Maria-Otto-Preis 2024: Das Leipziger Anwältinnentrio Susette Jörk, Ina Feige und Nadine Maiwald wurde am 6. November 2024 vom Deutschen Anwaltverein für ihr besonderes anwalt­liches und soziales Engagement ausgezeichnet. Die Jury hob insbesondere das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zur Lohngleichheit hervor, mit dem sie Rechtsgeschichte geschrieben haben. Nun könne man sagen: „Equal Pay ist nicht verhandelbar“, lobte DAV-Vizepräsidentin Julia Heise ihre bahnbrechende anwaltliche Leistung. Susette Jörk, Ina Feige und Nadine Maiwald haben sich vor gut 20 Jahren zu einer Kanzlei in Leipzig zusammengetan, engagieren sich für Geschlech­ter­ge­rech­tigkeit und feminis­tische Rechts­politik. Sie sind Mither­aus­ge­be­rinnen der Rechts­zeit­schrift „Streit“ und Mitglied in verschiedenen Netzwerken für Frauen und gegen häusliche Gewalt.

„Es war ein feierlicher und ganz besonderer Abend in der Mendelsohn-Remise in Berlin-Mitte“, schreibt Tatjana Meyer in ihrem ausführlichen Bericht im Anwaltsblatt: „Das Timing an diesem Tag, der mit der Wiederwahl Trumps begann und mit dem Bruch der Ampel endete, war bizarr und doch besonders.“ RAin Christina Clemm machte in ihrer Laudatio klar: „Doch genau an einem solchen Tag ist es das Richtige, Feministinnen zu ehren!“ Benachteiligungen, geschlechtsbezogene Gewalt, Care Gap und Pay Gap, Stalking und Hate Speech betreffe nicht nur Anwältinnen und Frauen in anderen Teilen der Welt. „Auch in Deutschland werden wir immer noch bedroht, angegriffen – und verdienen schlecht.“ Apropos schlechte Bezahlung: RAin Susette Jörk bedankte sich in ihrer Dankesrede bei ihren Kanzleikolleginnen: „Alleine könnte ich kein Sozialrecht machen.“ Bei der geplanten RVG-Reform komme das Sozialrecht viel zu kurz. Sie verwies auch darauf, wie zwingend notwendig eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen sei. Die Preisträgerinnen „arbeiten da, wo es weh tut“, lobte RAin Christina Clemm: „Sie machen die Arbeit, die eigentlich der Staat tun sollte, vor allem im Bereich Gewaltschutz“.

Der Maria-Otto-Preis geht auf eine Initiative der ARGE Anwältinnen im DAV zurück. Benannt nach der ersten Rechtsanwältin, die 1922 in Deutschland ihre Zulassung erhielt, würdigt der Preis seit 2010 heraus­ragende Rechts­an­wäl­tinnen, aber auch Personen oder Organi­sa­tionen, die sich in besonderem Maße um die Belange von Frauen in Beruf, Justiz, Politik und Gesell­schaft verdient gemacht haben. In der aktuellen Preisjury waren RAin und Notarin Silvia C. Groppler als Vorsitzende, Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M., ehemalige Bundesverfassungsrichterin, RAin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV, RA Martin Schafhausen und RAin Jutta Wagner. Bei dieser neunten Verleihung des Maria-Otto-Preises wurde eine innovative Skulptur der Berliner Künstlerin Sophia Pompéry überreicht. Auf Einladung des DAV und der Akademie der Künste hatten vier Künstler*innen bzw. Teams kreative Entwürfe vorgelegt. Die Wahl der Jury fiel auf den Entwurf Vox: Die Glastrophäe enthält die eingravierte Struktur eines Kehlkopfes, gedacht als „Hommage an starke Frauen in der Rechtswelt, die ihre Stimmen für andere erheben“.

