Für das Jahr 2020 wünscht Ihnen der Geschäftsführende Ausschuss alles erdenklich Gute, vor allem Gesundheit, aber auch Erfolg und Spaß bei der Arbeit!

Die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV – für Gleichstellung in Beruf und Gesellschaft – unter dieser Überschrift informieren wir Sie auch im neuen Jahr über unsere Arbeit auf unserer aktualisierten und renovierten Internetseite und in den AnwältinnenNews. Frühere Newsletter-Ausgaben können Sie auf der Internetseite nachlesen. Außerdem ist dort jetzt der Link „Anwältinnen/Anwalt finden“ installiert. Auch im neuen Jahr sind wieder zahlreiche Treffen und Tagungen geplant, wir freuen uns darauf, Sie dort kennenzulernen oder wiederzusehen:

Deutscher Anwaltstag vom 17.-19. Juni 2020 in Wiesbaden. Die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen ist am Donnerstag, 18. Juni 2020, mit vier Veranstaltungen vertreten: „Weibliche Besetzung von Prüfungskommissionen im juristischen Staatsexamen“ (s. dazu auch unseren Hörfunk-Tipp unter Nr. 5); „Referendarinnen Lunch“- Vorstellung des Mentorinnen-Programms; „Die Anwältin als Unternehmerin – Finanzieller Erfolg durch Spezialisierung“ – Fachanwältinnen aus den Bereichen Insolvenzrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und dem Anwaltsnotariat werden ihren Berufsweg aufzeigen; „ Anwältin- erfolgreich trotz Kindern“ – Mutterschutzregelungen, Versorgungswerke“. Und am Freitag, 19. Juni, findet wieder der traditionelle Frühstücksempfang statt.

Der 10. Europäische Handels- und Gesellschaftsrechtstag – in Verbindung mit dem 24. deutsch-französischen Seminar – findet am 13. und 14. März 2020 in Toulouse statt. Wie in den Jahren zuvor wird die Tagung gemeinsam von den Arbeitsgemeinschaften Handels- und Gesellschaftsrecht und Internationaler Rechtsverkehr veranstaltet, in Kooperation mit der AG Anwältinnen und der AG Syndikusanwälte. Rechtsanwältin Dr. Barbara Mayer (Stellvertretende Vorsitzende im Geschäftsführenden Ausschuss der AG Anwältinnen) ist als Moderatorin vertreten. Schwerpunkt sind in diesem Jahr nationale und internationale Kooperationen. Es geht u.a. um folgende Themen: Gesellschaftsrechtliche Formen und Fragestellungen von Kooperationen; Kartellrecht und Fusionskontrolle bei Gemeinschaftsunternehmen und vertraglichen Kooperationen; Allokation und Schutz des geistigen Eigentums der Kooperationspartner; Öffentliche Förderung von Kooperationsprojekten; Steuerrechtliche Fallstricke; Internationales Privatrecht und Beilegung von Streitigkeiten bei grenzüberschreitenden Kooperationen. Wie immer spielt auch der Netzwerkgedanke eine wichtige Rolle: Nutzen Sie die Konferenz, um Kolleginnen und Kollegen aus der Schweiz, Österreich und Deutschland zu treffen – und um die schöne, aber weniger bekannte Stadt Toulouse kennenzulernen. Wir hoffen auf großes Interesse! Und falls es Kolleginnen gibt, die gerne als Referentinnen zum Handels- und Gesellschaftsrecht zur Verfügung stehen, lassen Sie es uns wissen. Wir freuen uns auf jede Verstärkung unseres Referentinnenpools. Bitte schicken Sie Ihre Daten an die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen. Erste Informationen und das vorläufige Programm finden Sie hier.

Verfassungsbeschwerde wegen § 219 a – Eine Berliner Frauenärztin, die wegen unzulässiger Werbung für Schwangerschaftsabbrüche rechtskräftig verurteilt worden ist, legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein. Die Ärztin war im Juni 2019 gemeinsam mit ihrer Kollegin zunächst vom Amtsgericht Tiergarten (Berlin) zu einer Geldstrafe von jeweils 2.000 Euro verurteilt worden. Es war das erste Urteil dieser Art seit der Neuregelung des umstrittenen § 219a Strafgesetzbuch (StGB) im März 2019. Die Gynäkologinnen hatten auf der Internetseite ihrer Praxis darauf hingewiesen, dass zu den Leistungen einer der Ärztinnen auch ein „medikamentöser, narkosefreier“ Abbruch „in geschützter Atmosphäre“ gehört. Das Amtsgericht wertete auch diesen minimalen Zusatz als Verstoß gegen die Norm.

