind. Die Kabarettistin Andrea Schomburg hat sich den Spaß gemacht, lexikalisch gut klingende Erklärungen zu erfinden. Welche der jeweils vier reichlich glaubwürdigen Varianten die richtige ist, verrät sie am Ende des Buches. Der Rest ist Humbug, gefüttert von einer nahezu wissenschaftlich fundierten Phantasie.
Der geheime Ursprung der Wörter. Das Herkunftswörterbuch zum Mitraten, Text: Andrea Schomburg, Zeichnungen: Irmela Schautz, Dumont Buchverlag, 176 Seiten, 18,- Euro
Die sehenswerte ARD-Dokumentation „Der Staranwalt: Christian Schertz und die Medien“ berührt zwei für Frauen wichtige Fälle. Der bekannteste Medienanwalt Deutschlands bzw. sein Kanzleipartner Simon Bergmann haben wirkungsvoll ein juristisches Vorgehen wegen der Vorwürfe gegen den Rammstein-Sänger Till Lindemann verhindert. Die von Anwaltsschreiben eingeschüchterten Frauen hatten sich ausschließlich Investigativ-Reporterinnen anvertraut. Da keine der Betroffenen zu Aussagen gegenüber der Staatsanwaltschaft bereit war, hatte diese die Ermittlungen im August 2023 eingestellt; Lindemann gilt deswegen als unschuldig. Bei den #MeToo-Vorwürfen gegen den Filmregisseur Dieter Wedel Jahre zuvor stand der Berliner Medienanwalt Schertz dagegen auf der Seite der betroffenen Schauspielerinnen.
Der Staranwalt: Christian Schertz und die Medien, ARD Mediathek, Dokumentation von Nora Binder, Erstausstrahlung: 13.5.2024, 59:20 Minuten
Die Justizreporter*innen haben das Thema Gendern: „Viel Streit um ein kleines Sternchen“ aufgegriffen, motiviert unter anderem davon, dass die verantwortliche ARD-Rechtsredaktion selbst empörte Zuschriften wegen Verwendung des Gendersterns im Titel ihrer Podcast-Reihe erhält. Dr. Josef Lange, Vorsitzender des deutschen Rates für Rechtschreibung, macht darin klar, wo die Probleme von Genderzeichen im Wortinneren liegen. Der Podcast dreht sich aber vor allem um rechtliche Aspekte der Debatte um Genderverbote, wie zuletzt für die Landesbehörden in Bayern. Isabel Lischewski, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität Münster, verteidigt Genderstern & Co. und erklärt die rechtlich komplizierte Materie, auch hinsichtlich Schulen und Universitäten. Den Gebrauch von Gendersternchen in juristischen Hausarbeiten sieht sie entspannt: Bei der Vielzahl der zu korrigierenden Arbeiten gäbe es gar keine Zeit, Rechtschreibfehler zu markieren. Ob Gendern fehlerhaft sei, interessiere sie folglich weniger.
Verhaftet wegen Gendern? Viel Streit um ein kleines Sternchen, ARD-Rechtsredaktion, ARD-Audiothek, 26.6.2024, 34 Minuten
Datum | Veranstaltung |
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05./06.07.2024, online | „Reden schreiben, Reden halten“, zweitägiges Online-Seminar mit der Journalistin und Schreibtrainerin Ulrike Schellbach, Heinrich-Boell-Stiftung |
08.07.2024, online | „Wir können auch anders“, in der feministischen Presserunde diskutieren die Journalistinnen Teresa Bücker, Mithu Sanyal, Ann-Katrin Müller und Hadija Haruna-Oelker über aktuelle Themen, Heinrich-Boell-Stiftung |
17.07.2024, Berlin und online | „Internationales Recht zum Schutz der Natur“, Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Christina Voigt, Leiterin der IUCN Weltkommission für Umweltrecht, Lotte Leicht, Juristin u.v.m., Heinrich-Boell-Stiftung |
26.07.2024, Magdeburg | „Schwestern“, Lesung mit der preisgekrönten Sachbuchautorin Julia Korbik über Feminismus und Schwesterlichkeit, Friedrich-Ebert-Stiftung |
19.07.2024, Gummersbach | „Unrecht im Rechtsstaat: Sind vor dem Gesetz nicht alle gleich?“ Theodor-Heuss-Akademie der Friedrich-Naumann-Stiftung |
Save the date 27.08.2024
Stammtisch Regionalgruppe Celle/Hannover. Spaziergang um den Maschsee, Treffen 18:00 Uhr am Fackelläufer. Anmeldung: kontakt@rechtsanwaeltin-sandhas.de
„Jünger, bunter, kommunikativer denn je“, so fasst das Anwaltsblatt den Deutschen Anwaltstag 2024 zusammen. In der Stadthalle von Bielefeld waren unter den 1677 Teilnehmenden auch 241 Studierende und Referendar*innen. Junge Leute für den Anwaltsberuf zu gewinnen, ist ein bestimmendes Thema, entsprechend zielgerichtet waren viele der 90 Angebote. Unter dem Motto „Digitale Welt“ gab es zur Künstlichen Intelligenz und ihrem möglichen Einsatz in Kanzleien sehr viel Austausch. Zu zahlreichen rechtspolitischen Veranstaltungen gaben sich hochrangige Vertreterinnen und Vertreter von SPD, Union, Die Grünen und FDP ein „Stelldichein“, wie das Anwaltsblatt schreibt, stets gut gelaunt begrüßt von DAV-Präsidentin RAin Edith Kindermann. Zur Eröffnungsveranstaltung war Bundesjustizminister RA Marco Buschmann gekommen. Er erinnerte an die jüngsten Feierlichkeiten zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes und dass es für Deutschland einen freiheitlich demokratischen Rechtsstaat konstituiert habe. Das GG lehre hart in der Sache zu diskutieren, erklärte Buschmann. Aber auch in „Anbetracht schlimmster Bedrohungen“ solle nicht Wut und Zorn, sondern die Vernunft das Handeln bestimmen.