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Spendensammlung für bedrohte Anwältinnen und Anwälte in der Türkei: Einen Gesamtbetrag von 4942,- Euro hat die Jahresaktion 2024 mit den orange-roten Schleifen erbracht. Die Spenden gehen an die Media and Law Association (MLSA), gegründet vom türkischen Menschenrechtsanwalt Veysel Ok. RAin Ulrike Silbermann, stellvertretende Vorsitzende der ARGE Anwältinnen, hat nach der Spendensammlung beim DAT mit erzielten 1397,- Euro die Aktion bei diversen Fachtagungen in diesem Herbst fortgesetzt. Bei der Hamburger Anwältinnenkonferenz und den Veranstaltungen von AG Syndikusanwälte, AG Bank und Kapitalmarktrecht, Anwaltsnotariat und Strafrecht kamen so 2045,- Euro zusammen. Bei der Herbsttagung der Familienanwälte am letzten Novemberwochenende in München konnte RAin Silbermann Spenden in Höhe von 955,- Euro erzielen. Der geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hat den Spendenbetrag von 955,- auf 1500,- Euro aufgestockt. Im Namen der ARGE Anwältinnen als Initiatorin der Spendensammlung hat sich RAin Silbermann bei allen Spenderinnen und Spendern herzlich für die Unterstützung bedankt.

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Neues aus dem Geschäftsführenden Ausschuss (GfA): Bei der Sitzung am 2.12.2024 wurde RAin Christina Dillenburg als Vorsitzende sowie RAin Ulrike Silbermann als ihre Stellvertreterin wiedergewählt. Die übrige Aufgabenzuordnung wird bei der kommenden Klausurtagung des GfA Mitte Januar entschieden.

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Einige Regionalgruppen der ARGE Anwältinnen treffen sich Anfang Dezember zu weihnachtlich gestimmten Stammtischen: Frankfurt, Stuttgart, Hannover und Rhein/Ruhr. Details, auch für Ihre Last-Minute-Anmeldung, finden Sie bei den Terminen für die Regionaltreffen.

Zahlreiche Juristenvereinigungen haben unmittelbar nach dem Bruch der Ampelkoalition in einer gemeinsamen Presse­er­klärung am 8.11.2024 an die demokratischen Parteien des Bundestages appelliert, das Bundesverfassungsgericht in seiner Unabhängigkeit zu stärken. Die bereits in erster Lesung abgesegneten, überparteilichen Gesetzentwürfe, die eine Grundgesetzänderung mitumfassen, sollten am besten vor Jahresende verabschiedet werden, oder jedenfalls noch vor Neuwahlen. Das fordern der Deutsche Anwalt­verein (DAV), die Bundes­rechts­an­walts­kammer (BRAK), der Deutsche Richterbund (DRB), der Deutsche Juristin­nenbund (djb), der Deutschen Juristentag (djt), die Neue Richter­ver­ei­nigung (NRV), der Republi­ka­nische Anwältinnen- und Anwälte­verein (RAV), die Vereinigung der Wirtschafts­ju­ris­tinnen und -juristen (VWJ) und der Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen (BUJ).

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Mit dem Ampel-Aus bleiben zahlreiche Gesetzesvorhaben unerledigt. Der Spiegel hat drei Tage nach dem Koalitionsbruch eine beeindruckende Liste von Gesetzen veröffentlicht, die „jetzt nicht mehr kommen“ werden: von Kindergeld bis zur Familienrechtsreform, mit den von Ex-Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Entwürfen zum Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrecht. Auch die Familienstartzeit, die nach der Geburt eines Kindes die Freistellung von Partnerinnen oder Partnern bei vollem Lohnausgleich vorsah, ist vom Tisch. In der Abstimmung zwischen den Ministerien fand der Gesetzentwurf schon seit März 2023 keine Einigung.

Was bei aller Kritik oft übersehen wird: Die Ampelregierung war ausgesprochen fleißig. Die Bertelsmann-Stiftung meldete zur Halbzeit, dass knapp zwei Drittel der 453 Einzelversprechen des Koalitionsvertrages von SPD, FDP und Grünen bereits umgesetzt worden waren, oder dass die Arbeit daran wenigsten schon begonnen hatte. Erinnert sei etwa an das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche des § 219a, der im Juni 2022 ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden war.

Auch das Gewalthilfegesetz droht auf der Strecke zu bleiben. In einem Brandbrief hatten zahlreiche Prominente und etliche Frauenorganisationen im Oktober 2024 die Umsetzung gefordert. Am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25.11.) wurde die Petition beim Stand von 78.832 Unterschriften Bundesfrauenministerin Lisa Paus übergeben. Zahlreiche Bundestagsabgeordnete verschiedener Fraktionen sowie Vertreter*innen aus der Zivilgesellschaft waren beim Übergabetermin vor dem Bundestag mit dabei. Die Unterschriftensammlung, gestartet vom Deutschen Frauenrat und von UN Women, läuft weiter: Mittlerweile haben knapp 85.000 Menschen die Petition unterschrieben.