Das Kammergericht bestätigte im Revisionsverfahren das Urteil. Es war der Ansicht, dass es auch nach der Reform der Norm strafbar sei, über die Art und Umstände eines Abbruchs zu informieren. Erlaubt sei nur, „die bloße Vornahme eines Eingriffs“ kenntlich zu machen. Durch den Zusatz „in geschützter Atmosphäre“ sei der Straftatbestand der unzulässigen Werbung erfüllt. Die Kollegin der Ärztin hatte jedoch Erfolg mit ihrem Rechtsmittel, weil sie selbst keine Schwangerschaftsabbrüche als eigene Leistung angeboten hatte.

Bericht bei Legal Tribune Online (lto), Pressemitteilung des Kammergerichts

„Parität in den Parlamenten – jetzt!“ – mit einem Brief an die weiblichen Abgeordneten des Deutschen Bundestages hat das Bündnis der Berliner Erklärung seiner Forderung erneut Nachdruck verliehen. Darin heißt es: „Sehr geehrte Frau Abgeordnete…, als Vertreterinnen der Berliner Erklärung, des Bündnisses von 17 führenden Frauenverbänden und Initiativen, setzen wir uns entschieden für die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern an allen Führungspositionen ein. Auch in der Politik und in den Parlamenten besteht dringlicher Handlungsbedarf: Der Rückgang der Frauenanteile im Bundestag und in nahezu allen neu gewählten Landesparlamenten ist alarmierend. Im aktuellen OECD-Vergleich belegt Deutschland nur einen mittleren Platz. Im Rahmen unserer Gespräche mit Spitzenpolitikerinnen der Parteien zur Halbzeitbilanz der Legislaturperiode haben wir unsere Forderung nach Parität nochmals intensiv diskutiert und nachdrücklich eingefordert.“ Die Vertreterinnen der Berliner Erklärung weisen drauf hin, dass zwei Bundesländer – Thüringen und Brandenburg – 2019 Konsequenzen gezogen und Paritätsgesetze verabschiedet haben. Diese sehen die paritätische Besetzung von Wahllisten bei Landtagswahlen vor. Sie seien als erste, wichtige Schritte zu bewerten. Doch weitere müssten folgen. Brief an die MdB; Aufruf des Deutschen Frauenrats; Berliner Erklärung; Bericht über das „Länderforum Parität“ im Dezember 2019

OLG-Entscheidung zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA): Aktiv nutzen müssen Anwältinnen und Anwälte das besondere elektronische Anwaltspostfachs (beA) bisher nicht. Sie müssen es aber – wenn es nach dem OLG Dresden geht – als Back-up zur Fristwahrung verwenden, wenn die Faxübermittlung an das Gericht nicht gelingt. Die Details dazu, auch zur beA-Nutzungspflicht in Schleswig-Holstein ab dem 1. Janaur 2020, stehen im Anwaltsblatt. Die Anwaltsblatt-Redaktion empfiehlt allen Anwältinnen und Anwälten, sich mit dem beA vertraut zu machen, es kennenzulernen und sich in die Lage zu versetzen, es zu nutzen. Wer noch kein beA eingerichtet hat, sollte das jetzt zügig ändern. Spätestens am 1. Januar 2022 besteht für alle Anwältinnen und Anwälte die Pflicht, an die Gerichte Dokumente über das beA zu versenden.

Hören: Justitia ist ein Mann – Frauen, Fräuleins und das Recht – WDR 3 Kulturfeature, Sendetag war der 07.12.2019, die Sendung ist 53:44 Minuten lang. Sie ist verfügbar bis zum 02.12.2020, sie kann auch heruntergeladen werden. Autor: Heiner Dahl. Aus dem Pressetext: „Recht und Justiz waren schon immer eine Männerdomäne. Frauen kamen in dieser Welt mehr schlecht als recht weg, egal ob sie Handelnde oder Adressatinnen waren. Was hat sich 50 Jahre nach der Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz geändert?“ Dazu gibt es eine Reihe von Interviews, unter anderem mit der Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb), Prof. Dr. Maria Wersig. Die Rede ist auch von einer Studie der Fernuniversität Hagen über Frauen in Führungspositionen der Justiz. WDR-Download-Link