Mit dieser Unterstützung der Zivilgesellschaft hat Ministerin Paus den Gesetzesentwurf dem Bundeskabinett vorgelegt; am 27.11.2024 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Gewalthilfegesetz beschlossen: Ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt soll gefördert werden, mit einer Verpflichtung der Bundesländer, ausreichend Plätze in Frauenhäusern sowie genügend Beratungsangebote sicherzustellen. An den Kosten wird sich der Bund zu großen Teilen beteiligen. Ob die Minderheitsregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) jedoch das Gewalthilfegesetz durch den Bundestag bringen wird, ist äußerst fraglich. Denn die damit verbesserte, verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser wird auf 2,6 Milliarden Euro veranschlagt. Die CDU/CSU-Fraktion will anstehenden Vorhaben der nunmehr rot-grünen Regierung lediglich in Ausnahmefällen zustimmen.

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„Vor dem Familiengericht sind nicht alle gleich“, sagt der Soziologe Wolfgang Hammer und bestätigt, was auch Familienanwältinnen wie RA Asha Hedayati beklagen: Kinder und Mütter finden als Gewaltopfer vor Gericht kein Gehör. Statt Schutz erleben sie eine Fortsetzung des Macht- und Kontrollverhaltens von Vätern durch die Institutionen, die sie eigentlich schützen müssten. Hammer hat zusammen mit seinem Team 154 familienrechtliche Fälle ausgewertet, die in Lokal- und Regionalzeitungen, wie auch in bundesweit erscheinenden Medien veröffentlicht wurden. 12 Prozent der berichteten Fälle betrafen die Tötung von Müttern und Kindern, die im Zusammenhang mit Sorge- und Umgangsrechtsverfahren standen. „Macht und Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren. Eine Analyse medialer Falldokumentationen“ lautet die Studie, die zum Tag der Kinderrechte und zum Tag gegen Gewalt an Frauen am 20.11.2024 auf der Seite Familienrecht-in-Deutschland.de veröffentlicht wurde.

Die analysierten Medienberichte verweisen wiederholt darauf hin, dass Fachleute, die in den Verfahren von Jugendämtern und Familiengerichten involviert sind, auf „pseudowissenschaftliche Deutungsschablonen wie das „Parental Alienation Syndrome“ (PAS) zurückgreifen: In 147 der 154 analysierten Fälle wurden unwissenschaftliche Begriffe wie „Bindungsintoleranz“, „Entfremdung“, „Mutter-Kind-Symbiose“ oder behauptete (widerlegte) „psychische Störungen der Mutter“ vom Familiengericht herangezogen, um Inobhutnahmen, Heimunterbringungen, Umplatzierungen, Zwangsvollstreckungen unter Gewaltanwendung gegen Kinder oder Zwangswechselmodelle etc. durchzusetzen. Der Soziologe lobt die gewissenhaft recherchierten Medienberichte, nennt sie aber auch „die Spitze des Eisbergs“, denn nur wenige Betroffene trauen sich, ihre Geschichte öffentlich zu machen, aus Angst vor den Folgen vor dem Familiengericht.
Die Journalistin Patricia Hecht verweist in ihrem taz-Bericht zur Hammer-Studie auf die (nun mehr fallengelassene) Reform des Kindschaftrechts, die hinsichtlich der vorgesehenen  Regelungen zum Wechselmodell Kritik hervorgerufen hatte. Letztlich fehlt eine Rechtstatsachenforschung zur Praxis des nicht öffentlich ausgetragenen familienrechtlichen Systems. Die Medienanalyse von Wolfgang Hammer kann nur ein Schlaglicht auf die folgenschwere Problematik „Blackbox Jugendamt“ werfen.

360 Frauen und Mädchen wurden 2023 von einem Mann getötet, bei 155 der Getöteten war der Täter der Partner oder Ex-Partner. So lautet die erschreckende News aus dem Bundeslagebericht des BKA, veröffentlicht am 19.11.2024. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat erstmals für diese Publikation (Download als PDF) Zahlen zu Straftaten zusammengestellt, die sich geschlechtsspezifisch gegen Frauen richten. Die Zahl der weiblichen Opfer, so das BKA, ist deutlich gestiegen; Frauen werden immer häufiger zum Ziel von Straftaten. Allein bei häuslicher Gewalt stieg die Anzahl im Durchschnitt um 5,6 Prozent.

  • 300 Sexualstraftaten
  • 700 Häusliche Gewalt
  • 578 Versuchte Tötungen
  • 360 Femizide
  • 591 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
  • 200 Digitale Gewalt
  • 322 Politisch motivierte Kriminalität wegen frauenfeindlicher Vorurteile

„Sie werden Opfer, weil sie Frauen sind“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser bei der Vorstellung des Berichts in der Bundespressekonferenz: „Fast jeden Tag wird in Deutschland eine Frau oder ein Mädchen getötet. Das ist fast jeden Tag ein Femizid. Alle drei Minuten erlebt eine Frau oder ein Mädchen häusliche Gewalt. Jeden Tag werden mehr als 140 Frauen und Mädchen Opfer einer Sexualstraftat. Über die Hälfte von ihnen ist minderjährig.“ Der Vizepräsident des Bundeskriminalamtes, Michael Kretschmer, verwies darauf, dass es insbesondere bei der digitalen, wie auch bei der partnerschaftlichen Gewalt ein großes Dunkelfeld gäbe. Nicht alle Straftaten werden angezeigt.

„Acht durchdachte Weihnachtsgeschenkideen für Juristinnen und Juristen“ hat die Redaktion der Legal Tribune Online (LTO) zusammengestellt, augenzwinkernd nach dem Motto: Trinken, Spielen, Morden. Die Anwaltskollegin mit einer True Crime-Story als Schmöker beschenken, dem fleißigen Ex-Referendar nachträglich zum bestandenen Examen mit einem T-Shirt („Endlich Anwalt“) gratulieren oder gleich die ganze Kanzlei zu einem Brettspiel à la Trierer Weinversteigerung auffordern – die LTO-Ideen sind amüsant und nicht ganz ernst gemeint.

Ein ehrgeiziger Detektiv-/Zeitreise-/Pop-/Debattenroman ist das neue Buch von Mithu Sanyal: Antichristie. Die Protagonistin Durga ist Deutsch-Inderin und voller Appetit auf Rebellion und Halluzination, eine Art Alter-Ego der Spiegel-Bestsellerautorin, die mit ihrem Erstlingswerk „Indentitti“ 2021 für Furore sorgte. Wieder prall erzählt und dabei in den Zeitebenen verschachtelt, voller Anspielungen und gut recherchierter Details, beleuchtet der Roman „den Kolonialismus und die Gewalt in uns allen“, wie der Hanser Verlag verspricht: London 2022, die Königin ist tot! Die Drehbuchautorin Durga rennt an den Trauernden vorbei, sie soll an einer Neuverfilmung eines Agatha-Christie-Krimis mitarbeiten. Plötzlich ist es 1906 und sie trifft indische Revolutionäre, die keineswegs gewaltfrei wie Gandhi kämpfen. Dann explodiert die erste Bombe. Sicher kein Buch für den Nachttisch, sondern ein Schmöker für die Lesezeit zwischen den Jahren. Dranbleiben ist alles.
Antichristie, Mithu Sanyal, Hanser Verlag, 544 Seiten, 25,00 €  

Lang erwartet und nun schon da, die Autobiographie von Angela Merkel: Freiheit. Die heute 70-Jährige erinnert sich an ihr Aufwachsen in der DDR, an das Schicksalsjahr 1989 und wie sie nach der Wiedervereinigung zur ersten Frau in bundesdeutscher Regierungsverantwortung aufstieg. 16 Jahre voller Herausforderungen folgten, mit zahlreichen Krisen, die die promovierte Physikerin mit unnachahmlicher Haltung bewältigte. Die ehemalige Bundeskanzlerin beschreibt gemeinsam mit ihrer langjährigen Büroleiterin Beate Baumann ihr Leben und Wirken zwischen 1954 und 2021. „Die Ostdeutsche, die aus der Kälte kam und schließlich den Westen führte – Was für eine Geschichte“, schreibt Timothy Garton Ash bei ZEIT Online. „Kein Historienschinken. Die Ex-Kanzlerin schreibt, wie sie spricht: Einfach, schnörkellos und in kurzen Sätzen“, lobt Christiane Hübscher für ZDF-Heute. Zwei von zahlreichen Rezensionen zum „Politischen Buch des Jahres“.
Freiheit, Angela Merkel, Kiepenheuer und Witsch, 736 Seiten, 44,- €