Lesen: Amaryllis Fox, Live Undercover Als Agentin bei der CIA, übersetzt von Elisabeth Liebl, Verlag Hanserblau, Berlin 2019, 368 Seiten, 20 Euro. Im Alter von 21 Jahren wird die US-Amerikanerin Amaryllis Fox von der CIA rekrutiert und drei Jahre später als Undercover-Agentin in China stationiert. Getarnt als Händlerin für Kunstobjekte wird sie dort fünf Jahre als Antiterrorismus-Spezialistin im Einsatz sein, ihre erste Tochter zur Welt bringen und wissen, dass der chinesische Geheimdienst jedes Wort mithört. Die Anschläge vom 11. September 2001 und die Ermordung ihres Mentors Daniel Pearl durch Al-Quaida-Terroristen waren für Fox Auslöser, gegen den internationalen Terror zu kämpfen. Heute, zehn Jahre nach ihrem Einsatz, lebt die Mutter von zwei Töchtern und Ehefrau von Robert F. Kennedy III wieder in den USA und engagiert sich als Unternehmerin international für Hilfs- und Friedensprojekte. Amaryllis Fox, 1980 als Tochter einer englischen Schauspielerin und eines US-amerikanischen Managers in New York geboren, interessierte sich schon als Kind für internationale Politik. Mit 19 Jahren interviewte sie heimlich die unter Hausarrest stehende burmesische Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi. Fox studierte in Oxford an der Georgetown University, wo sie einen Algorithmus für die Vorhersage von Terroranschlägen entwickelte.

TV-Berichtim ZDF bei Aspekte

15.1.2020, Köln Kleider machen Geschäfte, Veranstaltungsvorschlag der Frau in Business und Management, B.F.B.M.
16.-17.1.2020, Bad Honnef Personal Branding: Schwerpunkt öffentlicher Auftritt – Workshop zur politischen Kommunikation, Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung
17.1.2020, München Männer und Feminismus, Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung, Informationen und Anmeldung
20.1.2020, Hamburg Frauen bei der Arbeit – wo bleibt die Geschlechtergerechtigkeit? Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung
22.1.2020, Dresden Was zu tun ist – Für intersektionale Gerechtigkeit, Diskussionsabend, Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung
10.2.2020, Regensburg Frau wählt Frau, Veranstaltungsvorschlag der Frau in Business und Management, B.F.B.M.
14.-16.2.2020, Bad Honnef Rhetorik für die politische Praxis, Basiskurs, Veranstaltungder Konrad-Adenauer-Stiftung
17.-18.2.2020, Berlin Rhetorik des Körpers – Die Geheimwaffe Ihrer persönlichen Wirkung, Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung

28.-29.2.2020, Duisburg Sprache und Macht – Schlagfertigkeit, Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung
13.-14.3.2020, Toulouse 10. Europäischer Handels- und Gesellschaftsrechtstag – in Verbindung mit dem 24. deutsch-französischen Seminar, Informationen und vorläufiges Programm, s.a.o.
20.3.2020, Bonn Sicheres Auftreten im Netz – Facebook, Instagram & Co, Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung, Anmeldung
24.3.2020, Regensburg Social Media erfolgreich nutzen, Veranstaltungsvorschlag der Frau in Business und Management, B.F.B.M.
15.-16.5.2020, Düsseldorf Stimmtraining – Rhetorik für Frauen, Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung
17.-19.6.2020, Wiesbaden Save the date: Deutscher Anwaltstag vom 17.-19. Juni 2020 in Wiesbaden, div. Veranstaltungen der AG Anwältinnen (s.o.)
16.1.2020, Stuttgart 19:30 Uhr, La Piazza, Charlottenstr. 11, 70182 Stuttgart, Kontakt: Rechtsanwältin Klaudia Großmann, info@grossmann-rae.de
29.1.2020, Berlin Erstes Netzwerktreffen im Jahr, Ort wird bekannt gegeben, Kontakt: RAin Nathalie Grudzinski

Kanzlei Bold Jaeger, Medizinrecht, mit Sitz in der Nähe des Stuttgarter Flughafens, ist spezialisiert auf die anwaltliche Beratung von Unternehmen im Gesundheitsbereich. Wir verstehen uns als kompetente Ansprechpartner für niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser, Privatkliniken, Reha-Einrichtungen, Berufsverbände, Praxisnetze und weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Vertragsarztrecht und die Vertragsgestaltung ärztlicher Kooperationen eine(n) Rechtsanwältin / Rechtsanwalt. Ihre Kompetenzen liegen vorzugsweise im Medizinrecht / Vertragsarztrecht und Sie verfügen über Engagement, überzeugendes Auftreten, Verhandlungsgeschick, Empathie und Teamfähigkeit. Wir bieten Ihnen eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einer im Medizinrecht hochspezialisierten, modernen Kanzlei, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sowie Fortbildungsförderung. Schriftliche Bewerbungen richten Sie bitte an: Kanzlei Bold-Jäger

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