Datum Veranstaltung
4.12.2024, Leipzig „Kontrollierte Selbstbestimmung. Der Schwangerschaftsabbruch in der DDR“, Vortrag Jessica Bock, Heinrich-Böll-Stiftung
5.12.2024, Berlin „50 Jahre: Die verlorene Ehre der Katharina Blum“, Lesung und Gespräch mit Anja Cames und Maria Birger, Heinrich-Böll-Stiftung
5.12.2024, Hamburg „Stärker als Wut. Wie wir feministisch wurden und warum es nicht reicht“, Lesung und Gespräch mit der Autorin Stefanie Lohaus, Friedrich-Ebert-Stiftung
6.12.2024, Hannover „Alle_Zeit. Eine Frage von Macht und Freiheit, Lesung und Gespräch mit der Autorin Teresa Bücker, Friedrich-Ebert-Stiftung
9.12.2024, Rostock „Die Unbeugsamen 2 – Guten Morgen, Ihr Schönen“, Film und Gespräch auf Einladung der Friedrich-Naumann-Stiftung
10.12.2024, Leipzig „Prostitution im Fokus: Von polarisierenden Modellen zu neuen Wegen“, letzter Teil der Veranstaltungsreihe,  Kooperation zwischen Prostitutionskritik Leipzig, LK23 und Weiterdenken Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen e.V.
Datum Veranstaltung
3.12.2024, Frankfurt/Main Stammtisch der Regionalgruppe Frankfurt, 19 Uhr im Restaurant Remos, Ulmenstraße 30, 60325 Frankfurt.
Anmeldung: bystrow@dierlamm-rechtsanwaelte.com
5.12.2024, Stuttgart Stammtisch der Regionalgruppe Stuttgart, 19 Uhr im Ristorante la Piazza, Charlottenstraße 11, 70182 Stuttgart.
Anmeldung: d.kress@kresshatrecht.de
5.12.2024, Hannover Spaziergang durch den Christmas Garden im Zoo Hannover, Treffen: 18 Uhr am Eingang (bitte selbst buchen: Ticket für Zeitslot 18-18:30 Uhr), anschließend Ausklang im Lokal Meyer’s Hof, organisiert von kontakt@rechtsanwaeltin-sandhas.de
6.12.2024, Essen „Weihnachts-Stammtisch“ der Regio Rhein/Ruhr am Schloss Hugenpoet, Treffen 18 Uhr kurz hinter dem Eingang des Weihnachtsmarktes. Anmeldung: kanzlei@jordan-legal.com

Der erste Vielfaltstag des DAV am 29.11.2024 in Berlin widmete sich in fünf Themenblöcken mit hochkarätig besetzten Diskussionsrunden den verschiedenen Dimensionen der Vielfalt in der Rechtswelt. Migrationsgeschichte, Queerness und soziale Herkunft wurden ebenso beleuchtet wie das Recruiting und die Sichtbarkeit in Organisationen. Die Veranstaltung war schnell ausgebucht. RA Niko Härting, seit Juni 2024 Vielfaltsbeauftragter des DAV, sprach in einem ausführlichen Interview mit dem Anwaltsblatt vorab die unterschiedlichsten Aspekte an, für die er sich schon lange stark macht: „Vielfalt ist ein Thema der Anwaltskultur!“. Zehn Prozent der Anwaltschaft soll geschätzt einen interkulturellen Hintergrund haben, weniger als bei den Studierenden oder in der Allgemeinbevölkerung. RA Härting berichtete, im Vorstand des DAV gebe es jetzt den ersten Kollegen, der migran­tische Wurzeln hat. „Das ist eigentlich unglaublich“, sagte der Vielfaltsbeauftragte: „Wenn wir attraktiv bleiben wollen für Jüngere, dann müssen wir Antworten finden und dürfen nach außen nicht als Alte-weiße-Männer-Club wirken. Ob zu Recht oder zu Unrecht, die Wirkung ist oft viel altbackener als die Wirklichkeit. Daran zu arbeiten, halte ich für existenziell für die Vereine“.